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sten genommen worden? Giebt es sonst in ganz Bretagne keine andere Urkunden, als die in den Archiven dieser heiligen Orte enthalten sind? Giebt es denn daselbst in den obern Gerichtshöfen, in den Städten und in andern öffentlichen Archiven keine Urkunden? Ohne Zweifel, antwortet Hr. Lenglet; aber es giebt daselbst keine un: richtigen. "Denn der ungemeinen Sorgfalt zu geschweigen, mit welcher man zu verhindern suchet, daß sich nichts in dieselben einschleichen möge, was nicht volkom men ächt ist: so wird man in dem ganzen Königreiche kaum einige Leute finden, die so verwegen seyn und zum Behuf des Landesherren dasjenige wagen würden, was sie doch zum Besten eines geistlichen Ordens, so undankbar derselbe auch dagegen ift, aufs Spiel seßen. Was war denn aber wohl die Divion und ihre übrigen Gehülfen in der Betrügeren, die sich nicht unterstanden dem Robert de Beaumont, Prinzen von Geblüt und Grafen von Artois, unter die Augen zu treten? Was war de Rosieres (k)? Hat er sich nicht zum Behuf des Hauses Lorraine einer solchen Betrügeren schuldig gemacht? Was war Anton von Cambray (E)? Ist er kein Werkzeug der strafbaren Absichten Johannis 5, Grafen von Armagnac gewesen, da er ihm eine falsche Erlaubnis ausfertigte, worin seine unrechtmässige Heirat mit feiner leiblichen Schwester bestätiget wurde (1)? Doch wie viele dergleichen Betrü: ger könten wir nicht noch anfüren?

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S.* 171.

Falsche Ur: Es finden sich, sagt man, in den Archiven der Fürsten, der obern Gerichts, kunden in höfe und der Stådte nicht die geringsten unächten Urkunden. weltlichenAr nicht die gelehrtesten Kenner des Altertums (m) und unter andern Hr. Mabillon, Haben uns aber chiven. Hr. Menage und der Abt de Vertor davon überzeugt, welche dieses sowol von den öffentlichen als Privatarchiven dargethan haben? Lehret es uns nicht die Erfarung? Sehen die Verordnungen und Befele unsrer Könige die Warheit dieses Sahes nicht voraus, und wird derselbe nicht durch die vor den Gerichten übliche Art zu verfaren bestätiget? Wo hat denn, zum Beispiel, der Abt Lenglet wohl jemals gehöret daß es verboten worden, eine Urkunde, die aus einem öffentlichen Archiv genommen worden, der Unrichtigkeit zu beschuldigen, wenn man doch sehr triftige Gründe gehabt hätte, solches zu thun? Wenn eine Urkunde aus dergleichen Behältnissen niemals mit Recht in Verdacht gezogen werden könte, würde es denn wohl zuweilen erlaubt seyn, eine Klage (F) CALMET hift. de Lorraine t. 1. p. CXV. - (1) Hift. de Languedoc t. 5. p. 19. (m) MURATOR. Antiquit. Ital. t. 3. Diff. 34. P. 10. MABILLON fupplem. de re Diplom. p. 4; MENAGE hift. de Sablé p.330. DE VERTOT hift. crit. de l'établisfement des Brétons dans les Gaules p. 42. 43. etc.

Hr. Simon zwölfhundert Urkunden gesehen, worunter zum wenigften achthundert erdich tete gewesen; 3) ohnerachtet diese Abtey keine andere Diplomen hat, als die sich in einem eini gen Copialbuche in 8vo befinden und deren Ans sat sich ohngefär an die hundert belaufen mag. 3) Lettres choif. der neuen Ausg. fom. P.250.

4.

(E) Johann Bouchet nennet ihn in seinen Jahrbüchern von Aquitanien, S. 126. Ambro: fium und versichert, daß er einer von den Maitres des Requetes unter Ludwig 11 gewesen, und nachmals Kanzler der Universitår zu Pas ris geworden.

Klage wider dieselbe anzustellen, wodurch sie den Urkunden andrer Archive gleich gez macht wird? Gefeht aber auch, daß in den Archiven der Fürsten und in den öffentli chen Behältnissen gar keine untergeschobene Urkunden anzutreffen wären; befinden sich denn dergleichen nicht in den Archiven der Herren (n)? Woher rüret die miss trauische Sorgfalt, mit welcher die Wapenrichter ihre Adelsbriefe zu untersuchen pflegen? Was würde Hr. Lenglet antworten, wenn ihm jemand versichern wolte, daß sein Benedictiner, der einer der gelehrtesten und rugendhaftesten gewe fen (0), nur dergleichen Schriften gemeinet habe, nicht aber andre Arten von Chartes, die, vornemlich in vertrauten Gesprächen, häufiger mit diesem Namen pflegen belegt zu werden, als mit der Benennung der Titres? Indessen scheinet solches doch sehr war. scheinlich zu seyn. Hr. Lengler mag sich vielleicht für die Zweideutigkeit dieses Aus: drucks nicht in acht genommen haben. Es wird sich daher auch von diesen Titres nicht auf die Urkunden der Mönche und Weltgeistlichen schliessen lassen (F). Ue: berdem ist unleugbar, daß von Stiftskirchen und Abteien in Bretagne nicht zwey Drittheile sind, welche Urkunden oder auch nur Copialbücher besässen (p). Die Anfürung von mehr als siebentausend und fünfhundert in dieser einigen Provinz befindlichen untergeschobenen Urkunden, welche zu einem Beweis dienen sol, daß die Kapitel und andre gottesdienstliche Gemeinheiten Archive und eine unzålige Menge von Urkunden haben, auf die man sich nicht verlassen könne, ist hier also ohne die ges ringste Ueberlegung an einem sehr unrechten Orte angebracht worden. Ueberdem, wenn sich auch in Bretagne viele unächte Urkunden finden solten (G): so würde doch der Schlus sehr unrichtig seyn, wenn man daraus auf alle übrige Provinzen des Königreichs, ja so gar auf fremde Länder schliessen wolte. Wir werden im folgenden sehen, was wir von den Urkunden einiger Kirchen Frankreichs und der benachbarten Staaten für ein Urtheil fällen müssen. Vorjeko ist es hinlänglich, wenn wir darthun, daß man nicht daraus auf die Archive der Stiftskirchen, der Mönche und der übrigen gottesdienstlichen Gemeinheiten schliessen dürfe.

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(n) Nomolexicon THOM. BLOUNT ad voc. falfify. Ordonnances des Rois de France t. 2. p. 175. Etat des Officiers des Ducs de Bourgogne p. 34. ME'NA GE hift. de Sablé p. 111. 112. DUCHESNE Biblioth. des hift. de Frano: p. 291. etc. (0) LENGLET Méthode ibid.. (p) Défenfe des titres de St. Ouen P. 330.

(8) Hr. Lenglet füret zum Beweis, daß eine faft umalige Menge derselben untergescho: ben worden, noch das Urtheil an, welches Herr Duchesne von den Mémoires et Recherches de France et de la Gaule Aquitanique fållet, welche unter dem Namen des Jean de la Haye Baron des Couteaux zu Paris im Jahr 1581 ge: druckt sind. Es finden sich zwar in diesem Buche mehr falsche als achte Urkunden. Es machen aber beide Arten zusammen genommen nicht über

zwanzig Stücke aus, und überdem ist keine einis ge dieser Schriften aus gottesdienstlichen Archiven genommen worden.

(G) Unter ohngefär dreitausend Urkunden, die in den Mémoires pour fervir de preuves à l'hi ftoire Ecclefiaftique et civile de Bretagne abges druckt sind, hat der gelehrte und scharfsinnige Herausgeber nicht mehr als vier unáchte auges troffen.

S. 172.

Chiflets Urs

den.

Wir wollen uns bey den ungegründeten Vorwürfen des Verfassers der Wemoi: theil von fal- res chronologiques et dogmatiques nicht aufhalten; indem es scheint, daß ihm die schen Urkun. Kentnis der alten Archive und die Wissenschaft falsche und ächte Urkunden von ein ander zu unterscheiden völlig unbekant gewesen. Er ist sogar so verwegen, daß er auch den Ausspruch thut, wie von dergleichen Waaren alles vol sey (q). Der V. Chiflet, ein gelehrter Jesuite, welcher die Archive vieler Kirchen mit grosser Eorgfalt durchgeblättert hatte, fållet ein ganz anderes Urtheil von denselben. Er versichert auf das feierlichste, daß er nur sehr selten unächte und untergeschobene Urkunden in denselben angetroffen habe (H). Der gelehrte V. Papebroch trit dem Urtheil seiz nes Ordensbruders bey, in Absicht der in den gottesdienstlichen Archiven befindlichen untergeschobenen Stücke. Er versichert so gar öffentlich, daß, da er sich die Arbei: ten des Hrn. Mabillon zu Nuke gemacht, er künftig bey dem Tadel der alten Urkunden behutsamer verfaren werde. Pofthac in tabulis cenfurandis parcior (r). Der V. Germon giebt sich eine sehr vergebliche Mühe, das Geständnis des V. Chifler zu verdrehen (s), als wenn derselbe nur von merovingischen Urkunden ges redet hätte; da sich doch sein Ausspruch augenscheinlich auf die Urkunden aller Jahr: hunderte erstrecket. Er siehet nicht, daß sein Ordensbruder etwas sehr thörigtes be hauptet haben würde, wenn er nur allein auf die merovingischen Diplomen gesehen hätte. Der V. Chifler gestehet, er habe in den Archiven sehr vieler Kirchen, die er durchsucht, nur sehr selten falsche Stücke gefunden. Der V. Germon antwortet hierauf, da in den Archiven nur überhaupt sehr wenig merovingische Urkunden vorhanden wären; so sey es kein Wunder, daß dieser Jesuit so wenig unächte unter den: selben entdecket. Er würde deren aber weit mehr gefunden haben, wenn er diejeni gen Urkunden in die Hände bekommen hätte, die die VV. Mabillon und Doublet vor Augen gehabt. Der V. Germon würde es also überhaupt für einen sehr rümlichen Vorzug der geistlichen Archive ausgegeben haben, daß sich unter ihren höchstwe: nigen merovingischen Urkunden, die man fast nirgends mehr findet, nur sehr selten falsche und untergeschobene befinden. Würde wohl die Aufrichtigkeit dieser Archive durch ein solches Zeugnis auf eine erhebliche Art erhoben werden?

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S. 173.

Man beschuldiget die Ordenshäuser und Gemeinheiten, daß sie zuweilen Bes trüger in ihrem Schoos geheget; da man vielmehr nur bedauren solte, daß sie zuweilen von Betrügern hintergangen worden. Die Beispiele sind zwar selten; sie sind aber deswegen keine blosse Erdichtungen. Hr. Olivier Legipont, ein gelehrter

teuts

(9) Mémoires chronol. et dogmat. tom. 3. p. 109. (r) Acta SS. Junii tom. I. n. 90. p. 686. (8) GERMON Difcept. 2. part. I. c. 4. n. 4.

(H) Longe aliud eft ius indebitum tabulis ementitis fibi quaerere velle, aliud ius verum et iam partum, cuius tabulae vetuftate alioue cafu perierint, ficto vel interpolato fcripto vel

le fibi tueri. Hoc perraro factum deprehendimus in plurimarum Ecclefiarum, quae euol uimus, archiuis, et fua potius feruandi, quam aliena inuadendi cupiditate.

teutscher Benedictiner, hat sich für verbunden erachtet, in einem im Jahr 1747 herausgegebenen Werk (t) der Welt zu berichten, daß der Abt von St. Martini zu Cöln, Namens Hadrianus Valk, noch vor wenig Jahren auf eine änliche Art hinz tergangen worden, und zwar von einem gewissen Johan Antonius Maria Schenz von Schemmerberg, der Licentiat beider Rechte, und kaiserlicher immatricus lirter Notarius publicus gewesen. Dieser Betrüger unterstand sich nach dem Mu fter einer Bulle Gregorii 3 an Bazin, Abt von St. Marimini zu Trier, eine åns liche zu schmieden und zwar unter dem Namen Leonis 3, welche an Bazin, Prior des Klosters St. Martini bey Cöln gerichtet seyn solte. Weil es dem Betrüger zu schwer fallen mochte, egyptisch Papier zu bekommen, die Züge der damaligen Zeit gehörig nachzuamen, das Siegel herauszubringen und alle äussern Merkmale eines Freiheitbriefes nachzumachen: so hat er sich vielleicht genötiget gesehen, nur eine viz dimirte Copie zu schmieden, die zu Cöln, den 9 Merz 1733 datiret war. Ein Pri pilegium exemtionis episcopalis, das vor mehr als tausend Jahren ertheilet wor den, und wovon man noch niemals etwas gehöret hat; ohnerachtet es bis auf unsre Zeit unverseret erhalten seyn solte, kan nachdenkenden Gemütern schon einen sehr triftis gen Bewegungsgrund zum Verdacht darreichen. Weil aber das vorgegebene Original nach der vidimirren Copie nicht mehr zum Vorschein gekommen ist: so mus man die Beweisgründe der Unrichtigkeit aus dem Inhalt selbst hernemen; woraus sich denn die Betrügeren volkommen entwickeln wird. Hr. Legipont würde dieselbe ges wis entdecket haben, wenn er nicht eben damals Lehrer der Gottesgelehrsamkeit zu Mainz gewesen wäre. Es kränkte ihnindessen, daß man die Leichtgläubigkeit seines Abts auf eine so unanständige Urt gemisbraucht hatte; daher nam er bey seiner Rück: kunft nach Coln die weisesten Maasregeln, diese Schrift so verächtlich zu machen, als sie es zu seyn verdienete. Er theilte solche den geschicktesten Kennern der diplomati: schen Altertümer, die ihm nur bekant waren, mit, und ersuchte sie, diese Schrift nach den Regeln der Diplomatik zu untersuchen. Der Schlus ihrer Untersuchung wurde vom Ignatius Roderich aufgeseßt, und unser gelehrte Benedictiner hat denselben als ein Muster der Kritik, als ein Verwarungsmittel wider die Betrügeren, und als eine Art der Verteidigung seines Ordens durch den Druck bekant gemacht. Ob wir gleich nicht allen einzeln Artikeln dieser Untersuchung, die als ein Brief an Hrn. Les gipont abgefasset ist, ohne Einschränkung beitreten können: so sind doch einige sehr scharfsinnig; daher es nicht undienlich seyn wird, einige Stellen aus denselben anzu füren. Wir wollen mit der Einleitung den Anfang machen.

33

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§. 174.

Ich weis nicht, heist es daselbst (u), ob Mabillon, Ruinart, Marre: Fortsegung. ne, Durand und die übrigen unermüdeten Schriftsteller von der Geselschaft des heil. Mauri jemals eine Entdeckung gemacht haben, wodurch die Klosterarchive besser verteidiget werden könten, als durch diese Begebenheit. Die Keher und Feinde der Mönchsorden beklagen sich oft, daß man daselbst Urkunden verware, die nicht

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von

(1) OLIVER. LEGIPONTII Disfertationes philologico-bibliogr. Disf. 3. §.6.
(u) Ibid. p. 184.

P. 180.

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von gutem Schrot und Korn sind. Eure Schriftsteller leugnen solches auch nicht schlechterdings; sie behaupten nur (I), daß diese unächte Urkunden nicht so häus fig sind, als man gemeiniglich vorzugeben pflege. Hierauf gehen sie bis auf den Ursprung der Urkunden zurück, und wollen mit aller Gewalt beweisen, daß sich die: selben in die Archive des Ordens einschleichen können; ohne daß dabey einige Be trügeren von Seiten der Benedictiner vorgegangen sen. Ihre Gründe sind nun zwar keine blossen Werke einer wißigen Erdichtung; sondern sie haben in der That viele Warscheinlichkeit. Indessen erlaube man uns, daß wir, obgleich mit aller so grossen Männern gebürenden Hochachtung, behaupten, wie sie noch lange nicht alle Wege ausfindig gemacht haben, durch welche dergleichen betrügerische "Stücke sich in die alten Behältnisse von Urkunden einschleichen können. Es ist ihnen nicht eingefallen, daß sich Betrüger finden könten, welche, um vermittelst eis ner zwar neuen aber daben sehr reizenden Lockspeise Geld von einem Abt zu schnei: den, demselben einbilden können, daß sie gewisse Schriften wüsten, die ursprünglich aus seinem Urchiv herstammten; daß es aber wirklich nicht in ihrer Gewalt stehe, "sie wieder hinein zu schaffen; daß es ihnen indessen doch erlaubt sey wenigstens "sehr genaue Abschriften davon zu nennen, die sie für einen sehr billigen Preis zu seinem Besten verschaffen wolten, und daß er dieselben nur so lange, bis einmal " die Originalien herbeygeschaft werden könten, in seinem Archiv beilegen dürfe. "Wenn jemand die Möglichkeit eines solchen Vorfals leugnen wolte: so würde ich » mich darüber eben nicht in einen Streit einlassen; ich würde aber alsdann zeigen, "daß sich dieser Fal zu unsern Zeiten wirklich zugetragen habe, und hierzu würde ich "keinen andern Beweis gebrauchen, als die jektgedachte Begebenheit. Denn, ist nicht diese so genante Bulle Leonis, bey deren Gelegenheit ich gegenwärtig an » Ihnen schreiben mus, auf eben diese Art in die Hände Ihres Abts gekommen? Der Betrüger suchte einiges Geld von diesem ehrlichen Alten zu ziehen, er fieng daher »an, seiner Einfalt Fallen zu stellen, indem er von den alten Denkmälern mit ihm "zu reden Gelegenheit nam. Als er nun sahe, daß er ihn verfüret und dahin ge "bracht hatte, wo er ihn haben wolte; überreichte er ihm die Bulle, die er kurz vorher auf die unverantwortlichste Art nach einer andern geschmiedet hatte. Mit » einem Worte, nachdem er diesem guten Abt ein Verlangen nach den Besik dieser seltenen Schrift eingeflösset, machte er sich desselben zu Nuke und verhandelte ihm dieses Stück. Nun aber frage ich Sie, ob wohl die Aeßte der Benedictiner vor » dem Ihrigen allemal scharfsinniger, behutsamer und geißiger gewesen als dieser? Hat nicht ein jedes der vorigen Jahrhunderte seine Schelmen und Betrüger aufzuweisen gehabt? Hat es etwa niemals Leute gegeben, die andere zu hintergehen gesucht, oder die fähig gewesen hintergangen zu werden? Ist es daher nicht war scheinlich, daß auch andere falsche Urkunden auf eben die Art in die Klosterarchive ge kommen seyn können, wie die falsche Bulle Leonis 3 von ihrem guten Übt Hadrian angenommen und für ächt gehalten worden? Und würde er diese Schrift nicht " auch

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"

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(F) Sie leugnen nicht nur dieses; sondern zal der falschen Urkunden von einiger Erheb sie räumen auch nicht einmal ein, daß die An: lichkeit sey.

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