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Fortsetzung.

ג,

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S. IOI.

Wir müssen hier noch einer Stelle gedenken, welche die Denkmåler, die das Geschlechtregister der Nachkommen des Hercules enthielten, noch um einige Jahr: hundert älter macht. Der berümte Synesius, Bischoff zu Prolemais in Lybien, füret solches als eine öffentlich bekante Sache an. Er sagt, (b)" daß sein Ge schlechtregister in den öffentlichen Verzeichnissen der Stadt Cyrene von dem Lu risthenes an (S), der die Dorier und Nachkommen des Hercules ohngefär eilfhundert Jahr vor Chrifti Geburt nach Sparta gefürét, und von welchem die spartanischen Könige abgestammet, in gerader Linie bis auf seinen Vater und ihn beschrieben sey. Ja an einem andern Orte behauptet er gar (c), daß sein Geschlechtregister in den öffentlichen Verzeichnissen zu Cyrene bis auf den Hercules selbst fortgefüret sen. Hier hat man also Originalstücke von fast vierzehnhundert Jahren, wovon einige weder in Marmor noch in Erz gegraben gewesen. Sind wohl die allerältesten, die man heutiges Tages aufweiset, von einem höhern Alters tum? Warum wil man dann ihre Erhaltung für unmöglich halten (26)?

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S. 102.

Schreiber Die Stelle eines Archivarii, Schreiber oder Secretarii war bey den Grie: und Archiva: chen so rúmlich (d) als sie bey den Römern verächtlich war. Die lehtern sahen sie, rü der Gries dem Cornelius epos zu Folge, nicht anders als Tageldner an. Die erstern lieschen. fen nur Leute von Stande und von einer geprüften Fähigkeit und Treue zu diesen Stellen. Die Würde eines Aufsehers über die Archive und das nachmalige Amt

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eines

(b) Tillemont Mém. Tom. 12. p. 499. (c) Cataft. Synef. p. 302. (d) Tob. Eckardt Sched. de tabul. ant. n. 21. p. 34.

pta faxis et aere prifco manere. u. f. f.
hier durch diuifionem das Original von
dem Theilungsvertrag verstanden werden müß
se, mag der Leser selbst entscheiden. Von
Den monimentis fculptis aber läst es sich eben
so wenig behaupten, daß es die Originale dieses
Vergleichs gewesen, als sich von den annalibus
maiorum und carminibus vatum würde sagen
lassen, daß sie die Originale von den Gerechtsas
men der Lacedamonier an diesen Tempel ab.
gegeben.

Ob_fangen und von Zeit zu Zeit fortgefehet worden; indem ein solches Register weit später verfertiget seyn können. Zu geschweigen, daß die Stadt Cyrene selbst erst an die anderthalbhundert Jahr nach der Erbauung Roms ihren Anfang genommen. Germons Einwurf, der im fol genden vorkommen wird, und dem durch diesem sowohl als dem vorhergegangenen Beispiel be: gegnet werden sol, kan aus weit gewissern und unleugbarern Gründen gehoben werden, als daß man zu einer gezwungenen und unerweislichen Deutung einer Stelle des Tacitus und zu dem prahlerhaften Vorgeben des Synesius seine Zu flucht nemen dürfte.

( 26 ) Synesti Stelle scheinet das nicht zu erweisen, was sie doch eigentlich erweisen sol. Wenn es auch als richtig zugegeben wird, daß fich in dem Archiv zu Cyrene Geschlechtregister gefunben, Die Des Bynefit Bebiegt bis in bie fabelbaften Seiten be3 Sercules in aufieigen: der Linie fortgefüret: so folget daraus noch nicht, daß sie zu dessen Zeit oder bald nach ihm ange:

(6) Απ' Ευρυσθένους του καταγόν τος Δωριέας εις Σπάρτην, μέχρι του μον πατρὸς αἱ διαδοχαὶ ταῖς δημοσίαις ἐνε zoλáPInoav núgßeow. Synef. Epist. 57. p. 197,

eines Logotheten wurde unter den griechischen Kaisern sehr wichtlg (e). Die grösten Vorzüge waren mit demselben verknüpft, und es war keine Ehrenstelle im Staat, worauf ein solcher nicht Anspruch machen konte, oder mit welcher er nicht bekleidet wurde (27).

S. 103.

Die Römer bewiesen indessen eben so vielen Eifer für die Erhaltung ihrer Ar: Archive der chive, als die Griechen. Die Tempel des Apollo und der Vesta waren zur Auf: Römer. behaltung dieser Schäße gewidmet, Der Tempel des Saturn dienete zum öffentlichen Behältnis ihrer Einkünfte und Urkunden.

(e) Ibid.

Das Capito:
lium

(27) Zu Athen gab es nach dem Zeugnis mus einigermassen eingeschränkt werden, und des Pollur lib. 8. fegm. 98. eine gedoppelte Art kan nur von gewissen Zeiten gesagt werden. von öffentlichen Schreibern. Man hatte da: Bey den alten betruscischen Königen müssen sie selbst zwer yeaμμares Bouλns oder Rathss in groffem Ansehen gestanden haben, wovon der Schreiber und einen yeaμμaría dýμov oder Schreiber des Königs Porsenna beim Livius lib. 2. cap. 12. zum Beispiel dienen kan. Esist Toλeos, oder Stadtschreiber. Die beiden daher nicht unwarscheinlich, daß sie auch unter ersten hatten unter der Aufsicht des obenange: den römischen Königen gleiche Vorzüge genof fürten Epistates die in dem Tempel der Göt: tin Cybele und andern öffentlichen Orten be sen. Als mit dem nachmaligen Flor der Re tin Cybele und andern öffentlichen Orten be publick auch der römische Stolz stieg und die findlichen Acten, Pfephismata und Gesetze in Meinung algemein wurde, daß man dem Staat ihrer Berwarung; daher sie denn zuweilen auch nur um der Ehre dienen müsse, wurden alle γραμματοφύλακες unυ νομοφύλακες ger Gelebrte uno sfentlice Bebiente, bie in Befole nant werden. Des Stadtschreibers Pflicht dung standen, verächtlich; wovon auch die Phi: war, dem Rath und Volk die jedesmaligen Vers lofophen, Redner und Sprachlehrer nicht aus: ordnungen und Gesetze vorzulesen, feierliche genommen waren. Als endlich ihre Anzahl so Schriften zu verfertigen u. ff. In Athen stun gros wurde, daß sie in gewisse Zünfte oder den diese Schreiber in keinem aufferordentlich Decurien eingetheilet werden minsten, sie auch grossen Ansehen; wohl aber zu Ephesus, oft die Rechte besser verstunden, als die Raths: Smyrna, Sardis und andern griechischen personen, denen sie zugeordnet waren, selbst: so Städten Asiens, wo sie oft gar die Würde ei kamen sie nach und nach in grössere Achtung nes Eponymos oder der ersten obrigkeitlichen und wurden zu den wichtigsten Angelegenheiten Person, nach welcher das Jahr benaut wurde gebraucht; so daß auch Cato nach dem Zeugnis des bekleidet haben, wovon Prideaux in den not. ad plutarchs in vit. Caton.min. den Magistratspers Marm. Oxon. 56. S. 112. und Caylus Re- fonen ihre Unwissenheit und Nachläßigkeit zu vers cueil d' Antiq. Th.2. S. 178 246 und 255. vers weisen und die grosse Gewalt der Schreiber einzus glichen werden kan; woraus also leicht zu begreifen schränken genötiget wurde, bis sie endlich unter den ift, woher der gauμares zu Ephesus nach Kaisern ansehnliche Aemter bey Hofe bekleideten, Apoft.Gesch.19,35.der in der teutschenUeberse obgleich die öffentlichen Schreiber in Städten Buna Lutheri ein Kanzler genant wird, so vie: keine sonderliche Figur mehr machten. S. les Ansehen gehabt, daß er das in Bewegung Eschenbachs disf. de Scribis vet. Rom. Carl geratene Volk durch sein Zureden besänftigen Sigonii tr. de antiquo iure Rom. in Gråvii können. S.Salom. Deylings obfervat. facr. thef, antiquit. Rom. Cafp. Barthii aduerf. lib. Th. 3. S. 383. f. Was dem Cornelius 7e: so. cap. 1. p. 2324. f. Jac. Ernst Hergött pos zu Folge von dem schlechten Ansehen der diff. de Scribis veter. Graecor. Roman, et GerSchreiber und Secretairs behauptet worden, man. Wittenberg 1668.

lium oder der Tempel des Jupiter Capitolinus begrif sowohl den Schaß der Aedis len als auch die ehernen Tafeln, worauf die Friedensschlüsse und Bundesverträge geschrieben waren. Der Tempel der Freiheit, eder nach andern der Tempel der Nymphen, war zu eben denselben Gebrauch bestimt. Hier verwareten die Cens fores die urkundlichen Schriften ihres Amts. Der Tempel der Juno Consiliatrip (f) oder Moneta war eine Samlung der auf Leinwand geschriebenen Bücher, in welchen die Annales der Pontifen, die Geschichte der Republick und die Namen der järlichen obrigkeitlichen Personen eingetragen wurden. Tobias Eckhardt ers läutert alles dieses mit Beispielen und macht endlich daraus den Schlus, daß es zu Rom verschiedene Archive gegeben, die unter der Aufsicht gewiffer Vorsteher in den Tempeln bewaret worden (g). Jedes besondere Gericht und Tribunal, welches mit den Anlegenheiten der Republick oder des Reichs zu thun hatte, hatte auch sein eigenes Archiv. Man zålte deren eilfe, die unter der Aufsicht des Comes Thesaus rorum standen, und zehn unter dem einigen Pråfectus Prátorii von Afiica; ob er gleich nur eine eingeschränkte und verhältnismäßige Gewalt in dieser Provinz hats te (28). S. 104.

(f) Liv. Decad. 1. lib. 4. (g) Tob. Eckhardt Schediafina de tabular. ant. n. XVI. P. 25.

(28) Der Tempel des Saturn war das Be: hältnis sowohl des öffentlichen Schages als auch des vornemsten Archivs der Römer. Hier wurz den die in Erz gegrabenen öffentlichen Gesetze, die sogenanten Libri elephantini oder nament: lichen Verzeichnisse aller Bürger, die Senatus consulta, die Rechnungen über den Schatz u. f. f. aufbehalten. Die Aufsicht sowohl über den Schatz als auch das Archiv hatten zu verschie denen Zeiten bald die Quastores, bald die Aes diles, bald die Pråtores, bald aber auch ge: wisse Pråfecti årario; wovon in Wilh. Rans chini var. lect. lib. 1. cap. 7. beim Joh. Serm. Schmink in Syntagm. crit. S. 14. in Barn. Brissonii Antiquitat, ex iure civ. lib. 1. cap. 17. und lib. 3. cap. 19. Roman Antiquities die 1694. zu London in 4. herausge: kommen, S. 12. 173. G. H. Nieupoorts rit. Rom. fect. 2. c. 7. und Christ. Gottl. Schwar: sens obferv. ad Nieupoort. S. 160. mehrere Nachricht anzutreffen ist. Die Plebiscita be fanden sich in dem Tempel der Ceres; die Bun desverträge, Friedensschlüsse nebst den fibylli nischen und andern heiligen Büchern aber in dem Tempel des capitolinischen Jupiter. Die Acten der Censoren wurden in dem Tem pel der Nymphen beigelegt, und die Verord:

l.

nungen der Tribunen in dem Tempel der Dias na, die Register der Gebornen in dem Tempek der Lucina, die Verzeichnisse derer, die das mánliche Kleid angelegt hatten, in dem Tempel_der Juventas und endlich die Bücher der Verstor benen in dem Tempel der Libitina vor dem Un tergang bewaret. S. Schwarz 1. c. S. 103. Aus der groffen Anzal dieser Archive und der sorgfältigen Bewarung derselben, erhellet zur Gnüge, daß die Römer ihre öffentlichen und wichtigen Schriften und Nachrichten mit einen vorzüglichen Eifer auf die Nachkommen fortzu pflanzen gesucht; daher auch die ersten Lehrer der Kirche kein Bedenken getragen, sich zum Beweis der Warheiten von Jesu Leiden und Wundern, oft auf ihrer Widersacher eigne Ar chive zu berufen. Tertulliani Stelle in seinem Apologetico Kap. 21. ist merkwürdig. Suffixus (nemlich Chriftus) sagt er, multa mortis illius propria oftendit infignia. Nam fpiritum cum verbo fponte dimifit praeuento carnificis officio. Eodem momento, dies, medium orbem fignante fole, fubducta eft. De liquium vtique putauerunt, qui id quoque fuper Chrifto praedicatum non fcierunt, et tamen eum mundi cafum relatum in Archiuis veftris habetis. Ueber die ächte Richtigkeit eis

ner

S. 104.

Die römischen Kaiser hatten gleichfals gewisse Schäße von Urkunden, daß Archive der wir so sagen dürfen, die von ihrer Person allein abhiengen. Diese wurden nachmals unter heidnischen den Benennungen der Scriniorum Palatii, Scriniorum facrorum, ja zuweilen Kaiser. auch unter den Namen der Scriniorum auguftorum bekanter (h). Sie wur? den, alle Verwirrung zu vermeiden, in vier Arten von Registraturen getheilet, welche eben so viele Gartungen von Schriften in sich hielten. Es gehörten dahin die Memoria, Epistola Libelli oder Bitschriften, Dispositiones oder ertheilte Begünstigungen, wels che insbesondere Diplomara genant wurden(i). Es gab hier also wirklich vier verschiedene Archive, sowohl in Betrachtung der verschiedenen Arten von Schriften, als auch in Erwegung der Magistrorum Scriniorum (T), die die Aufsicht über dieselben hatten. Diese Aufseher musten die Schriften, die jedesmal in ihr Amt einschlugen aufsehen lassen oder gültig machen. Ausserdem wurden die eigenen Archive der Kaiser noch auf eis ne andere Art eingetheilet; indem einige Viatoria, Feldregistraturen, andere aber Stataria, Hofcanzleyen, genant wurden (F). Diese befanden sich entweder in den Tempeln oder in den kaiserlichen Pallåsten; jene aber folgten den Kaisern auf ihren Reifen. Dahin gehörten nun die Behältnisse der Bitschriften, Ratschläge und ans drer Schriften, welche schleunige Antworten erforderten. Ehe sie indessen ausgefers tiget werden konten, muste man so lange warten, bis der Kaiser Zeit bekam, sie ents weder selbst durchzusehen, oder sie von seinem Rath untersuchen zu lassen. In de: nen Feldregistraturen waren noch diejenigen Urkunden befindlich, welche von ihm eis genhändig unterschrieben werden solten, nebst dem nötigen Verzeichnissen von der bürs gerlichen und militärischen Einrichtung derjenigen Provinzen, durch welche er reisete. Alexander Severus wandte, dem Lampridius zu Folge, die nachmittägliche Zeit zur Lesung und Unterzeichnung der Briefe und Acten an. Die Bedienten seiner dren verschiedenen Archive begleiteten ihn, und lasen ihm diejenigen Schriften vor, welche ausgefertiget werden solten (29).

S. 105.

(h) Justin. Nouell. XV. c. 5. §. 2. (i) Maffei Iftoria diplom. p. 81. (F)
Bud. annot. ad Leg. Nequicquam 9. ff. de offic. Proconf.

ner Urkunde Pilati aus dem römischen Archiv,
worin er Tiberio die Hinrichtung Jesu berich
tet und wovon es sowohl bey den ersten Kir
chenlehrern, als auch ihren heidnischen Gegnern
mehrere sehr von einander abweichende Abschrif
ten gegeben, ist unter den Gelehrten sehr hef
tig gestritten worden, wovon die Algem. Welth.
Th. 9. S. 409. (M) nachgesehen werden kan.
Indessen ist die Unrichtigkeit dieser Abschriften
von dem unsterblichen Baumgarten im Auszu
ge der Kirchengeschichte Th. 1. S. 226 und
229 f. auf das gründlichste dargethan worden.

Diplom. I. Th.

(T) Der den Difpofitionibus vorgesetzt war, hies indessen nicht Magister sondern Comes.

(29) Derjenige, welcher die Aufsicht über alle diese vierfache Registraturen hatte, fürete den Namen eines Magister scriniorum. Von welchem Kaiser diese Würde zuerst eingefüret worden, ist unbekant; so viel ist indessen gewis, daß Spartianus vit: Ael. Ver. cap. 4. derselben zuerst Meldung thut. Der Magifter Libellorum hatte wiederum einige Bediente unter sich, welche Libellenses genant wurden. In Barn.

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Brif:

Der Chriftlic

S. 105.

Durch die Einfürung der christlichen Religion im römischen Reich wurde chen Kaiser. weder die Regierungsart, noch auch die politische Einrichtung 'desselben geändert. Jede Stadt behielt ihre Archive, worin die öffentlichen Acten aufbehalten wurden, wie vorher. Die verschiedenen Gemeinheiten der Städte hatten schon seit langer Zeit ihre Samlungen von Urkunden, die unter der Aufsicht gewisser betitelter Pers sonen stunden. Gruter (1) und der Marquis Maffei (m) beweisen solches aus den ältesten Denkmålern. Ogni congregazione, sagt der lettere, aveva archivio e archivista. Man fur also noch lange Zeit fort, die Urkunden, dem alten römischen Gebrauch gemås, in den berümtesten Tempeln zu verwaren, dergleichen der Tempel des Friedens und das Capitolium waren. Die Aufseher, die zur Erhal tung und ordentlichen Einrichtung der Archive bestimt wurden, sind augenscheinliche Beweise von der Sorgfalt, die man von Alters her für dieselben trug (n). Diese Ber dienten bekamen nach Maasgebung des Geschmacks und der Gebräuche eines jeden Orts verschiedene Benennungen. Dort hiessen sie Archivarii, hier Bibliothekarii, und an einem andern Ort Bewarer der Archive, der Urkunden oder Chartarum. Daher kommen die Namen Grammatophylakes, Charrophylakes, Charrula: rii, Scriniarii, Camerarii, Camerlingi, Aediles, Massarii, Antiquarić, Archiota, Archivistä, Archivarii, Registratores, Syndici, Protonotarii. Diejenigen, welche die Ucten auffeßen mußten, hiessen, Notarii, Tabelliones, Amanuenses, Actuarii, Scriba, Erceptores, Commentarienses, Exscriptos res, Libelliones u. s. f. (30).

Fortsetzung.

S. 106.

Die Tabelliones (o) und andere öffentliche Schreiber hatten ihre besondere Registraturen oder Notariatzimmer, aus welchen die zur Erhaltung der Güter und der Gerechtsamen der Privatpersonen dienlichen Nachrichten benötigten Fals genom: men wurden (U). Wenn man die Testamente auf eine feierliche Art eröfnet und Abs

(1) Gruter. p. 316. (m) Maffei Iftor. diplom. p. 27. (n) Balth. Bonifac. de
archiv. cap. 8. (0) Caffiod. lib. 12. var. Epist. 21.

fonii antiquit. ex Jure civ. lib. 3. c. 7. p.
102. f. wovon den Libellis oder Suppliquen, die
den Kaisern überreicht wurden, gehandelt wird,
ist ein solcher von dem Rechtsgelehrten Celfus
unterschriebener Libellus mitgetheilet worden,
woraus die damalige Beschaffenheit und Ein
richtung solcher Art von Schriften ersehen wer:
den kan. Von diesen vierfachen Magiftris ist
übrigens in Claud. Salmafii Anmerk. zu Lam:
pridii Leben Alexand. Severi c. 31. Chri
foph. Cellarii Anmerk. zum Sext. Rufus Kap.
22. und Hrn. Joh. Ern. Imman. Walchs Ans

merk. zu Chr. Cellarii comp. antiq. Rom. p. 249. f. mehrere Nachricht anzutreffen.

(30) Von den hier angefürten Benennungen kan mit mehrern nachgesehen werden Lic. Chris ftoph. Lynders diff. de Archiuo Imperii §. 4. beim Wender S. 93. f. Joh. Schilteri diff. de Secretariis cap. 9. f. ebendaf. S. 190. f. und du Fresne Glosfar. mediae et infim. latinitat.

(1) Scribarum officium fecuritas folet effe cunctorum: quando in omnium eius folli citudine cuftoditur. Alios enim depopulan

tur

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