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zeichnet werden, ist anders, als der, den die Acten der Greffiers bekommen. Diefe Stempel enthalten das königliche Wapen, oder ein anders von ihm befolnes Zeichen. Zu Paris in dem Hause Charni werden die Stempel aller Generalåmter auf: behalten; und hier pflegt man auch das Papier und Pergament für das ganze Kó: nigreich zu stempeln. So druckt sich Hr. d'Argis aus (m). Hingegen wird in dem Mercure vom Jahr 1737 behauptet, daß die Formen von den Stempeln in dem Greffe des Elections der Provinzen aufbehalten werden, damit man sich der selben in dem Fal einer Verfälschung bedienen könne. Imgleichen, daß in dem Hauptort jeder Generalite' ein besondres Zimmer befindlich sey, wo das Papier und Pergament für die Provinz gestempelt werde. Indessen ist auch gewis, daß es ge: wisse Generalåmter der Provinzen giebt, die die Werkstätten ihres Stempelpapiers ¡u Paris haben.

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S. 616.

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J.

Nachdem das Stempelpapier eingefüret worden, kan man aus dem blossen An: Nugen desselschauen einer Acte beurtheilen, ob sie öffentliches Instrument oder nur eine Privat: ben. schrift sen. Es wird dadurch auch den Verfälschungen der Daten vorgebeuget. Da die Stempel nach Masgebung der Zeiten, Acten und Orte auch eine andere Gestalt angenommen haben: so kan man leicht erkennen, ob die Daten mit dem Stempel übereinkommen, ob der Stempel sich für die Acte schicke, und ob dieselbe zu dieser Zeit und in diesem Lande ausgefertiget worden. Seit einigen Jahren (n) ist eine bes sondere Fabrik für solches Papier angelegt worden, welches gestempelt werden sol; in welchem Papier anstat des Zeichens des Papiermachers in der Mitte eines jeden Blates ein solches Zeichen befindlich ist. Indessen scheinet dieser innere Stempel nicht wesentlich notwendig zu seyn; sondern es ist der Strenge nach schon genug, wenn nur das Papier, worauf die öffentliche Acte geschrieben wird, oben an einem jeden Blate von aussen gestempelt ist. Der Stempel, welcher sich in dem Papier selbst befindet und zugleich mit dem Papier verfertiget wird, dienet zu ei nem Beweis, daß das Papier gestempelt worden, als man die Acte auf dasselbe ge: schrieben, und daß es nicht erst nach der Zeit gezeichnet worden; in welchem Stück dieser lehtere Stempel ein weit sicherer Beweisgrund von der Form der Acte ist, als der aussere Stempel, welcher nachmals aufgedruckt seyn kan, um eine Acte gül tig ju machen, die dieser Formalität ermangelte. Dieser innere Stempel würde auch den äussern ersehen können, wenn derselbe etwa ausgelöschet, oder der obere Theil des Papiers, worauf er befindlich ist, abgerissen worden: wobey man im Vorbeigehen bemerken kan, daß die öffentlichen Beamten ihre Acten allemal auf "eine solche Art schreiben solten, daß man den Stempel derselben nicht vernichten fönte, ohne zugleich den Inhalt der Acte selbst zu verstümmeln, welches doch von einigen nicht allemal geschiehet, indem sie ihre Acten erst unterhalb des Stempels »ju schreiben anfangen. Uebrigens würde diese zwiefache Vorsichtigkeit nicht bey dem Pergament anzubringen seyn, indem es nicht wie das Pergament des Zeichens

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Acten.

des Künstlers fähig ist (0). Ueberhaupt ist es unstreitig, daß es wegen des Stem: pels den künftigen Schriftverfälschern fast unmöglich wird, unsere Acten nachzuma: chen; obgleich diese Schwierigkeit diejenigen nicht abhalten kan, die heutiges Tages falsche Urkunden aus ihren Zeiten unterschieben wolten. Das Zeichen des Papierma: chers, besonders wenn es seinen Namen und das Jahr der Verfertigung des Pa piers enthält, kan zuweilen auch zur Beurtheilung der Acten etwas beitragen. Die Verfälscher find nicht allemal aufmerksam darauf. Selbst diejenigen, die solches seyn wollen, übersehen zuweilen etwas, wodurch sie verraten werden. Zu einem Beispiel dienet der betrügerische Urheber der herruscischen Altertümer, welcher die Hälfte von einem solchen Zeichen auf einem Stück Papier gelassen hatte; ohnerachtet er die größte Vorsichtigkeit angewandt, daß man den Betrug nicht entdecken solte (p). Viele andere Betrüger dieser Art sind durch die Zeichen der Papiermacher gleichfals verraten worden. Wir werden weitläufiger von diesen Fällen handeln, wenn wir von der Entdeckung und Bestrafung der Betrüger in einem jeden Jahrhundert reden werden.

S. 617.

Folge aus den Der größte Vortheil, welchen man aus unsern bisherigen Anmerkungen über Materien der ben Gebrauch der verschiedenen Materien, worauf man Urkunden geschrieben, machen kan, bestehet darin, daß man diejenigen Materien, die jedem Jahrhundert eigen sind, von denenjenigen unterscheiden lernet, die es nicht sind. So wie man ein Diplom mit Recht für unächt erklären könte, dessen Materie sich mit dem in deni Datum ans gegebenen Jahrhundert durchaus nicht reimen lässet: so würde man hingegen auch nichts zum Nachtheil einer solchen Acte schliessen können, von deren Materie es nicht unstreitig gewis ist, daß sie in dem in den Daten angegebenem Jahrhundert gänzlich ungebräuchlich gewesen. Wir könten noch manches andere über diesen Gegenstand an merfen; weil aber solches mehr in das Gebiet der Altertumsforscher gehöret: so ist es auch nur diesen vorbehalten, die Anwendung unsrer bisherigen Abschnitte zu ma chen. Wenn wir uns tiefer in diese Sache einlassen wolten: so würden wir denen, die mit den Archiven noch nicht in der gehörigen Bekantschaft stehen, nur unverständ lich werden. Man mus es in der Kentnis der Diplomen schon ziemlich weit gebracht haben, wenn man aus dem blossen Anblick des Pergaments das Alter der Acten, wo nicht allemal doch zuweilen mit Gewisheit bestimmen wil; ohnerachtet dasselbe in mehrern Jahrhunderten üblich gewesen. Indessen ist solches döch nicht unmöglich. Ihre Erhaltung folte ohne Zweifel auch hier in Betrachtung gezogen werden; allein › man kan von derselben nicht allemal auch auf ihr Alter schliessen.

Farbe des Pergaments and Papiers.

S. 618.

Öft ist das Pergament mancher Länder und Jahrhunderte nicht so dauerhaft als dasjenige aus weit ältern Zeiten. Ein altes Unsehen, eine schmußige und schwärz liche Farbe sind sehr zweideutige Merkmale. Allarius berichtet (q), daß, als er ei nige Stücken Papier in die Hände bekommen, worauf die vorgegebenen Altertüme

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(0) Mercure 1735.P. 1107. (Þ) ALLAT. Animadues. in Antiq. Etrufc. p. 138

(9) Ibidem.

von Toscana geschrieben gewesen, habe er sie mit Wasser angefeuchtet, worauf ihre schwärzliche Farbe verschwunden und sie ganz weis geworden. Dis würde nicht geschehen können, wenn dis Papier wirklich sehr alt gewesen wäre. Man ziehe nur einige äussere Theile von diesem wirklich neuen Papier oder Pergament ab, dessen schwärzliche oder gelbliche Farbe ein hohes Alter anzuzeigen scheinet: so wird das in: nere desselben gemeiniglich viel weisser seyn, als die Oberfläche; und auch diese wird sich nicht lange wider das Wasser halten können, wenn man sie darin einweichen wird. Hingegen wenn das Stück wirklich so alt ist, als es zu seyn scheinet: so wird es sehr schwer, solche Farben hinwegzubringen, welche die innersten Theile dieser Materie schon vorlängst durchdrungen haben.

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S. 619.

دو

Ueberhaupt sind die Merkmale des Altertums, welche von der räucherigen Far: Fortsetzung. be der Charten hergenommen werden, sehr ungewisse Beweisgründe für oder wider das Altertum derselben. Alte Urkunden von fünf oder sechs und noch mehrern Jahr: hunderten können so weis und rentlich seyn, und sind es oft auch wirklich, als wenn sie noch ganz neu wären. Wenn hingegen sehr beschmußte und gebrauchte Stücke gleich zuweilen alt sind: so können sie auch sehr neu seyn. Wenn wir, sagt Allas tius (r), Charten sehen, deren Farbe in das schwärzliche fält; so bilden wir uns ein, daß sie diese Farbe anstat ihrer natürlicher Weisse angenommen haben, und daß solches von dem Altertum derselben und durch eine lange Reihe von Jahrhunder ten verursacht worden. Nichts ist aber ungegründeter als dieser Schlus. Wenn man ganz neue Stücke an das Feuer, im Rauch, im Staub und an die Luft se: het: so werden sie in kurzer Zeit mit einer schwärzlichen Farbe überzogen, die man "ben áltern Urkunden nicht allemal antrift; weil sie sorgfältig bewaret und für alle dergleichen Zufälle in Sicherheit gestellet worden. Ich habe Bücher gesehen, die vor mehr als vierhundert Jahren geschrieben sind und dennoch noch so weis und rentlich waren, daß man hätte behaupten sollen, sie wåren erst aus der Arbeit ge kommen; die also den Schmuß und die unrentliche Farbe nicht aufzuweisen hat ten, woraus man ihr Altertum gemeiniglich zu erweisen sucht. Hingegen sind an 22 dere ganz neue Schriften so schwarz, daß man glauben solte, sie wären in den Händen eines Kohlenbrenners gewesen ". Allarius beweiset gleich hernach durch ein Beispiel, wie leicht Personen betrogen werden können, die nicht auf ihrer Hut find, oder nicht die gehörige Kentnis davon besißen; indem ihnen sehr oft Denkmale, die durch die Kunst verstellet gewesen, als sehr alte Stücke aufgebunden worden.

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S. 620.

Unter den Theatinern zu St. Sylvester auf dem Berg Quirinal zu Rom, Matthäus hatte Marthaus Cicolini, ein Laienbruder, dessen Gemälde aber in Betrachtung Cicolini. der Perspectiv und des Schatten und Lichts für Meisterstücke gehalten werden, des Johan de Sacrobosco Buch von der Sphäre auf unser gemeines Papier abge: schrieben. Allein die Züge waren so schlecht verfertiget und geordnet, daß man sie

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micht

(r) Ibid. p. 140, feqq.

Beschlus.

Um diesem

nicht anders als vermittelst eines Spiegels erkennen und lesen konte.
Buche das Ansehen des Altertums zu geben, hatte er die Blåtter auf eine solche Urt
angestrichen und gemalt, daß jederman ihnen ein Alter von mehr als tausend Jahren
beilegen muste; ja daß man sich so gar einbildete, diese Buchstaben, deren Werth
man nicht wisse, müsten die verlohrnen Züge einer oder der andern alten Sprache
feyn. Da nun der Bruder sahe, daß jederman das ehrwürdige Altertum seiner
Handschrift bewunderte, hob er diese Verblendung dadurch, daß er ihnen einen Spies
gel reichte. Man darf daher die Farbe des Papiers oder Pergaments nicht für ei-
nen gar zu zuverläßigen Entscheidungsgrund halten. Solche vorgegebene Kenner,
die sich durch eine beräucherte Pancharte von dem Altertum derselben würden bereden
lassen, würden der Welt eben keine erhabenen Begriffe von ihrer grossen Geschick:
lichkeit beibringen.

S. 621.

Wenn man sich durch dergleichen verfürerische äusseren Umstände wolte hinter gehen lassen: so würde man viele Stücke aus dem funfzehnten Jahrhundert für älter erklären müssen, als die meisten Schriften aus dem eilften, ja selbst als die perga: mentnen Diplomen aus dem siebenten und achten Jahrhundert. Selbst Anfänger in der Kentnis der Altertümer können auf dem ersten Anblick sehen, ob Urkunden ge wissen Zufällen ausgesetzt gewesen, die ihr Alter zu vermehren scheinen. Allein die Aufmerksamkeit eines in diesem Theil der Gelehrsamkeit erfarnen Mannes, beschäfti: get sich mit weit erheblichern und schwerern Umständen. Er siehet nicht nur auf die Nässe, welche diese Diplomien an sich gezogen haben; sondern auch die Orte, wo sie aufbehalten worden, die Sorgfalt, mit welcher solches geschehen, und der häufige oder geringe Gebrauch, den man bisher von denselben gemacht, machen seiner Er farung und Einsicht wechselsweise zu thun. Er weis sich alle diese und noch manche andre Umstände zu Nuke zu machen, die sich leichter empfinden als ausdrucken las fen. Es hat sich daher selbst Mabillon nicht getrauet, das Altertum der Diplo men aus der blossen Beschaffenheit und Farbe des Pergaments ohne Bezug auf die Schrift zu bestimmen. Ja es würden auch fast alle Regeln, die man hierben geben könte, sich auf eine Menge von Mustern gründen müssen, wovon man der Welt die Originale selbst vorlegen müste, wenn man ihr einen Begrif davon machen wolte. Wenn man daher dieses Hülfsmittel zu der höchsten Volkommenheit erheben wolte, die dasselbe der Schärfe nach endlich wohl fähig ist: so müste man vorher öffentliche Archive anlegen, die mit urkundlichen Schriften aus allen Jahrhunderten und aus allen Ländern reichlich versehen, und nach einer gehörigen Ordnung eingericht wären; und hierauf müste man gewisse Regeln über diese Muster und die verschiedenen Ver: hältnisse unter ihnen festsehen. Alsdann könte man mit leichter Mühe ein Kenner in Absicht dieses Umstands werden. Dieses Mittel, welches jezt nur von Kennern der Altertümer gebraucht werden kan, würde alsdann auch Leuten von mittelmäßigen Einsichten zy statten kommen, ohne daß ihnen solches viel kosten könte. So lange aber bis eine solche Veranstaltung getroffen wird, und wer wird behaupten können, daß solches jemals geschehen werde, wird man sich wenigstens in diesem Stück alle: mal an die Entscheidungen der Altertumskundigen halten müssen.

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hnerachtet man bey der Beurtheilung des Wahren und Falschen in den Acten Liucal. aus den Instrumenten, mit welchen man geschrieben, sehr wenig Erläuterung bekommen kan: so können wir doch dieselben, vermöge des Umfangs unsres Entwurfs, nicht gänzlich mit Stilschweigen übergehen. Die Werkzeuge, mit wel: chen die Schreibstube eines Schreibers bey den Alten versehen seyn muste, waren das Lineal, der Zirkel, Blen, die Scheere, das Messer, der Schleifstein, ein Schwam, der Griffel, der Pinsel, die Feder oder das Rohr, das Dintfas, das Schreibzeug, das Pult, ein Glas mit einer flüßigen Materie, womit man die Dinte, wenn sie al: judick geworden, zu verdünnen pflegte, ein andres mit roter Farbe, womit man die Aufschriften der Bücher oder der Kapitel zu schreiben pflegte (a), und eine Streubüchse: Jedes dieser Werkzeuge hatte seinen besondern bestimten Gebrauch.

Das Lineal, Regula, Norma und zuweilen auch Canon dienete, gerade Linien zu ziehen, und der Zirkel, denenselben einen gleichen Abstand voneinander zu ges ben. Diese Linien, welche weis gezogen wurden, sind noch heutiges Tages auf manchen Charten und ungemein vielen Handschriften vorhanden; haben auch gemeinis glich an ihren beiden Enden einen Punct, mit welchem das Pergament völlig durchboret ist. Es giebt Handschriften, wo diese Löcher nach der Mitte der Seiten zugehen, und alsdann hat man die Linien zuweilen weggelassen. Diese Löcher beste: ben indeffen nicht allemal aus blossen Puncten: sondern sie sind oft kleine horizontale Einschnitte. Wenn sich die Puncte, welche jede Linie bezeichnen; auf der Mitte der Blätter befinden; so sind diese leßtern an den beiden Enden mit vier Puncten durchstochen, welche einander gegenüberstehen. Diese gleichweit voneinander abstehenden Defnungen sind entweder mit dem Griffel oder der Spike des Zirkels gemacht, oder auch mit einem andern schneidenden oder spißigen Instrument, womit man zugleich die Linien, die vor der Schrift vorhergehen solten, ziehen konte.

S. 623.

In den Statuten des heiligen Guigo (6) wird dasselbe Punctorium genant Punctorium. und von Subula, einem andern ånlichen Werkzeug der Schreiber noch unterschie

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den.

(a) MONTFAVC. Palaeogr. p. 23.

(b) GVIGO Statuta Carthuf, e. 19.

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