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Fortsetzung.

lot.

schen Charactere ausgenommen, nicht nur auf eine oder die andere Art der obgedach: ten Alphabete ein; sondern er legt von allen mehrere oder wenigere Muster vor Aus gen.

S. 16.

Was aber die Unrichtigkeit dieses Tadels noch mehr beweiset, ist dieses, daß fast alle europäische Völker in dem zehnten und eilften Jahrhundert die fränkischen Buchstabenzüge auf immer angenommen, und sich derjenigen, die vorher bey ihnen üblich gewesen, nicht weiter bedienet haben, als in soferne sie bereits mit den ersteren überein kamen. (r). Die Gegner des V. Mabillon würden dies von ihm selbst erlernet haben, wenn sie es für dienlich gehalten hätten, dasjenige Werk durchzuges hen, welches zu beurteilen sie doch die Ehre haben wolten. Nun erstrecket sich aber die grosse Anzahl der alten Handschriften und Urkunden, die wir noch haben, nicht bis über das neunte Jahrhundert. Mit einem Worte, alle, entweder vor oder nach diesem Jahrhunderte geschriebene Urkunden, bestehen aus solchen Buchstabenzügen, die denjenigen, die der V. Mabillon abdrucken lassen, änlich sind, oder ihnen doch sehr nähe kommen; ohne daß man eine einige Handschrift, eine einige Urkunde anges ben könte, die nicht augenscheinlich mit denselben übereinkomme. Sein Werk ist demnach hinreichend, nachdenkenden Lesern eine hinlängliche Kentnis sowol von den Urkunden als auch lateinischen Handschriften beizubringen.

S. 17.

Frtum des Solte man nicht sagen, Hr.Baudelor habe ein wenig als ein junger Mensch (1) ges Hrn. Baude: sprochen, der die Sache nicht recht verstanden, ohnerachtet er sich für fähig gehalten, den V. Mabillon zu tadeln? Es verrät in der That eine grosse Unwissenheit in dies sem Stücke, wenn man eine verborgene Schrift für die Schrift eines ganzen Volks oder Landes hält. Indessen ist dieses doch dem Gegner der Diplomatik widerfaz ren (s). Er glaubt, daß eine gewisse lateinische Handschrift, welche durchaus mit verborgenen Charactern geschrieben ist, etwas änliches mit den coprischen Buchstas benzügen habe. Hieraus folgert er, es habe nicht nur ein jedes Jahrhundert, son: dern auch ein jedes Land seine eigene Art zu schreiben gehabt; woraus er denn wei: ter die Folgerungen herlekten wil; 1. dem V. Mabillon seyn die Züge der ange: fürten Handschrift unbekant gewesen. 2. Diese Züge seyn die gemeine Art zu schrei: ben eines gewissen, von ihm aber nicht genanten Landes, gewesen. 3. Es gebe un endlich viele, einer jeden Gegend eigentümlich gewesene Arten zu schreiben, wovon der V. Mabillon keine Beispiele angefüret habe.

() MABILLON de re diplom. p. 432.
tom. 2. p. 84, 85.

(E) Damals war er solches in der That noch.
Denn als seine Schrift von der ugbarkeit
der Reisen im Jahr 1686 das erste mal zu

S. 18.

($) BAUDELOT vtilité des Voyages,

Paris gedruckt wurde, war er kaum acht und dreifig Jahr alt. Hift. de l'Acad. des Infcripe tom. 3. p. 609.

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§. 18.

ben.

Daß ein jedes Land seine eigene Art zu schreiben habe, ist eine unläugbare Warz Beantwor heit: nur mus man unter der Benennung eines Landes keine besondere Gegenden tung - dessels oder Provinzen, sondern ganze Reiche verstehen. Ferner mus man sich dabey nicht einbilden, die Verschiedenheit der Buchstabenzüge bey den europäischen Völkern, die der römischen Kirche unterworfen sind, oder die die lateinische Sprache zur gelehrs ten Sprache gehabt, gehe so weit, daß auch eine gewisse Uebereinstimmung das von ausgeschlossen würde, welche die Art zu schreiben eine und eben derselben Zeit hinlänglich bezeichnet. Der V. Mabillon hatte demnach im geringsten nicht nötig ben einem jeden Jahrhundert die verschiedene Art zu schreiben eines jeden Volks durch Beispiele kentlich zu machen: wenn man auch annemen wolte, daß sie einans der jederzeit so unånlich gewesen, als sie jeßo find, welches doch nicht behauptet wers den kan. Was aber die ganze Schwierigkeit des Hrn. Baudelot auf einmal aufs heber, ist dieses, daß sich niemals ein Volk der von ihm angefürten Charactere bedies net. Er hatte sie demnach auch nicht in der Diplomatik suchen sollen. Wenig: stens handelt er gar nicht aufrichtig, daß er so vielen Lerm machte, da er dieselben nicht in einem Werke fand, wo der Verfasser von keinen wilkürlichen Zeichen, die man uns endlich vermehren kan und nicht in die Diplomatik gehören, Beispiele anfüren wolte.

S. 19.

Hr. Baudelor behauptet, des vom V. Papebroch zu wiederholten malen ges Zeugnis des thanen Widerrufs ohnerachtet, dieser Jesuic habe Grund gehabt, gegen die Urkunden Papebroch. der Klöster ein wenig mistrauisch zu seyn, und der Abt Petit habe in der Ausgabe des Ponitentiale Theodori, Erzbischofs von Canterbury, dasjenige sehr bündig bes wiesen, was der gelehrte holländische Jefuit nur für eine Mutmassung ausgegeben (t). Ohnerachtet nun diese Meinungen von dem Hrn. Mabillon nicht nur gründlich wis derlegt (u), sondern auch von dem V. Papebroch auf das feierlichste abgeschwor ren worden (w): so ist er doch von diesen Meinungen stärker eingenommen, als die Urheber derselben selbst, welche Anhänglichkeit so weit gehet, daß er sie gar zu vergót: tern scheinet. Er hält sie für so wenig widerlegt, daß er auch nicht begreifen kan, wie ein so verdienter Man als Hr. Mabillon seine und seines Ordens Ehre durch eine so elende Verteidigung in Gefar sehen können. Solte aber Hr. Baudelor nicht feinen eigenen guten Namen in Gefar geseket haben, da er auf eine solche Art von dem berumten Werk der Diplomatik redete? Mufte nicht eine so unüberlegte Be Streitung notwendig alle Gelehrten in Harnisch bringen? Aus eben dem Grunde hielte sich auch der lehte Herausgeber der Schrift des Hrn. Baudelor für verpflichtet, dies felbe in einer Anmerkung zu widerlegen, welche hier ganz natürlich einen Platz vers dent. "Die Gelehrten, sagt er (r), haben ein vortheilhafteres Urtheil von der Dis plomatik des Hrn. Mabillon gefället, und ihm die Gerechtigkeit, die er verdies net,

כל

BAUDELOT vtilité des Voyages tom. 2. p. 89. 92. (1) MABILLON de re di-
plom. L. 1. c. 3. & 1. 3. cap. 2. (m) Propyl. Maji Conat. pag. 3. & 4. Acta SS.
Junii tom, 1. p. 686, (†) BAUDELOT de l'vtil, des Voy. tom. 2, p. 92.

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net, auf eine weit bessere Art wiederfaren lassen, als Hr. Baudelor de Dairval, "Es ist daher dieses Werk dem Ruhm dieses gelehrten Benedictiners und seines "Ordens nicht nur nicht nachtheilig gewesen; sondern es hat ihm im Gegentheil so viel Ehre gebracht, als kein anderes Werk gethan haben würde. Es ist von als len Gelehrten in Europa als ein Meisterstück in seiner Art angesehen worden, welches die Grundsähe und Regeln einer Wissenschaft enthält, von welchen man bis dahin nur sehr verworrene Begriffe gehabt hatte. Ich habe daher nicht nös tig ein mehrers davon zu sagen, und den Leser wider den nachtheiligen Eindruck zu verwaren, den ein so unbilliger Tadel, als des Hrn. Baudelor seiner ist, in seinem Gemüt machen könte. Da sich dieser Herr so angelegentlich auf das Zeugnis des V. Papebroch, eines Jesuiten, beruft, so ist es hinlänglich, daß ich den Brief eben dieses V. Papebroch an den Hrn. Mabillon (M), denjenigen Lesern vor Augen lege, die denselben nicht gelesen haben. Die Urschrift dieses Briefs fol ben " den Benedictinern zu St. Germain des Prez in Paris aufbehalten werden. ”Er befindet sich in dem Leben des Hrn. Johan Mabillon, welches Hr. Thierrf "Ruinart im Jahr 1709 herausgegeben hat, und bey Muguet und Robustel ge: " druckt ist.

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Ich versichere Ihnen, sagt der V. Papebroch, wie mich nichts mehr freuet, von dieser Sache geschrieben zu haben, als daß ich Ihnen da" durch Gelegenheit gegeben, ein so volkomnes Werk zu verfertigen. Es ist wahr, es hat mir anfänglich einige Unruhe verursacht, da ich Ihr Werk las, worin ich auf eine solche Art widerlegt wurde, daß ich nichts darauf antworten konte; endlich hat aber doch die Brauchbarkeit und "Schönheit eines so vortreflichen Buchs das Uebergewicht über meine Schwachheit erhalten. Ich wurde von der Freude, die Warheit auf " das helleste an das Licht gebracht zu sehen, ganz eingenommen, und lud meinen Mitarbeiter ein, an der Bewunderung, womit ich ganz angefül"let war, Theil zu nemen. Tragen Sie daher kein Bedenken, so oft als "Sie Gelegenheit haben, öffentlich zu versichern, daß ich völlig Ihrer Meinung sey. Tu porro quoties res tulerit, audacter teftare, quam totus "in tuam fententiam iuerim.

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"Ich will noch dasjenige beifügen, was der Jesuit, V. du Sollier in dem Journal de Trevoux vom Monat November 1725 S.291 fagt (N), wie er

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oft ner Reliquiæ Mf. omnis aeui diplomatum wie der die Jesuiten gemacht worden. "Der

(M) Diefer Brief befindet sich volständiger in der Vorrede der Zusäße zur Diplomatik, S. V und VI. Der Herausgeber des Hrn. Baus" delot hat nur einen Auszug aus demselben ges liefert.

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Hr. von Ludewig behauptet daselbst, daß die Benedictiner und Jesuiten miteinander streitig wären, weil die letztern die Urkunden und alles was nach dem Altertum schmecke, auf eine unanständige Art bestritten hätten. "Der V. du Sollier antwortet hierauf, wenn auch die beyden Jesuiten die der Hr. von Lu: "dewig als die einigen, die einer solchen Uns

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(N) Man sehe daselbst S. 2091. Es wird daselbst von einem lateinischen Briefe des V. du Sollier gehandelt, worin dér lettere einige Beschuldigungen ablenet, die von dem Hrn. Jos" ban Peter von Ludewig in der Vorrede seis

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oft vom V. Papebroch vernommen, daß er dem V. Mabillon, den er seis nen Freund nante, für einen Vortheil vielen Dank schuldig sey, welchen er anfänglich von seiner eigenen Arbeit erwartet habe, und der darin bez stehe, daß man endlich gewisse Regeln habe, die wahren Urkunden von "den falschen zu unterscheiden. Er bildete sich also nicht ein, daß er dem V. "Mabillon die Regeln an die Hand gegeben, weil er im Gegentheil erkennet, daß er sie ihm zu verdanken habe. Hierauf haben also diejenigen, welche dieses zwanzig Jahr nach dem V. du Sollier behaupteten, nicht gehörige Acht gehabt. (n)"

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S. 20.

Der B. Papebroch billigte nicht nur die Diplomatik sowohl mündlich als Fortsetzung. schriftlich, sondern er unterlies auch nicht, sie in den Schriften, die er nachmals her: ausgab, zu rúmen. Ohnerachtet er eben denselben Gegenstand nach ganz verschie: denen Grundsäßen abgehandelt hatte, so machte er doch nicht die geringste Schwie: rigkeit, seine Grundsäße zu widerrufen und den Regeln des V. Mabillon beizutres ten, die die seinigen bestritten. Nachdem er sich von ganzem Herzen für die Diplos matik des Benedictiners erkläret hatte, war er noch so aufrichtig und bescheiden, daß er nicht nur seine Arbeit über diese Sache verachtete, sondern sich auch für über: wunden erfante (D). So gar in dem Register zu seinem Propylão vom Monat May hält er sichs für eine Ehre, den Sieg seines Gegners und seinen eigenen Verlust bekant zu machen (P). Er versichert daselbst, er habe zwar ben Gelegenheit einen Versuch gemacht, die ersten Züge der Diplomatik zu entwerfen, und dieser sein Versuch sen auch nicht ganz ohne Feler; indessen habe Herr Mabillon diesen

n) Siche unten die Anmerk. "ternemung fähig seyn, anfüret, in diese Aus "schweifung gefallen wären, welches doch noch nicht zugegeben wird; so hätte doch der Ver: faffer nicht die ganze Gesellschaft einer solchen " Verbindung beschuldigen sollen, indem er in derselben selbst den V. Chifflet, den V. Balbinus, den V. Frisen und den V. Mal: lebranche für aufrichtige und getreue Kenner * der Altertümer hält.” Dis sind die eignen Worte des Journal S. 2090.

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(D) Si - - alter -- meos, fi quos inue nerit errores, corrigat, adeo non feram id gre; ve cum animi gratulatione fincera cef Srus ei palmam fim, eademque promtitudine ei affurecturus, qua eruditiffimi Patris Jonis Mabillonii de re diplomatica opus excepi,& poftquam legeram approbaui; licet

Ge:

luntate fed impari ad rem tantam inftru-
menti neceffarii copia, obiter delibaui, occa-
fione Treuirenfis cujusdam figmenti. Quamuis
enim iftud fatis euerfum fit lucubratiuncula
prædicta, asfentiente ipfomet Mabillonio, ad
lucem tamen dignioris iftius juftique operis,
illa fic mihi ipfi viluit; vt in ea nihil fere
amplius inueniam, quod placeat, quam quod
ex dubiis iftic a me fortuito motis, tam in.
fignis commentarius nafci potuerit, ab eo,
exiftimo neminem turpiter vinci, vbi glorio-
qui rem ex profeffo pertractauit. Equidem fic
fum fuit certare.
Chronico-Hift. p. 3.
In Propyl. Maii Conat.

(P) Diplomatica res a nobis occafione,
nec fine erroribus delibata, a, Mabillione ex
profeffo accuratius pertractata.
In propyl

in non puis contrarium eis, quae in argu. Maii Ind. rer. Pertractata.

mento entenus intacto, optima quidem voDiplom. I. Th.

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tica.

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memorab. ad verbum Diploma

Hickesti Ein: würfe.

Beantwor sung.

Gegenstand gründlich und weit genauer abgehandelt. Er war in den Lobeserhebun gen der neuen Diplomatik unerschöpflich und glaubte, das Werk und dessen Vers fasser niemals nach Würden rümen zu können (Q). Endlich redete er fast funfzehn Jahr hernach, nachdem dieses besondere Werk an das Licht getreten war, noch unter eben den Empfindungen der Bewunderung von demselben, die er bey der ersten les fung dieses vortreflichen Werks gefület hatte, und sahe sein eigenes Werk noch immer als eine Arbeit an, die sehr vieler Berbesserung bedürfe (1),

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S. 21.

Nachdem Hr. Lenglet die Vorwürfe des Hrn. Baudelot nachgeschrieben, so wendet er sich zu einer weit wichtigern Beschuldigung, welche die in der Diplos matik festgesetzten Regeln betrift. Nichts könte seiner Meinung nach (a), diens licher seyn, die verborgensten und dunkelsten Abschnitte der erstern Zeiten in uns serer Geschichte sowohl als in der Geschichte anderer Völker aufzuklären; wenn man sich nur auf die Regeln, die falschen Urkunden von den åchten zu unterschei: den, welche dieser gelehrte Benedictiner vorgetragen, håtte verlassen können.” Was unsern Verfasser in diese Ungewisheit verseßet, ist dieses, " daß selbst die Englån"der einige kritische Anmerkungen über das Werk des B. Mabillon gemacht und deffen Gründe angegriffen haben; indem sie die von ihm vorgetragenen Regeln bestritten. Der Geschichtschreiber der über die Diplomatik entstandenen Streitigkeiten ist schon lange vor dem Hrn. Lenglet dem Urtheil des Hickes beir getreten, welcher in feinem berümten Schaß der mitternächtigen Sprachen dem Verfasser der Diplomatik zwar viele Lobeserhebungen beilegt, aber zugleich auch den größten Theil der daselbst vorgetragenen Regeln die ächten Urkunden von den unächten zu unterscheiden verwirft (6).

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S. 22.

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Wozu dienen aber die vielen Lobeserhebungen eines Buchs, dessen Grundsägs man bestreitet? Wenn die Regeln der Diplomatik, anstat daß sie Folgerungen dier ser Wissenschaft seyn solten, die Grundsäße derselben geworden sind; wenn die meisten dieser Regeln von dem engländischen Kunßtrichter mit Recht verworfen worden, ja wenn" erst neulich Hr. Hickes, ein gelehrter Engländer, fast alle Res geln des V. Mabillon nach einander widerlegt hat (c): " so ist ja das prächtis ge Gebäude, welches ihm so viele Mühe gekostet, der Erde gleich gemacht worden, so daß es weiter nichts als nur noch die Trümmern aufzuweisen hat. Jedoch sind denn wohl die Grundsäße der Diplomatik dadurch erschüttert worden, daß man etwa eis ne halbe Seite oder aufs höchste eine Seite in derselben untersucht hat? Nun ers Strecket sich aber die ganze Prüfung dieses grossen Werks, welche der gelehrte Englån.

10

der

Acta SS. Junii tom. 1. p. 686. (a) Lenglet Method. I. 2. p. 380. (b) Hiftoire des Conteftat. fur la Diplomat. p. 7. (c) Mem. de Trevoux, 1707, P. 1336,

Sæpe mihi laudatum, nec vnquath fa

tis laudandum opus Joannis Mabillionis de re

diplomica. Pid. Paralipnun pi:60..

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