Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese innere Landes-Angelegenheit mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich bestandenen ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Göttingische Zeitungen von gelehrten Sachen - Pagina 1692door Königliche Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen - 1851Volledige weergave - Over dit boek
| 1835 - 594 pagina’s
...Artikel 55. der Schlußacte den souverainen Fürsten überlassen, die innere Landesangelegenheiten, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse, zu ordnen. Der Artikels/, der Schlußacte bestimmt, daß die gesammte Staatsgewalt in dem Dberhaupte des Staats... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 pagina’s
...Bundesstaate unerfüllt bleibe. Art. 55. Den souveraiuen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese innere Landesangelegenheit, mit Berücksichtigung...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen.^ Art. 56, Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmäßigem... | |
| Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 pagina’s
...unerfüllt bleibe. Aber den souveränen Fürsten der Bundesstaaten bleibt nach Art. I^V. überlassen , diese innere Landesangelegenheit, mit Berücksichtigung...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Wollte man jedoch den deutschen Völkern »85 die Wohlthat des dreizehnten Artikels der Bundesakte... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 pagina’s
...unerfüllt bleibe. Aber den souveränen Fürsten der Bundesstaaten bleibt nach Art. I^V. überlassen , diese innere Landesangelegenheit , mit Berücksichtigung...als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordneu. Wollte man jedoch den deutschen Völkern die Wohlthat des dreizehnten Artikels der Bundesakte... | |
| Karl Wilhelm Böttiger - 1835 - 542 pagina’s
...Bundesacte von 1815 hat der Bund zu wachen, doch wird den souverainen Nundesfürsten überlassen , diese innere Landesangelegenheit mit Berücksichtigung...ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden inneren Verhältnisse zu ordnen. Nur auf verfassungsmäßigem Wege können die in Wirksamkeit bestehenden... | |
| Karl Heinrich L. Pölitz - 1835 - 580 pagina’s
...Artikel 55. der Schlußacte den souverainen Fürsten überlassen, die innere Landesangelegenheiten, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich...bestandenen ständischen Rechte, als der gegenwärtig obwal» tenden Verhältnisse, zu ordnen. Der Artikel 67. der Schlußacte bestimmt, daß die gefammte... | |
| Friedrich Christoph Dahlmann - 1839 - 416 pagina’s
...von 1820 die entscheidende Norm: den souverainen Fürsten der Bundes « Staaten bleibt überlassen, diese innere Landesangelegenheit mit Berücksichtigung...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Aus den Worten dieser wichtigen Bestimmung geht aber hervor, haß es keineswegs die Absicht gewesen... | |
| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1839 - 806 pagina’s
...überlassen ist, den Art. 13 der Bundesatte, die Einführung einer landständischen Verfassung betreffend, mit Berücksichtigung sowohl der früherhin gesetzlich...Rechte, als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse, zur Vollziehung zu bringen, wobei jedoch dahin zu sehen ist, daß die gcsammtc Staatsgewalt in dem... | |
| Heinrich Zoepfl - 1846 - 558 pagina’s
...Bundesstaat unerfüllt bleibe. Art. 55. Den souverainen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese innere Landesangelegenheit, mit Berücksichtigung...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Art. 56. Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmässigem... | |
| Niels Nikolaus Falck - 1847 - 484 pagina’s
...Bundesstaate unerfüllt bleibe. Art. 55. Den souverainen Fürsten der Bundesstaaten bleibt überlassen, diese innere Landesangelegenheit, mit Berücksichtigung...gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen. Art. 56. Die in anerkannter Wirksamkeit bestehenden landständischen Verfassungen können nur auf verfassungsmäßigem... | |
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