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Beantwor fung.

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" lichen Mächte allenthalben rüsteren, sie ihrer Güter und Freiheiten zu bez "rauben, daher sie es für kein grosses Verbrechen gehalten, solche Schrifs ten unterzuschieben, die niemand zum Llachtheil gereichen, sondern nur zur Verteidigung der gerechten Sache dienen solten. Er hätte, fåret der V. Hardouin fort, meiner Meinung nach, mit mehrerm Grunde behaupten kön: nen, daß diese Betrügeren erst im vierzehnten Jahrhundert entstanden sen, und sich hierauf sehr geschwind auch bey den Italiånern, Spaniern, Englåndern, Deutschen und andern Völkern ausgebreitet, ja sich nicht allein in die Klöster, sondern auch in die meisten Kirchen und andern Gemeinheiten eingeschlichen habe. Die Kriege, welche Frankreich damals mit England füren muste, und die at: lenthalben entstandene Mishelligkeiten zwischen den Königen und Päpsten waren der vortheilhafteste Zeitpunct und die bequemste Gelegenheit für diese Betrügeren. Eine nicht nur gleich unverantwortliche, sondern noch weit abscheulichere Bosheit, welche einige Zeit. vor diese nicht so gefärlichen Verfälschungen eingerissen war, und darin bestand, daß man ganze Bücher und Denkmåler schmiedete, wodurch unsre heilige Religion umgestoffen werden konte, hatte ihuen hierin den Weg geba net und die mehresten Hülfsmittel dazu an die Hand gegeben."

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S. 142.

Die blosse Anfürung solcher Hirngespinste ist die volständigste Widerlegung der: felben. Ueberdem stimmen der V. Hardouin und der V. Papebroch weder in Ub: ficht der Zeit, noch auch der Personen, noch auch der Bewegungsgründe und der Art, wie diese vorgegebene Verfertigung falscher Urkunden geschehen, mit einander überein. Wir wollen noch mehr sagen; beide behaupten zwar, daß gewisse Betrüger, es mögen nun Mönche, geistliche oder weltliche Personen gewesen seyn, viele unächte Stücke ge schmiedet haben: keiner von ihnen aber beweiset das geringste von dem, was er be hauptet. Indessen ist man nach den Gesetzen bey keiner Beschuldigung mehr ver bunden, Beweise anzufüren, als bey einer vorgeworfenen Betrügeren. Qui dolo dicit factum aliquid, licet in exceptione, docere dolum admiffum debet (f). Ueberdem, wenn man allen denjenigen Glauben beimessen solte, die ihren Gegnern die heftigsten Vorwürfe der Betrügerey machen: so würden die ehrwürdigen Båter von der Geselschaft Jesu selbst nicht gesichert seyn. Wird ihnen nicht bey Gelenheit der Schriften ihrer Mitbrüder, des V. Hardouin und Germon, von teutschen Ge: lehrten Schuld gegeben (g), daß sie einen Entwurf schmiedeten, wie sie die Schrift: steller und Denkmäler aller Jahrhunderte vernichten möchten? Alles, sagt einer von diesen Kunstrichtern (B), ist zur Ausfürung eines so schädlichen Vorhabens bereits fertig. Die Pergamente sind schon durch die Hände der Betrüger gegangen und bereits

(f) ff. lib. 22. tit. 3. Leg. 18. §. 1. (9) Vindiciæ veter. fcriptor. p. 18. 19. 171. feqq. LUDEWIG præfat. in Reliquias Mff.

(B) Jam membranæ manus falfariorum riæ mentiantur. Vindicia vet. fcript. contra pasfæ, fumum in caminis bibunt, vt olim anti- J. Hardouin. p. 18. 19. 171. fegg. quitatem in damnum Religionis et rei littera

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bereits in den Rauch gehangen worden, damit sie einmal die Stelle der ächten Denkmåler des Altertums zum grösten Nachtheil der Religion und der Wissenschaften ver: treten können. Dergleichen heftige Beschuldigungen können nicht besser beantwortet werden, als wenn man zeiget, daß die ehrwürdigen Våter von der Geselschaft Jesu weder daslehrgebäude desV. Hardouin noch auch desV.Germon angenommen haben (C). Wir haben hinlänglich gezeiget, daß die Geselschaft den Grundsäßen des letztern niemals beigepflichtet ist. Sehr wenige Jesuiten haben dieselben in ihren Schriften angenommen; ja die gelehrtesten unter ihnen haben sich feierlich wider dieselben erklä ret, selbst noch nachdem der V. Germon seine leßtern Werke bereits herausgegeben hatte. Es würde uns noch leichter fallen, diese Geselschaft wider den Vorwurf zu verteidigen, daß sie sich der Irtümer und Schwermereien des V. Hardouin ange nommen, indem sie ihn selbst zum Widerruf gezwungen hat, auch seine Meinungen von esht ihren Vorgesetzten zu Paris im Namen und auf Befel ihres Generals auf die allerfeierlichste Art verworfen und verabscheuet worden. Wir wollen diese Erklärung in der Anmerkung mittheilen, so wie sie selbst in den Memoires de Trevour befind lich ist (D).

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(C)" Nachdem seit einem Jahrhundert so vicle Werke und grosse Samlungen heraus: gekommen, deren Anzahl täglich und aller Orten junimt; fo Fan wohl jego niemand "unbekant seyn, wie viel die Bibliotheken und Archive der Klöster zur Aufklärung der got tesdienstlichen und bürgerlichen Geschichte beigetragen haben. Wie sehr hat man nicht die Zeitrechnung, die Geschlechtsregister der Fürsten and groffen Herren, und die Be: stimmung solcher Begebenheiten, die entwes der unbekant waren, oder an den unrechten Ort gefeht, oder gar gänzlich verstellet wor: den, aus den Stiftungsbriefen, aus den ih nen ertheilten Gnadenbriefen in ein hels "les Licht gesetzt? Memoires de Trevoux, vom Auguft. 1740. S. 1555.

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S. 143.

"Licht gesehen hätten, sondern daß sie in der Vergessenheit geblieben wären.

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"Die Schrift de numinis Herodiadum, auf deren Grundstützen die übrigen gegrün det sind, ist von den Obern der Geselschaft, wie jederman weis, unterdrücket worden; ja sie haben alle Exemplaria davon, deren sie nur habhaft werden können, wegnemen lassen. "Was die Zeitrechnung des alten Testa: ments und die Münzen aus dem Jahrhuns derte Constantini betrift; so sind diese Bú cher niemals zum öffentlichen Verkauf gekome men, ja sie waren niemals gedruckt worden, wenn die Revisores, die zu ihrer Prüfung ernant gewesen, es gemerket und die Obern davon benachrichtiget hätten, daß auch in diesen Schriften_dasjenige Lehrgebäude behauptet und unterstützet würde, um dessen willen man "die erstere. Schrift unterdrückt hatte.

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In fremdenLändern sind gleichfals einige kleis ne Schriften dieses Verfassers gedruckt worden, die eben dahin abzielen; sie sind aber so wie einige andere, die, der Versicherung des Hrn. " de Lorne zu Folge, in seiner Auflage zum ersten Mahl erscheinen, von der Geselschaft zur Zeit noch nicht untersucht worden. " Die hiesigen Obern haben zwar durch die nachdrücklichsten Briefe zu verhindern gesucht, daß diese Schriften nicht mit in diese Ausgas

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(*) Journal de Trevoux. Decemb. gegen das Ende.

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S. 143.

Fortsetzung.

Wenn wir die VV. Hardouin und Germon bestreiten, so bestreiten wir sola che Schriftsteller, die von ihrer eigenen Geselschaft gemisbilliget und uns überlassen worden,

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"Das vornemste, was an diesen Schriften
und zwar, wie wir dafür halten, mit Recht
ausgesetzet worden, bestehet darin:

"1. Daß der Verfäffer in denselben Dingen
» vortrågt und Grundsäße behauptet, aus de:
"nen folgen würde, daß fast alle gottesdiensts
"liche Denkmäler und eine grosse Menge heid:
nischer Werke untergeschoben worden.

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66 4. Wir erklären alle Stellen und Grund: "fätze in den Schriften des V. Hardouin für "unrichtig, aus welchen sich mit Recht etwas "zum Bchuf der jetztangefürten seltsamen Meis "nungen schlieffen lässet.

"5. Wir verwerfen alle übrige Meinungen,
"die in diesen Schriften befindlich seyn können,
und mit dem algemeinen Lehrbegrif der catho
"und
"lischen Gottesgelehrten nicht übereinstimmen.
"6. Endlich misbilligen wir, aus dem jetzt
" angefürten Grunde willen, eine, jede bereits
"' 3. Daß sich einige unter denselben finden," geschehene oder noch künftige Ausgabe dieser
"die er wirklich für untergeschoben ausgibt. "Schriften; und damit die Welt nicht zweiz
"4. Daß es scheint, als wenn er von dem Al" feln dürfe, daß diese unsere Erklärung
" tertum des griechischen Tertes der heil.Schrift
nicht überzeugt fy.

"2. Daß er sogar ausdrücklich versichert,"
wie er das Altertum vieler von den obenge:
» dachten sowohl heidnischen als christlichen
"Werken in Zweifel ziehe.

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"die Gesinnung der ganzen Geselschaft ents "halte: so versichern wir, daß nichts in der: "felben befindlich ist, so nicht von unserm « ehrwürdigen V. General bekräftiget wors

5. Daß er noch einige andere neue Mei:
nungen behauptet, aus denen man gefärliche
"Folgerungen ziehen könte. Dies hat uns be:" den.
"wogen, folgende Erklärung von und zu stel
» len.

"Nachdem man gesehen, daß wir in unsern
"Memoires de Trevour das Lehrgebäude
"1. Wir verwerfen den seltsamen Sat, “ von der geschehenen Erdichtung alter Schrift:
daß der griechische Tert der heil. Schrift, "steller nicht nur als unrichtig und schädlich
"die Schriften sowohl der griechischen als auch "verworfen, sondern auch mit ausdrücklichen
lateinischen Kirchenvåter und die andern gots "Beweisen widerlegt haben, und zwar noch
"tesdienstlichen Denkmäler, die in der Kirche" lange vorher, ehe es sich ein bolländischer
"gemeiniglich für ácht angenommen werden,
"untergeschoben seyn, als eine höchst schädliche
"Meinung.

"Proteftant einfallen lassen, dies Lehrgebäu "de für ein unter den Öbern der Geselschaft "verabredetes Vorhaben auszugeben: so wird "2. Wir halten auch das Vorgeben, daß "niemand mehr zweifeln können, daß wir nicht diejenigen heidnischen Schriftsteller unterge:" jederzeit so gedacht haben. Die seltsame Be « schoben worden, deren Werke nach der gemeis" schuldigung von dem verabredeten Vorhaben nen Meinung der geschicktesten Kunstrichter," der Obern streitet so sehr wider die gefunde wirklich in denjenigen Jahrhunderten geschrie- « Vernunft, daß auch derjenige, der sich nicht • ben worden, in welche man diese Berfaffer" geschámet, solches im Ernst zu behaupten, "gewönlicher Weise zu setzen pfleget, für eine "selbst von denjenigen aus seiner Parteiwiders * höchstunerweisliche Einbildung. legt worden, die sonst der Jesuiten am wez nigsten zu schonen pflegen.

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worden, oder über welche die Schriftsteller in ihren Urtheilen noch getheilet find. Der B. Hardouin verdienet um so viel weniger Gnade, da er des feierlichsten sei

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Michael le Teillier, Provincial.
Gabriel Daniel, Superior des Pro:
feßbauses.

Heinrich Carl Forcet, Rector im
Collegio.

nen

"ban Hardouin v. d. G. J. bruce. Da die:

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fer Vater in gewissen Stücken sehr besondere Meinungen geheget hat, die von den Obern " verdammet auch von ihm selbst in dem aus: "drücklichen und öffentlichen Widerruf dersels ben verworfen worden; so ist zu befürchten, Paul Bodin, Rector im loviciat. "daß in diesen nachgelassenen Werken etwas »Ich unterschreibe den gesamten Inhalt der "von denjenigen Sätzen eingeschaltet worden, „obenstehenden Erklärung von ganzem Herzen oder wenigstens stehen geblieben, die der Ver

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" und verwerfe dasjenige in meinen Schriften » faffer selbst widerrufen und die er ohne Zwei
» aufrichtig, was in derselben verdammet wor
"fel würde ausgestrichen haben, wenn er ge
den, insbesondere aber, was ich von einer
"dachte Schriften hätte zum Druck befördert
,, verruchten Geselschaft behauptet, die die meiswissen wollen. Zu dem Ende erklären sich
" wissen
"sten gottesdienstlichen und heidnischen Werke," der Vater Provincial der Jefuiten der Pros
» die man bisher für alt gehalten, seit etlichen
vinz Frankreich und die Obern der dreien
» Jahrhunderten geschmiedet habe. Es thut,
Häuser zu Paris dahin: 1. daß ihnen unbe:
mir von Herzen leid, daß mir die Augen in
"Fant ist, sowohl wer der Herausgeber diefer
» diesem Stücke nicht ehe aufgegangen sind;
"nachgelassenen Werke sen, als auch, wie der
daher ich den Obern der Geselschaft auf das
» höchste verpflichtet bin, daß sie mich von mei

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selbe zu den Handschriften derselben gekom. men, und daß sie weder mittelbarer noch un nen Vorurtheilen befreien helfen. Ich vers "mittelbarer Weise Theil an die Ausgabe ders » spreche niemals weder schriftlich noch auch selben nemen. 2. Daß wenn es in ihrer Gewalt » mündlich etwas vorzutragen, was diesem meis ftünde, fie diese Ausgabe verhindern oder nicht » nem gegenwärtigen Widerruf entweder mittek "zugeben würden; wenigstens so lange, bis diese » barer oder unmittelbarer Weise entgegen seyn Schriften untersucht und nach Masgebung » könte. Und wenn ich ja ins künftige gesonnen des vom V. Hardouin geschehenen Widers feyn solte, das Altertum eines gottesdienstlis rufe verbessert worden. 3. Daß sie nicht zus »chen oder weltlichen Werks zu bestreiten, wels geben werden, daß jemand von ihren Obern thes noch niemand vor mir vor untergescho» auch nur eine einige von den darin verworfes » ben gehalten: so wil ich meine Gründe innen Meinungen jemals öffentlich oder insges

» einer Schrift vortragen, die unter meinem
» Namen, mit der Erlaubnis meiner Obern
» und mit der Bewilligung der öffentlichen
1. Cenforen herauskommen fol. Zu dessen Be
» weis habe ich diesen Widerruf unterschrieben.
» Den 27 December 1708.

J. Hardouin, von der Gesel
schaft Jesu.

Erklärung über die vorgegebenen
nachgelassenen Werke des D. Har:
douin v. d. G. J. (**)

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Man vernimt aus Holland, daß man da: selbst einige nachgelassene Werke des V. Jor

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heim lehre.

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Peter Srogerats, Provincial. "Johan Baptifta Belingan

Superior des Profeßhauses.

"Jacob de Guenonville, Res ctor im Collegio Ludwigs des groffen.

"Ludwig Raffard, Rector im Zoviciat der Geselschaft Jesu.

Diese ehrwürdigen Väter setzen zum voraus, daß der V. Hardouin feine Jrtümer von gans.

(**) Memoir. de Trevoux, Sept. 1733. R. 1677.

Diplom. I. Th.

zem

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nen Obern gethanen Versprechens ohnerachtet, dennoch bey seinen Irtümern beharret und noch zehn Jahr nach gethanem Widerruf ein Werk zu Stande gebracht, worin er dieselben insgesamt von neuen behauptet. Der Bibliothekarius des Königs von Preussen, der das Lehrgebäude des V. Hardouin in einigen eigenen Schriften ber ftritten hatte, grif ihn, nachdem er bereits Widerruf gethan hatte, aber wieder in seine alten Jrtümer verfallen war, in feiner Vorrede zur Geschichte des Christentums der Indianer mit neuer Lebhaftigkeit an. "Wir werden nächstens, sagt er, eine Keheren entstehen sehen, welche weit gefährlicher seyn wird, als alle diejenigen, welche bisher so viele Spaltungen in der Kirche JEsu Christi verursachet haben. Man sucht nemlich fast alle alte kirchliche und weltliche Denkmäler auszurotten. Indessen hat man nicht die geringste Aufmerksamkeit auf dieses Vorhaben. Ei nige sehen diese Uuternemung als eine Thorheit, andere aber als ein Meisterstück der scharfsinnigsten Kritik an. Die Urheber dieses Vorhabens halten sich verbor gen; ja sie sind selbst in ihrer Geselschaft dem grösten Theil ihrer untern Glieder unbekant. Sie begnügen sich einen Man vorzuschieben, den sie so oft verwerfen " und verdammen können, als es nötig seyn wird. Der Eifer dieses Kunstrich ters ist augenscheinlich zu weit getrieben. Er stellet das Lehrgebäude des V. Har: douin als eine Rezzerey vor, und schreibt es auf die Rechnung der Häupter der Gefelschaft; ohnerachtet sie solches auf das ausdrücklichste verworfen haben. Wuste er benn nicht, daß nach dem Urtheil Gregorii des groffen alsdann zwar eine Keheren eingefüret aber nicht widerleget würde, wenn man mit der bestimten Erklärung, die jemand von seiner Gesinnung giebt, nicht zufrieden ist (42)?

כל

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zem Herzen widerrufen, und sie nachmals nie wieder behauptet habe. Es wird aber das Ge: gentheil durch vierzig oder funfzig handschriftli« che Bände von diesem Jesuiten bewiesen, von welchen er gewis viele nach dem geschehenen Wis derruf verfertiget hat. Siehe das Verzeichnis der königl. Biblioth.

(42) Hardouins Schwermereien, die haupt: fächlich aus einer höchstverworrenen Denkungs: art hergefloffen und mit der größten Unvers schämtheit und Frechheit verbunden gewesen, würden mehr Mitleiden als ernsthafte Widerle: gungen verdienet haben; wenn nicht der Erfolg gezeiget hätte, daß keine Meinung so seltsam und ungereimt fet, daß sie sich nicht wenigstens auf einige Anhänger Rechnung machen könte, wohin vornemlich Hardouins Ordensgenosse, Ifaac Joseph Berrayer zu rechnen ist, der die Bestreitung der Schriften des chriftlichen Al: tertums noch weiter getrieben, als fein Vorgáns ger. Mit dem königlich preussischen Biblis: thekarius wird auf den verstorbenen Hrn. M.

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§. 144

v. la Croze gezielet, dessen Abbildung des in dianischen Christenstaats im Jahr 1724 frans zösisch, und 1727 zu Halle im Magdeburgis schen teutsch herausgekommen ist. Vor der von den Verfassern aus der Vorrede dieses Buchs angefürten Stelle, hatte la Croze, der von dem Erzbischof zu Goa, Don Alexis de Menezes, mit dem Anfang des vorigen Jahre hunderts auf Anstisten der Jesuiten geschehenen Verbrennung aller Bücher, Archive und Urkun den der sogenanten Thomaschriften in Mala baren Meldung gethan; welche Verbrennung in dem Werke selbst S. 293. 382. 400 ausfűrlicher beschrieben wird. Daß dem V. Har dosin der öffentlich gethane Widerruf nicht schwer angekommen seyn müsse, ist schon daraus mutmaßlich, daß er sich niemals gescheuet, sich selbst um der geringsten Ursachen willen zu wis dersprechen, und eine einmal behauptete Meinung mit der größten Unverschämtheit zu widerru fen, wovon der jetzige berümte Hr. D. Johan Salomon Semler in deu Zufäßen zur algem.

Welt

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