Handbuch der römischen Alterthümer: -6. bd. Römische staatsverwaltung von Joachim MarquardtS. Hirzel, 1873 |
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... bestand damals aus einem Complex von Stadtbezirken , deren jeder in Bezug auf die Verwaltung eine Einheit ausmachte 1 ) , als auch die Provinzen zerfielen grossentheils in eine bestimmte , bei der Organisation derselben genau ...
... bestand damals aus einem Complex von Stadtbezirken , deren jeder in Bezug auf die Verwaltung eine Einheit ausmachte 1 ) , als auch die Provinzen zerfielen grossentheils in eine bestimmte , bei der Organisation derselben genau ...
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... bestand , wie wir aus einer merkwürdigen uns erhaltenen Urkunde 3 ) ersehen , im J. 637117 das Territorium von Genua , damals noch einer ausser- italischen civitas foederata , aus fünf Castellen , welche ihre Ab- gaben an die Stadtcasse ...
... bestand , wie wir aus einer merkwürdigen uns erhaltenen Urkunde 3 ) ersehen , im J. 637117 das Territorium von Genua , damals noch einer ausser- italischen civitas foederata , aus fünf Castellen , welche ihre Ab- gaben an die Stadtcasse ...
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... bestand zwischen den latinischen Städten ebenfalls 6 ) , und auch zwischen Rom und Latium wird es unter denjenigen Beschränkungen be- standen haben , welche zu einer Zeit , wo in Rom selbst zwischen 1 ) Festus p . 241 nach Müllers ...
... bestand zwischen den latinischen Städten ebenfalls 6 ) , und auch zwischen Rom und Latium wird es unter denjenigen Beschränkungen be- standen haben , welche zu einer Zeit , wo in Rom selbst zwischen 1 ) Festus p . 241 nach Müllers ...
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... bestand etwa 100 Jahre ; im J. 365-389 traten die Latiner wie die Herniker aus demselben aus , um sich mit den Volskern gegen Rom zu erheben 4 ) ; es gelang im J. 396 = 358 nochmals das Bündniss herzustellen 5 ) , und im ersten sam ...
... bestand etwa 100 Jahre ; im J. 365-389 traten die Latiner wie die Herniker aus demselben aus , um sich mit den Volskern gegen Rom zu erheben 4 ) ; es gelang im J. 396 = 358 nochmals das Bündniss herzustellen 5 ) , und im ersten sam ...
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... bestand darin , dass erstens die- jenigen Orte , welche das Bürgerrecht nicht erhielten , nur zu Rom selbst in ein Bundesverhältniss traten , ohne unter sich irgend- welche Verbindung zu haben 2 ) , und dass zweitens die Einwohner ...
... bestand darin , dass erstens die- jenigen Orte , welche das Bürgerrecht nicht erhielten , nur zu Rom selbst in ein Bundesverhältniss traten , ohne unter sich irgend- welche Verbindung zu haben 2 ) , und dass zweitens die Einwohner ...
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Handbuch der römischen Alterthümer: -6. bd. Römische staatsverwaltung von ... Joachim Marquardt Volledige weergave - 1881 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
Achaia Aedilen Africa Antonius Appian Asiae Augustales Augusti Augustus Baetica Bithynien Borghesi Oeuvres C. I. Gr Caracalla Cäsar Cilicien civitates Claudius Colonien Consul consulares consularis corrector decurio Decurionen Dio Cass Drumann Eckhel Eckhel D. N. erst erwähnt Galatien Gallia Hadrian heisst Hist Inschr Inschrift Ioseph Italien Iudaea Iulia Jahre Kaiser Kuhn Land latinischen Legaten legatus Mionnet Moesia Mommsen C. I. L. Mommsen I. N. Municipien municipium Münzen Orelli Plin Plut praefectus praeses praetore proconsul procurator propraetor prov provinciae Provinz Ptolem quae quaestor quod Raetia regiones Renier römischen Senat Severus später Stadt Statthalter Strabo Suet sunt Syriae Syrien Theil Titel Traian Ueber Ulpian Verr Verwaltung Vespasian Waddington Zumpt Comm γὰρ δὲ εἰς ἐν ἐπὶ ἐς καὶ κατὰ μὲν οἱ τὰ τὰς τε τῇ τὴν τῆς τὸ τοῖς τὸν τοῦ τοὺς τῷ τῶν
Populaire passages
Pagina 465 - Augustum. iam pridem, ex quo suffragia nulli vendimus, effudit curas ; nam qui dabat olim imperium fasces legiones omnia, nunc se continet atque duas tantum res anxius optat, 80 panem et circenses."
Pagina 423 - Volkes durch den imperator auf Grund seines Imperium angeordnet, und nicht durch eine gewählte Commission, sondern durch einen Legaten des Kaisers ausgeführt , so dass die militärische Organisation des ganzen Beamtenwesens, welche die Monarchie mit sich brachte (S.
Pagina 163 - Peter Die Macchiavellistische Politik der Römer in der Zeit vom Ende des 2. punischen Kriegs bis zu den Gracchen, in desselben Studien zur römischen Geschichte, Halle 1863. 8 S. 115 ff. 2) Die Griechen hatten früher immer geltend gemacht, ihr Land würde nie frei sein, so lange Philipp feste Plätze in Griechenland besetzt halte, oder überhaupt lebe. Liv. 32, 37; 33, 12. In dem Senatusconsult , das Flamininus ausführte, war daher die Zurückziehung aller inacedonischen Besatzungen aus Griechenland...
Pagina 334 - Resultat hatte, dass die ursprunglich in allen Beziehungen disparaten Provinzen durch den Einfluss römischer Verwaltung, römischen Rechtes und römischen Lebens zu einem nicht nur äusserlich gleichmässig geregelten, sondern auch innerlich übereinstimmenden Ganzen vereinigt wurden, in welchem die verschiedenen Nationalitäten mit ihren politischen, rechtlichen und socialen Eigentümlichkeiten mehr oder weniger aufgingen '). Das Wort provincia ist viel älter als die ausseritaliscben Provinz.
Pagina 148 - Kotschoubey d'après son catalogue manuscrit et recherches sur l'histoire et la numismatique des colonies grecques en Russie, ainsi que des royaumes du Pont et du Bosphore Cimmérien, vol.
Pagina 295 - Blüthe des hellen. Staates in Kyrenaika, Leipzig 1858. 8. B. Kolbe Der Bischof Synesius von Cyrene oder Forschungen auf dem Gebiete der Erdkunde und Geschichte der libyschen Pentapolis, Berlin 1850.
Pagina 67 - Liguria, begrenzt im W. durch den Fluss Varus, die Alpes maritimae und Alpes Cottiae, welche vor Diocletian nicht zu Italien gerechnet wurden , im N. durch den Padus , im 0. durch die Trebia und Macra, im S. durch das tyrrhenische Meer 9).
Pagina 116 - Artaud Discours sur les médailles d'Auguste et de Tibère au revers de l'autel de Lyon, Lyon 1818.
Pagina 71 - Initio eiusdem epistulae ita scriptum est: 'cum urbem nostramfidei tuae commiserimus': quidquid igitur intra urbem admittitur, ad praefectum urbi videtur pertinere. sed et si quid intra centesimum miliarium admissum sit, ad praefectum urbi pertinet: si ultra ipsum lapidem, egressum est praefecti urbi notionem.
Pagina 28 - Romam venissent, neque cives romani essent, participes tamen fuerunt omnium rerum ad munus fungendum una cum romanis civibus praeterquam de suffragio ferendo aut magistratu capieudo; sicut fuerunt Fundani, Formiaui, Cumani, Acerrani, Lanuvini, Tusculani, qui post aliquot annos cives romani effecti sunt.