Forschungen zur brandenburgischen und preussischen Geschichte: neue Folge der "Märkischen Forschungen" des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg, Volume 15Duncker und Humblot, 1902 |
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Forschungen zur brandenburgischen und preussischen Geschichte ..., Volume 26 Volledige weergave - 1913 |
Forschungen zur brandenburgischen und preussischen Geschichte ..., Volume 17 Volledige weergave - 1904 |
Forschungen zur brandenburgischen und preussischen Geschichte ..., Volume 3 Volledige weergave - 1890 |
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Populaire passages
Pagina 331 - Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend", erlassen.
Pagina 320 - Wirtschaften einer- und die grossen Güter andererseits auseinanderzuhalten. Die vorhergegangene Entwicklung auf den Domänen soll wenigstens einleitungsweise behandelt und die ganze Untersuchung zeitlich so weit ausgedehnt werden, dass auch die Wirkungen der letzten...
Pagina 322 - Die Bewerbungsschriften sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, sondern sind mit einem Wahlspruche zu versehen. Der Name des Verfassers ist in einem versiegelten Zettel zu verzeichnen, der außen denselben Wahlspruch trägt. Die Einsendung der Bewerbungsschriften muß spätestens bis zum 1.
Pagina 35 - Vereins für Geschichte und Altertümer der Herzogtümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln zu Stade 1871.
Pagina 180 - Dekreten und dergleichen, wie Wir es längst beabsichtigt haben, durchgängig abgeschafft und von jeder Behörde im gegenwärtigen Stil des gemeinen Lebens sowohl an obere als an die auf gleicher Stufe stehende oder untergebene Behörden und Personen geschrieben und...
Pagina 322 - Grundbesitzverteilung, für die landwirtschaftliche Produktion, Verschuldung, Arbeiterfrage etc. in der Provinz Pommern an einer genügenden Anzahl einzelner Güter und Bauernhöfe eingehend zu untersuchen und dabei namentlich...
Pagina 180 - Behörden durch den bei ihnen herrschenden Geist, durch ihre Handlungsweise und, wenn es nötig ist, durch die ihnen zu Gebot stehende« Mittel zu verschaffen wissen, nicht durch veraltete leere Formen. Der Name, welchen Wir einer jeden beilegen, reicht hin, Gehorsam und Ehrfurcht zu gebieten. Es versteht sich hiernach von selbst, dass der Königliche Titel auch nur in Eingaben an Uns Selbst stattfinden dürfe.
Pagina 320 - Jahre, bis zum Beginne der modernen Agrarkrisis. Die Lehren, welche sich für letztere etwa aus der betrachteten Entwicklung ergeben, würden dann den naturgemäßen Schluß bilden.
Pagina 474 - Ich fordere bei dem Civil-Dienst von meinen Ministres eben die Folgsamkeit und den strengen Gehorsam, als Ich von meinen Generals bei der Armee fordere. Ich unterziehe mich der Regierungs-Geschäfte selbst, und werde daher Niemand erlauben, in den Departements eigenmächtige Verfügungen zu machen, , sondern Ich will von allem vorher unterrichtet sein und verlange, daß man meine Befehle abwarte. Von diesen meinen Grundsätzen werde ich niemals abgehen und will es Keinem rathen, er sei wer er sei,...