Lehrbuch der Statistik

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Hahn, 1817 - 824 pagina's
 

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Populaire passages

Pagina 75 - Mitglieder übereingekommen, hiermit über folgende Gegenstände die in den nachstehenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen zu treffen, welche mit jenen Artikeln gleiche Kraft haben sollen. Art. 12. Diejenigen Bundesglieder, deren Besitzungen nicht eine Volkszahl...
Pagina 74 - Alle Mitglieder des Bundes versprechen sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen. Bei einmal erklärtem Bundeskrieg darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schließen. Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art ; verpflichten sich jedoch in keine Verbindungen...
Pagina 78 - Das Fürstliche Haus Thurn und Taxis bleibt in dem durch den Reichsdcputationsschluß vom 25. Februar 1803 oder spätere Verträge bestätigten Besitz und Genuß der Posten in den verschiedenen Bundes-Staaten, so lange als nicht etwa durch freye Uebereinkunft anderweitige Verträge abgeschlossen werden sollten.
Pagina 76 - Regierungsrechten gehören. Unter vorerwähnten Rechten sind insbesondere und namentlich begriffen: 1) die unbeschränkte Freiheit, ihren Aufenthalt in jedem zu dem Bunde gehörenden, oder mit demselben in Frieden lebenden Staat zu nehmen; 2) werden nach den Grundsätzen der früheren deutschen Verfassung die noch bestehenden...
Pagina 778 - The American Traveller : or, OBSERVATIONS ON THE PRESENT STATE, CULTURE AND COMMERCE OF THE BRITISH COLONIES in America, and the further Improvements of which they are capable; with An Account of the Exports, Imports and Returns of each Colony respectively, — and of the Numbers of British Ships and Seamen, Merchants, Traders and Manufacturers employed by all collectively Together with The Amount of the Revenue arising to Great-Britain therefrom.
Pagina 74 - ... verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen; falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen haben.
Pagina 312 - The English Peerage, or A View of the Ancient and Present State of the English Nobility...
Pagina 75 - Gerichts vereinigen. In den Staaten von solcher Volksmenge, wo schon jetzt dergleichen Gerichte dritter Instanz vorhanden sind, werden jedoch diese in ihrer bisherigen Eigenschaft erhalten, wofern nur die Volkszahl, über welche sie sich erstrecken, nicht unter 150,000 Seelen ist Den vier freien Städten steht das Recht zu.
Pagina 813 - Staatsrath ist für Uns die höchste berathende . Behörde; er hat aber durchaus keinen Antheil an der Verwaltung. Zu seinem Wirkungskreise gehören die Grundsätze) nach denen verwaltet werden soll, mithin: a) Alle Gesetze, Verfassungs- und Verwaltungsnormen , Plane über Verwaltungsgy^nstände , durch welche die Verwaltungsgrundsätze abgeändert weraen und Berathungen über- allgemein?
Pagina 552 - Alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Kantonen über Gegenstände, die nicht durch den Bundesvertrag gewährleistet sind, werden an das eidgenössische Recht gewiesen.

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