Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

Weitere Forte fetzung.

§. 59.

Es ist wohl eher geschehen, daß gewiffe Urkunden, die unter dem Vorwand eines Widerspruchs mangelhafter oder wenig bekanter Geschichtbücher verdächtig gemacht. worden, in der Folge durch die Entdeckung alter Denkmåler gerettet werden können. Dergleichen häufige Erfarungen solten, die Critik inskünftige weit behutsamer in ih ren Urtheilen machen. Wenn man sie durch eine thätige Anfürung der häufigen in diesem Stücke begangenen Versehen verbinden könte, sich in ihre gehörigen Grenzen einzuschrenken; so würde es uns hier leicht seyn, eine grosse Menge von Beispielen anzufüren. Wir wollen uns aber hierüber in dergleichen verdrüsliche und wars scheinlicher Weise unnüße Untersifchungen nicht einlassen. Wir wollen nur noch die Antwort auf eine Frage aus der Diplomatik, die in einem im Mercurio bez findlichen Brief aufgeworfen worden (e), anfüren und damit die Erläuterung unsers Gegenstandes schliessen. Der Auszug wird zwar ein wenig lang seyn; die Gründlichkeit desselben aber wird unsere Leser für die Weitläuftigkeit schadlos halten.

Die aufgeworfene Frage war folgende: Ob man Urkunden, die zwar mit allen Formalitåten versehen sind, aber nicht mit der Geschichte übereinstim men, oder der Geschichte, wenn sie den Urkunden widerspricht, den Vorzug in der Glaubwürdigkeit zuerkennen müsse: Der Verfasser unterscheidet gleichh anfänglich mit dem V. Menestrier (f) nach Maasgebung der Art des Vortrags eine dreifache Art der Geschichte. Er nimt nemlich eine blosse Geschichte an, eine ausgeschmückte Geschichte und eine vermischte. Zu der blossen Geschichte gehören die Jahrbücher, Tagebücher, gründliche und mit Beweisen versehene Chartularia,

oder

(e) Mercure de France, Décembre 1725 P. 3007 f. (f) Préface de l' Eloge his
ftor. de la ville de Lion p. 5.

tiger Erweislichkeit ihrer ächten Richtigkeit aus
diesem Gesichtspunct nach den besonders auf
fern Gründen der Zuverläßigkeit einer jeden
Geschichte beurtheilet wird: so bekomt ihr An:
schen ein unleugbares Uebergewicht über eine
jede sonst auch noch so glaubwürdige historische
Nachricht. Die äussern Bestimmungsgründe
der Glaubwürdigkeit einer jeden Geschichte sind
in diesem Fal hauptsächlich, theils die Få
higkeit des Verfassers, so daß aus dessen Ver:
hältnis gegen die jedesmalige Entfernung der
Zeit und des Orts der vorgetragenen Begebens
heit, imgleichen aus dessen innern Geschicklich
keit begreiflich und erweislich wird, daß er die
Warheit schreiben können; theils aber auch die
Aufrichtigkeit desselben, daß er wirklich die
Warheit berichten wollen. Ob nun gleich die
Beurtheilung dieses letztern Stückes bey einem
blossen Geschichtschreiber den meisten Schwies
rigkeiten unterworfen ist: so ist dieselbe doch

bey Urkunden, sonderlich von der ersten Art von einer weit grössern Erweislichkeit, wenn man dabey sowohl auf die Personen, die dies felben ausgefertiget, als auch die dabey gegen wärtigen Zeugen und übrigen feierlichen Umstäáns de siehet; wobey aller Verdacht der Parteilich keit, der Leidenschaft und vorsetzlichen Betrüges rey wegfallen_mus. Durch den sonderlich in den neuern Zeiten aufgekommenen Gebrauch, Geschichtbücher mit Urkunden und Documenten zu verschen und die erzälten Begebenheiten aus denselben zu erweisen und zu unterstützen wird der Vorzug der Urkunden für eine blosse Ge: schichte gleichfals bestätiget. Ein ansehnliches Verzeichnis solcher Geschichtbücher ist vom Hrn. Johan Peter von Ludewig in der Vorr. zum 1. Th. der Reliquiar. Mftor. §. 39 und vom Hrn. Daniel Eberhard Baring im Claue diplomatica S. 69130. der neuen Ausg. vom Jahr 1754 ertheilet worden.

diplomatische Geschichtbücher. Die ausgeschmückte Geschichte gründet sich gewonlicher Weise auf die blosse Glaubwürdigkeit des Verfassers.

[ocr errors]

23

A R

"

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

כל

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

S. 60.

" Die gemischte Geschichte, sagt unser scharfsinniger ungenanter Verfasser (g), Brief aus ist diejenige, die ausser dem Puß der ausgeschmückten Geschichte noch die Be: dem Mercure weise aus der blossen Geschichte bey sich füret; das ist, die ihre Begebenheiten de France. und deren Zeitbestimmung auf authentische Schriften, auf öffentliche Acten und andre Stücke dieser Art gründet, auf welche sie sich beruft und die sie anfüret ::: Wenn sich die blosse Geschichte auf Jahrbücher, Tagebücher, öffentliche Acten und Urkunden gründet; so kan kein wirklicher Widerspruch zwischen denselben und solchen Urkunden, die die erforderlichen Formalitäten an sich haben, stat finden. Wenn sich dergleichen aber äussern solte, so ist der Feler eher in den Jahrbüchern, "Fastis und Tagebüchern zu vermuten, als in öffentlichen Acten und Documenten. Der Grund davon ist dieser, weil in dem Augenblick, in welchem die öffentliche "Acte ausgefertiget worden, auch die Zeit, die Namen und Würden der contras hirenden Personen auf das genaueste in derselben bestime worden, und weil sie nicht von einer einigen Privatperson, sondern von öffentlichen Personen und mit sol: chen Formalitäten ausgefertiget worden, woben kein Jrtum stat finden können (N). "Mit den Jahrbüchern, Tagebüchern und andern Werken dieser Art verhält es sich aber ganz anders; indem sie gewönlicher Weise lange Zeit nach den gesche: benen Begebenheiten und an entfernten Orten in den Zimmern der Privatperso nen aufgesetzt werden, die sich oft nur auf ein blosses hörensagen gründen. Wenu sie sich aber auch an den Ort befinden und die Begebenheiten, so wie sie sich nach einander zutragen, aufzeichnen solten: so behaupte ich doch, daß sie dieselben fast unmöglich auf das genaueste berichten können; wenn sie nicht bey allen und jeden Begebenheiten gegenwärtig sind, und sehr grosse Fähigkeiten besißen, das wahre von dem falschen zu unterscheiden. Hat man, zum Beispiel, unter zweihundert Beschreibungen einer und eben derselben Schlacht wohl viele gefunden, die volkom: men mit einander übereinstimmen? Wie viele Unrichtigkeiten wird also nicht ein Verfasser, der ein Tagebuch von Begebenheiten verfertiget, schreiben, wenn er nicht ungemein sorgfältig ist, sich von der Warheit zu unterrichten. Ein schlecht unterrichteter Zeuge wird ihm erzälen, daß der Hr. von : : an einem gewissen Orte, an einem gewissen Tage und in einem gewissen Jahre gestorben sey. Eben dieses Gerücht verbreitet sich auf allen Seiten, diese Neuigkeit wird ihm oft wiederholet, er zeichnet sie in seinem Tagebuch auf, fie bleibt daselbst stehen, und demohnerachtet ist sie unrichtig. Hr.von ist nur frank gewesen und erst zwey Jahr darnach gestorben. Einige erkennen ihren Ir: tum, der größte Haufe hält ihn aber noch allezeit für todt. Unser Verfasser ges þótt unter die lehtern, daher er auch sein Tagebuch nicht verbessert. Indessen macht

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

Beschlus.

den.

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

macht der Hr. von ::: seitdem man ihn für todt hält, noch viele Verkaufvertrå: ge, Schenkungen u. f. f. Das Tagebuch wird nachmals gedruckt und so bekömt man einen Grund, die seit seines angeblichen Todes, der selbst von dem Verfasser "des Tagebuchs aufgezeichnet worden, in seinem Namen ausgefertigten Acten für unächt zu halten.

[ocr errors]

כ,

S. 61.

Wenn die blosse Geschichte solchen Jrtümern unterworfen ist, was sol man denn wohl von der gemischten oder ausgeschmückten Geschichte denken, die nicht so genau seyn können? Es ist daher ein unerweislicher Sah, wenn man mit dem Verz fasser einer bekanten Memoire behaupten wil (h), daß die alten Urkunden - - den Gelehrten oft mehr Arbeit verursachen, als sie ihnen Licht ertheilen, und daß die Geschichtbücher, die durch die Ordnung der Begebenheiten, zugleich die Zeir bestimmen, in welche sie gehören, weit bequemer sind unsre Zweifel zu heben. Solte denn, könten wir mit dem Hrn. Cochin (i) hiers auf antworten, das veränderliche Urtheil eines Schriftstellers nicht dem Ansehen eines Originalstückes nachzusetzen seyn? Wenn das Ansehen einer Oris ginalschrift die Glaubwürdigkeit eines zu derselben Zeit lebenden Geschichtschreibers überwiegen sol; so ist es nicht allemal nötig, daß er zweifelhafte Begebenheiten bes haupten müsse. Er mag sie vortragen, wie er wil; so ist doch das Ansehen öffentli cher Personen, die die Urkunde ausfertigen, dem Ansehen einer Privatperson, die ei ne Geschichte schreibet, vorzuziehen, wenn sonst alle übrige Umstände gleich sind.

S. 62.

Uebergewicht Alsdann aber würde das Ansehen der Geschichte die Glaubwürdigkeit der Urs der Geschichte kunden überwiegen, wenn diese lehtern gewissen Personen entweder aus Schmei: über Urkun: cheley oder aus Jrtum Titel und Würden beilegten, die ihnen unstreitig nicht zus kommen; wenn sie vielen aufrichtigen und scharfsinnigen Geschichtschreibern, die einander nicht abgeschrieben, widersprechen und die festesten Grundstüßen der Ge: schichte umstossen würden. Wenn sie zum Beispiel, behaupten würden, daß Clovis zu eben derselben Zeit regieret habe, als Justinian, oder wenn man auf den Urkunden des Dagobert die Unterschriften der Herzoge oder Grafen von der Normandie antreffen würde (14). In diesen und andern änlichen Fällen, wovon doch ein

(h) Mémoir, de Soiffons p. 178. (i) 1. Mémoir. de Compiegne p. 26.
(14) Da Dagobert der erste oder åltere,
von dem hier eigentlich die Rede ist, um das
Jahr Christi 630 regieret; den ordluiden
oder Zormannen aber, erst von Carl dem dis
den um das Jahr 888 ein Theil von leu:
frien abgetreten worden, welcher von ihnen
den Namen Normannia, oder die Normans,
die bekommen: so können die Herzoge oder Gra

fen von der Lormandie freilich noch nicht auf
den Urkunden dieses Königs angefüret wer
den. Der Name des Herzogs der Zormannen,
der sie bey diesem letzten Einfal in die frånki:
schen Länder anfürete, war Rollo, und von
demselben werden die nachmaligen Herzoge von
der 17ormandie hergeleitet,

ein blosses Versehen und die Schmeichelen ausgenommen seyn müssen (Q), darf man kein Bedenken tragen, solche Stücke als Früchte der Betrügerey zu verwerfen,

Indessen würde man, ehe man dazu schreiten wolte, mehrere Regeln der Vor: sichtigkeit zu beobachten haben. Man würde nemlich untersuchen müssen,- 1. ob nicht die Geschichtschreiber undTotaríi einer verschiedenen Jahrrechnung und Art zu datiren gefolget. 2. Ob sich nicht in die Handschriften gewisser Schriftsteller Feler einges schlichen, die durch richtigere Lesearten zu verbessern sind. 3. Ob die Begriffe, die man sich aus der Geschichte bilden würde, nicht auf blossen Vorurtheilen beruhen können, 'von welchen auch die alten Schriftsteller nicht allemal frey sind. 4. Ob man nicht manchen Geschichtbüchern mehrere Glaubwürdigkeit beigelegt, als sie wirklich verdienen. Denn in allen diesen Fällen würde man die Geschichte und Zeitrechnung aus den Urkunden verbessern müssen. 5. Würde man untersuchen müssen, ob man nicht etwa Abschriften für Originale gehalten (15). 6. Ob nicht auch in dem Original selbst eine Benennung aus Unachtsamkeit für eine andere gesekt worden. 7. Ob die Benennungen nicht zweidentig sind. Ob man, zum Beispiel, nicht die Herzoge und Grafen der Provinz Normandie in Frankreich mit den Herzogen und Grafen eines andern Landes verwechselt, welches ehedem Normannia hies (F) und Deutschland gegen Mitternacht lag. Wenn man nicht alle diese und andre ånli che Regeln der Behutsamkeit gebrauchet; so wird es allemal nachtheilig seyn, Ge schichtbücher den Originalen vorzuziehen und solche verehrungswürdige Denkmåler mit den darin vorkommenden historischen Begebenheiten auf eine alzu leichtsinnige Weise zu verwerfen.

55

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

S. 63.

(†) Rerum Gallicar. Scriptor. tom. 5. p. 19. 40. 43. 146. tom. 6. p. 206.

Man siehet gleich, sagt der vorhin angefürte ungenante Verfasser, daß es ein sehr schwacher Grund wider die Richtigkeit einer Urkunde ist, die sonst alle erforderlichen Eigenschaften hat, wenn man sie deswegen für falsch ausgeben wil, weil sich jemand in derselben Titel anmaßt, die er doch nicht be: "fizet. Wie viele Heirathsverträge, Ver: kaufsschlüsse und andre Acten, worin man sich oft den Titel eines Edelmans, eines Ritter oder eines Herrn u. f. f. beilegt, die den con trahirenden Personen doch nicht zukommen, miste man alsdann nicht verwerfen, wenn "diese neue Rechtsgelehrsamkeit stat finden sols te. Alles dieses macht die öffentlichen Acten nicht verwerflich, wohl aber diejenigen lächer: lich, die sich solche Titel anmassen, wozu sie "doch kein Recht haben." Mercure, vom Monat December 1725. S. 3014. Wenn Diplom. I. Th.

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

auch dergleichen Verträge vor Gericht für falsch
erkläret würden; würde wohl daraus folgen,
daß sie nach der Zeit von Privatpersonen unter
geschoben oder geschmiedet worden, und daß sie
wirklich niemals ein öffentliches Ansehen gehabt
hatten? Würde es nicht genug seyn, wenn man
nur behauptete, daß aus Mangel der gehörigen
Aufrichtigkeit ein Feler in diefelben eingeschlichen
sey?

(15) Der Zusammenhang hat den Ueberses
her zu einer kleinen Veränderung des Tertes vers
leitet, zu welcher er sich sonst nicht berechtiget hal-
ten würde. Nach dem Französischen müste es
eigentlich heiffen: ob man nicht etwa Oris
ginale für Abschriften gehalten. So unver
antwortlich auch eigenmächtige Veränderungen
des Originals sind; so scheinet doch der erweis:
liche Verstand der Rede die gegenwärtige zu
entschuldigen.

[ocr errors]
[ocr errors]

§. 63.

- Unschädliche

Urkunden.

Es finden sich zuweilen in den Urkunden Widersprüche wider die Geschichte; Feler in den woraus sich doch weder wider die Warheit und authentische Richtigkeit dieser Stüs cke, noch auch wider das Ansehen der zu eben derselben Zeit ausgefertigten Geschicht: bücher das geringste schliessen lässet. Dies geschiehet alsdann, wenn diese Urkun den Begebenheiten anfüren, die lange vor ihrer Abfassung geschehen sind. Alsdann wird die Zuverläßigkeit, die aus diesem Zeugnis entstehet, wenn es gleich von öffent lichen Personen abgelegt worden, durch das Ansehen eines zu derselben Zeit lebenden Schriftstellers überwogen. Das Zeugnis der erstern verdient nicht, daß man sich dabey aufhalte, wenn es nicht den historischen Denkmälern des jedesmaligen Zeit: raums entweder gemäs ist, oder doch wenigstens denselben nicht widerspricht. Die Urheber einer Urkunde mögen aber auch sonst, was sehr alte Begebenheiten betrift, in noch so grobe Erdichtungen verfallen: so kan doch ihre Unwissenheit oder Leichts gläubigkeit dem Zeugnis, das sie von solchen Begebenheiten ablegen, die vor ihren Augen geschehen sind, im geringsten nicht nachtheilig seyn; noch weniger aber kan die Richtigkeit der Urkunde, die sie ausgefertiget haben, daraus bestritten werden.

[ocr errors]

Im Jahr 1246 verfertigten die Barons von Frankreich eine lateinische Schrift wider die Geistlichen (1), die man in dem königlichen Schaß von Urkunden und bey dem atthäus Paris, einem Zeitgenossen, findet. Es wird darin anges füret, daß das fränkische Reich durch die Kriege Carls des groffen von dem Heis dentum zum christlichen Glauben bekehret worden. Hr. Fleuri macht hierbey fol gende Anmerkungen (m): "Man siehet hieraus die Unwissenheit dessen,der diese Schrift "aufgefehet; indem er die Einfürung des Christentums in Frankreich Carln-dem groß fen zuschreibt und solches durch dessen Kriege wider die Sachsen und andere unglau bige Deutsche geschehen lässet. Demohnerachtet ist es diesem scharfsinnigen Geschichtschreiber nicht eingefallen, die ächte Richtigkeit der Schrift selbst deswegen in Zweifeizu ziehen. Der V. Hardouin dachte hingegen nicht so billig davon. Er giebt fie für eine ungereimte Schrift aus, die aus dem Matthäus Paris, einem Lügner von Hause aus und einem Mitgliede des verruchten Haufens (P) ́in den Schak der Urkunden gekommen. Als wenn sich der Verfasser einer Urkunde nicht in der Wahl der Gründe, worauf er dieselbe stüßet, irren konte.

[ocr errors]
[ocr errors]

§. 64.

(1) Matth. Parif. edit. Parif. p. 483. (m) Fleuri tom. 17. p. 355. (n) Ms. de la Biblioth. du Roi 6216. A. p. 214. 343.

(P) Dies ist eine Geselschaft von Betrügern, Die vom V. Hardouin erfunden worden. Vers mittelst dieses Hirngespinstes verwirst er alle sowol gottesdienstliche als auch weltliche Uebers reste des Altertums ungescheut, die er nicht mit seinen Einfällen reimen kan. Diese Bes trüger find, seinem Vorgeben nach, gegen den Anfang des dreizehnten Jahrhunderts entstan. den, und haben sich in kurzer Zeit durch ganz Eu ropa ausgebreitet. Sie haben sich das ganze dreis

zehnte Jahrhundert durch beschäftiget, die meisten Kirchenversamlungen, Kirchenväter, Geschicht schreiber und andere Schriftsteller zu schmieden, wovon nicht einmal die Verfasser ausgenommen werden, die man in den Schülen zu lesen pflegt. Im folgenden Jahrhundert richteten sie in den Archiven eben die Verwüstung an, die sie be reits in den Bibliotheken vorgenommen hats ten

« VorigeDoorgaan »