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der etwa 400 v. Chr. schrieb 1) und Strabos Quelle ist, 23 stimmberechtigt waren. Auch diese zerfielen wieder in drei Classen, grosse Städte, welche drei, mittlere, welche zwei, und die übrigen, welche eine Stimme hatten 2); nur die ersten, sechs an Zahl, führt Strabo an; die übrigen würden uns unbekannt sein, wenn nicht der lycische Bund ein gemeinsames Münzsystem gehabt hätte, nach welchem die Münzen der Bundesstädte neben dem abgekürzten Namen der Stadt das auf den gemeinsamen Apollocult bezügliche Wappen des Bundes, eine dreisaitige Leier oder Bogen und Köcher, nebst der Umschrift AYKION führen. Mit Hülfe dieser Münzen sind ausser den von Strabo angeführten Bundesstädten: 1. Patara, 2. Olympus, 3. Myra, 4. Tlos, 5. Xanthus, 6. Pinara 3) noch elf mit Sicherheit nachzuweisen: 7. Antiphellus, 8. Aperlac, 9. Arycanda, 10. Cragus, 14. Cyaneae, 42. Limyra, 13. Masicytus, 14. Phellus, 45. Podalia, 16. Rhodiapolis, 17. Trebenna (oder Trabala). Nicht ganz sicher sind dagegen 48. Apollonia, 49. Araxa, 20. Telmissus. Es fehlen somit für die Zeit des Artemidorus wenigstens drei Städte. Für die spätere Zeit lässt sich indessen auch diese Lücke ergänzen, da seit d. J. 84 v. Chr. Bubon 4) und Balbura 5) und in nicht näher zu bestimmender Zeit Phaselis) dem Bunde angehört haben. Diese Ortschaften waren es, welche jährlich in einer aus ihrer Zahl durch Wahl bestimmten Stadt die Landesversammlung (suvéôprov xorvòv) durch ihre Deputirten (súvedpot) abhalten liessen. In derselben wurden zuerst der Lykiarch, dann die anderen Bundesbeamten 7) gewählt, ein Bundesgericht constituirt, Krieg

1) Marcianus Heracleensis epitome peripli Menippei in Müller Geogr. min. 1, 566: Αρτεμίδωρος δὲ ὁ Ἐφέσιος γεωγράφος κατὰ τὴν ἑκατοστὴν ἑξακοστὴν ἐννάτην Ολυμπιάδα γεγονώς, d. h. 104 v. Chr.

2) Strabo braucht die Bezeichnungen al péyiotal αἱ μέσαι αἱ ἄλλαι. 3) Von den fünf ersten sind Bundesmünzen vorhanden, von Pinara ist noch keine aufgefunden.

4) Von Bubon giebt es eine Bundesmünze, allein erst durch Murena wurde 84 v. Chr. die Tetrapolis Kibyra, Bubon, Balbura und Oenanda, welche bis dahin eine eigne Dynastie bildete, aufgelöst und Bubo und Balbura zu Lycien geschlagen (Strabo 13 p. 631). Es konnte also erst seit 84 Bundesstadt sein.

5) Von Balbura giebt es Bundesmünzen nicht, seine Zugehörigkeit zum Bunde beweisen aber mehrere Inschriften. Henzen Annali 1852 p. 178 ff. Waddington n. 1221 ff.

6) Phaselis hat neben eigenen Münzen auch Bundesmünzen geprägt und daher zu irgend einer Zeit dem Bunde angehört.

7) Zu diesen gehören zur Zeit der lycischen Freiheit der Admiral, vaúapyos, der in den Inschriften Waddington n. 1251. 1252 erwähnt wird.

und Frieden beschlossen und Abgaben ausgeschrieben und diese Verfassung des Bundes bestand unter römischer Herrschaft fort, nur dass die Competenz für äussere Politik und ohne Zweifel das Abgabenwesen dem Bunde entzogen war. Auch unter der Provincialverwaltung also finden wir das zotvòv Auxíov 1), den Aux!ápy72), die Abgeordneten (súvzopot), und als stehende Beamte des κοινὸν die βουλευταί, die κοινοὶ ἄρχοντες oder εθνικοὶ ἄρχον τες 3), insbesondere einen ἀρχιφύλαξ), mehrere ὑποφύλακες 5), einen rpappated) und die Priester Lyciens 7). In gleicher Weise feierte Pamphyli Pamphylien seine eigene Festgemeinschaft, déus Пlaupudiaxy") unter einem Hlaupuλtápyys), auch hat die Provinz keine gemeinsame Hauptstadt, sondern Lycien allein drei Metropolen, Tlos 10 Xanthus 11) und Patara 12), während in Pamphylien Side die erste 15), Perge die zweite, Aspendus die dritte Stadt ist 14). Nichtsdestoweniger erhielt sich die Vereinigung beider Landschaften unter einem Statthalter mindestens bis 313 n. Chr. 15); nicht lange

scher Land

tag.

1) Es kommt vor in Inschriften von Xanthus (Waddington n. 1250), Tlos (n. 1245), Patara (n. 1266), Oenoanda (n. 1233), Balbura (n. 1221. 1224), Phaselis, C. I. Gr. 4332.

2) Inschr. von Xanthus, C. I. Gr. n. 4274. Addenda ̊p. 1124 = Waddington n. 1257; von Bubon, Waddington n. 1219; von Balbura, n. 1224; von Telmessus, C. I. Gr. n. 4198.

3) Inschr. von Balbura, Waddington n. 1221: òóv[t]a òè xai tois cuvé[òpots καὶ Λυκίων ἀρχοστάταις [καὶ βουλε[υ]ταῖς καὶ κοινοῖς ἄρχουσιν διανομής ἀνὰ β. Die άρχοστάται sind unerklärt, die κοινοὶ ἄρχοντες heissen in derselben Inschr. mehrmals ἐθνικοὶ ἄρχοντες.

4) Waddington n. 1224.

5) C. I. Gr. 4332. Waddington n. 1224.

6) Waddington n. 1266. Die Lesart ist nicht sicher; Henzen ergänzt tauías. 7) Eine ἀρχιέρεια Λυκίας, Waddington n. 1297, ein ἀρχιερασάμενος τῆς Auxins, d. h. ein gewesener apytepec, Römische Inschr. bei Secchi a. a. O. p. 13 Bullett. d. Inst. 1843 p. 138.

8) C. I. Gr. 4352. 4354. 4355. Eckhel 3 p. 9, der den Ausdruck indessen nicht verstand. Mionnet 3, 449.

9) Waddington n. 1224.

10) C. I. Gr. n. 4240c; Waddington n. 1266.
11) C. I. Gr. n. 4276 und Addenda p. 1125:
4273. 4274: =
Waddington n. 1257. 1258.

12) C. I. Gr. n. 4280. 4281. 4283.

Waddington n. 1255; C. I. Gr.

13) Eckhel 3, 17. Den Titel Metropolis finde ich nur in der sehr späten Inschrift C. I. Gr. n. 4361.

14) Philostratus v. Apollon. 1, 15: ἀφίκετο μὲν γὰρ ἐς Ασπενδον τὴν Παμφύλων· πρὸς Εὐρυμέδοντι δὲ οἰκεῖται ποταμῷ ἡ πόλις αὕτη, τρίτη τῶν ἐκεῖ. 15) Die Verordnung Cod. Th. 13, 10, 2 vom Jahr 313 ist gerichtet ad Eusebium V. C. praesidem Lyciae et Pamphyliae. In dem veroneser Verzeichniss von 295 ist nur Pamphylia, nicht Lycia aufgeführt und Mommsen nimmt an, dass der letztere Name nur durch ein Versehen ausgefallen sei. Ich halte für wahrscheinlicher, dass die combinirte Provinz, welche damals noch existirte, mit dem einen Namen Pamphylia bezeichnet ist.

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darauf 1) aber wurde sie aufgehoben und Lycia unter einen Trennung praeses, Pamphylia unter einen consularis gestellt 2).

XXXIII. Cilicia 3).

Cilicien ist von Natur in zwei Theile getheilt, deren Grenzscheide die Stadt Soloi bildet; westlich von derselben liegt Cilicia aspera (τpaysia, Тpaɣei@τis), östlich bis zur syrischen Grenze Cilicia campestris (Пledtác). Nur mit dem ersteren kamen die Römer zunächst in Berührung durch die Seeräuberkriege. Der Prätor M. Antonius nämlich 4), welcher im J. 103 als Proconsul 5) gegen die cilicischen Piraten den Krieg eröffnete, eroberte zwar nicht das rauhe Cilicien, in welchem dieselben ihre festen Plätze hatten, aber occupirte wenigstens die benachbarten Districte, um für künftige Land- und Seekriege mit den Ciliciern einen Ausgangspunct zu sichern. Von dieser Zeit an ist von einer Provinz Cilicien die Rede, was man in doppelter Weise verstehen kann. Entweder nämlich muss man, da von dem eigentlichen Cilicien damals noch kein Theil in den Händen der Römer war, provincia in dem Sinne eines militärischen Commandos nehmen, dessen Aufgabe die Eroberung eines noch nicht occupirten Landes ist "), oder man muss annehmen, dass die vorläufig in Besitz genommenen, ausserhalb des eigentlichen Kriegsobjects liegenden Landschaften von Anfang an den Namen erhielten, den die spätere

1) Das Jahr ist nicht zu ermitteln. In den Subscriptionen des Concils von Nicaea (325 n. Chr.), die nach Provinzen geordnet sind (Mansi II p. 695), wird bereits Pamphylia und Lycia einzeln aufgeführt. Indess ist diese lateinische Redaction der Subscriptionen eine sehr trübe Quelle, auf die wenig Gewicht zu legen sein dürfte. In der um 350 n. Chr. verfassten Descriptio totius orbis in Müller Geogr. min. II p. 522 wird eine regio Pamphylia und eine regio Lycia genannt, woraus man ebenfalls das Vorhandensein zweier Provinzen nicht sicher folgern kann; erst Polemius Silvius p. 254. 255 erwähnt ausdrücklich um das Jahr 385 beide Provinzen.

2) Not. Dign. Or. I p. 6. 7. Bei Hierocles p. 679. 682 sind beide Provinzen consularisch.

3) S. R. Preuss De Cilicia Romanorum provincia, Regimonti Pr. 1859. 8. Caspar Hartung De proconsulatu Ciceronis Ciliciensi, Wirceburgi 1868. 8. Fr. Junge De Ciliciae Romanorum provinciae origine ac primordiis, Halae 1869. 8. Die Inschriften in V. Langlois Inscriptions Grecques, Romaines, Byzantines et Arméniennes de la Cilicie, Paris 1854. 4 sind, so weit sie hieher gehören, auch bei Waddington zu finden, den ich allein citire.

4) Liv. ep. 68. Iul. Obsequens 44 (104). Drumann 1 S. 61.

5) Cic. de or. 1, 18, 82.

6) Dies ist die Ansicht von Norisius Cenotaph. Pisan. II, 11 in Opp. III p. 341, welcher über die Entstehung der Provinz ausführlich handelt. Ueber den Begriff provincia ist weiter unten die Rede,

beider Theile der Provinz.

Provinz

103 v. Chr.

Provinz führen sollte. Die letzte Ansicht 1), nach welcher seit 103 ein bestimmtes Territorium unter dem Namen der Provinz Cilicien in römischer Verwaltung war, hat das für sich, dass eine ganze Reihe von Statthaltern dieses Territoriums bekannt ist. Im J. 92 commandirte in demselben Sulla 2), in den J. 89-88 Q. Oppius, der in Laodicea von Mithridates gefangen wurde. Er heisst στρατηγός 3), στρατηγὸς Παμφυλίας 4), legatus *), bei Livius aber proconsul), und wenn, wie es scheint, dieser Titel der richtige ist, so kann er, da in Asien damals L. Cassius proconsul war), nur proconsul Ciliciae gewesen sein). Obgleich er die Provinz an Mithridates verlor, so wurde dieselbe nach dem Friedensschlusse des J. 84 sofort wieder hergestellt, wahrscheinlich von Murena, den Sulla in Asien zurückgelassen hatte, um dort die nöthigen Anordnungen zu treffen"). Von da an verwalteten die Provinz. in regelmässiger Folge: Cn. Cornelius Dolabella 80-79 10); P. Servilius Vatia Isauricus 78-74 11); L. Octavius (cos. 75) im J. 74 12), Lucullus 74-6713), Marcius Rex 67-66 14). Wenn sich so die Reihe der Statthalter von 103 bis zur Zeit des Pompeius verfol

1) Sie wurde schon aufgestellt von Sigonius De antiquo iure populi Rom., Lipsiae et Halae 1715. 8 Vol. II p. 88 und ist neuerdings sorgfältig begründet worden von Mommsen R. G. 2, 136. Junge a. a. O. p. 9 ff.

2) Aurel. Victor de v. ill. 75: praetor Ciliciam provinciam habuit. Bei Appian heisst er Κιλικίας ἄρχων (Mithr. 57), Κιλικίας ἡγούμενος (Β. Ο. 1, 77). 3) Appian. Mithr. 17. 20.

4) Athenaeus 5 p. 213a.

5) Granius Licinianus p. 35 Bonn.

6) Liv. ep. 78.

7) Appian. Mithr. 11. 17. 24.

8) Er war demnach propractor mit dem Titel proconsul. Als solcher hatte er Lictoren, die Appian. Mithr. 20 erwähnt.

9) Appian. Mithr. 64. Drumann 2, 455; 4, 184. Ueber diese Anordnungen haben wir ein bestimmtes Zeugniss bei Strabo 13, 631, nach welchem die cibyratische Tetrapolis, ein Fürstenthum, bestehend aus den Städten Cibyra, Bubon, Balbura und Oenoanda von Murena aufgelöst und die Hälfte desselben, nämlich Bubon und Balbura dem lycischen Lande einverleibt wurde; ein Factum, welches die Münzen dieser Städte ebenfalls erkennen lassen. S. Waddington in Revue numismatique 1853 p. 92.

10) Cic. Act. 2 in Verr. 1, 16, 44: posteaquam Cn. Dolabellae provincia Cilicia constituta est. Vgl. 1, 29, 73. Ueber die Zeit Drumann 2, 563 f.

11) Er war cos. 79, ging 78 in die Provinz und führte den Krieg dort drei Jahre (Eutrop. 6, 3. Oros. 5, 23), nach Cicero Act. 2 in Verr. 3, 91, 211 fünf Jahre, d. h. 78-74.

12) Er starb in Cilicien 74. Plut. Lucull. 6.

13) Beim Ausbruch des zweiten mithridatischen Krieges erhielt er Cilicien (Plut. Luc. 6), zugleich aber, wie aus der Geschichte des Krieges hervorgeht, Asien als Provinz. Mommsen R. G. 3, 72. Junge p. 38.

14) Dio Cass. 35, 15. 17. Sallust. Hist. 5 fr. 11 Dietsch.

gen lässt, so ist es dagegen schwerer, den Umfang der Provinz in dieser Periode zu bestimmen. Es ist oben S. 178 bemerkt worden, dass bei der Constitution der Provinz Asien im J. 129 Pamphylia, Phrygia maior und Pisidia von derselben ausgeschlossen wurden. Dass diese Länder im J. 103 von Antonius zur Provinz gemacht sind, wird daraus wahrscheinlich, dass schon im J. 88 sowohl Pamphylien 1) als auch Grossphrygien, d. h. die späteren Gerichtskreise von Synada und Apamea 2) als Provincialland erscheinen 3), und dass der Verwaltungsbezirk des Dolabella (80-79), den Cicero bald Cilicia 4), bald Pamphylia nennt), Grossphrygien, Pisidien, die im Norden von Lycien gelegene Landschaft Milyas und Pamphylien umfasste 6). Auch der glücklichste der cilicischen Proconsuln, P. Servilius Vatia, den ein Theil unserer Quellen zum eigentlichen Gründer der Provinz Cilicien macht), eroberte zuerst in Lycien Olympus und Phaselis, in Pisidien Oroanda, in Pamphylien Attalea und machte die Gebiete dieser Städte zu ager publicus); dann erst ging er über den Taurus und eroberte Isaura und dessen Gebiet, wovon er den Beinamen Isauricus annahm). Auf diesem Zuge occupirte er

1) S. Seite 222 Anm. 4.

2) Plin. N. H. 5 § 105. 106.

3) Liv. ep. 77: Mithridates Ponti rex Bithynia et Cappadocia occupatis et pulso Aquilio legato Phrygiam, provinciam populi Romani, cum ingenti exercitu intravit.

4) Cic. act. 2 in Verr. 1, 16, 44.

5) Verres, der Quästor des Dolabella, heisst vexator Pamphyliae, Cic. act. 1 in Verr. 1, 2. Vgl. 4, 11: cuius legatio exitium fuit Asiae totius et Pamphyliae, quibus in provinciis multas domos depopulatus est. Act. 2, 1, 37, 93. Die Räubereien verübte er namentlich in Aspendus und Perge (Act. 2, 1, 20, 53. 54). Nur einmal, Divin. in Caec. 2, 6, wird als Schauplatz derselben neben Pamphylien auch Cilicia erwähnt, ohne dass wir hierüber etwas Specielles erfahren. 6) Cic. act. 2 in Verr. 1, 38, 95: pro quaestore vero quomodo iste (Verres) commune Milyadum vexarit, quomodo Lyciam, Pamphyliam, Pisidiam Phrygiamque afflixerit, non est necesse demonstrare verbis. Lycien wird wohl nur deshalb erwähnt, weil die Landschaft Milyas dazu gerechnet wird. Zur Provinz gehörte es entschieden nicht.

totam

7) Velleius 2, 39, 2: Ciliciam perdomuit Isauricus. Eutrop. 6, 3: is Ciliciam subegit. Ammian. 14, 8, 4: hae duae provinciae (Isauria et Cilicia) a Servilio proconsule missae sub iugum factae sunt vectigales. Im Widerspruch damit sagt Appian. Mithr. 93: Μουρήνας τε ἐγχειρήσας αὐτοῖς τοῖς Κίλιξι) οὐδὲν ἐξείργαστο μέγα, ἀλλ ̓ οὐδὲ Σερουίλιος Ἰσαυρικὸς ἐπὶ τῷ Μουρήνα. Dass dies das Richtige ist, zeigt die Fortdauer der Räubereien.

8) Cic. de lege agr. 1, 2, 5; 2, 19, 50. Act. 2 in Verr. 1, 21, 56. Strabo 14 p. 671. Corycus, welches ausserdem angeführt wird (Eutrop. 6, 3), ist wahrscheinlich nicht die bekannte Stadt in Cilicien, wohin Servilius kaum gekommen sein dürfte, sondern ein Ort in Lycien. Junge p. 32 f.

9) Liv. ep. 93. Florus 3, 6. Eutrop. 6, 3.

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