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3 weiter Theil

Wappenbücher, Wappensammlungen.

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Zweiter Theil.

Wappenbücher, Wappensammlungen.

Hierunter

ierunter werden an dieser Stelle nicht allein die eigentlichen Wappenbücher, deren Zweck ausschließlich ist, zu einem bes stimmten - Ganzen von größerem oder geringerem Umfange gehörende Wappen darzustellen, sie mögen mit Beschreibungen versehen sein oder nicht, oder auch gar nur, was jedoch selten ist, die Beschreibungen der Wappen enthalten: sondern auch Turnirbücher und solche geschichtliche und geschlechtlehr. liche Werke und Schriften begriffen, die gleichfalls Wap, pensammlungen für ihren besondern Zweck enthalten, und die, wenn man sie auch nicht geradehin Wappenbücher nennen kann, doch denselben an die Seite gefeßt werden dür fen, und als Quellen oder doch als Hülfwerke der eigentlichen Wappenbücher zu betrachten sind, aus welchen diese gesammelt und zu Stande gebracht wurden, und aus welchen sie noch immer vermehrt und vervollständiget werden können und müssen. Die Wappen in solchen Werken sind häufig auf Siegeln befindlich, daher dieselben auch zugleich wichtig für die Siegelkunde sind. Diejenigen Werke und Schriften dieser Art, wo die Wappen nicht in größerer Anzahl vorhanden sind und nicht zur Sache gehören, dürfen nicht hieher gezogen werden, weil sonst die Klasse der Wappenbücher und Wappensammlungen zu weit ausgedehnt werden würde. Aus demselben Grunde können auch Schriften anderer Art, wie Münzwerke, wo Wappen in großer Menge vorkommen, hier nur ausnahmweise und zur Aushülfe, rechtwissenschaftliche

Ausführungen und Beweisschriften aber, und dergleichen, worin Wappen öfters in Menge befindlich sind, gar nicht aufgeführt werden. Eben so wenig auch Landkarten, Ansich. ten und Grundrisse von Städten c. Länderbeschreibungen mit Wappen, wenn diese nicht auf und in denselben gewisser Maßen eine Sammlung bilden, und sonst wenig oder gar nicht vor. kommen, so daß sie als Quellen für die Wappenbücher schon benüßt, oder noch zu benüßen eine Anführung

verdienen.

I. Allgemeine.

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I) Von den fürstlichen, d. h. königl. kaiserlichen 2. und adelichen Häusern, von Låndern, Städten . durch ganz Europa;

jedoch so, daß sie gewöhnlich die meisten Wappen aus dem jenigen Lande enthalten, in welchem sie erschienen sind, und von den ausländischen gewöhnlich nur die der herrschenden Fürsten c. und der vornehmsten adelichen Häuser.

2282. Voran sind hieher auch diejenigen Abtheilungen mancher im Vorhergehenden angeführten Werke zu rechnen, in welchen die Lehren der Wappenwissenschaft auf die Wappen der Fürsten und des Adels 2c. selbst angewendet, und auf diese Weise mit einem Wappenbuche verbunden sind, wie des S. Petra-Sancta tesserae gentilitiae (Nr. 1875), des G. de Varennes roy d'armes (Nr. 1879), des Anselme palais d'honneur (Nr. 1883), des C. Segoing Mercure armorial (Nr. 1887), des J. Boisseau promptuaire armorial (Nr. 1891), des P. J. Speneri opus heraldicum (Nr. 1910) und andere mehr. Auch mehre der geschlechtlehr. lichen Werke im ersten Theile, wie Les marques d'honneur de la maison de Tassis, par J. Chiflet (Nr. 1142), Généalogie de la maison de la Tour etc, par Flachio (Nr. 1316), Hist. généal, de la maison d'Auvergne etc. p. Baluze (Nr. 1260), Hist. généal, de la maison d'Harcourt par la Roque (Nr. 1289) 2. können Wappenbücher von ein, zelen Familien und ihrer Verwandtschaft mit Recht genannt werden.

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(1) Mehr oder weniger eigentliche Wappenbücher.

2283. Das Concilium Buch geschehen zu Costencz. (Am Ende) Hie endet sich das Concilium Buch geschehen zu Costencz. Darinn man vindet, wie die Herren gaystlich vnnd weltlich eingeritten seind, vnn mit wieuil personen. Auch ir wapen gemalet. vnd wie sy abge= schieden seynd. Auch die sachen, die darinn geschehen seynd hüpsch vnd gerecht. Gedruckt vnd volendt in der kaiserlichen stat Augspurg von Anthoni Sorg am afftermontag nach Egidy. Do man zelt nach Christi gepurt MCCCC vnd in dem LXXXIII jare. fol. Item das Concilium, so zu Costanz ist gehalten worden des Jahres, da man zählt von der Geburt unsers Erlösers 1413, mit allen Handlungen geistlichen und weltlichen Sachen, auch was dismals für Päpste, Kay= ser, König, Fürsten und Herrn geistliches und weltliches Standes, samt den Bottschafften oder Legationen der Köuigreichen, Landen und Städten zu Coustang ecschienen sind, mit ihren Wappen, Contrafet und mit andern Figuren und Gemält durchaus geziert. Mit der Vorred Heinr. Steiner. Augsp. 1536. f. - Costnißer Concilium, so gehalten worden im 1413 Jar, jeht wiederum auffs new zugerichtet vnd gedruckt Franckf. in Verlegung S. Feyerabends. 1575. f.

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In G. W. Zapfs Augsburgs Buchdruckergeschichte im 1 Th. (Augsb. 1786. 8.) 65 wird der Titel bloß ange. geben: Das Concilium zu Costanz. Die Worte am Ende des Buches aber eben so wie oben. Bei Hellb. findet sich, wahrscheinlich durch einen Truckfähler, die Jahrzahl 1488. Weg. CXLIII, giebt irrig cane frühere Ausgabe von 1481 an. Dieses, vorzüglich in der ersten Ausgabe von 1483, sehr feltene Werk ist als das erste allgemeine gedruckte Wappens buch zu betrachten und ist sehr merkwürdig. Es enthält nach Gemeiners Zählung (S. dessen Nachricht S. 113. Nr. 77) 1200 in Holz geschnittene Wappen und andere Vorstellungen. Für den Verf. desselben wird Ulrich Reichenthal (Weg. CXLIII nennt ihn Reichthaler) gehalten, der nach Einis gen, und nach Zapf (S. dess. Augsb. Buchdruckergesch. 1r Th. .66) gewiß ein Domher, nach Andern eine Rathperson zu Kostanz war. In Kostanz ist oder war eine schöne Hand, schrift dieses Werkes mit Abbildungen, nach welchen Anton Sorg die Holzschnitte in der ersten Ausgabe fertigen ließ, und welche Gercken (Reisen, 1r Th. S. 155 ff.) ausführlich beschreibt. In den spåtern Ausgaben sollen die Abbildungen

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