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Müller aus Frankfurt a. d. D. dagegen, Forstmeister Naßmann dafür. Die Frage ist nur praktisch, wo, statt im Liegen, im Stehen geschält wird. Ich neige mich mit Forstrath Hartig mehr nach der Müller'schen Ansicht. Oberförster Linker erzählt seine mehrfache Beobachtung des nicht im ersten, sondern erst im Jahre nach dem Abtrieb erfolgten Stockausschlags bei Buchen; Forftrath v. Wedell aus Erfurt die geringe Dauer und Schwächlichkeit folcher Ausschläge. Forstrath Hartig erwähnt des Verfahrens in Buchenmittelwaldungen des Forstes Herzberg, außer den Oberständern zur Beschattung der Stöcke auch Laßreidel überzuhalten und leßtere binnen sechs Jahren successiv wegzunehmen.

Ueber Ertragsverminderung durch Streunuzung erzählte Forstmeister Nußbamer ein Beispiel, wo der geringe Holzpreis den Ausschlag eher zu Gunsten der Streunußung wendet, jedoch freilich nur vorläufig und abgesehen von dem bei noch längerer Nugung eintretenden völligen Rückgange des Holzwuchses.

Die Discussion der Mittel zur Frevelverminderung, obgleich mehrseitig, führte doch nicht zu Neuem.

Forstrath Dr. Th. Hartig gab Beiträge zur Charakteristik und Naturgeschichte der Rüsternarten und einer durch enorme Massenproduction ausgezeichneten Pappelart, von ihm P. servatina, soll wohl heißen serrotina, genannt.

Den Schluß der dritten Sigung machte noch eine gut aufge nommene Mittheilung von Wedekind, der durch Amtsgeschäfte verhindert war, in Magdeburg persönlich zu erscheinen.

Die Discussion des Waldwegbau - Thema's ergab allseitige Anerkennung der schnellen Kostenverlohnung. Der Aufwand für gute Abfuhrwege ist nur eine Vorlage, die sehr bald erseßt wird und durch welche Producent und Consument Beide gewinnen. Die Kargheit, mit der man den Eifer der Localforstbeamten in manchen Ländern für den Waldwegbau behandelt, ist Verschwendung, da in Folge der schlechten Wege viele Tausende in der Forsteinnahme verloren gehen.

Das Thema des Einflusses der Ent- und Bewaldung gab

Anlaß zur Nachweisung weiterer Beispiele. Th. Hartig aus Braunschweig ertheilte Auskunft über den guten Erfolg, der von ihm auf den Brocken, dem höchsten Gipfel des Harzes, angelegten Kämpe verschiedener Nadelhölzer, besonders auch der Zürbelfiefer. Zur Bestimmung von Thematen für die Versammlung in 1851 zu Salzburg fand die Section zu Magdeburg keine Zeit.

Wedekind.

Aus Bayern, im December 1850.

(Anschaffung der Beil'schen Schrift über die Culturwerkzeuge in den Kreisforst bureaur.)

Das königliche Finanzministerium hat seine Fürsorge für einen intelligenten Forstculturbetrieb auch in der Hinsicht bethätigt, daß dasselbe für den forstdienstlichen Gebrauch bei den königl. Kreisbureaur und königl. Forßämtern die verdienstvolle Schrift Beil's, des Revierförsters der freien Stadt Frankfurt, über forstwirthschaftliche Culturwerkzeuge anschaffen ließ. Dieser Act zur Verbreitung umfassender Ansichten über das so wesentliche Hülfsmittel zweckmäßiger Werkzeuge beim praktischen Forßbetriebe verdient abermals dankbare Anerkennung und in den Nachbarländern nachgeahmt zu werden. *)

*) Allerdings! Wir sehen daher hierher den vollstäudigen Titel obiger Schrift: Forstwirthschaftliche Culturwerkzeuge und Geräthe in Abbildungen und Beschreibungen. Mit besonderer Berücksichtigung der Anwendung bewährter Werkzeuge des Land- und Gartenbaues im forstwirthschaftlichen Culturs betriebe. Mit 227 Abbildungen und 9 lithographirten Tafeln. Von Dr. A. Beil, Revierförster der freien Stadt Frankfurt. Frankfurt a. M. bei J. D. Cauerländer. gr. 8. Geh. I Rthlr. 5 Sgr. oder 2 fl. rhein.

Anmerk. des Herausgebers.

Noti z

A. Vertheilung der Wirkungskreise der Behörden und Beamten bei Verwaltung und Schuß der Staatsforsten in dem Königreiche Preußen.

n.

Die Verwaltungs-Einheit der Staatsforstverwaltung bilden, unabhängig von den Abtheilungen und Bezirken, der übrigen Verwaltungsbehörden einer Special - (Provincial -) Regierung des Staates, die zu einem Verwaltungsbezirk, unter der Benennung Der preußische Staat enthält Staats, Instituts, Gemeinde- „Oberförsterei" zusammengefaßten Staatswaldungen. Die (Communal) und Privatwaldungen. Nur die Staatswaldungen, Größe der Oberförsterei ist von vornherin allgemein nicht bestimmt, bis zu einem gewissen Grad auch die Institutswaldungen, werden fondern richtet sich einerseits nach den örtlichen Verhältnissen und unmittelbar von Behörden des Staates verwaltet, während die den daraus auf die Bewirthschaftung und Verwaltung hervorgehenden Verwaltung und beziehungsweise Bewirthschaftung der Gemeinde- Einflüssen, andererseits nach den Anforderungen an die Thätigkeit waldungen nur theilweise und mittelbar der Controle und oberen des unmittelbaren Verwalters, des „Oberförsters." Im Leitung des Staates unterworfen ist, die der Privatwaldungen in Allgemeinen wechselt sie zwischen 7000, 20,000, 30,000 und Prari aber gänzlich ihren Besitzern überlassen bleibt. Hiernach selbst 50.000 Morgen. In den westlichen Landestheilen, namentlich unterscheiden sich auch die preußischen Forstbeamten in: Staats in der Rheinproving, Westphalen und Sachsen, herrschen die ersteren oder königliche, Communal- oder Gemeinde- und in Privat - Forst- || Größen, in den östlichen - jedoch nicht ohne Ausnahme die

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Die Oberförstereien zerfallen in Forst schuß bezirke (Begang, | fication zum künftigen Forstschußbeamten verschafft hat, in eines Belauf, Försterei oder Forst), welche analog den Grundfäßen :c. bei Bildung des Oberförslereibezirks ebenfalls keine gleiche, allgemein bestimmte Größe haben, sondern sich darin ebenfalls nach den durch die örtlichen Verhältnisse und deren Einfluß auf den Forsschuß hervorgerufenen Rücksichten richten. Diese Forstschußbezirke umfassen 1500, durchschnittlich 500, 3000 und 4000 Morgen. In ihnen ist einem Forstschußbeamten (Förster [Forßauffeher]) namentlich der polizeiliche, sowie auch der pflegliche Forsschuß, ersterer unmittelbar, leßterer unter Leitung des Oberförsters speciell übertragen. Der Förster ist für die Försterei, sowie analog der Oberförster für die ganze Oberförsterei verantwortlich.

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Mehrere Oberförstereien bilden einen Forstinspectiones Bezirk unter einem Forstinspector. Dieser hat mit dem laufenden Forstbetriebe der einzelnen Oberförstereien unmittelbar Nichts zu thun, sondern nur die Controle, sowohl bezüglich der Zweckmäßigkeit der von den Überförstern gemachten und jährlich zu machenden Vorschläge, als auch bezüglich der entsprechenden Ausführung der höheren Ortes bestimmten jährlichen oder allgemeinen Anordnungen. Zugleich ist ihm auch die Controle über das von der Materialverwaltung und Verrechnung getrennte, von besonderen Forstrendanten besorgte Forstcassenwesen übertragen. Die Größe und Ausdehnung des Forstinspectionsbezirkes hängt wieder von den örtlichen Verhältnissen, wie namentlich von der Größe und Lage der ihm zuzutheilenden Oberförstereien ab; er umfaßt gewöhnlich 3, 4 bis 6 Oberförstereien.

Die Centralstelle, für die Verwaltung aller in einem Regierungsbezirke gelegenen königl. Waldungen wird von der Regierung dieses Bezirkes gebildet, bet welcher die Verwaltung der Forßen als solche mit der Verwaltung der directen Steuern und der Domänen zu einer Abtheilung vereinigt ist. Ein Oberforstbeamter, Forstrath, Oberforsmeißter ale techni scher Rath mit Sis und Stimme im Regierungscollegium, hat in dieser Abtheilung die spezielle Bearbeitung aller forstlichen Angelegenheiten, sowohl in rein forstwirthschaftlicher, als auch in staatswirthschaftlicher Beziehung. Die Gesammtverwaltung aller Staatswaldungen centralisirt sich endlich in einem der Ministerien, von wo aus zugleich die Direction der Forstverwaltung ausgeht. In neuerer Zeit war es zuerst das Ministerium der Finanzen, dann bis 1848 das des föniglichen Hauses, insbesondere dessen Abtheilung der Generalverwaltung der Domänen und Forsten." Im Jahre 1848 aber ging dieses Ministerium ein, und es wurde die Centralverwaltung der Domänen und Forsten wieder unter das Finanzministerium gestellt, in welchem, wie vorher in dem Ministe rium des königlichen Hauses, ein „Oberlandforßtmeister" als technischer Dirigent die Forspersonal- und Verwaltungsangelegenheiten für den ganzen Staat bearbeitet.

Der königliche Staatssorsdienst hat demnach folgende Stufen: 1. Die königlichen Forsschußbeamten (Hülfsausscher, Forstaufseher und Förster) gehen aus dem königl. Jägercorps hervor. Jeder, welcher sich dem königl. Forstschußdienste widmen will, muß, nachdem er zwei Jahre als Forstlehrling bei einem königl. Oberförster in der Lehre gestanden und dann durch Ablegung eines Examens sich einen Lehrbrief als Nachweis seiner geistigen Quali

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der fönigl. Jägercorps eintreten und darin seiner allgemeinen Militärdienstpflicht Genüge leißten. Dann wird er, wenn er nicht vorzieht, bei der Fahne, d. h. im activen Militärdienste, zu bleiben, zur Kriegsreserve entlassen, in welcher er nun auch zur Disposition der Regierung und beziehungsweise Forstverwaltung, früher noch Siebenzehn Jahre, nach den neuesten Bestimmungen aber nur noch zwölf Jahre zu verbleiben hat. Während dieser Zeit wird er meist zur Unterstüßung im Forsischuß als „Hülssausscher,“ d. h. ambulant, oder als Forstaufseher," d. h. stationär, verwendet, oder er fann für diese Zeit in Gemeinde- oder Privatforstdienste treten. Nach zwölf Jahren, von seinem Eintritt in das Jagercorps an in fünfzehn Jahren, formt er auf die Liste der „versorgungsberechtigten Corpsjäger," und wird dann, nach einer deßfallsigen Probezeit und einer nochmaligen Prüfung, als Förßter für einen Forstschußbezirk angestellt. Die Functionen des Försters bestehen namentlich in der Wahrung des Forstschußes," sowie in der Beaufsichtigung der Ausführung der von dem Oberförster angeordneten wirthschaftlichen Maßregeln und Waldgeschäfte innerhalb seines Forstschußbezirkes. Namentlich liegt den Förstern die Verabfolgung fämmtlicher Hölzer und anderer Forstprodukte unter den dafür gegebenen allgemeinen Bestimmungen und Formen ausschließlich ob; sie haben feruer ein Frevelmanual zu führen, die Nachweisungen der entdeckten Diebstähle und sonstigen Frevel monatlich an den Oberförster einzusenden und den Forstgerichten unaufgefordert beizuwohnen. Ihre Berichte und Rapporte find stets an den vorgeseßten Obersörster zu erstatten.

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Den Förstern werden mitunter, je nach der Nothwendigkeit, zur Unterstüßung namentlich im Forßschuße noch entweder „Waldwärter," welche als solche zwar auf Lebenszeit angestellt sind, jedoch in Bezug ihrer forstwirthschaftlichen Ausbildung weder einen Nachweis derselben zu liefern, noch diese überhaupt zu besigen brauchen; oder ferner die erwähnten Hülfs- oder Forstausscher beigegeben. Früher wurde alten, verdienten Förstern öfter der Titel: „Hegemeister" gegeben.

II. Die Oberförster sind die eigentlichen Verwalter der Forst- und Jagdreviere; sie führen auf den Grund der genehmigten Etats und Wirthschaftspläne und nach der bezüglichen Anweisung und oberen Leitung des Oberforfibeamten, unter specieller Controle des Forstinspectors, nach den gegebenen Vorschriften die Bewirthschaftung der Reviere selbstständig. Sie haben daher namentlich die zu verabreichenden Hölzer und andere Forstprodukte selbst zu bestimmen und solche den Förstern zur Ueberweisung an die Empfänger zu übergeben; die Auszeichnung der Schläge unter Zuziehung des Försters selbst zu besorgen, die Culturarbeiten und die Hauungen speziell zu leiten und zu controliren, die Ausnußung des Holzes gehörig wahrzunehmen und die Abzählung der gefällten Hölzer vor Aufstellung der Hauptlohnzettel ohne Ausnahme stets selbst zu vollführen. Sie entwerfen ferner die Naturaletats, Hauungs- und Culturpläne, die Holz- und Hauerlohnstaren, schließen die Hauer: lohnaccorde ab, stellen die Beschußpläne und Wildpretstaren auf, und besorgen den Beschuß der administrirten Jagden; führen die Nachweisung über Einnahme und Ausgabe an Material, besorgen die Verkäufe und Verpachtungen, resp. die Verwerthung der Forst

produkte, und halten auf Erfüllung der Verkaufs- und PachtBedingungen; überweisen vermittelst der Forslinsrection der Forstcasse sämmtliche für Holz und Nebennugungen aufkommenden Geldbeträge und führen darüber ein Manual, welches die Soll-Einnahme des Rendanten controlirt; sie legen endlich die - Naturals (Material), Cultur-, Hauerlohns- und Beschuß - Rechnungen ab, und führen das Register über die Inventarienstücke und das an die Forsbeamten abgegebene Brennholz, sowie überhaupt die (Material -) Controle und Wirthschaftsbücher. Den Oberförstern liegt ferner die Beaufsichtigung des ihnen anvertrauten Waldeigenthums und die Sorge für die Sicherung und Erhaltung desselben ob; sie führen zugleich ein Controlemanual über alle entdeckten Frevel und reichen. die Frevellisten der Schußbeamten bei den Gerichten, die Strafe Erkenntnisse bei den Gassen ein.

Die Qualification zum Oberförster ist, nachdem die praktische Ausbildung und die wissenschaftlichen Studien auf dem vorgeschrie: benen Weg erfolgt sind, durch Ablegung eines Eramens Oberförsterprüfung nachzuweisen.

der

Nachweis der Qualification zum Oberforstbeamten soll, nebst dem bezüglich ihrer technischen und fachwissenschaftlichen Kenntnisse Gebotenen und in dem Oberförster: Gramen Dargelegten, noch der des Rathes überhaupt sein.

Eine königl. Cabinetsordre vom 18. September 1850 bat inmittelst folgende Bestimmungen ertheilt:

1),,,Zur Bearbeitung der Forssachen bei denjenigen Regierungen, wo nach dem Ermessen des Departementchefs die Verhältnisse dazu geeignet sind, wird neben dem Überforstbeamten nicht mehr ein besonderer Forstrath angestellt, sondern es dürfen Forstinspectionsbeamte als Mitglieder in das Regierungs - Collegium eintreten. 2) Diejenigen unter diesen Forstinspectoren, welche nach ihrer Qualification und mit Nücksicht auf die Anciennetäts - Verhältnisse und vorzügliche Dienstführung sich dazu empfehlen, werden dem König demnächst zur Ernennung als Forstmeister" mittelst einer von Allerhöchst demselben zu vollziehenden Bestallung vorgeschlagen.

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3) Die in solcher Weise ernannten Forstmeister treten dadurch in den Nang der Regierungsräthe ein."

V. Oberlandforstmeister, und zwar für den ganzen Staat nur Einer unter dem Finanzminister.

Wie bezüglich der Organisation der Forstverwaltung die Obers försterei die Verwaltungseinheit bildet, so bilden die Basis der inneren Verwaltung, der Verwaltung selbst, die für jedes Revier (Oberförsterei) gefertigten und von dem Finanzministerium genchmigten Material- und Geldetats, in welchen alle bestimmte und unbestimmte Natural- und Geldeinnahmen, nach den verschiedenen Etatstiteln getrennt, veranschlagt, und unter den verschiedenen Kapiteln der Ausgabe die Fonds zur Bestreitung der Gehalte, Hauerlöhne, Steuern und fonstiger Administrationskosten ausgebracht sind.

III. Die Forstinspectoren (Forstmeister) sind im Allgemeinen als ständige Commissäre der Regierung zu betrachten, in deren Bezirk der Forsinspections - Bezirk liegt. Sie sollen innerhalb ihres Inspectionsbezirkes den Forsthaushalt nach allgemeinen Normen und nach den ihnen ertheilten Vorschriften centroliren, dabei jedoch für die unmittelbare Geschäftsverbindung zwischen der Regierung und den Oberförstern, sowie zwischen diesen und den Forstcassen, keine lästige Zwischeninstanz bilden. Damit sie jedoch stets im Zusammenhange mit der Verwaltung bleiben, sollen die Regierungsverfügungen, welche nicht an sie selbst, sondern an die Oberförster gerichtet sind, und ebenso die von den Oberförstern an die Regierung oder den Oberforstmeister zu erstätten: || den Berichte durch Umschlag (per Couvert) an die Forstinspectoren zur Kenntnißmahme des Inhalts und zur Weiterbeförderung gelangen. || Diese Piecen hat denn der Forstinspector mit seinem vidit oder mit feinen Bemerkungen und Erläuterungen zu versehen. Sie haben ferner die Guratel über die Forsicassen ihres Inspectionsbezirkes zu führen, welche in der unmittelbaren Aufsicht auf die Verwaltung derfelben und die Rendanten besteht. In denjenigen Regierungsbezirken, in welchen die königl. Forsten von geringerem Umfange find, können die bei den Regierungen angestellten Oberforstbeamten und besoideten Forstassessoren die Function des Forstinspectors mit versehen. Den älteren Forstinspectoren wird meist der Titel,,Forst- || Ergebnissen ergänzt und berichtigt, neu aufgestellt werden. Auf die meister" verliehen.

Diese Etats müssen auf die pflegliche Bewirthschaftung und nachhaltige Abnuzung jedes Reviers gegründet sein. Es werden daher behufs Erlangung richtiger Grundlagen für die pflegliche Bewirthschaftung und nachhaltige Abnuzung der königl. Forste diese überall vermessen, cartirt, in Wirthschaftstheile und soviel nöthig in Schläge eingetheilt, und nach Vorschrift der Instruktionen von 1819 und 1836 abgeschäßt. Die auf diesem Weg ermittelten Abnußurgs - Quanta bilden hiernächst den wesentlichen Anhalt der || aufzustellenden Naturaletats, welch' leßtere alle 6 Jahre, nach deu im Laufe dieser Etatsperiode eingetretenen Verärderungen und

Natural - Einnahme und - Ausgabe, resp. den Naturaletat, ist unter
Anwendung bestimmter Taren für die Forstprodukte die Geldein-

Oberförster und Forstinspector nach Maßgabe der bei öffentlichen
Versteigerungen erfolgten Meistgebote entworfen und von dem
Ministerium festgefeßt.

IV. Die Oberforstbeamten bei den Special-Regierungen (Forsträthe, Oberforstmeister). Bei jeder Special - Regierung befin- || nahme, der Geldetat, gegründet. Die Laren aber werden von dem det sich, je nach dem Umfang und der Bedeutung der in dem Regierungsbezirke gelegenen Waldungen, ein Forstrath, oder ein Oberforstmeister, oder auch Beide. Zu dem, dem obersten technischen Forstbeamten der Regierung überwiesenen technischen Theile der Forstverwaltung gehört namentlich Alles, was die Regulirung der speziellen Hauungs- und Bewirthschaftungspläne, die Controle der Ausführung derselben, die Bestimmungen in Rücksicht der vorzunehmenden, sowie die Controle in Hinsicht der ausgeführten Culturen, und die speziellen Anordnungen bezüglich des Beschusses der königl. Jagden betrifft. Der Gang der Ausbildung, sowie der

Die Verwerthung fämmtlicher Forstprodukte geschieht grundfäßlich allgemein auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung (Verstrichs) durch die betreffenden Oberförster. Nur ausnahmsweise erfolgt fie gegen die Lare oder sonst bestimmte Preise, die entweder contractlich bestimmt, oder aus den Steigpreisen als mittlerer oder höchster Steigpreis ermittelt sind. Für die Erhebung und Einziehung aller aus den Forsten fließender Geldeinnahmen

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aber sind besondere Beamten, Forstcassen - Rendanten, angestellt. Diese, die Forstrendanten, haben die Einziehung und Erhebung der Forstgefälle aller Art, wohin auch die Forststrafen gehören, sowie die Ausgaben in den ihren Einnahmebezirk bildenden Revieren zu besorgen, und darüber vorschriftsmäßig Buch und Rechnung zu führen. Sie stehen in Hinsicht der Caffenverwaltung und Rechnungsführung unmittelbar unter der Regierung, an welche sie zu berichten haben. - Die nähere unmittelbare Aufsicht auf die Forstcaffen und deren Beamten liegt dagegen den Forstinspectoren ob, welchen die Rendanten über dienstliche Gegenstände die erforderliche Auskunft zu ertheilen schuldig sind.

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Die forstliche Rechtspflege, Rechtsverwaltung, endlich ist von den technischen Staatsforsbehörden gänzlich getrennt, und je nach Maßgabe des Gegenstandes den entsprechenden gewöhnlichen Gerichten übertragen. v. A..g.

B. Notizen über den Forstbetrieb im Forste Biedenkopf, des Großherzogl. hefsischen Hinterlandes der Provinz Oberheffen.

Die Waldungen des Forstes Biedenkopf, größtentheils GemeindeWaldungen, überziehen den westlichen Theil des Hinterwaldes auf Thonschiefer, Kieselschiefer, Grauwacke, Grauwackenschiefer. Zuweilen erscheint Grünstein auf den Höhen und Uebergangsfalk in einzelnen schmalen Gängen; das Gebirge gehört also der dritten For: mation der Uebergangsgebirge an und bildet äußerst steile und schroffe Regel. Die Waldungen selbst sind mit wenigen rühmlichen Ausnahmen, soweit es Gemeindewaldungen betrifft, in früherer Zeit der Devastation nahe gebracht worden, nähern sich jedoch, Dank den unausgeseßten Bemühungen neuerer Zeit, zusehends wieder einem geregelten Zustande.

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Die Ursachen jener früheren Devastation sind sehr verschiedenartig; am wenigsten wohl in der inneren Bodenbeschaffenheit zu suchen. Was auch immer über Armuth des Waldbodens in hiesiger Gegend gesagt werden mag, so ist dieselbe doch einestheils oft gar nicht vorhanden, wie sich namentlich in vieler. Domanialwaldungen von herrlicher Beschaffenheit, aber auf ganz gleichen Bodenverhält nissen mit angrenzenden ruinirten Gemeindewaldungen, ergibt; anderntheils aber, allgemein genommen, nirgends durch die Gebirgsart bedingt. Ist doch selbst von dem hierorts, allerdings in der Regel sich durch Unfruchtbarkeit und Dede bemerklich machenden Kieselschiefer keineswegs allgemein zu behaupten, daß er ein unfrucht- || bares Gestein sei. Hiergegen spricht die an verschiedenen Orten auf einem Kieselschieferboden sich zeigende kräftige Vegetation der Holzs || gewächse, die spiegelblanke Riude der Buchen und der fräftige Längens || wuchs zwischenstehender Eichen. Das Wahre an der Sache ist vielmehr dieß, daß, da das Kieselschiefergestein nur sehr schwer und allmählich verwittert, die sich bildende seichte Erdfrume an den hier äußerst steilen Wänden allzuleicht abgeschwemmt wird, namentlich, wenn sie vorher vom Vich losgetreten ist, und sodann wieder das blanke Gestein vortritt. In dieser Steile der Berg wände haben wir also eine der ersten Ursachen des früheren Herabkommens der Waldungen; gerade dadurch wurden die übrigen nachtheiligen Einflüsse, wie z. B. der Streunußung und Weide, sehr potenzirt. Die Entziehung der Bodendecke muß um so nachtheis

liger wirken, je senkrechter die Sonnenstrahlen auf den entblößten Boden fallen, je weniger Halt die sich nur allmählich wieder bildende Decke hat ic. Die Viehhute fann in der Ebene bei Weitem nicht so nachtheilig wirken, als an steilen Bergwänden, da dort nur der Nachtheil des Festtretens des Bodens, des Bloßlegens einzelner Wurzeln eintritt, hier dagegen der Boden nicht nur losgetreten, sondern zugleich dessen Abschwemmung durch Regen herbeigeführt wird.

Eine weitere Ursache aber, welche nicht genugsam gewürdigt worden zu sein scheint, ist die frühere ungehörige, nicht etwa planlose, sondern, wenn auch ohne Vorbedacht, planmäßig schlechte Behandlung des Holzbestandes der hier in Rede stehenden Gemeindewaldungen. Die gesundesten, besten und stärksten Stämme wurden früherhin immer herausgenommen, die schlechtesten, schwächsten aber stehen gelassen, so daß leßtere nach und nach allein den Oberstand bildeten. Indem die stärksten Stämme, die doch hiernach auch die vollkommenste und größte Kronausbreitung hatten, ausges hauen wurden, mußte der Schluß mächtig unterbrochen und so den gerade an den steilen Berghängen noch viel gefährlicheren Einwirfungen der Sonnenstrahlen, verzehrenden Winde 2c. geöffnet und das Ueberfilzen des Vodens, der Grund späterer Unfruchtbarkeit, hervorgerufen werden. Vor Allem aber wurde die ohnedieß durch das „Velauben" *) der Bestände jährlich abnehmende Blätterproduktion bei der jährlich sich verringernden Zahl der stärkeren Bäume mit tüchtigen Kronen nun abermals höchst wesentlich vermindert und geschwächt, so daß nicht nur der Kronenschirm in arithmetischer Progression lichter und so schon hierdurch die Bodenkraft vernichtet werden, sondern auch die Größe und Menge der abfallenden Blätter immer geringer werden mußte, während doch die Ansprüche an Waldstreu fortwährend eher wuchsen, als fielen, und den Laubabfall immer gründlicher dem Wald entzogen. So fand denn auch der abfallende Same bei der rasch fortschreitenden Verfilzung und Verwilderung des Bodens kein ordentliches Keimbett, und wurden weiter die Bedingungen für Entwickelung des allenfalls aufgehenden Samens zu kräftigem Nachwuchs immer mehr beeinträchtigt.

Dieß frühere Zusammenwirken und Ineinandergreifen so verfchiedener Ursachen der Walddevastation macht denn nun auch die allmähliche Herstellung eines normalen Zustandes, namentlich die Regeneration der Bestände und die oft dazu nöthigen Culturen in verschiedener Beziehung höchst beschwerlich.

Hätte man es bloß mit einem durch frühere zu starke Lichtung verarmten und verfilzten Boden zu thun, so würde die Schwierigkeit eine weit geringere sein, als wenn in Folge der ungemein steilen Kegelformation der Berge zugleich die Bodenkrume überhaupt fast vernichtet ist, so daß oft auf ganzen Strecken das blanke Gestein vortritt. Die bekannten Schwierigkeiten, welche ein solcher Thatbestand dem Wiederanbau oder der Verjüngung entgegenseßt, werden noch in Folge der früheren übermäßigen Lichtung der Bestände durch den mangelnden Schuß geger falte und verzehrende Winde, auf diese Art herbeigeführte häufige, hierorts doppelt

*) Hierunter wird hier die Laubstreunuzung verstanden.

schädliche Früh- und Spätfrößte (weil nämlich die oft so dünne und taubartige Bodenfrume viel leichter auffriert und so die Pflänzchen förmlich ausgezogen werden) vermehrt.

Von dem Allem ist es denn nun eine ganz natürliche Folge, daß gerade in hiesiger Gegend alle möglichen Culturarten und alle nur irgend eine Erreichung des Zwecks in Aussicht stellenden Vers suche in Anwendung kamen. Das auf Herbeiführung eines besseren Waldzustandes unabläfftig gerichtete Bemühen wurde meistens durch günstigen Erfolg belohnt.

Die natürliche Verjüngung der Bestände muß, ungeachtet des im Allgemeinen hier sehr freudigen Wachsthumes der Buche, doch bei den angeführten Verhältnissen oft auf große Hindernisse stoßen. Diese liegen aber bei Weitem nicht so sehr in der Armuth des Bodens, auf welchem auch, sobald nur der Same wirklich an ihn gelangen kann, die Verjüngung sehr gut geräth, als vielmehr in der Verfilzung des Bodens, welche es unmöglich macht, daß der Same gehörig an legteren kommt. Um diese Schwierigkeit zu überwinden, wurden oft ganze Distrikte förmlich umgehackt, und dadurch manche vollkommen natürliche Verjüngung selbst bei so schlechter Beschaffenheit des Oberstandes und so großer Armuth und Verwilderung des Bodens erzielt, daß man es, ohne mit den örtlichen Verhältnissen völlig befannt zu sein, für rein unmöglich hätte halten müssen. Daß dieß Verfahren sehr kost

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wieder ganz losgeschwemmt oder deren Wurzeln entblößt werden. Sonne und Wind vertrocknen und verwehen die svärlich um die Pflänzchen vorhandene Erde. Allzu oft geht, selbst wenn schon etwas mehr Bodenkrume vorhanden ist, doch wegen der Steile der Berge die zum Gerathen der Pflanzen unbedingt nöthige Feuchtigfeit ab. Daß dessen ungeachtet die Gultur durch Pflanzung nicht vernachlässigt wurde, versteht sich von selbst; es wurden vielmehr alle möglichen Versuche gemacht, um diese Widerwärtigkeiten zu überwinden, und scheint mir namentlich einer derselben der Erwähnung werth. Man führte nämlich die Pflanzung auf ziemlich horizontal an der Bergwand hinziehenden Terrassen von 1 bis 2 Fuß Breite, welche an ihrer hinteren Linie etwas niedriger liegen, aus, und machte die Pflanzlöcher so groß, daß nach dem Einfeßen der Pflänzlinge um dieselben noch ein kleiner Kessel als Feuchtig: keits- Reservoir blieb. So war man nicht nur im Stande, durch Zusammenziehen aller Erdkrume zwischen den Terrassen zur Bildung letterer mehr Erde zur Herstellung eines geeigneteren Standortes für die Pflanzlinge zu gewinnen, sondern auch den größeren Theil der Feuchtigkeitsniederschläge für die Pflanzen nußbar zu machen, indem jene in den Vertiefungen gesammelt wurden, zumal da wegen Neigung der Terrassen nach der hinteren, der Bergseite, zu das Regenwasser nicht quer uber jene nach dem Thale zu abschießen fann. Auf diese Art sind sogar an ganz sterilen Berghängen

spielig ist, kann nicht bezweifelt werden; es wurde deßhalb auch || Pflanzungen mit Obststämmchen ausgeführt worden, welche ein sehr

in vielen Fällen ein anderes, der Theorie nach zwar mit jenem völlig übereinstimmendes, in der Ausführung aber verschiedenes in Anwendung gebracht, welches sehr tüchtige Erfolge lieferte. Man hackte nämlich nur etwa 1 bis 2 Fuß lange, 1⁄2 bis 1 Fuß weite Gråben in der Entfernung von 3 bis 4 Fuß von einander, ließ die herausgehobene Erde dicht nebenbei liegen, und machte so den Boden plazweise zur Aufnahme des abfallenden Samens völlig tauglich. Deckte man nun nach erfolgtem Samenabfalle die nebenbei liegende Erde wieder auf den Samen (was ungemein schnell geht, da der Arbeiter mit einem Fuße jene Erde gewissermaßen im Vorbeigehen auf einmal wieder hineinscharrt), so waren alle Bedingungen zum Aufgehen des Samens erfüllt, namentlich da sich in den Gräben die Feuchtigkeit sammeln und länger erhalten kann. Daß dieß Verfahren weit weniger kostspielig ist, und dabei fast von ebenso gutem Erfolge sein muß, als das zuerst genannte, ist ziemlich klar, zumal da zwischen den Gräben immer noch gar manches Samenkorn ein passendes Keimbett findet, und so die Besamung eine vollständige wird. Eine derartige, durch die Kunst unterstüßte natürliche Verjüngung verursacht immer noch weit weniger Kosten, als eine Handsaat oder Pflanzung, und erzielt, da leßtere doch meistens mit Nadelholz vorgenommen werden würde, auch ein werthvolleres Material.

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schönes Wachsthum zeigen. Der ganz allgemeinen Anwendung dieser Methode steht leider deren Kostbarkeit im Weg. Um wenigstens einen Theil der mit ihr verbundenen Vortheile zu genießen, und zugleich weniger Kosten zu verursachen, wird auch die Pflanzung vielfach auf kleinen, horizontal in den Berg eingehackten Platten (völlige Kohlmeilerplatten im Kleinen) ausgeführt, und dabei ebenfalls jener Feuchtigkeitsbehälter, wohl noch mit einigen Zuleitungsgräbchen versehen, angewendet. Daß dieß Verfahren aber gegen das vorhergehende immer gewissermaßen nur als Surro gat betrachtet werden kann, erhellt daraus, daß zwischen den einzelnen Platten immer noch viele Feuchtigkeit nach dem Thale zu abfließen kann, wenngleich auch diesem Uebelstande durch Dreiverband der Platten schon beträchtlich gesteuert werden kann. Besonders anwendbar ist diese Pflanzmethode bei kleinen, nach Biermans oder Buttlar erzogenen Pflänzchen ohue Ballen. Man bildet dann nicht nur die beschriebene. Platte, sondern lockert auch in derselben die Erde noch auf 6 bis 8 Zoll Tiefe gehörig auf, ohne jedoch die Erde herauszuhacken und so ein Loch zu bilden; statt des Lehteren läßt man jene Erde alle an ihrem Orte, sticht dann mit einem runden Sehholze von 1 Zoll Dicke ein Loch in die so ganz aufgelockerte Erde, und bringt in dieses das Pflänzchen, welches sehr leicht und schnell gehörig fest angedrückt werden kann.

Die im hiesigen Forst in ausgedehntestem Maaße versuchte und nach allen Richtungen hin sorgfältig beobachtete Pflanzung nach der Methode von Biermans hat hierorts feine besonders hervor Hehenden Erfolge gehabt, namentlich nicht bei der Kiefer. Die Kieferupflanzen im Saatbeete wurden in der Regel im zweiten und dritten Jahre frank, so daß leider der weitaus größere Theil solcher in 1848 ausgeführten Pflanzungen mißrieth. Die damals noch nicht genugsam beobachtete Krankheit bestand darin, daß die Stengel

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