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S. 2.

Tonkunst.

§. 3.

S. 4.

Literatur und Kunst.

§. 1. Einleitende Uebersicht

Bildhauerei. Malerei. Bedeutung der Sphinx
und Pyramiden

§. 5. Mathematische Wißenschaften. Ziffern

S. 186 193

>>> 197

Geographie. Zoologie, Botanik und Medicin » 209

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§. 6.

Algebra

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S. 12. Philosophie. Lehre des Sankhya

§. 13, Nyaya. Vaiseshika und Mimansa. Sektenphilosophie.

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§. 15.

§. 16.

Mahabharata und deßen Episoden. Nalus, . >>>
Bhagavadgita

345

>> 337

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Arjunas Himmelreise und kleinere Rhapsodien » 359
Profane Lyrik. Gitagovinda. Ghatakarparam » 374
Fabel. Panchatantra. Hitopadesa

» 385

§. 20.

Dramatische Literatur.

Sakuntala. Pra=

bodhachandrodaya

>>> 396

Sprache

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S. 25, Dialekte. Grammatik und Lericon

S. 21. Mrichchhakati. Vikramas und Urvafi

§. 22. Dekonomie des Drama, Theater, Scenerie »

§. 23. Sanskritsprache. Schrift.

S. 24. Verbalstämme des Sanskrit.

§. 26. Rückblicke und Schlüße für das Alter der Literatur » 474

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>>> 461

Drittes Capitel.

Verfaßung und Rechtsverhältniße.

§. 1. Gründeten sich, wie wir im obigen zweiten Cas pitel gesehen, die sämmtlichen religiösen Einrichtungen des alten Inders auf seine geheiligten Religionsbücher, oder wurde zum wenigsten von den Commentatoren, selbst für die spås testen Ceremonien und Gebräuche, ein Haltpunkt in den Bedas gesucht und größtentheils auch gefunden, so stüßen sich dagegen seine politisch - bürgerlichen Verhältniße auf das alte Gesetzbuch (Dharmasastra), welches wieder die Veden als Richtschnur seiner Verordnungen anerkennt. Die Grundlage des Gesehcorpus führt den Namen Smriti (Ueberlieferung), im Gegensahe der Religionsoffenbarung (Sruti) 1), und wird, weil die Theokratie es erheischt, alle Institutionen auf die Gottheit, oder deren Geweihte zurückzuführen, dem ersten Sterblichen, Manus, dem Enkel des Brahman, zugeschrieben, d. h. der Inder erkennt diese Geseze als göttlich, aber auch zugleich als mythisch an, und hat es kein Hehl, daß er ihre Abfaßungszeit nicht wiße, und daß sie dadurch nur

1) Manu 2, 10.

in eine hohe Urzeit sollen zurückgeschoben werden, wie es mit andern Schriften geschehen sey, die einem alten Weisen beigelegt worden, um ihnen Eingang und Ansehen zu verschaffen 2). Das Ganze zerfällt in zwölf Bücher, welche das öffentliche und Privatrecht in allen Beziehungen umfassen: mit einer Schöpfungssage beginnend, handelt das Werk über die Erziehung, geht dann über zu den Heirathsgesehen, den häuslichen Pflichten, den Fasten und Reinigungen, der Got tesverchrung, der Regierung und Gesetzgebung, zur Handhabung der Geseßc; sodann zum Handel, zu den gemischten Casten, zur Buße und Sühnung, und schließt endlich mit der Seelenwanderung und dem Leben nach dem Tode. - Ein reichhaltiges Thema, dessen Ausführung nicht das Werk Einer Zeit und Abfaßung seyn konnte, denn manches Gewohn heitsgeseh mußte lange als Herkommen sich fortgepflanzt, und die vielen Ceremonien besonders konnten erst im Laufe der Zeit sich ausgebildet haben, bevor sie das Gesetz zu einer festen Norm für die Zukunft vorzeichnen und feststellen durfte; auch ist es dem scharfsinnigen Rhode nicht entgangen, wie eigentlich in diesem Coder die theokratischen Geseze mit den civilen gemischt seyen, und ein Streben sichtbar werde, die Monarchie mit dem Priesterthume zu vereinen und, wo móglich demselben unterzuordnen 3). Betrachtet man die Gefeßsammlung von dieser Seite, als den Code einer überwiegenden Priesterschaft, so gewinnt man einen richtigen Maaßstab um die grausame Hårte desselben zu würdigen; denn der Brahmanenstand tritt hier in seiner furchtbaren Größe auf, und vor ihm, dem allgebietenden Stellvertreter der Gottheit,

2) G. Asiat. Res. VIII. p. 203. 412. Man hat mit dem Manus nicht uneben den Gefeßgeber Minos auf Kreta, den Manis der alten Phrygier (Plutarch Isis p. 360), den aegyptischen Menes (Herodot 2, 4), und den Mannus der alten Germanen verglichen (Tacit.. German. 2: Celebrant carminibus antiquis, quod unum apud illos memoriae et annalium genus est, Thuistonem Deum, terra editum, et filium Mannum, originem gentis conditoresque). Daß nur im Sanskrit der Name eine hohe Bedeutung zulasse, sahen wir Theil I. S. 219. 3) Rhode über religiöse Bildung u. s. w. der Hindus II. S. 588. ff.

muß die Menschlichkeit verschwinden: Recht ist hier nur, was mit der Theologie übereinstimmt, jedes Verbrechen ist gegen den Himmel begangen, und die Begriffe von Recht, Tugend und Frömmigkeit (dharma) fließen, wie in jeder Theokratie, völlig zusammen, gehen aber meist auf eine harte Askesis hinaus, um das ganze Volk dem Stolze der Priester zu un terwerfen. Der Brahmane darf dieselbe Verehrung, wie die Gottheit erwarten; Alles wird zu seinen Gunsten gewendet; wer gegen ihn sich vergeht, oder die heiligen Beden verräth, wird mit dem Ausschneiden der Zunge und andern grausamen Strafen gezüchtigt, und wären diese Gesetze jemals in ih rer ganzen Strenge in das Leben getreten, so würde schwerlich das Indische Volk sich zu derjenigen Bildung erhoben haben, die wir unläügbar antreffen; denn wo viele Gesche und Anordnungen sind, sagt Platon, bei denen ist das Leben beschwerlich: in Indien wäre es vollends unerträglich geworden. Allein von der einen Seite mögen selbst die harten Gefeße einige Entschuldigung finden, wenn sie für den rohen Zustand der Indischen Urvölker, oder selbst für die eigene unmündige Nation, als deren Erzieher die Brahmanen sich aufwarfen, gegeben wurden, und es konnte allerdings weise seyn, zu einer religiösen Thätigkeit aufzumuntern, wenn das Volk, von den blutigen Fehden gegen Nachbarstamme heimkehrend, die Stunden der Indolenz mit Hazardspielen ausfüllte und berauschenden Getränken sich hingab. Gegen beide Laster find die Indischen Geseze unerbittlich, und fast mögen wir da bei den Culturzustand der halbwilden Nordamerikaner voraussehen, oder an die harten Strafen der sonst so sanften Peruaner uns erinnern 4). Von der andern Seite aber kann man diese Gesetzsammlung als Ideal betrachten, wie herrschsüchtige Priester den hierokratischen Staat eingerichtet wißen wollen, ihn jedoch eben so wenig durch das ganze Indien verwirklichen konnten, als es die levitische Theokratie in Palästina vermogte; denn schon die milden monarchischen Ge

4) S. Robertson Gesch. von Amerika I. S. 460. ff. II. S. 358.

seze 5) biteren eine kräftige und, wie weiterhin erhellen wird, in der Wirklichkeit bestehende Reaction gegen die Priesterlichen, und so verschmolzen beide Legislationen in ein für das Gemeinwohl ersprießliches Ganze. Schon die alten Commentare können dieses bezeugen, da sie Manches milder auffassen, überall das Zweckmäßigste herausheben, und ganze Gefeße aus diesem Coder abrogiren, weil sie nur für ein früheres Zeitalter passend gefunden worden ); die barbarischen Strafen kommen vollends nicht. in Anwendung, weil sie größtentheils auf Verbrechen gesetzt sind, zu denen der sanfte Inder wenig Veranlassung und Beweggründe hat, zumal da ihn schon sein religiöser Glaube in Schranken hålt. Endlich noch hat, man übersehen, daß bei vielen dieser Strafen keinesweges, Ernst obwalten kann, da sie einzig und allein von der Sprache und durch Wortspiele bedingt werden, und daß sie da, wo sie etwa ernstlich gemeint seyn mögen, wie die altdeutschen Rechtsformeln mit ihren Alliterationen '), am häufigften überirdisch sind und um so leichter anzudrohen waren. soll derjenige bei der Seelenwanderung zur Eidechse (godhâ) werden, der eine Kuh (go) gestohlen ); derjenige zum Vogel Vaka, der Feuer (pavaka) entwandte 9); derjenige Schönheit (rûpya) erhalten, wer Silber (rûpya) gespendet 10). Manches Ungereimte fällt demnach auf Rechnung der Paronomasie, während andere Vorschriften durch alte Vorurtheile und Gewohnheiten gerechtfertigt werden, oder mit Indischen Vorstellungen so zusammenhängen, daß sie nothwendige Folgen von religiösen Ideen seyn mußten: übersieht man je doch das Ganze, so muß wol, wie es ebenfalls ein beson

So

5) Sie stehen bei Manu, Buch VII bis IX.

6) S. Jones general note am Schluße des Gesetzbuches. 7) C. Grimm Deutsche Rechtsalterthümer. Gött. 1828.

8) Manu 12, 64.

9) Manu 12, 66.

10) Manu 4, 230. vergl. 11, 49. 94. 134.

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