Die Reichshofbeamten der staufischen Periode

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Hof- u. Staatsdr., 1863 - 105 pagina's
 

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Pagina 442 - ... IN COMMEMORATION OF THE VISIT OF HIS ROYAL HIGHNESS PRINCE HENRY OF PRUSSIA MARCH SIXTH, 19OÍ ON BEHALF OF HIS MAJESTY THE GERMAN EMPEROR CARY COOUDGE PH.
Pagina 540 - ... in welchem eine der Folge in Lehen entsprechende Erblichkeit aufs bestimmteste von vornherein zugestanden wird. Der Erzbischof von Mainz bekundet nämlich 1127, dass der Probst v. Aschaffenburg zwei seiner Censualen zu Ministerialen gemacht habe, et ex eis alterum pincernam, alterum vero marscalcum ordinaverit; ita ut, si idem prenominati viri legitimas de familia eiusdem ecclesie uxores duxerint et ex eis liberos procreaverint, qui inter eos maiores masculini sexus fuerint, eadein duo predicta...
Pagina 537 - Geschlechter in ein und demselben Amte. Aber auch die Erledigung der Ämter beim Regierungswechsel wird für frühere Zeiten nicht zu bezweifeln sein. Wippo (Vita Chuonr. c. 4) erzählt zum Jahre 1024 nach der Krönung K. Konrad's: Similiter in dispositione curiali, quem rex maiorem domus statueret, quos cubiculariorum magistros, quos inferiores et...
Pagina 499 - Kämmerer wechselnd und neben einander, so dass es kaum statthaft scheint, nur je einen von ihnen jeweilig als eigentlichen Träger des Amtes zu betrachten. Wollen wir darauf nicht überhaupt verzichten, so...
Pagina 457 - Kalentin den Kreuzzug des Kaisers mitmachte; er wird als Eroberer der Burg Skribention 1189 October erwähnt (Ansbert, ed. Dobr. 47. Expeditio Frid. ap. Canis. lect. ant. ed. Basnage 3b, 510). Lässt nun auch das Vorkommen des Testa beim Könige hier eine genügende Lücke, so wissen wir doch, dass er 1190 vom Könige nach Italien und Apulien geschickt wurde (Rieh, de S. Germano ap. Mur. 7, 971) und 1190 März 20 urkundet er zu Borgo S. Genesio als Henrigus Testa marischalcus domini regis Henrigi...
Pagina 520 - Ist der unfreie Stand der Keichshofbeamten als Eegel nicht zu bezweifeln, so scheinen doch ausnahmsweise auch freie Herren Träger eines Hofamtes gewesen zu sein". Bei zwei Fällen erörtert Picker eine Möglichkeit. »Aber wir haben keine Gewähr, daß sie als Freie das Amt versahen, da sie ja, wie das auch sonst vorkam, die Freiheit selbst aufgegeben oder durch den Stand der Mutter verloren haben könnten. Einen bestimmten Beleg gibt Markward v. Anweiler, welcher auch nach seiner Freilassung im...

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