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rühmte Gelehrte mit unglaublicher Mühe und Unkosten geliefert? Eben diefe Schriften rechnet man heutiges Tages unter die grösten Schäße der Büchersäs le, und auf ihnen beruhet ein sehr wichtiger Vorzug, den der königl. Französische vor andern auch den berümtesten hat (*). Dergestalt überleben die Archive nicht selten auch so gar den Umsturz ihrer Staaten.

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II. Allein, stimmet denn auch die Gründlichkeit der Diplomatik mit den Grindlichkeis schimmernden Eigenschaften, damit sie uns begabt zu seyn scheinet, überein? Sind der Diploma: wohl die Gründe, darauf sie sich stüzet, von solcher Beschaffenheit, daß sie nie tir. Wie ihre Gewisheit bes zum Jrtume verleiten? Gesezt, fie ruhete auf keinen andern Stüßen als die Ge- schaffen sey. schichte, so wären doch dieselbigen genugsam im Stande alle Prüfungen der Cris tik, als welche selbst keine Beweggründe von gröfferer Gewisheit zu ihrem Schuße hat, auszuhalten. Kein Mensch kan in Abrede seyn, es fehle der Diplomatik doch wenigstens nicht an demjenigen Grunde, welcher beiden besagten Wissenschaften gemeinschaftlich ist. Nun aber ist nach dem Urteile zweier in allen Gat tungen der Gelehrsamkeit vortreflichen Männer, oder vielmehr der berühmten A kademie selbst, welche gewissermassen durch ihren Mund geredet hat, es ist, faz gen wir (a), die Sorgfalt und Geschicklichkeit eines Geschichtschreibers,seine Ehre lichkeit und seine Liebe zur Wahrheit, der ganze Grund von der Gewisheit eis ner alten Geschichte, was für eine es übrigens seyn mag; es sey denn, der Ge schichtschreiber habe unstreitig gewisse Urkunden, darauf seine Erzälung sich "gründet, beigebracht. Ohnerachtet aber diese Gewisheit aus keinem an sich selbst unfehlbaren Beweise entspringet, so hat sie doch nichts destoweniger so viele Stärke, daß sie das Gemüte beruhiget, und alle Zweifel hebt. Wir glauben eine Geschichte, wenn sie für eine wahre erkant worden ist, z. B. Heins "richs IV, mit eben der Standhaftigkeit, als wenn uns jedwede einzelne Bege "benheit, daraus sie bestehet, auf eine untrügliche Weise bewiesen worden was " re Da nun die Diplomatik an der Gewisheit der Geschichte Anteil hat, fo hat sie folglich auch die Stärke das Gemüte zu beruhigen, alle Zweifel zu hes ben,

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(a) S. des H. Sallier dritte Abhandl. von der historischen Gewisheit. Mém. de Lit ter. de l'Acad. des Infcr. T. VI. p. 117. 118. 133. 134. Man hat hier in der Uebersetzung eine Stelle ausgelassen, welche mit dem übrigen we aig Zusammenhang hat, indem die H. Ver: faffer ihren Eifer gegen die sogenante Kcherey darin außern. Sie folget dagegen, um allem ngleichen Urteile vorzubeugen, hier, und lautet jender Gestalt:

1

Us in Schweden die Keterey sich auf dem Schute der Kirchen und Klöster festsezte, war man auf nichts mit gröfferer Sorgfalt bedacht, als alle hen zugehörige Briefschaften zu sam: meln, und die Reichskanzelley damit zu berei:

chern. Diese Archive wurden unter der Be
nennung der königlichen die öffentliche Urkun:
densamlung des Staats. Zu gleicher Zeit, da
man Religion und Gerechtigkeit unter die Füsse
trit, schonet man der Archive und verwaret sie
mit groffem Fleiffe. Man empfänget sie ohne
Bedenken von der Hand der Mönche. Man
machet sich, was die Religion betrift, vorseßlich
blind, aber bey der Wichtigkeit und Nothwen
digkeit der alten Urkunden öfnet der Eigennutz
die verschlossenen Augen.

Journal des Savans du Lundi 4. Nov. 1709.

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ben, und sich eben den standhaftigen Glauben zu verschaffen, als wenn die Schrif. ten, darauf sie fuffet, auf eine untrügliche Weise bewiesen wären. Befißet nun nicht eine mit allen diesen Vorrechten begabte Wissenschaft, diejenige Gründlichkeit, welche die von jederman ihr gewidmete Hochachtung, und die von den Ges lehrten aller Völker an sie gewendete Mühe genugsam rechtfertiget? Wir wollen noch ein anderes Licht der Akademie, den Herrn Freret, hievon anhören: Die Wissenschaften, sagt er (b), woran dem Menschen das allermeiste gefegen ist, die Sittenlehre, die Lehre von der Einrichtung des gemeinen und des Hauswesens, die Arzeneykunst, die Critik und die Rechtsgelehrsamkeit, find der überall gleich starken Gewisheit geometrischer Beweise nicht fähig". Es verlöre demnach die Diplomatik nicht das geringste von ihrer Wichtigkeit, wenn auch gleich ihre Gewisheit nicht höher als bis hieher stiege.

دو

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a

Aber, anstat daß der gewönliche Grund der historischen Gewisheit in dem Zeugnisse eines oder ein paar wohkunterrichteter, ehrlicher, gleichzeitiger Schrifts steller, denen niemand von gleich grossem oder mehrgültigem Ansehen widersprochen hat, bestehet, so geschiehet es hingegen bey ächten Urkunden eben so oft als bey Geschichten felten, daß man zu einer weit höhern, als nur auf einer grössern Warscheinlichkeit beruhenden Gewisheit gelanget. Das einstimmige Zeugnis einer unzähligen Menge von Zeugen, es mögen übrigens selbige von einem Menschenalter zum andern auf einander folgen, oder alle zugleich aussagen, wirket, absonderlich, wenn die Verschiedenheit der Landsmanschaft und des Vorteiles daju komt, eine fitliche Gewisheit vom höchsten Grade. Eben diese Bewand, nis hat es auch, wenn eine Menge Umstände zusammenkommen, welche die åch te Beschaffenheit einer Urkunde alle miteinander bekräftigen. Findet es sich, es treffe alles miteinander überein, Unterschrift, eingemischte Begebenheiten, übliche Gewonheiten und Formalitåten, so giebt man den Ausspruch ohne Bedenken dahin, eine solche Urkunde könne unmöglich von einem Betrüger verfertiget feyn, eine solche Begebenheit könne im Hauptwerke unmöglich erdichtet seyn. Fehten im Gegenteile diese wesentliche Bedingungen, wiederspricht eine Urkunde allem damals üblichem Gebrauche, oder fündiget sie wohl gar in irgend einem Hauptstücke dagegen, so kan sie unmöglich für åcht gelten. Demnach gehet die Diplomatik mit Materien um, welche einer unbedingten Gewisheit fähig sind. Sie erkennet was wahr und falsch ist zum öftern auf eine Weise, dabey kein Zweifel stat findet. Sie unterscheidet es dergestalt, daß alle Ungewisheit verschwinden mus. Mus sie ja die grössere oder geringere Wahrscheinlichkeit bisweilen zu Hülfe nehmen, so werden die grössern oder geringern Grade des Verdachtes, des Zweifels, der Wahrscheinlichkeit oder Vermutung zur Richts schnur ihres Urteiles. Sie hält sie gleichsam gegeneinander, bewahrt sie, und bes stimmet den Werth für jedweden. Solange sie weiter nichts für gewis ausgiebt, als was auf einem untrüglichem Beweise beruhet, gleichwie hingegen nur für mehr oder weniger wahrscheinlich, für mehr oder weniger verdächtig, was Die

(b) Ebendaf. S. 184.

die Kenzeichen davon an sich hat, so wird ihr Urtheil von der Einsicht und Weisheit ausgesprochen, und es kan niemand sich dawider auflenen, woferne er ans ders mit der gefunden Vernunft nicht zerfallen wil.

gebenheiten.

IH. Da man das Bejahen gleichzeitiger Schriftsteller deswegen für die Die Vorsich festeste Stüße der historischen Wahrheit hält, weil man sie als Zeugen der zu tigkeit, die ihrer Zeit vorgefallenen Begebenheiten ansiehet: so haben die Urschriften, welche man bey Aug noch dazu öfters mit Hand und Siegel bekräftiget sind, und worin gewönlicher urkunden ge fertigung der Weise kein Hörensagen statfindet, keine andere als gegenwärtige Ereignisse vers braucht, bes zeichnet, alle Redensarten mit dem Seckel des Heiligtums abgewogen, und weiset die Ges keine andere als von den Anwesenden mit angesehen und gehörte Vorfälle an- wisheit der. gezogen werden; es haben, sage ich, solche Schriften eine solche Gewisheit, das von ihnen ge: meldeten Be gegen nichts vernünftiges eingewendet werden kan. Nun aber thun sich die alten Urkunden größtentheils durch dergleichen vorsichtige Anstalten hervor, woferne nicht etwa sie dieselbigen gar noch höher treiben. Ihre Verfasser gehen viel behutsamer zu Werke, als die Verfasser der Geschichte; was sie erzälen, berus het nie auf Treu und Glauben anderer Leute, sondern allemal auf dem Zeugnisse ihrer eigenen Augen. Kein gleichzeitiger Geschichtschreiber ist von dem ganzen Verlaufe der von ihm beschriebenen Begebenheiten jemals so völlig unterrichtet gewesen, als der Abfasser einer Urkunde von derjenigen Handlung, die er auf die Nachwelt bringet. Diesen legtern vermag fein Gedächtnis nie zu vers lassen, denn er ziehet sonst nichts als die gegenwärtige Vorstellung der Sinnen zu Rathe. Daß ihn diese betriegen möchten, das hat er nicht zu besorgen; denn alles, was ihn beschäftiget, ist weder schwer zu erkennen noch schwer zu beurs theilen. Er ist auffer aller Gefahr, schlecht abgefassete Nachrichten nachzuschreiben, oder sorgfältig abgefassete unrecht zu verstehen. Er darf nicht das allerge ringste, was nicht genau genug, oder gar unrichtig scheinet, hinsehen, ohne daß er den Augenblick feinen Irtum verbessern, oder seine Arbeit von forne anfangen müste. Die Fürsten, die Richter, die Partheien, die etwas untereinander abschliessen, die Zeugen, die ihm Nachricht geben, sind eben so viele Aufseher, die um ihres eigenen Nachtheils willen nicht leiden dürfen, daß er die Wahrheit, es sey nun im Hauptwerke oder in den Umständen verfälsche.

Eine alte Urkunde ist kein Werk eines Schriftstellers, der gar oft aus eis nem blossen Wahne und noch öfter ohne die geringste Kentnis der Sache, von feiner Studierstube aus, ein Urtheil über das Verhalten groffer Månner fållet, die Geheimnisse der Könige erforschet, und einen noch sehr ungewissen Erfolg für unfehlbar befindet. Hier sind vorneme Personen, welche alle von einem Notarius niedergeschriebene Ereignisse selbst sehen, bezeugen und bestätigen. Hier ist ein Fürst mit seiner Hofstaat oder mit seinen Råthen umgeben, der sie genembált. Hier ertheilet ihnen ein Prälat, dort eine obrigkeitliche Person die Gültigkeit mit dem Siegel des Staats oder mit ihrem eigenen. Gemeiniglich fagen nicht wenige Zeugen gut dafür und nemen die Gewär über sich. Und beinahe alle diese Urkunden haben die Merkmale an sich, sie seyen eben so feierlich als öffentlich ausgefertiget worden. Was hat nun die menschliche Gesels

b

schaft

Hebertriebe:

schaft glaubwürdigers und dem Irtume weniger unterworfenes aufzuweisen? Darf man wohl bey dieser Beschaffenheit noch den Beweis von der Wahrheit folcher Denkmale fordern, denen ein dermassen vielgeltiges Ansehen beiwonet, daß selbiges ganz alleine zum Beweise der allerseltsamsten Begebenheiten hinlänglich wäre, woferne anders nichts von gleichgrossem Ansehen gegen sie angefüret noch sonst ihre unächte Beschaffenheit dargethan werden könte. Eben Deswegen ist es bey den Rechtsgelehrten zu einer Regel gediehen, daß sie jede Urkunde, die keiner Falschheit beschuldiget worden ist, für gültig halten; ja es bringet sie nicht einmal diese Beschuldigung um ihre Gültigkeit, woferne felbige nicht durch unwidersprechliche Beweise unterstüßet wird.

Historische IV. Nichtsdestoweniger hat es Leute gegeben, bey welchen die historische Zweifelsucht. Zweifelsucht das Licht der Vernunft dermassen verdunkelt hatte, daß sie sich unterstunden die Frage aufzuwerfen, ob man beglaubte Urkunden für gültig oder nes Klügeln. falsch, für gewis oder zweifelhaftig halten müsse? und daß sie verlangten, man

folle ihnen die Gültigkeit derselbigen beweisen. Ist es also nötig die Beweise selbst zu beweisen? Oder vermögen etwa mutwillige, aus der Luft gegriffene Zweifel eben die Wirkung gegen die ächte Beschaffenheit einer Urkunde zu erzeu gen, als wahrscheinliche und wichtige Einwürfe? Zu was für Thorheiten, zu was für einem Misbrauch der Vernunft verleitet nicht ein solches übertriebenes Klügeln? Denn man gebe nun entweder Lügen für Wahrheit aus, oder man neme der Wahrheit ihre Gerechtsame weg und halte sie für Unwahrheit, so bes nimmet man doch in einem Falle wie im andern dem Tage fein Licht, und es er, folget aus jenem wie aus diesem nichts als eine gänzliche Verwirrung und Zerrüttung.

Urkunden für desto verdächtiger ausgeben, je ålter sie sind; alle (*) vor dem zwölften Jahrhundert verfertigte deswegen ausmustern, damit niemand einige Beweisgründe daraus nemen könne, um das Ansehen der historischen und dogs matischen Bücher zu behaupten, von denen man vorgiebt, sie feyen, um die kas tholische Religion umzustürzen, alle miteinander im dreizehnten Jahrhunderte vers fertiget worden; den Verfasser (**) einer Bulle Innocentius 3. nicht für einen römischen Papst halten, sondern für einen Erzbetrieger, der seine Kunst auf die Nachkommenschaft fortpflanzen wil; ja den Samler der Decretalien eben dieses Papites für einen in dergleichen Betriegerey ungemein geübten Mann auss geben; heissen das nicht Ausschweifungen einer Tadelsucht, die bis zu den allerdeutlichsten Kenzeichen einer zerrütteten Einbildungskraft steiget? Man

Vnum eft quod fpecto dum vetera diplomata ajo esfe pleraque (über dieses Wort hats te der Verfasser, dem Anschen nach, mit eigener Hand omnia, als schicklicher gesetzt) falfa. Nolo inquam ex illis argumentum peti vel teftimonium proferri, vnde exiftimetur conciliari auctoritas vel vetuftatis opinio libris hiftori. cis vel dogmaticis, quos fcimus non ante Seculum XIV. ad labefactandam Catholicam re

ligionem esfe exaratos. Hardouin in einer Handschrift der königl. Bibliothek n. 6216. A. p. 232.

(**) Eiusdem artis peritisfimus idemque Decretalium artifex qui fub nomine Innocentii III. libro V. tit. 20. De crimine falfi cap. 5. Licet. etc. novem modos falfandi litteras pa-pales docet. Non eft hoc argumentum dignum Pontifice, fed falfario artem tradente. Ebendas.

Man mag nun die ehrwürdigen Denkmale des Altertums zu verschreien, entweder offenbar gegen sie zu Felde ziehen, oder durch unendliches Zweifeln einen Verdacht gegen sie erwecken: so bringet man doch einmal wie das andere blos dieses zuwege, daß keine einzige Begebenheit, auf deren Gewisheit man fus fen könte, mehr übrig bleibet. Eben also macht Ja und Nein, wenn es unter des Bayle Hånden zweifelhaftig worden ist, ein verwirretes Mischmasch, durch welches die Wahrheit für der Finsternis einer ausgekünftelten Zweifelsucht, darunter fie begraben lieget, kaum zu dringen vermag.

Kritik.

V. Da die falsche Kritik in ihren Grundsägen sehr unbeständig ist, so Bodenlose pfleget sie ihre Aussprüche auf keine andere als sehr unerhebliche Beweggründe Kunstgriffe zu bauen. Bald verwirft man eine Urkunde, daran übrigens nicht das geringste der falschen Merkmal eines Betruges erscheinet, blos wegen eines einzigen Wortes, davon man sich einbildet, es schmäcke nicht nach der Schreibart des in der Unterschrift bemerkten Jahrhundertes. Bald verwirft man einen in gehöriger Form ausge-fertigten Freiheitsbrief, darum weil er meldet, es habe eine gewisse Kirche ein ges wisses Regale auszuüben gehabt, ohnerachtet es eine offenbare, auf eine Menge Urkunden gegründete, und von den größten Gelehrten bekräftigte Wahrheit ist, daß die Fürsten zu einer gewissen Zeit mit vielen solchen Vorrechten im gering ften nicht neidisch thaten, sondern sogar das Münzrecht an Bischöfe und Aebte vergaben. Ein in demselbigen Lande oder Orte lebender Geschichtschreiber hat von dieser oder jener Urkunde nichts erwånet :" "also ist sie falsch (c). Eben als wenn dem Fleisse eines Schriftstellers ja auch eines Samlers nicht die geringste Urkun de entgehen könte. Eben als wenn manche es nicht für besser befånden, eine Begebenheit wegzulassen, eine gewisse Stelle nicht anzufüren, oder eine Urkunde nicht beizubringen, als sich mit vieler Mühe und Zeitverlust darum zu bekümmern. Eben als wenn endlich ein solches Weglassen nicht von einer Menge anderer guter oder schlechter Ursachen herrüren könte. (*)

b 2

Ist

rumue fpecimina exhiberem; quafi ea refpue-
rem quorum nullam mentionem fecerim. Id
enim mihi nunquam in mentem venit, nec
hac de re monendus esfet lector, nifi hac re-
ticentia abuterentur nonnulli ad reiicienda
quaedam authentica etc. De re Diplom. Sup-
plem. p. 56.

(c) MABILLON de re diplom. Supplem. p. 56. Der V. Dubois vom Oratorio (1) hielt den Freiheitsbrief, welchen die Abtey zu St. De: nis im Jahre 862 auf dem Concilio zu Piffres erhielt, deswegen für falsch, weil Dom Mabil lon anstat ihn herauszugeben, kein Wort davon meldet, ohnerachtet er Gelegenheit seiner zu ers wanen hatte. Doch dieser gelehrte Benedi: etiner nam den Misbrauch seines Stilschwei: gens, daraus eigentlich gar nichts gefolgert wer: ten fonte, zu Herzen, und erklärete sich wegen Dies Umstandes etwas deutlicher. Monendum lectorem puto, fagt er, mei propofiti non fuisfe, vt omnia Dionyfiani archiui, multo minus aliorum vetera archetypa recenferem, eo

(1) Hift. Ecclef. Paris. L. VII. c. 7.

Man folte glauben, es würden die Kunstrichter unserer Zeiten nach einer so ausdrücklichen Wei fung, nimmermehr auf eben diesen falschen Schlus verfallen seyn. Gleichwol vermeinte ein gewiffer Gelehrter, den wir aus Bescheiden: heit nicht nennen, er könne eine beglaubte Urs funde des König Dietrichs vom Jahre 723 un:

ter

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