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Bei sehr festem Gestein sind sie in der Regel besonders weit und lang ausgeführt; was nicht nur eine Folge des Feuerfegens seyn mag (vergl. Bd. I. S. 240.), fondern auch wohl deshalb stattfand, weil man sich die innere Bearbeitung des Gesteins auf diese Art zu erleichtern suchte. Die Stollen der alten Zeit sind irregulår angelegt; sie richten sich zuweilen ganz nach der Lage und dem Streichen des Gesteins, und führen häufig erst durch lange Umwege zu dem beabsichtigten Punkte hin. Fast immer sind sie sehr eng und niedrig, und daher häufig mit Lichtlöchern versehen. Ihre ganze Anlage zeigt, daß ehemals der Laufkarren in den Bergwerken noch nicht üblich war, sondern daß blos ein vom Arbeiter nachgezogener Schlepptrog als Förderungswerkzeug auf den Stollen und Strecken diente. Die hier und da in den Rheingegenden noch vorgefundenen Bergarbeits-Instrumente der Alten zeigen sich sehr roh und einfach; das Bergeisen ist meistens platt und oft ohne Helm und Auge, das Fäustel dicker und kürzer als jest; und ein anderes Instrument sieht halb wie ein Schlägel und halb wie eine Keilhaue aus.

Für die Behauptung aber, daß die von den Römern zuerst am Rheine eröffneten Erzgruben wenigstens zum Theil ununterbrochen selbst während der Stürme des Mittelalters fortgesezt wurden, streitet eine ziemliche Anzahl alter Urkunden aus dem zwölften bis vierzehnten Jahrhundert, welche in einer solchen Art und Weise vom dortigen Betriebe des Bergbaues reden, daß man deutlich sieht, es wird dieser Erwerbszweig als ein schon längere Zeit einheimischer betrachtet.

Beispielsweise führen wir hiervon an: eine Urkunde vom 4. April des Jahres 1122, wodurch Kaiser Heinrich V. der Benedictiner-Abtei zu Siegburg bei Köln die Belehnung über den Bergbau-Betrieb auf ihrem Grunde und Boden ertheilte; eine ähnliche Urkunde vom 26. April 1158,

wodurch Kaiser Friedrich I. den Erzbischof Hillin von Trier mit dem Rechte belehnte, Silberbergbau zu Ems und an andern Orten in der Umgegend von Trier zu trei= ben; sodann eine unter dem 26. Februar des Jahres 1298 von dem römischen König Adolph von Nassau ertheilte Verpfändungs- Urkunde über die Erzgruben am Rasenscheid im Nassauischen; und eine von Kaiser Albrecht I. unter dem 12. November 1301 gewährte Belehnungs- Urkunde über den Silberbergbau bei Braubach am Rhein.

Noch jest findet sich unweit der ehemaligen Abtei Siegburg bei dem Dorfe Uckerath ein altes Bergwerk, der Silberkaul genannt, welches ein sehr hohes Alter verräth. Der Zug desselben erstreckt sich gegen fünfhundert Lachter weit und führt fast auf die Vermuthung, daß hier schon die römischen Legionen Erz zu erschürfen suchten.

Auch die Blei- und Silberbergwerke zu Wildberg und Heuberg in dem zur Grafschaft Berg gehörigen Amte Windeck sind sehr alt; eben so die bei Bad Ems gele= genen Zechen Fahnenberg, Pfingstwiese und Pitschbach; und das in derselben Gegend nahe bei der Stadt Braubach am Rhein befindliche Blei- und Silberbergwerk der sogenannten,, Kölnischen Löcher."

In gleicher Weise verräth das vorerwähnte Bergwerk am Rahenscheid ohnweit Dillenburg, daß wegen des dort vorhandenen sehr festen Gesteins mühsame und kostspielige Vorbereitungs-Anstalten getroffen worden seyn mußten, ehe und bevor ein so beträchtlicher Erzbau stattfinden konnte, wie dem Augenschein zu Folge ehedem daselbst ge=: trieben ward. Die außerordentliche Tiefe der Schachte, diebeispeillose Enge der Stollen und mehrere andere Merkmale deuten unzweifelhaft auf den aus uralter Zeit stammenden Betrieb dieses Werkes hin.

Selbst die Stadt Siegen schließt in ihren Mauern ein sehr altes Bergwerk ein, aus dessen einem Richtschacht späterhin ein noch vorhandener Stadtbrunnen gemacht worden ist, und ähnliche alte Gruben finden sich bei den benachbarten Dörfern Müsen und Littfeld, so wie auf dem Giebelwaldsberge in der Grafschaft Sayn, in der Herrschaft Wildenburg, und in dem bergischen Amte Waldbröl.

Der nachher in den Rheinlanden emporgekommene Eisenstein - Bergbau ist jedenfalls viel jüngeren Ursprungs, als der Bergbau auf filberhaltiges Blei, welchen jene alten Gruben verrathen. Denn der Gewinn des Eisensteins ward erst dann für ersprießlich erkannt, als man seit der ersten Hälfte des funfzehnten Jahrhunderts die Kunst erlernt hatte, dem Hüttenbetrieb durch Erbauung von wohleingerichteten SchmelzDefen eine festere Grundlage zu geben. *)

Jedenfalls geht aus dem bisher Gesagten deutlich hervor, daß der Bergbau wirklich auf doppeltem Wege von den Römern zu den Deutschen gelangte, nämlich einerseits von Illyrien, Kårnthen und Krain aus durch Ungarn und Siebenbürgen nach Böhmen, und von da nach Sach

*) Näheres über die Verhältnisse des älteren Bergbaues in den Rheingegenden findet sich besonders in der kleinen Schrift von J. D. Engels: Ueber den Bergbau der Alten in den Ländern des Rheing, der Lahn und der Sieg, mit urkunden aus dem zwölften, dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert, Siegen 1808, 8. Es sind darin nicht allein die oben im Texte erwähnten alten Urkunden wörtlich mitgetheilt, sondern auch S. 51 u. ff. specielle Notizen über den rheinischen Bergbau im funfzehnten und sechszehnten Jahrhundert geliefert. In Betreff der eingangsweise besprochenen norischen Bergwerke sind I. F. Gmelins Beiz träge zur Geschichte des deutschen Bergbaus, Halle 1783, 8. S. 14 u. ff. zu vergleichen.

sen; andrerseits aber vom Rhein aus durch das Gebiet von Nassau und durch das Frankenland nach dem Harz, und von da ebenfalls nach Sachsen; und man hat um so weniger Ursache, den Weg von Böhmen her für den einzigen zu halten, da sehr große Kenner des Bergwesens sich sogar mehr dazu hingeneigt haben, dem rheinischen Wege den Vorrang einzuräumen. *)

5.

Zu dem Auffage über die Post-Einrichtungen der ältern und neueren Zeit.

Da in diesem Auffahe S. 318 nur mit wenigen Worten neben den allgemeinen deutschen Post - Verhältnissen auch des Ursprungs der såchsischen Posten gedacht ist, gleichwohl aber der Entwickelungsgang dieser leßteren man= ches Eigenthümliche hat, so wollen wir hier zur Ergänzung noch einige speciellere Notizen darüber beifügen.

Wie anderwärts in Deutschland behalf man sich auch in Sachsen bis zum Schluß des funfzehnten Jahrhunderts statt der Posten für gewöhnlich mit städtischen Boten, während Beamte in Dienstangelegenheiten das Recht hatten, entweder die unentgeltliche Stellung von Dienstpferden oder auch eigene Dienstfuhren zum Behufe der Benuhung auf den Weg-Strecken von einem Amte in das andere für sich in Anspruch zu nehmen. Solche Leistungen waren nämlich

*) So stimmte z. B. der berühmte Bergrath Werner nach dem Zeugniß seines Schülers Daubuisson (Bd. I. S. 14 von dessen bekannter Schrift: Des Minés de Freiberg et de leur Exploitation, Leipzig 1802. 8.) vorzugsweise für den rheinischen Weg.

ursprünglich Ergebnisse der dem Landesherrn schuldigen Lehnspflicht, und die Beamten durften sie als Stellvertreter des Landesherrn in Official-Angelegenheiten für sich verlangen. Allein diese Einrichtung hatte schon an sich mancherlei Unvollkommenheiten, und wurde dadurch noch beschwerlicher, daß sie zu willkührlichen Bedrückungen der Unterthanen von Seiten inhumaner Beamten Anlaß gab, gegen welche zuleht kein anderes Mittel half, als die Beschränkung der ganzen Sache auf außerordentliche Fälle, während die gewöhnlichen Verpflichtungen dieser Art wenigstens in den meisten Gegenden des Landes durch Zahlung von Erbzinsen an die Rentåmter von den Unterthanen abgelöst wurden.

Um so bestimmter aber ward namentlich von Seiten der Regierung selbst das Bedürfniß gefühlt, sich die innere Communication mit den einzelnen Landestheilen auf andere Art zu erleichtern; zumal, da auch das städtische Botenwesen weder Schnelligkeit noch Regelmäßigkeit genug gewährte. Daher machte sogar noch vor dem ersten Entstehen der, als Nachahmung der französischen Staatsposten von Kaiser Karl V. im Jahre 1516 begründeten niederländischen Regierungspost Herzog Georg der Bärtige einen Versuch, wenigstens zum Besten seiner eigenen Angelegenheiten eine Reitpost im Lande einzurichten, und Aehnliches geschah von Churfürst August, dem Bruder und Nachfolger von Morig. Allein dieß waren nur vorübergehende Einrichtungen. Erst unter Johann Georg I. kam eine ausdauernde Fußbotenpost zu Stande. Auch war man damals von Seiten der Regierung noch weit davon entfernt, diese Einrichtung zu einer Finanzquelle zu machen; vielmehr überließ man dem Postmeister Sieber das ganze Einkommen davon als Gratial für seine Bemühung, und feste ihm auch noch außerdem einen jährlichen Gehalt von hundert und zwanzig Gulden

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