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nung (a). Die Anzal derjenigen, die mit keinem besondern Namen bezeichnet sind, ist fast unendlich. Je mehr man in die spätern Jahrhunderte komt, desto stärker scheinet dieselbe zu werden. Wenn man nun noch die Briefe hinzuseht, womit die Samlungen der Conciliorum angefüllet sind: so wird man wiederum einen ansenlis chen Zuwachs erhalten. Denn es ist nicht zu zweifeln, daß unter denselben fast nicht ein einiger Brief oder Acte befindlich sen, die nicht ursprünglich aus den kirchlichen Urs chiven genommen worden. Man wird sich daher nicht wündern dürfen, wenn wie zuweilen von Acten reden werden, die mit weltlichen Angelegenheiten nicht das gerings ste zu thun haben. Doch wir wollen uns nicht länger aufhalten, sondern zur Sache selbst schreiten. Die Menge der Gegenstände, die sich uns auf den ersten Anblick dar bieten, nötiget uns diesen Abschnit zu theilen und die eigentlich sogenanten Litteras, die Epistolas, die Indiculos und die Rescripta oder Rescriptiones in besondern Artikeln abzuhandeln.

§. 252.

Ohnerachtet die kirchlichen Litterd eine sehr weitläufige Klasse ausmachen, so Litterá eccles daß sie in mehrere Unterarten getheilet werden könten; wenn man sie nach Masge: fiaftică. bung der Personen, von denen sie ausgefertiget worden, betrachten wolte: so wollen wir doch die Briefe der Bischöfe, der Aebte, der Erzpriester oder Archidiaconen, der Prioren, der Officialen, der Dechanten, der Generalvicarien und andrer Prálas ten oder in ansenlichen gottesdienstlichen Aemtern stehenden Geistlichen nicht besons ders abhandeln. Da viele dieser Briefe bey mehrern Personen zugleich statfinden: so wollen wir sie lieber nach Masgebung ihrer innern und eigentümlichen Beschaf fenheit, als nach dem Stande ihrer Urheber untersuchen; woben wir doch die Bul len der Päpste ausnemen werden. Die Verschiedenheit dieser Schriften ist so gros, daß sie an und für sich schon verschiedene besondere Arten abgeben könten.

S. 253.

Die ältesten dieser Schriften sind unter dem Namen der päpstlichen Briefe be: Litterå syno: fant; worunter die Synodalbriefe und Decretales wiederum eine vorzügliche Stel: dales, decrez le behaupten. Die erstern enthalten die Schlüsse der römischen Kirchenversamlun tales. gen; indem die Päpste in diesen Briefen die dafelbst gefasseten Entschliessungen und gemachten Verordnungen denenjenigen kund zu machen pflegten, die von denselben Kentnis haben mußten. Die Decretales waren gemeiniglich Untworten an Bischöfe und andre Personen, die den heil. Stul in Absicht der Kirchenzucht um Rath frag: ten. Die heil. Schrift, die Kirchenväter nebst den Canones der berümtesten alges meinen und besondern Kirchenversamlungen lieferten den römischen Päpsten diejeni

gen

(a) CICERO pro Flacco. MAFFEI Iftor. diplom. p. 16. libri huius formulae in epiftolae modum con- Briefe bedienet, de re diplom. p. 5. Die Ur ceptae funt, Hr. Mabillon merket hierbey kunden, sagt Mador, haben gemeiniglich die Ge an, daß wo die leuftrafier die sogenanten Testalt der Briefe. Formulare Anglican. A Dif stamente gebraucht, sich die Aquitanier der fertation concerning ancient chartres p. 32. Diplom. I. Th. Ji

Päpstliche
Bullen

gen Regeln, von welchen in ihren Entscheidungen niemals abzugehen, sie sich mit dem grösten Eifer bestrebten. Wenn es aber einen oder den andern Umstand betraf, der in den Conciliis nicht bestimt worden, so wurden die zu Rom beobachteten Gebräuche zu Mustern vorgeschlagen. Nachmals und besonders nach der Mitte des eilften Jahrhunderts erstreckten sich die Decretales über alle Sachen, welche in gottesdienst: lichen Dingen einigen Einflus haben, oder doch damals hatten. Es ist hier nicht der Ort, die fünf berümten Samlungen der Decretalen, die im zwölften und dreis zehnten Jahrhundert verfertiget worden, umständlich zu beschreiben. Man kan mit demjes nigen zufrieden seyn, was Herr du Cange in seinem lateinischen Wörterbuch der mit: lern und spätern Jahrhunderte bey dem Worte Decreta davon angemerket hat. Die Päpste fertigten indessen auch Decreta und Statuta aus. Man findet davon Beispiele im fünften und sechsten Jahrhundert; da hingegen die Decretales bereits im vierten üblich waren. Die in Form der Briefe abgefasten Freiheitsbriefe sind eben so alt als die Decreta. Wir werden in unserm dritten Theil bey dem fünften, fechsten und siebenten Jahrhundert zeigen, was damals für Gebrauch von ihnen gemacht worden und wie weit sich derselbe erstreckt habe. Daher wollen wir auch hier, damit wir nicht einerley Sachen mehrmal wiederholen dürfen, die seit mehrern Jahrhunderten unter dem Namen der apostolischen Briefe bekanten Breve, nebst den Consistorialbullen und Pancharten, den Mandaten und andern Verordnungen und Res fcripten der Påpste mit Stilschweigen übergehen. Wir wollen nur anmerken, daß die Bullen ihren Namen von dem bleiernen Siegel, so diesen Briefen beigefügt wurde, bekommen haben. Daher bedeutet auch der Ausdruck Bulla weder in dem canonischen Recht, noch auch in den Bullen selbst einen apostolischen Brief; son: dern nur das Siegel, womit derselbe begleitet war. Es sind also diese Schriften von ihrem bleiernen Siegel benant worden, so wie auch die Urkunden yon dem ihnen beigefügten Siegel mit dem Namen Sigilla belegt worden (66).

S. 254.

Bey den Bullen derjenigen Päpste, die zwar erwålet, aber noch nicht einge weihet waren, wurde der Name in ihren Siegeln weggelassen. Daher wurden sie von den Påpsten selbst Buliå defectivå genant; ohnerachtet sie eben dasselbe Unse: hen hatten, als die übrigen. In England gab man ihnen den Namen Bulld blanca. Diejenigen, welche die bleiernen Siegel den Bullen anhiengen, hiessen Plumbatores (b). Es wurden aber nicht allein die Briefe der römischen Päpste mit dem Namen der Bullen belegt; sondern diese Benennung ist auch den Brie: fen

(b) нVGo de prima fcribendi orig. (66) Von den Bullen, wenn dieser Ausdruck von den Siegeln genommen wird, wird in den folgenden Theilen umständlicher gehandelt wer den. Daß das Wort Sigillum oft von den Urkunden selbst gebraucht werde, ist in des du Sresne Gloffario mit vielen Beispielen darge than worden. Ausserdem füret Joh. Mich.

p. 192.

Seineccius de Sigillis S. 17 eine Stelle aus einem Diplom der Kaiser Romani, Constanti: ni, Chriftophori, Stephani und Conftantini an, wo sie sich des Ausdrucks pracfens noftrum benignum figillum in eben dieser Bedeutung bedienet.

fen der Kaiser, gewisser Prälaten und einiger algemeinen Kirchenversamlungen, be sonders dem zu Basel ertheilet worden. Man findet nicht nur in den Samlungen der Concilien, sondern auch in den verschiedenen Archiven der christlichen Provins zen mehrere dergleichen Denkmäler. Sie sind auf eben die Art abgefast, als die päpstlichen Bullen aus dem vierzehnten Jahrhundert. Im zwölften Theil der Kirs chenversamfungen des B. Labbe (c) werden Bullen des Patriarchen zu Constans tinopel und des griechischen Kaisers angefüret. Die Bullen der teutschen Kai fer sind eben so berumt. Die güldene Bulle Kaiser Carls 4 ist wohl niemanden unbekant. Uebrigens findet man nicht, daß man den Namen der Bullen auch von den Urkunden anderer Könige, Fürsten, Herren und Prälaten gebraucht; wenn sie gleich mit Bullen, oder goldenen, silbernen, kupfernen (d) oder bleiernen Siegeln versehen gewesen, von welchem Gebrauch wir noch öfter werden reden müssen. Un ter den Benennungen, die den Bullen von andern gegeben worden, ob sie sich dies selben gleich nicht selbst beilegen, ist der Name Syrma, der in den mitlern Jahrs hunderten üblich war, besonders merkwürdig. Er rüret von den hängenden Siegeln her, die ihnen zu einer Zeit angehänget wurden, da man sie den übrigen Diplomen nur noch aufzudrücken pflegte. Der Ausdruck einer Bulle bedeutet auch zuweilen einen Zeddul, Schedulam, und alsdann zeigt er nur eine Buletta, einen kleinen Zeddul, oder ein Brever an.

S. 255.

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Diejenigen kirchlichen Briefe, welche die Griechen canonische, die Lateiner Litterá for: aber Litteras formatas zu nennen pflegen, haben den Kunstrichtern des leßtern matå und res Jahrhunderts viel zu schaffen gemacht. Darin ist man indessen heutiges Tages ei: gulares. nig, daß sie ihren Namen von dem Abdruck oder der Form des Siegels, welches ih: nen aufgedruckt war, den Namen bekommen. Unstat Litterå format& pflegte man sich auch zuweilen des Ausdrucks Formå oder Forma zu bedienen. Die Litter& regulares, deren Johannes 8 (e) Meldung thut, sind nichts anders als Littera formatá oder canonică. Man nante sie sonst auch ohne Unterschied Litteras und Epiftolas. Man hatte deren verschiedene Arten; denn es gehöreten dahin die Be felsschreiben, die Litteră Communionis, Recommendationis, pacifică und dis missorid (f). Atticus, Patriarch zu Constantinopel eignet ihre Erfindung den Vätern von licåa zu. Die africanische Kirchenversamlung machte die Verordnung, daß der Tag des Osterfestes in denselben bemerket werden solte, und, wenn man den selben nicht wüste, daß der Ostertag des vorhergegangenen Jahres an dessen Stelle angezeiget werden solte (g) (B). Die zweite Kirchenversamlung zu Chalons an der Saone befal, daß dergleichen Briefe mit bleiernen Siegeln versehen werden sol Ji2

ten.

(c) LABBE Concil. tom. 12. p. 570. 571.
(b) HVGO de prima ferib. orig.
p. 192. (e) IOHANNIS VIII ep. 48. (f) FRANC. BERN. FER-
RARI de antiquar. ecclefiaft. Epiftolar. genere lib. I. p. 2. feqq. Diurn. Rom.
(9) Concil. tom. 2. p. 653. Can. 40. 73.

Pont, c. 75.

(B) In den Litteris formatis, die bis auf uns gekommen sind, findet man den Tag des Ofterfestes nicht angemerket.

ten. Die Art ihrer Abfassung kan man am Ende der Formeln des Lindembrog in Baluzii neuen Samlung von Formuln und im Museo Italico ersehen (h). Die: fe Briefe wurden nur von einem Bischof an einen andern Bischof gerichtet, und mu sten allemal mit der Anrufung, in nomine Patris et filii et Spiritus fancti ange: fangen werden (i). Man pflegte sich in denselben vieler griechischen Buchstaben zu bedienen, damit sie nicht so leicht nachgemacht werden könten; ja sie wurden gemei: niglich mit dem Worte dunv geschlossen. Den Priestern und Aebten war es nicht erlaubt, Litteras formatas oder canonicas an die Bischöfe zu schreiben; sondern sie musten sich der blossen Briefe bedienen, die in Form der Bitschreiben abgefaßt waren, und Littera simplices, deprecatoria genant wurden (f). Indessen hatten fie doch sehr oft eben dieselbe Wirkung, als die Litterå formată. Diese vertraten die Stelle derjenigen Zeichen oder Symbolen, die die ersten Christen von den åltern Völkern entlenet hatten, und deren sie sich sehr frühe bedieneten, um sich untereinan der daran zu erkennen. Vermittelst dieser Merkmale, welche Lactantius, Fidei Tesseram und Tertullian (1), Contesserationem Hospitalitatis nennet, wurden He als Brüder aufgenommen und den Obliegenheiten der Gastfreundschaft gemás be wirtet. Julian der Abtrůnnige amete die Litteras formatas der Christen auch nach (m). Die Zeichen oder Symbola, deren man sich in diesen Briefen bediene: te, wurden συνθέματα ἐπιςολμάια genant (67).

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S. 256.

(5) BALVZII Capitul. tom. 2. p. 556. 584. feqq. Mufeum Italic. tom. I. part. 2. p. 240. 241. 242. (i) BERNARDIN. FERRARI lib. 1. c. s. (F) CANGII Gloffar. Lat. tom. 2. p. 1417. (1) TERTVLLIAN. de prae. fcript. c. 20. (m) GREGOR. NAZIANZ. in Iul. Sozom. lib. 6. cap. 17.

et lib. 8. cap. 3. (67) Serrarius glaubt, daß die Litters for mată deswegen auch xavovina oder canonica genant worden, weil sie nach gewissen auf der nicånischen Kirchenversamlung festgesetzten Cas nonibus oder Formeln abgefasset werden müf fen; dagegen andere diese Benennung daher lei: ten, weil sie durch die canonicas Sanctiones verschiedener Synoden verordnet und ausdrück lich bestimt worden. Der 8te Canon der an: tiochenischen Synode vom Jahr 341 lautet so: Μηδὲ πρεσβυτέρους τοὺς ἐν ταῖς χώραις κανονικὰς ἐπιςολὰς διδόναι, ἢ πρὸς μόνους τοὺς γείτονας ἐπισκόπους ἐπιςολὰς ixéμπew; und der 1te Canon der laodi: caischen Versammlung vom Jahr 342: öti du δεν ἱερατικὸν ἢ κληρικὸν ἄνευ κανονικῶν ที่ yeaμμáτáv odεvew, wofür in der lateinis fchen Uebersetzung Sormata und formată Epi fold gesehet worden. Cujacius, Car. Labbe

und andere haben diefe letztere lateinische Be: nennung von den Litteris formalibus oder Bes felschreiben der römischen Kaiser abzuleiten gesucht, die zum Unterschied der Litterarum faz miliarium, formales genant worden; wovon Suetonius in Domit. Kap. 13. Turnebus in Aduerf. B. 5. Kap. 10. nachzusehen ist. Die warscheinlichere von den Herrn Verfassern an: gefürte Meinung ist schon vom Jac. Sirmond in feinen Anmerkungen über die Schriften Gott: frieos von Vendome G. 42 uno iiber den Apollinarem Sibonium 33. 6. Εpift. 8. G. Serorbnung ber unter Carl bem grofen ju 112. behauptet worden, und wird durch eine Chalons an der Saone gehaltenen Synode be flåtiget, wo befolen wird, daß ein Presbyter, per an einen anbern Ort reifet, Briefe baben fol, in quibus fint nomina Epifcopi et ciuitatis plumbo impreffa; daher fie bey den grie, chischen Schriftstellern auch zuweilen TETU

πωμέ

S. 256.

In dem Anhang der Formeln des Marculf findet man Empfelungsschreiben, Litterá com die den Litteris formatis volkommen ånlich sehen (n). Allein eben diese Formeln mendatitiá. des Marculf liefern uns noch eine andere Art derselben, die weit ungekünstelter

Ji 3

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(n) BALVZJI Capitul. tom. 2. p. 440. 443. mwjievai iπisorai genant werden. · Ueber den Ursprung dieser Art von Briefen sind die Meinungen der Gelehrten noch weit mehr ge theilet, als über ihre Benennung; indem eini ge dieselben aus den gemeinschaftlichen Briefen der Apostel und ersten Gläubigen 1 Corinth. I D. I. 2. Galat. I v. 2. 1 Thessal. I v. I. Philem. v. 1; andere aber aus dem 12ten und 32ten Canone der unáchten apoftolischen Ver: ordnungen herleiten wollen. Die Meinung, daß von diesen Litteris formatis auf der ersten nicanischen Kirchenversamlung ein beftimtes und feierliches Formular gemacht worden, wel: ches sich auf das Zeugnis Attici gründet und in der römischen Kirche fast durchgängig ange: nommen worden, haben Dan. Chamier in Proftrat. Cathol. Th. 2. B. 11. Kap. 19. Dev. Blondel de Primat. Pontif. Rom. Kap. 26. Job. Georg Dorschåus in Exercitat. ad diarúTwo Conc. Nicaeni 1 de S. Synaxi Coenae domin. etc. Sect. 2. §. 17. und Christ. Bergius in Differtat. I. de veterum epiftol. ecclef Jena 1676. Kap. 2. §. 12 f. ausfür: lich bestritten und zugleich die unáchte Beschafs fenheit von dem Fragment, so diesem Attico Patriarchen von Conftantinopel beigelegt wird, weitläufig bewiesen. Wozu noch kommt, daß unter allen noch übrigen Litteris formatis, die vor dem achten Jahrhundert verfertiget wor den, kein einiger Brief befindlich ist, der nach dieser von dem sogenanten Atticus beschriebe: nen Formel abgefaffet worden. In dem vor gegebenen Fragment dieses Attici lautet die hieher gehörige Stelle in Bergii vorhinange: fürten Differtation §. 12 folgender Gestalt: Graeca elementa litterarum numeros etiam exprimere, nullus qui vel tenuiter Graeci fermonis notitiam habet ignorat. Ne igitur in faciendis Epiftolis canonicis, quas mos latinus FORMATAS appellat, aliqua fraus fal. fitatis temere praefumeretur, hoc a Patribus trecentis decem et octo Nicaeae congregatis,

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find,

faluberrime inuentum eft et constitutum, vt
formatae epiftolae hanc calculationis feu fup-
putationis habeant rationem; id eft, vt affu-
mantur in fupputationem prima Graeca ele-
menta Patris et Filii et Spiritus fancti, hoc eft
π, U, a, quae elementa et octogenarium
et quadringentefimum et primum fignificant
numeram. Perri quoque Apostoli prima
littera, id eft, quae numerum octoginta
fignificat. Eius quoque qui fcripfit epiftolam
prima littera: cui fcribitur fecunda littera;
accipientis tertia littera. Ciuitatis quoque de
qua fcribitur, quarta et indictionis quaecun-
que eft eiusdem temporis, idem qui fuit nu-
merus affumatur: atque ita his omnibus lit-
teris, quae vt diximus, numerum exprimunt,
in vnum ductis, vnam quaecunque fuerit col
lecta, funmam epiftola teneat: hanc qui fu-
feipit omni cum cautela requirat expreffe. Ad-
dat praeterea feparatim in epiftola nonagena
rium et nonum numerum, qui fecundum
Graeca elementa fignificat, Valete in Domi-
no. Aus der in dieser Stelle geschehenen Mel-
dung Petri haben die Lehrer der römischen Kir:
che zugleich die auf dieser ersten algemeinen Kir
chenversamlung erkante vorzügliche Würde die:
ses Apostels beweisen wollen. Es wird sich in
einem der folgenden Theile Gelegenheit finden,
die Gründe, warum diese dem Atticus beige:
legte Schrift für untergeschoben gehalten wer
den mus, anzufüren. Judeffen ist so viel ges
wis, daß diese Briefe, die mehrentheils reisen:
den Gläubigen zum Besten abgefasset worden,
von einem sehr hohen Altertum sind und schon
in dem ersten apostolischen Jahrhundert üblich
gewesen; ob man gleich damals noch von kei
ner beftimten und unveränderlichen Formel ders
felben gewust. Baronius beschreibt diese litte-
ras formatas in feinen Annal. zum Jahr 325
n. 162:170 ausfürlich, wo er auch die vorhin
angefürte Stelle des vorgegebenen Attici er
Elåret,

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