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S. 64.

Ueberhaupt darf man von den Verfassern der Urkunden nicht mehr Einsicht und Fortsetzung. Kentnis des Altertums verlangen, als man von den Geschichtschreibern ihres Jahr: hunderts fordert. Wenn man die lektern deswegen verwerfen wolte, weil sie ken Den áttern Zeiten, ja oft auch ben den Begebenheiten ihrer Zeit, wovon sie nicht Augenzeugen seyn können, viele Fabeln vortragen; so würde fast kein einiger Geschichtschreiber in diesen finstern Jahrhunderten übrig bleiben, dem man Gnade erzeigen könte. Da man aber das Ansehen eines Schriftstellers, der bey Be: gebenheiten seiner Zeit sonst genau ist, deswegen nicht verwirft, weil er sich in Be: trachtung der Jahrhunderte vor ihm für erdichtete Begebenheiten erkläret: so mus man auch nicht mit mehrerer Strenge wider die Verfasser der Urkunden verfaren, welche solche gemeine Ueberlieferungen oder unächte Erzälungen glauben und auf: richtig erzälen, deren Unrichtigkeit erst nach der geschehenen Entdeckung solcher Denks måler, die den meisten unsrer Vorfaren unbekant gewesen, handgreiflich geworden. Eben so sehr mus man sich hüten, daß man Urkunden nicht gleich deswegen verwer fe, weil die in denselben angegebene Zeit der Ausfertigung um ein oder zwey Jahr von der wahren abweicht. Dies ist eine Regel, die Hr. Muratori in seiner Ab: handlung von den Urkunden nicht unberürt läffet; eine Regel, welche die blosse Ver: schiedenheiten in der Jahrrechnung þinlänglich rechtfertigen können.. Wenn hinges gen in historischen Umständen sehr grosse Feler wider die Zeitrechnung begangen worden, woben gar kein Zweifel mehr stat findet; so haben dieselben ein sehr grosses Gewicht wider die Richtigkeit der Originalstücke, in denen sie vorkommen (Q). Dies ist das algemeinste und sicherste Mittel die Betrügerey zu entdecken. Da die neuern Betrüger (und warum solte man es nicht auch eben so gut von den alten sagen kön nen?) mehrentheils unwissend sind: so werden ihnen die unstreitigsten Begebenhei ten in der Geschichte zu Klippen, wider welche sie gewis scheitern müssen, wenn sie die Verwegenheit haben, vorgebliche alte Urkunden zu schmieden (16),

(2) Potisfimum vero in examine veterum chartarum concordia in rebus hiftoricis animaduertenda, magnique facienda eft: facile enim hic fuccumbunt recentiores falfarii, plerumque indocti, fi quando antiqua monumenta fibi confingenda asfumunt. Muratori Antiquit. Ital. Tom. 3. Differt. 34. col. 74.

(16) Die in diesen beiden SS. gemeldeten un schädlichen Feler mancher Urkunden, woraus ih re achte Richtigkeit noch nicht bestritten werden Pan, lassen sich auf drey Stücke zusammen zie lassen hen:

1. Wenn die Urheber derselben entweder aus Aberglauben, unwissenheit und der daraus her: fliessaden Leichtgläubigkeit manche fabelhafte

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S. 6.5.

Umstände und erdichtete Erzälungen in Be
trachtung älterer Begebenheiten mit eingemi:
schet; die der ächten Richtigkeit der darin ge
meldeten Hauptbegebenheiten noch weniger
nachtheilig seyn können, als bey einem Geschichts
schreiber.

2. Wenn aus Eigenliebe oder Schmeichelen
fich oder andern Vorzüge und Titel beigelegt
werden, die mit der Warheit oder doch wenigs
stens der Bescheidenheit nicht bestehen können;
dergleichen Beispiele in den mitlern Jahrhun
derten sehr häufig sind. So maffen sich bein
Mabillon de re diplom. lib. 2. S. 89. Ada
lardus, Bischof von Clairmont, und Gauzlis
nus, Bischof von Tall, in zwoen Urkunden deu
Titel Serenitatem noftram und ferenitati no-

ftrae

S. 65.

Einwurf des Ob man gleich dem Saß, daß man gewisse Urkunden wegen ihres Widerspruchs V.Hardouin. wider die Geschichte verwerfen müsse, nicht in allen Fällen beipflichten darf: so strei: tet er indessen doch nicht offenbar wider die gesunde Vernunft. Nur einem so sonderbaren Gelehrten, als der V. Harduin war, war es vorbehalten, diese Ut kunden blos um ihrer Uebereinstimmung mit der Geschichte willen zu verwerfen. Wenn sich eine Urkunde unter dem Namen Carls des kahlen finden solte: so wird sie den Grundsäßen des V. Harduin zu Folge unächt seyn müssen; weil sie mit den übrigen alten und neuern Schriftstellern darin übereinkommen würde, daß ein Mos narch dieses Namens über die abendländischen Franken regieret habe. Wenneis ne Urkunde eines oder des andern Königs aus der ersten Linie, oder, mit dem V. Hardouin zu reden, aus dem ersten Zeitalter Meldung thun solte, der von den zwölf Königen verschieden wäre, die er für die einigen damaligen frånkischen Könige er: kennet und die, ihm zu Folge, Alaric, Chäribert, Childebert, Chilperic, Clos vis,

Atrae an; der doch damals nur Kaisern und Königen gegeben wurde., Otto I. nennet sich so: wohl in einer vom Joachim Jehan Maderus in Antiquitatt. Brunfwic. anaefürten Urkunde vom Jahr 952, als auch in einem dem Bischof zu Halberstadt, Bernhardo, im Jahr 961 er: theilten Diplomate, so bey Joban Georg Leudfeld in Antiquitatt. Halberstad. befind: *lich ist, nicht nur Imperatorem Augustum, son: dern auch diuina fauente clementia Imperatorem: ohnerachtet er damals nur noch ein blos ser König gewesen, und den Titel eines Imperatoris, der damaligen Meinung zu Folge, nicht che füren können, als bis er vom Pabst zum wirklichen Kaiser gekrönet worden; welches doch erst im Jahr 962 geschehen. Man wurde in dessen sehr Unrecht thun, wenn man diese bei: den Urkunden um deswillen mit unter die vielen unächten und untergeschobenen zälen wolte, die noch unter dem Nainen dieses Ottonis übrig find.

3. Sind dahin zu rechnen die zuweilen vor: kommenden scheinbaren Unrichtigkeiten und Wi: dersprüche in der Zeitbestimmung und Jahrzahl: da sich zuweilen Urkunden finden, die erst eini: ge Jahre nach ihrer Abfassung bestätiget und gültig gemacht worden; da denn manche im Zusammenhang der Urkunde gemeldeten Um: stände mit der Zeitbestimmung in der Unter: schrift nicht übereinstimmen, ohne daß die Ur: Funde um deswillen für falsch ausgegeben wer: den könte. In des Hrn. Abt, Gotfried von

Bessel schäßbaren Chronico Gottmic. wird Tom. Prodrom. Part. 1. p. 186. eine Urkunde Ottonis I. aus dem Leuber angefüret, worin dieser Kaiser der Kirche zu Magdeburg die drey Orte Svitava, Grabaua und Buchoe schenket, wo in der Urkunde seiner Gemalin Loidå gedacht wird, Otto selbst sich aber in der Unterschrift nur fereniffimum regem nent. Hingegen wird in der Zeitbestimmung das Jahr 966, die 10. Indiction und das 6. Regie: rungsjahr Ottonis angegeben: woraus also erhellet, daß diese Urkunde von Ottone H. be: stätiget und in Ausübung gebracht worden, ob sie gleich einige Jahr vorher aufgesetzt seyn mus. Hierzu komt noch, daß sich Otto 1. nach der im Jahr 962 geschehenen Krönung vom Papst bes ständig Imperatorem genant. Wozu

4. noch gehöret, wenu zuweilen, doch aber nur im Zusammenhang der Urkunde, numerus rotundus pro accurato gescht wird; wenn sich z. B. Diurnus Romanus, dem Mabillon S. 95 zu Folge in fecunda Profeffione fidei pontificia zur dritten algemeinen Kirchenver: samlung von zweihundert beiligen Våtern be: kennet. Da doch aus dem Marius Mercator und andern Schriftstellern erweislich ist, daß auf diesem ephesinischen Concilio zweihundert und vier und siebenzig Väter gegenwärtig gewesen. Mehrere Scheinwidersprüche wider die Geschich: te, die aber eine Urkunde-deswegen im gering: sten nicht verwerflich machen, werden im folgens den vorkommen.

vis, Clotarius, Dagobert, Gontran, Merováus, Sigebert, Theodebert und Theodoricus gewesen: so würde sie falsch seyn, weil sie den frånkischen Ge: schichtschreibers in Absicht der Wirklichkeit eines oder mehrerer Chilperics, mehre rer Clovis, Theodorics, Clotarien u, s. f. nicht widerspricht. Eine Urkunde eines der fränkischen Könige, die vor der Mitte des cilsten Jahrhunderts ausgefertiget worden, und aus welcher erhellen würde, daß ein solcher König die königliche Ges walt wirklich zu Paris geübt habe, würde unterschoben seyn müssen: weil alle diese Könige oder Kaiser niemals Paris gesehen, weil sie keine andere Gegend Frankreichs beherschet haben, als einen Theil des erstern Gebiets von Lion und weil der ganze übrige Theil des Königreichs fren gewesen und bis dahin nach seinen eigenen Gesezen regieret worden. Diese Einfälle finden ihre Widerlegung unstreitig an tausend Orten in der Geschichte. Diese Geschichte wird aber, dem V. Hardouin zu Folge, durch die Münzen unsrer alten Könige, die doch auf eine wilkürliche Art erkläret werden, bestritten. Weder die auf den Münzen befindlichen Namen der Personen, noch auch die Benennung solcher Städte, als Paris, Orleans, Tours, Bayeur sind, hindern ihn, alle alte Münzen der Nation, die in der Abhandlung des Hrn. le Blanc gesammelt worden, als verschiedene freiwillige Geschenke zu ers klären, die die Kaufleute von Autun gegeben. Zum Beispiel wollen wir eine Münze Ludovici Ultramarini anfüren, welche auf der Hauptseite die Umschrift füret, Ludouicus gratia Dei Rex auf der Rückseite aber die Worte hat, Marfallo vico. Der V. Hardouin macht aus den Buchstaben dieses lektern Ausdrucks so viele Worte, und erkläret sie durch Mercatores, Auguftoduni reftitutori fexagefimam attulere: quinquagefimam lubentiffime obtulere Victori, imperii conferuatori octogefimam (o). Aus dieser Probe kan man von seiner Erklärung aller Münzen der Monarchie bis nach der Mitte des eilften Jahrhunderts urtheilen. Es ist fast keine einige, die nicht auf eben die Art von ihm erkläret worden. Vermit telst solcher schwermerischen Deutungen sucht er alle Geschichtschreiber der Nation, folglich auch alle Denkmåler, Acten oder Urkunden, die mit unserer Geschichte über: einstimmen, verwerflich zu machen. Man thuthe es uns nicht zu, daß wir einen Man im Ernst widerlegen sollen, der wirklich im Wahnwiß redet, so gelehrt er solches auch bewerkstelliget. Wir wollen indessen sehen, ob die Urkunden, denen wir den Vors zug vor der Geschichte zuerkant haben, nicht solchen auch in vielen Fällen vor den Aufschriften und Münzen behaupten können.

§. 66.

Beide werden in der Geschichte der zehn lehtern Jahrhunderte (R) kein so hel Vorzug der les Licht ertheilen als die Urkunden. Die erstern sind, wenn man die Epitaphia Urkunden vor

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aus: den Aufschrif ten und Mún (0) Joan. Harduini opera var. Amftelod. 1733. p. 585. Mf. de la Biblioth. du Roi n. gen.

6216. A. p. 142.

(N) Diesen Jahrhunderten felet es oft an Ge: schichtschreibern; wenn sie aber ja deren etliche auf zuweisen haben, so haben sie erst lange Zeit nachher'

geschrieben. Es hat nicht jedes Land seinen Ges
schreiber gehabt und die mehresten haben blosse
Jahrbücher verfertiget.

Fortsetzung.

ausaint sehr selten, und enthalten in Vergleichung mit den Urkunden nur sehr wenis ge Umstände. Die allerfeierlichsten Münzen und Aufschriften haben kaum einen so feierlichen Ursprung als die weniger feierlichen Urkunden. Es ist daher höchst billig und höchst vernünftig, daß man die Feler, die Unvolkommenheiten, ja den Mangel der übrigen Denkmäler seiöst durch die Uttunden erseße. Die Menge der Urkunden füllet den leeren Raum in der Geschichte aus; da hingegen die Aufschriften und Mün zen eine nicht gar reiche Quelle für dieselbe sind. Ob nun gleich die Aufschriften und Münzen der spåtern Jahrhunderte noch nicht so sehr untersucht worden, so ist doch je: derman von ihrer Brauchbarkeit überzeugt; indem ihr Zeugnis mit den Begebens heiten, die sie bezeugen, mehrentheils von gleichem Alter ist. Mit weit mehreren Grunde kan man dieses Urtheil von den Urkunden fällen; indem sie bey allen Vor: zügen dieser alten Denkmåler, die Feler der leztera nicht an sich þaben. Sie sind nicht mit derjenigen räthselhaften Dunkelheit umhüllet, bey welcher den geschicktesten Ken: nern von Münzen und Aufschriften nichts als Muthmassungen übrig bleiben, die doch durch andere Muthmassungen wiederum bestritten werden; zu geschweigen, daß berümte Kenner alter Münzen in diesem Stücke in unzálige Ausschweifungen ver fallen find. Die Urkunden haben noch einen andern wichtigen Vorzug für die übrigen Ueberreste des Altertums, welcher darin bestehet, daß von den unächten Aufschriften und besonders Münzen, noch wirklich eine grösfere Anzahl vorhanden ist, als von un: tergeschobenen Originalschriften. Wir werden auf eine unwidersprechliche Art dars thun, daß man die alten Urkunden, die der Unrichtigkeit überwiesen oder für unterge: schoben erkant worden, ehedem vernichtet habe; so daß heutiges Tages nur noch sehr wenige davon in Originalen übrig sind. Indessen wird von allen Gelehrten zus gestanden, daß die untergeschobenen Aufschriften, und Münzen noch jeho in sehr grosser Anzahl vorhanden sind (S). Selbst die Marmora und ehernen Tafeln, wors auf zuweilen die Denkmåler der Alten mit solchen Zügen eingegraben worden, dieihr Altertum zu bestätigen scheinen, können uns nicht allemal die sichere Gewähr für ihre volkomne Richtigkeit leisten.

S. 67.

Wer wird wohl, was die falschen Münzen betrift, ein solcher Unfänger in der Münzwissenschaft fenn, daß ihm die Namen der berüchtigsten Urheber falscher Müns zen in Italien und Holland, eines Paduaners (p), eines Parmesaners (q) ei: nes Carteron, die die Welt mit falschen Münzen angefüllet haben, unbekant seyn solten? Sie haben Kennern so schön und überdem so bequem geschienen, anderweitis ge mangelhafte Suiten zu ergänzen, daß sie sich auch nicht entschliessen können, sie völ lig unter den Ausschus zu werfen. Es giebt fast kein nur einigermassen berümtes Cabinet

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Cabinet (T), welches nicht hinlänglich damit versehen seyn solte. Und demehuerachtet wil man uns noch weismachen, daß selbst die Metalle, Marmore, Urkunden, goldene und bleierne Bullen sehr oft, alte Münzen aber gar nicht lügen (U)? Der gelehrte Don Nassarre (r), Bibliothecarius des Königs von Spanien, hat diese Klippe nicht vermeiden können. Er war so sehr von der Aufrichtigkeit der Münzen und Aufschriften eingenommen, daß er auch behauptete, es sen weit schwerer, diese zu verfäl schen, als die Urkunden. Ja er gehet so weit, daß er auch die Verfälschung der ers stern für unmöglich ausgiebt; weil sie in so vielen verschiedenen Ländern zerstreuet sind, daher sich zugleich die ganze Welt müste verschworen haben sie nachzumachen. Als wenn sich eben dieser Saß nicht auch auf die Urkunden überhaupt betrachtet, an: wenden liesse. Hat aber der Verfasser hier von einzeln Münzen, geredet, und sie in dieser Absicht mit den Urkunden vergleichen wollen; wie viele giebt es als: dann nicht, die sehr selten und fast die einigen ihrer Art sind! Wir wollen noch mehr sagen; nach dem Urtheil aller Kenner dieser Art von Ultertümern (W), giebt es fast keine einige Münze, deren Stempel foder Modelle nicht verschieden wären; da man hingegen viele Urkunden findet, die einander auf das volkommenste gleich sind, weil bey ihrer Ausfertigung verschiedene Exemplaria verfertiget worden, welche insgesamt Driginale sind (17).

(r) Biblioth. univerf. de la Polygraph. Espann. Prolog. Fol. 3.

(I) Carl Patin druckt sich in der zweiten Nachricht seiner Relat. hiftoriques & curieufes de Voyages 88. der Ausg. zu Rouen vom Jahr 1676. von dem Cabinet desChurfürsten von Baiern, folgender Gestalt aus: "Es sind da "selbst 1400 goldene Münzen in zwanzig Bes hältnissen. Ihre Schönheit bestehet in der Suite der römischen Kaiser. Denn was die "griechischen und consularischen Münzen be

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trist, deren man drey oder vierhundert angeben Fan, so selet ihnen die ächte Richtigkeit und das "Altertum, ob sie gleich volkommen schön "nachgemacht sind. Man hat mir gesagt, daß "ein Jesuit, der die Aufsicht darüber gehabt, "die Begierde des Churfürsten nicht eher be "friedigen können, als bis er diejenigen, die ihm noch feleten, und deren man aller mög lichen Kosten, die man daran wenden wollen, icht habhaft werden können, in Gold nach: "machen lassen. Ich gestehe, diese nachges "machte Münzen sind so schön, daß ich mich dar: "über gewundert, und ich habe Zeit anwenden "müssen, sie zu entdecken." Carl Patin war indessen ein sehr grosser Kenner.

S. 68.

(1) Acra ipfa, marmora, diplomata, bullae plumbeae aureaeque perfaepe mentiuntur, foli nummi veteres non mentiuntur. Harduin. Mff. biblioth. reg. n. 6216. A. p. 245.

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(25) Noch kein Kenner der Altertümer, "sagt der Hr. de Montfaucon in den Suplém. de l' Antiq. expliq. tom. 3. liv. 5. ch. 6. n. 4. hat begreifen können, woher es komt, daß man auch von den allergemeinsten Mün zen, deren man leicht etliche tausend zusammen bringen könte, so häufig kommen fie vor, niemals zwo von einem und eben densel "ben Schlag antreffen können. Die Bilder und Umschriften sind eiuerley, sie sind aber doch allezeit mit verschiedenen Stempeln ger prägt." Dies sind die Worte eines Schrift: stellers, den Don Cassarre in der Biblioth. univ. fol. VII. den Vorzüglichsten unter den Gelehrten (Le Doyen des Savans) nennet. Der Hr. de Montfaucon hat indessen noch einige Ausnamen von dieser Anmerkung, die die Alter tumsforscher in Verwunderung setet, beige bracht.

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(17) Da die alten Münzen, nachdem sie ei: ne gute zeitlang im Handel und Wandel herz

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