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Wir wollen uns gerne nicht noch mehr über das Verfaren beschweren, da man alle Regeln der Diplomatik von den vom Hrn. Mabillon bekant gemachten Beispielen abhängen lässet; zumahl da er sie mit sehr vielen andern Beispielen unterstüßet, die entweder aus den Denkmälern verschiedener herausgegebenen Samlungen genommen, oder aus den alten Geschichten, die sich die algemeineste Ach tung erworben haben, geschöpfet worden. Wir wollen es nicht noch einmal anfü: ren, daß die Originale der in der Diplomatik befindlichen Muster von den grösten Kennern der Altertümer, die das lektere Jahrhundert nur aufzuweisen gehabt, für unstreitig åcht erkant worden. Wir wollen uns beŋ allen diesen Gegenantworten, so entscheidend sie auch immer seyn mögen, im geringsten nicht aufhalten. Solte es aber wohl jemand unbekant seyn, daß die Urkunden zu dem Ende ausgefertiget wors den, daß sie zwar beweisen, nicht aber bewiesen werden sollen? Auf den Beweis der Richtigkeit urkundlicher Schriften zu dringen, heist eben so viel, als einen Beweis von der Warheit der Grundsäße verlangen. Ein Grundsah wird als die Quelle und Regel vieler andern Warheiten angenommen; man verlangt aber nicht, daß die Warheit desselben erwiesen werden sol. Wenn jemand denselben in Zweifel ziehen wil, so mus er Beweise vortragen. Diese darf man nur widerlegen,' so verlieret, der Grundsaß nichts von seinem ihm wesentlichen Rechte, sich alle Gemüter unters würfig zu machen. Eben diese Bewandnis hat es mit Originalschriften. Die Rechtss gelehrsamkeit kennet keine stärkeren Beweise als die schriftlichen, und unter diesen verz dienen keine mehr Glauben, als die feierlichsten Urkunden (10).

S. 43.

Wenn es aber nötig ist, die Warheit urkundlicher Schriften zu beweisen, wel: Fortsegung. ches werden dann wohl die Beweise derselben seyn? Wenn man zeiget, daß sie den aus der Geschichte erweislichen Begebenheiten in keinem Stücke, widersprechen, daß sie weder wider die algemeinen noch auch besondern Gebräuche und Formeln derjenis gen Zeit, in welche sie geseht werden, streiten und daß ihre Schrift der Schrift desjenis gen Zeitpuncts, in welcher sie datirt worden, gemás ist; so wird ihre Warheit ohne Zwei:

(10) Die mehresten Gründe, mit welchen Ger mon die Diplomatik zu bestreiten gesucht sind wohl aus eben der Quelle geflossen, aus welchen die elenden Bemühungen des Johan Hardouin und des Hrn. Abt le Maserier hergekommen; von welchen der erstere aus einer ganz besondern Reigung zum Sonderbaren die mehresten Denks maler des Altertums verdächtig zu machen und - auf die Trümmern derselben ein ganz neues Ges bäude der alten Geschichte zu gründen gesucht, der lettere aber die ganze alte Geschichte ver: dächtig machen und sich durch deren Bestrei: tung den Weg zur Unsterblichkeit bauen wol: len. Der Unglaube und eine uneingeschränkte Zweifelsucht hat in der Geschichte und den da: mit verwandten Wissenschaften ein weites Feld

gefunden sich über die vorgegebene Schwäche
der menschlichen Erkentnis luftig zu machen,
und aus diesem Grunde die vornemsten Stützen
nicht nur der bürgerlichen Geselschaft, sondern
auch der Religion selbst feindselig zu behandeln.
Wenn indessen dergleichen Einwürfe und Arten
des Angrifs als vom V. Germon zur Bestreis
tung der diplomatischen Wissenschaft gebraucht
worden, algemeiner werden und auch bey andern
Warheiten angebracht werden solten; so würde
nicht nur der größte Theil unsrer Erkentnis von
götlichen, und menschlichen Warheiten Gefar
laufen ungemein enge eingeschränkt zu werden,
sondern es würde auch unser ganzes Verhalten
im gemeinen Leben unendlichen Schwierigkeiten
ausgesetzt werden.

Zweifel auf eine unstreitige Art erwiesen. Nun ist aber kein einiges von den Bei: spielen des Hrn. Mabillon, welches nicht alle diese Merkmale an sich hätte; es kan also auch kein einiges für falsch oder verdächtig ausgegeben werden. Alles, was man wider dieselben vorbringt, gründet sich entweder auf Begebenheiten, die von Geschichtschreibern vorgetragen worden, die entweder gut oder schlecht unterrichtet ges wesen, die aber dem Ansehen solcher zu eben derselben Zeit ausgefertigten Denkmå: ler nicht an die Seite gesetzt werden können; oder auf einigermassen ungewönliche Formeln, von welchen aber doch das Jahrhundert, in welches die verdächtig ges machte Urkunde gehöret, mehrere Beispiele aufzuweisen hat; oder in der Verschies denheit der Gebräuche, von welcher aber jeder Zeitpunet viele Beweise liefern kan; oder auch auf geringe Abweichungen in der Schrift, die aber niemals und noch weniger hier für gegründete Beweise der Unrichtigkeit gehalten werden können, indem die in dem mavillonischen Werke abgedruckte Beispiele nicht die Originale selbst sind, auch nicht unmittelbare Abschriften von den Originalen, sondern höchstens Ubdrücke von den Abschriften derselben. Die meisten dieser Originale sind in den Archiven zu Saint Denis befindlich. Michael Germain zeichnete dieselben ab, mit Hülfe des Hrn. Loiseau eines Mitglieds dieser Ubten, welcher die erstaunliche Müs he auf sich nam, die Urschriften zu entziffern, ohne den Ruhm des guten Erfolgs mit seinen gelehrten Mitbrüdern theilen zu wollen. Der V. Germon hat nach seinem eigenem Geständnis weder die Originale (1), noch auch die Abschriften, sondern nur die blossen in Kupfer gestochenen Muster gesehen. Öhnerachtet aber die Schriften auf denselben mit so vieler Genauigkeit vorgestellet worden, daß man das Jahrhundert, wohin sie gehören, schon aus denselben erkennen kan; so ist es doch sehr schwer, alles Zug für Zug so genau auf denselben zu bezeichnen, daß eine und eben dieselbe Hand völlig kentlich seyn solte, so änlich sich dieselbe auch in den Originalen selbst bleibt.

S. 44.

Einwurf von Was kan man überdem auf gewisse Abweichungen in der Schrift einer und eben der Verschie: derselben Person bauen; vornemlich wenn sie noch einiger Massen mit einander bestehen denheit einer können und wenn die Stücke zu verschiedenen Zeiten geschrieben sind? Es hat uns und eben der solches bereits einer der größten Gesetzgeber, die jemals gelebt haben, gelehret, indem felben Hand. er uns eine Begebenheit berichtet, bey welcher er in Verlegenheit geraten, da er die allergemeinsten Grundsäße der Rechtsgelehrsamkeit als mangelhaft erkant, und die Notwendigkeit eingesehen, den auf die Untersuchung der Schrift gegründeten Beweis einzuschränken. "Man hat uns, sagt der Kaiser Justinianus, einen ausserordentlichen Fal berichtet, der sich in Armenien zugetragen. Es wurde ein Tauschver: trag ben Gericht anhängig gemacht und nach angestelter Vergleichung der Schrifs ten, wurden dieselben für unänlich erkläret. Als aber nachmals die Zeugen des Vertrags gefunden wurden, und diejenigen, die denselben unterzeichnet hatten, ihre Unterschrift einräumeten, wurde der Vertrag für gültig erkläret. Das aus: ferordentlichste und wunderbarste hieben ist, daß die Schrift auf der einen Seite " für ungültig erkläret worden, und zwar nach angestelter Untersuchung, und daß auf >> der

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دو

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(1) Germon. Difcept. III. p. 27.

89

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der andern Seite die von den Zeugen eingestandenen Unterschriften für richtig ers "fant worden; ob es gleich einiger Massen gefärlich scheinen könte, denen Zeugen allemal Glauben beizumessen. Wir sehen aber, wie nötig es oft ist, auf die verschie denen Umstände unsrer Natur sehr aufmerksam zu seyn. Welche Veränderun gen verursachet nicht das Ulter in der Schrift? Anders sind die Züge, die von der fer ften und künen Hand eines Jünglings gezeichnet werden; anders aber sind seine Züge, wenn das Alter seine Hand geschwächt und vielleicht zitternd gemacht hat. Zuweilen bringer auch eine Krankheit dergleichen Veränderungen in der Schrift hervor. Doch warum halten wir uns so lange hierben auf, indem die blosse Vers anderung der Feder und Dinte hinlänglich ist, denen Schriften die genaue Aens "lichkeit völlig zu benemen (E).

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S. 45.

Diese scharfsinnigen Anmerkungen heben die Beschuldigung der Unrichtigkeit völlig Fortsetzung. auf, die man einigen Mustern des Hrn. Mabillon unter dem Vorwand machen wollen, daß einige versuchte(m) Schriftsteller verschiedene Unterschriften des KönigsTheodori: cus mit einander verglichen und gefunden hätten, daß dieselben sowohl, als dieUnterschriften des Referendarii Wulfolăci nicht von einer und eben derselben Hand gewesen. Allein dergleichen Untersuchungen alterSchriften sind 1. weit über die Fähigkeit versuchter Schriftsteller, ja sie sehen sich der Gefar unvermeidlicher Feler aus, wenn sie über Sachen urtheilen wollen, welche allein für Altertumskundige gehören und worüber diese allein die rechtmäßigen Richter sind. 2. Die versuchten Schriftsteller des B. Germon zeigen ihre Unfähigkeit zur Gnüge dadurch, daß sie weder in den Unterschriften des Theodoricus noch auch des Wulfolacus eine und eben dieselbe Hand erkennen köns uen (n). Denn der Unterscheid ist so geringe, daß eine blosse Veränderung der Fe der

(m) De re diplom, lib. V. p. 379. 381. 383. lib. VI, p. 469.471. 477. (n) Germonii
Difcept. 2. pag. 256. u. f.

(Ε) Ἐν δίκαις πολλαῖς ὧν ἐκροησάμεθα, κάτι παράδοξον ἡμῖν ἐξ ̓Αρμενίας ἀνέση. προκομισθέντος γὰρ ἀμείς ψεως συμβολάιν, καὶ τῶν γραμμάτων ἀνομοίων κριθέντων, ὕστερον ἐπείπερ εν ρέθησαν οἱ τῷ συμβολαίω μαρτυρήσαν τες καὶ γράμματα ὑποθέντες,καὶ ταυτα ἐπιγνόντες,πίςιν ἐδέξατο τὸ συμβόλαιον. Και τι παράδοξον ἐντεῦθεν ἀπήντησεν, ὅτι, τὰ μὲν γράμματα ἄπιςα ὤφθη, καί τοιγε ἐξετασθέντα, τὰ δὲ παρὰ τῶν μαρτύρων ἀπήντησε σὺν ἀληθείᾳ. και ταῦτα, τῆς παρὰ τῶν μαρτύρων πίσεως

Diplom. I. Th.

δοκέσης εἶναι πως ἐπισφαλές. Ὁρῶμεν
μέντοι τὴν φύσιν αυτῆς πολλάκις δεομέ
την τῆς τὸ πράγματος ἐξετάσεως. ὅπε
γε τὴν τῶν γραμμάτων ἀνομοιότητα
πολλάκις μὲν χρόνος ποιεῖ (ου γὰρ ἂν
ὅντω γράψεις τις νεάζων καὶ σφριγῶν,
καὶ γεγηρακὼς ἴσως καὶ τρέμων) πολ-
λάκις δὲ καὶ νόσος τῦτο ποιήσειε. Και
τοι τί ταυτα φαμὲν, ὅπε γὲ καλάμου
τὲ καὶ μέλανος ἐναλλαγὴ τὸ τῆς ὁμοιό
τητος διὰ πάντων ἀκραεφνὲς ἀφείλετο.
Authentic, collat, 6. tit. 2. nov. Conftit. 73.
in pracfat,

F

Einige neue
Einwürfe.

der denselben hat hervorbringen können. 3. Die beiden Unterschriften des Königs sind durch zwölf Jahr und die Unterschriften des Referendarii durch vier Jahr von einander unterschieden. Dies seht ebenfals eine Veränderung der Feder und der Dinte zum voraus, und mehr ist auch nicht nötig, eine so kleine Verschiedenheit zuwegezubringen. 4. Mus man noch bemerken, daß die vorgegebene Vergleichung, die von dem Abt Raguer so sehr herausgestrichen wird (o), nicht mit den Originalen angestellet worden, ja nicht einmal mit den davon gemachten Abzeichnungen; son: dern nur mit den Kupferstichen. Es ist daher kein Wunder, daß einige Verschiedenheit in denselben angetroffen wird; zu bewundern aber ist es, daß diese Verschiedenheit nicht noch grösser ist, wenn man auch annemen wolte, daß die Unterschriften in den Oris ginalen einander volkommen gleich wären.

S. 46.

Nunmehr haben die Geaner der Diplomatik noch die letzten Kräfte wider seine Muster anzustrengen. Die Eigenschaften derjenigen Stücke, die andern zur Regel dienen können, sind ihrer Meinung nach folgende: 1. Sollen sie von allen Felern frey und durch die öffentlichen Archive autorisiret seyn. 2. Sollen mehrere von ei; nem und eben demselben Fürsten oder Referendario unterschriebene Urkunden, wenn sie gleich an verschiedenen Orten aufbehalten werden, eine und eben dieselbe Hand, eben dasselbe Siegel, eben dieselbe Schrift, Schreibart und Formeln haben. 3. Sollen sie, wenn sie mit unächten Urkunden verglichen werden, von denselben uns terschieden seyn. Auf diese Bedingungen wollen sie Urkunden als Regeln für an dere annemen.

Allein 1. So wie diese Regeln vorgetragen worden, scheinet es, daß man auf der einen Seite keine andere Absicht gehabt, als die Ausübung derselben unmöglich zu machen, 'und auf der andern Seite vorzugeben, daß Mabillon alle Grundfäße der ganzen Diplomatik auf die Abdrücke eingeschränket habe, die er vielleicht niemals vor Regeln hat ausgeben wollen. Gesetzt indessen, daß er sie wirklich zu dieser Staffel des Ansehens erheben wollen; so betrift es hier die Beispiele von den Urkunden der ersten und zweiten Linie, die, wie verlangt wird, durch änliche Denkmäler aus den öffentlichen Archiven autorisiret seyn sollen; als wenn diese Archive nicht erst einige Jahrhundert nach dem Abgang der zweiten Linie entstanden wären. Man mus sich hier also an stat das Zeugnis offentlicher Archive zu verlangen, höchstens mit den Urkunden aus andern geist lichen Archiven, die von den erstern ganz verschieden sind, begnügen.

2. Obgleich zwischen zwo Urkunden eines und eben desselben Fürsten, eines und eben desselben Referendarii unstreitig eine gewisse grosse Uebereinstimmung stat finden mus; so mus man dieselbe doch nicht nach der äussersten Strenge fordern. Es findet sich bey denselben oft, wie wir bereits gesehen haben, eine sehr merkwürz dige Verschiedenheit in der Schrift oder Unterschrift einer und eben derselben Person, die von der Verschiedenheit des Alters, der Zeitumstände, der Feder, der Dinte und des Papiers abhänget. Das Siegel wird zuweilen verändert. Die Schreibart ist eben sowohl Abwechselungen unterworfen, als die Formeln. In den folgenden Theilen wird man unzålige Beispiele davon finden.

(0) Hift. des conteftat. fur la Diplom. p. 248. 249.

3. Wenn

3. Wenn eine Urkunde åcht ist, weil sie sich von einigen unåchten unterscheidet; so wird auch eine Urkunde falsch seyn müssen, wenn sie von einigen ächten verschie: den ist. Nun kan aber eine Urkunde von einigen ächten verschieden seyn, ohne des: wegen falsch zu seyn, und eine andere kan sich von einigen falschen unterscheiden, ohne dadurch ächt zu werden. Haben nicht die ächten} sowohl als unächten Urkunden unendliche Verschiedenheiten? Wir wollen unsere Leser hieben auf den dritten, vier: ten und fünften Theil dieses Werks verweisen; ohnerachtet auch die beiden ersten Theile eine grosse Anzahl von Beispielen dieser Art enthalten werden. Es fan da: her eine Urkunde, die von einigen unächten verschieden ist, demohnerachtet unächt seyn; und eine andere, die von'einigen ächten abgehet, kan dennoch richtig seyn. Die dritte Regel der Gegner der Diplomatik ist daher augenscheinlich felerhaft; in: dem sie just das Gegentheil zum Grunde sehet,

S. 47.

Es giebt Wissenschaften, welche blos warscheinlich sind. Wenn die Diploma: Physische Ges tik allemahl mit blossen Warscheinlichkeiten zu thun hätte, wie man denn nicht leu: wisheit der gnen kan, daß solches zuweilen stat findet; so dürfte man sie demohnerachter nicht Diplomatik. verabsäumen oder sie eines Namens berauben, den sie mit vielen andern Wissen: schaften gemein haben würde. Ihre Vorzüge sind aber noch weit grösser. Anstat dieselben aber zu erkennen, gehen einige Schriftsteller so weit, daß sie dieselbe gar aus der Reihe der Wissenschaften verbannen wollen. Ihnen zu Folge findet, wie wir bereits angemerkt haben, keine Wissenschaft ohne Gewisheit stat, und hieraus schliessen sie, daß die Diplomatik keine Wissenschaft seyn könne (p). Wenn sie eine Wissenschaft werden sol, so werden sie vermutlich nicht verlangen, daß sie auf eine metaphysische Gewisheit gegründet werden sol. Dies würde in Betrachtung der Dinge, die von dem Gebrauch und dem Wilkühr der Menschen abhängen, eine aus schweifende Forderung seyn. Sie werden schon zufrieden seyn, wenn die Grundsäke der Diplomatik nur zu derjenigen Gewisheit gebracht werden können, womit sich ver: ständige Männer in allen menschlichen Dingen begnügen. Wenigstens ist dies ihre Sprache. Mabillon hat sich aber hier nicht auf einen Beweis eingeschrenket, wel cher mehr warscheinlich als gewis zu seyn schien. Er glaubte, daß keine Schrift mit so vieler Geschicklichkeit könte geschmiedet und untergeschoben seyn, daß nicht ein er: farner Kenner der Altertümer die Unrichtigkeit derselben entdecken könte (q). Wenn aber dadurch die Kentnis der Altertümer nicht bis zur physischen Gewisheit gebracht wird; so komt sie derselben doch wenigstens sehr nahe. Die Anhänger des gegenseitigen Lehrgebäudes behaupten hingegen, daß man von der Richtigkeit der Urs funden niemals so gewis überzeugt seyn könne, als von der ächten Richtigkeit eines Retals. Diejenigen, sagen sie, welche sich unterstehen das Gold nachzumünzen, wers den solches niemals volkommen nachamen können. Eben dieses behauptet aber auch Hr. Mabillon von den Urkunden. Die volkomne Nachamung derselben wird alle: zeit eine Klippe seyn, woran dergleichen Betrüger scheitern werden. Seine Gegner,

F 2

(p) Germon. Difcept. II. p. 71. u. f: (4) Suplement. de re diplomat. c. 4. p. 17.

die

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