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lösungs- Garantie zugewiesen werden. Denn auf diese Art wird die Verzinsung der Eisenbahn-Kapitalien erspart, und also den Unterthanen nicht weiter die Möglichkeit entzogen, kleinere Summen, die sonst in den Actien - Handel übergehen, noch ferner, so gut wie ehemals für die Entzwecke ihrer gewöhnlichen Betriebsthätigkeit zu erlangen.

Fragt man übrigens, wie über die Kostspieligkeit der Eisenbahnen eine allgemeine Uebersicht erlangt werden könne, so läßt sich darauf blos antworten, daß selbst in Deutschland ein allgemein gültiger Maaßstab hierüber deshalb nicht aufzustellen sey, weil die in dieser Beziehung bereits gemachten praktischen Erfahrungen erwiesen haben, daß hier alles von der Verschiedenartigkeit der Zeit und Local-Umstånde und der Administrations-Principien abhängt, unter denen der eine oder andere Bau zur Ausführung kommt. So hat z. B. bei der kleinen Bahn von Berlin nach Potsdam der Durchschnittspreis der Herstellung für eine deutsche Meile 393,000 Thaler betragen, dagegen hat bei der Nürnberg-Fürther Bahn die Meile durchschnittlich blos 124,000 Thaler gekostet.

Je långer indessen praktische Erfahrungen hierüber werden gewonnen werden können, desto billiger wird man allmählig, ohne Gefährdung für die Solidität des Baues, die Bahnen herzustellen vermögen. Schon jezt ist bei neueren Bauten dieser Art in Vergleich mit den früheren gar nicht unansehnlich erspart worden. So hat man z. B. auf der sächsischbayerischen Bahn die Meile bis jezt schon durchschnittlich um 30,000 Thaler wohlfeiler gebaut, als auf der Leipzig-Dresdner Bahn.

Und eben hierin liegt die beste Garantie dafür, daß sich die Eisenbahn-Unternehmungen immer allgemeiner über MittelEuropa werden verbreiten können; was nicht nur für Handel

und Verkehr von größter Wichtigkeit ist, sondern auch deshalb große Aufmerksamkeit verdient, weil die sociale Verbin= dung der Völker, welche die natürliche Folge eines großen Eisenbahn-Neßes ist, am meisten dazu beitragen wird, den Welt-Frieden in Europa zu erhalten, und die nationelle Eifersucht zwischen einzelnen Völkern immer mehr`auszugleichen. Aus diesem Grunde machen die Eisenbahnen sogar ein großes moralisches Gewicht geltend; sie dienen also nicht allein, wie man ihnen oft vorgeworfen, den materiellen Interessen, sondern legen auch inhaltschwere geistige Momente in die Cultur-Waagschale der Völker.

Zusähe zu allen drei Bånden.

I.

Zum ersten Bande.

1.

Zu dem Aufsaße über die Getraide - Mühlen und Säges Mühlen der ältern und neuern Zeit.

Da in diesem Auffaße S. 7. u. ff. nur im Allgemeinen von dem åltern deutschen Mühlenwesen die Rede ist, so wollen wir darüber hier noch einiges Nähere beifügen:

Urkundlichen Notizen zu Folge darf man annehmen, daß man außer den, nur auf geringe Wirkung beschränkten höchst einfachen Wassermühlen in ältester Zeit auch in Deutschland, wie anderwärts, noch besondere Eselsmühlen besessen habe. Je weniger umfänglich aber die Leistungen der Mühlen damals waren, weil man sie noch nicht so künstlich, wie späterhin, zu construiren verstand, desto mehr Werth hatte jeder Grundbesiger darauf zu legen, daß sich auf seinem Gebiete eine Mühle befand. Daher genossen alle Anstalten dieser Art den sogenannten,,großen Frieden;" d. h., ihre Beschädigung ward mit außergewöhnlicher Strenge geahndet. In wie fern übrigens bei dem, besonders in der ersten Hälfte des Mittelalters herrschenden Mangel an kunsterfah

renen Arbeitern, die Erbauung und in Stand - Erhaltung von Mühlen tros ihrer damals noch sehr einfachen Construction nicht wenig schwierig war, darf man sich nicht wundern, daß bei Schenkungen, Kaufen u. f. w. sehr viel Gewicht auf Mühlen und Mühlstätten gelegt wurde. Auch waren sie eben darum stets im Befit der Grund-Eigenthüs mer selbst, während die Müller ihrerseits sammt den Müht knappen zu den eigenbehörigen Leuten gehörten, und daher bei Schenkungen und dergl. mit der Mühle zugleich an den neuen Besizer übergingen; so gut wie das, als Inventarium betrachtete Mahlgeräthe. Mit dem,,großen Frieden," den die, in den Urkunden meistens molae, molendina und farinaria genannten Mühlen genossen, hing es genau zusammen, daß Diebstähle und dergl. in den Mühlen besonders hart bestraft wurden. Nach dem westgothischen Rechtsbuche VII, 2. §. 12. mußte der Mühlen-Dieb nicht nur das Ent wendete wie gewöhnlich erseßen und verbüßen, sondern er erhielt auch noch außerdem hundert Hiebe. Nach dem faalfränkischen Rechtsbuche Tit. 25. erlegte der Freie, welcher Korn aus der Mühle entwendet hatte, dem Eigenthümer der leztern funfzehn Schilling Strafe, und leistete außerdem dem Eigenthümer des Korns eben so viel Erfah. Dieselbe Buße erlegte der, welcher eine Mühlen-Schleuße muthwilliger Weise eröffnet hatte, während die Entwendung des Mühleifens mit 45 Schillingen verbüßt ward.

Wie es scheint, machte schon Kaiser Karl der Große einen Versuch, den Mehl-Ertrag des Getraides gesetzlich zu bestimmen; wenigstens wird in seinen landwirthschaftlichen Verordnungen mehrmals erwähnt, daß der Korb Getraide, fünf Pfund Mehl gebe; und die Bezahlung der Mahl= Knechte begann schon damals durch die sogenannte Mahl= Mese geleistet zu werden.

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Mit eintretender Zerschlagung der Grundstücke mußten natürlich auch mehrere Mühlen angelegt werden; und selbst wenn es nicht gerade nöthig war, pflegte man dergleichen anzulegen, weil der Besik zwar noch nicht viel directes Einkommen, aber doch mancherlei ökonomische Neben-Vortheile verschaffte. Nur der Umstand, daß die Gangbar-Erhaltung des Werkes sammt dem Geráthe den Grund Eigenthümern immer große Kosten machte, je mehr die Mühlen bei zunehmender Bevölkerung strapazirt zu werden pflegten, trug dazu bei, jene Vortheile allmählig weniger erfreulich erschei= nen zu lassen; und nur mit Rücksicht hierauf wird es ers klårbar, warum seit dem dreizehnten Jahrhundert schon ein Theil der Mühlen pachtweise in die Hände der Müller selbst überzugehen pflegte; denn dann mußten leßtere wenigs stens die gewöhnlichen Reparaturen tragen, und je bestimm= ter sie deshalb ein Interesse daran hatten, sich genauer, wie bisher, um Erlernung des Mühlenbaues zu kümmern, desto bessere Aussicht erwuchs hieraus für die eigentlichen Besizer der Mühlen, daß zu wesentlicher Ersparniß auch bei größe ren Bauten dieser Art ihre Pachter selbst mit würden-Hand anlegen können.

Der Pachtzins wurde damals von den Pacht- Müllern, wegen des Mangels an baarem Gelde, nicht baar, sondern in Natural-Zinsen, an Getraide, Mehl, Schweinen, Fischen oder Hühnern geleistet, und mußte meistens monatlich abgetragen werden.

Mit der Zeit erwarben sich auch Privatpersonen das Recht, ausnahmsweise Mühlen auf fremdem Grund und Boden, jedoch auf ihre eigenen Kosten, anzulegen. Die Er laubniß dazu wurde zunächst am häufigsten von den Klöstern ertheilt, weil diese ein wesentliches Interesse daran hatten, für

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