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wárgy soḥ kann, eriwenigstens für diese Meinung nicht das Zeuge b nikss der Tipubitushandschrift geltendiomachen,Dans deren Rande eine Hand des 4-6 Jahrh39fbly 8 B. bemerkt hatch tu nepáticha b τῶν ξ' βιβλίων τῶν βασιλικών λέοντος καὶ κωνσταντίνου, da dieses Zanguiss offenbar zu spät ist, als dass man ihm einige Beweiskraft/ einräumen könntelsüberhaupt woklanuri-vön neinem Präfectender> Vaticans Bibliothek hinzugeschrieben worden.istyumludas räthsel+|hafte trozos und die mangelhafte Ueberschrift im Originalwerke zu verklärem "Auch sieht man nicht recht&aby wie durch eine solchen Annahme der Widerspruch des Theodorus mit sich selbst beseitigt wird, indem fer Nnden beroischen Versei die Basiliken dem Leo, in der Vorrede zum Nomoeanonconmmentarderen letzte Ausgabendem d Constantine alleinzuschreibt überhauptrals Anfertigeroder Basiliken und der Anakatharsis, die er braucht, immer unúru Einen Kaiser nenat) (Justelli(biblioth. II pl9978). Fernéralistein Schriftsteller,'i welcher mehrere Jahrhunderte nach der Anfertigung der Basiliken | lebte dochawold nach dem Grundsätzen aller histor. Kritik ent!! schieden dein zu neuer Autor pals dass man auf seimalleiniges Zeugnisshin eine Thatsache annehmen sollte, welche mit allen! gleichzeitigen Schriftstellern) indirectem Widerspruche steht. Es steht also wohhieher ein geschichtlicher Irrthum des Balsamonɔ zu A vermüthen pɛin der Bezeichnung dessen, der die Basilikenrevisiond vorgenomnien haben solla Sonderbar bleibt es simmerhin, dass deri Vifunds runterlassen that, die in den Leolschen Novelleni enthaltenen t Sanctionen, zB die Aufhebung der Curien oas, waji welche auf die v Abfassung der bee'schen Basilika entschieden eingewirkt haben," einer genauerei Untersuchunge zu würdigen und zur Ausmittelung einer Zeitgrenzenfùrsdie Abfassung dieses Werkes za benutzenb Lehrreicher Awerden die Untersuchungen über die Quellen des Balls silikentexbesund die Entstehung der Basilikenscholien Monjenen wird durchlodie. Mergleichung der Paraphrasen des Theophilus laufu das Bestimmteste nachgewiesen, dass nders Institutionentheil doś...)) selben regelmässig dieser Quella entlehnt worden, doch finden sich auch Spuren von andern Paraphrasen, die vielleicht dem Dorotheus oder Stephanus angehören (S:997–100); ander Digestentext ist, wie schon Zacharia bemerkt hat, regelmässig der Digestenbearbeitungle dess Anonymus entnommen, und, weil diese der Klarheit und Deut lichkeit ermangeltysson sind die Paraphrasen des Cyrillus und idés Stephanus als Anhänge des Textes in dié Scholien geworfen b worden (S1014103); die Codexparthie ist regelmässig aus der Summe des Theodorus oder aus demiszarù nódug des Thalelâus...... genommen, wo dann dies angefügten 9 Libelli and Casusinglei cheh die Anmerkungen des letztern den Scholien verfielen'; // die Novellen werden im Urtext unter Weglassung oder Curialien, dera Próömial und Epilogen eingestellt, und das Ausgelassene wird/ indeng Scholien machigetragen; nur selten sind Summen des Thed»!dorusound Athanasius in den Text gekommen, vielmehr bilden diese ¦¦ einen regelmässigen Bestandtheil der Scholien und zwar dienen die

des erstern als fortlaufender Commentar zum Novellentext, wäh
rend die des letzteren nur beigebracht werden, wo die Novellenins
terpreten über den Sinn der Verordnung verschiedener Ansichten
waren. Es steht sonach aus der Einheit des Gedankenstwelcher
die Bearbeitung der einzelnen Sammlungen des Justinian. Rechts
zum Zweck der Anfertigung der Basiliken durchdringt, zu vermu+
then, dass sich die Gesetzcommission mindestens in drei Sectionén
gespalten hat, von welchen die eine die Pandecten, die andere den
Codex, die dritte die Novellen bearbeitet diat, »wofern man nicht
noch eine vierte für die Institutionen annehmen will, und dass die
Ergebnisse dieser Einzelarbeiten für Text und Scholien, wenn wir
mit dem Vf. deren gleichzeitige Entstehung mit dem Text an
nehmen wollen, später in allgemeinen Conferenzen überarbeitet
und materienweise zusammengestellt worden sind in der Weise,
dass zuerst die Institutionenexcerpte zu stehen kommen, denen
dann die Digestenfragmente, Codex und Novellen folgten; woraus
dann die scharfe, fast in jedem Basilikentitel wiederkehrende
Sonderung seiner Bestandtheile nach den ursprünglichen Quellen
ibre volle Erklärung erhält. Dass diese so natürliche Ansicht von
der Entstehung der. Basiliken dem Vf. entgangen ist, liegt haupt
sächlich an der durchaus äusserlichen Erfassung des Gegenstandes,
die ihn auch verhindert hat, den Grund für jene Sonderbarkeit auf!
zufinden, dass in den Digestenfragmenten die Namen der juristischen
Vf. beibehalten werden, während im Constitutionencodex die Namen
der Kaiser, welche die eingestellten Constitutionen erlassen haben,
verschwunden sind. Daran ist nämlich Schuld die Citirweise der
Digestenfragmente in den älteren Scholien, welche neheni der Zahl
des Buchs, Titels und Fragments auch noch den Namen des Juristën
anführen, von dem das Fragment herrührt, während umgekehrt die
Codexcitate bei Theodorus und Thalelaus, unter Weglassung der Kait
sernamén, sich nur auf die Nummern beschränken. Mit besonderer
Sorgfalt wird die bekannte Auslassung der 271 Novellen Justinians
in den Basiliken behandelt (S. 109-119), und dabei ist ausser deh
ältern Quellen, die schon der Biener'schen Forschunguzu Grinde
lagen, noch die ouzouos diuíoɛ015 Predovaus dem 10. Jahrh.
und der sogenannte Index Reginae. vollständig benutzt. In die-
sen nun wird, zwar eine ältere und neuere Grundlage genau
unterschieden (S. 111); dass aber die ältere ein reines Rubriken-
verzeichnisss der 168 nach Theodorus ist wie hauptsächlich die
Corruptionen in den Anfangsworten der Novellen, die nur durch
Versehen in das Verzeichniss gekommen sind, hat der Vf.nicht
bemerkt, obschonend diess leicht aus Zachariae Avézdurpr
Note hätte entnehmen können. Die Promulgation der Basi
liken wird nach den trefflichen Bemerkungen Biener's nur als eine
Wiederauffrischung des Justinian. Rechts und seines Studiums sim
Oriente dargestellt; sie sind mithin airsprünglich nur eine Declara
tion des bestehenden Rechts unter Ausscheidungmallern späteren
Legislationenyrund į dienen zumb Verständniss der Justinian. Rechts-

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bücher, izdienstheils wegen der unzweckmässigen Vertheilung des Stoffes in mehrere verschiedene Gesetzbücher, theils wegen der Schwierigkeiten der sprachlichen Interpretation, theils endlich unter dem Einfluss der heueren, von den Isauriern herrührenden Legislation so gut, wie in Vergessenheit gekommen waren. Diese Rechtsbücher nun sindies, welche noch fernerhin einige Jahrhunderte hindurch studirt and Gesetzquellen incider Theorie geblieben sind; erst im 11. Jahrh. machte sich die Ansicht der Praktiker von der Alleingültigkeit der Basiliken ind weiteren Kreisen geltend, und so verschwanden die Quellen des rein Justinian. Rechts bereits im 12. Jahrh. (aus) der Praxis des Orients (S. 123–144). 5 Dié Untersuchungen über die allmäligen Vermehrungen und Umarbei tungen der Basilikenscholien in den erhaltenen Handschriften (S. 149 174) scheinen dem jetzigen Standpuncte der Wissenschaft durch aus nicht zu entsprechen. Wenn wir auch der Annahme, dass die älteste Grundlage derselben gleichzeitig mit dem Basilikentexte entstanden bist, die gleichwohl nicht von allen Bearbeitern der Lehre getheilt wird hier nichts weiter das Wort reden wollen so scheinen doch die in Einzelhandschriften der Basiliken vorkommen den Phänomene, ferner auch ihre äussere Beschaffenheit noch viel zu wenig untersucht so sind auch die Resultate der Heimbach'schen Forschung in den Pariser Manuscripten, die erst in /den/Prolegos menene zu den Basiliken mitgetheilt werden sollen, doch noch viel zu wenig dem jurist. Publicumy also auch dem Vf. zugänglich, als dass man von einer Abhandlung über diesen Punct schon jetút einen Abschlussi erwarten könnte. Was Deureriin den Heidelb. Jalirbb. 1835. S. 105Luffa darüber) aus Zacharia's Papieren und dieser in seiner Delineation H. J. G. (R. S. 46 ff. in dieser Bezie lang mitgetheilt haben, ist so oberflächlich und für den jetzigen Stands punct der Forschung so wenig ausreichendy dass es nur aus der beständigen Richtung des Studiums auf andere Gegenstände erklärt werden kann, wenn die Forscher die wesentlichen Momente der Untersuchung ganz aus, den Augen verloren haben. Diese aber Hestehen nicht sowohl in ciner allgemeinen Beschreibung desnausé seren. Zustandes jeder Handschrift, sondern vielmehr in der genauen Sonderung der ältern Glosse, welche als ein fortlaufender Com mentar den Basilikentext regelmässig unischliesst, von den Zu sätzen, die am Rande jedes Ms von späterer Handbtheils aus andern | Handschriften nachgetragen, theils wohl auch als Eracugmissbaugenblicklicher Meditation beigeschrieben worden sind; ferner in der Erörterung der Frage, welche Handschriftenb nicht die vor sprünglichen Scholien, sondern bloss Umarbeitungen und Auszüge derselben bieten der Gesetze, nach welchen und der Zeitz in der diese Verarbeitungen veranstaltet worden sind sodann des Merhältnisses & dereädsseren Randscholien zu den über dem Texte fortlaufenden Bemerkungen, die Fabrot sonderbarerweise fast überall mit jenen alten Marginalscholien ohne Weiteres verbunden hat; hauptsächlich aber in der Angabe der Textauslassungen und ihrer

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Gründe und der aus den Randscholien absichtlich gemachten Ein! schaltungen in den Basilikentext lauter Puncte, vóniederen Wichtigkeit für die vorlieg. Untersuchung der Müberalb keind Ahnung hat auch nicht hat haben können, weil aero sich und auf das gedruckte Quellenmaterial beschränkt und es verschmähts katy die Schätze der Pariser Bibliothek zu diesem Zwebke selbstlau untersuchen, oder untersuchen zu lassenzoAuf die immerd Anordnung der fortlaufenden Randscholien in den ältern Handschriften hat er sich gar nicht eingelassen, also auch nicht bemerkt dass in jedem Einzeltitel des Werkes die alten Digesten und Codex scholien zu jedem Fragmente in einer bestimmten Reihefolge machi einander eingestellt sind durch derch Festhalten wir leicht in den Stand gesetzt werden, den Urheber der folgenden Scholien, die keinen Namen an der Stirn tragend mit hoher Wahrscheinlichkeit zubermitteln, wenn wir es nur der Mühe werth achten, dies ersten Titelscholienbanzusehen die regelmässig mit dem Namen des Ai ters verschen sind.Ganzcumbefriedigend sind die Bemerkungef des Vifs über die doppelten Recensionen des Basilikontextes in der Coislin'schen Hdschr., /welche diebersten neun Bücher enthält und den Cod/Regius 1352, welcher in den ersten 18 Bücher der Fabrot schen Ausgabe zu Grunde liegts (S18211.Er nimmt nämlich für die zuerst erwähnte Hdschrab hedeutende Textinterpolationen an, welche aus andern Quellen entlehntosein sollen, ohne zubledenken, dass es umgekehrtuviel wahrscheinlicher istanden Inhalt dieser Hdschr. für den ursprüngl. Basilikentext anzuselion und, dié Abweichungen desselben vom zuletzt genannten Ms aus Interpois lationen zu erklären, welche dieser Handschrift eigenthümlich sind. Darauf scheint folgende Betrachtung zu führend Ders Cod. Reg. 1352 enthält namentlich im Buch 6 eines Reihe von Tekiraulas! sungen, die einer späteren Handb angehören, ferner assung der Margh nalscholien reichliches Spuren einer selbstständig Mitberarbeitung des alten Scholienbestandes.Aller Lücken im Novellen A sich in dieser Hdschr. vorfinden, werden regelmässi istan lin'schen Hdsehr. ausgefüllt und zwar so, dasschung zur dieser Supplemente als ursprüngliche Basilikenaus dem 16 in Frage gestellt werden magle Für die Codexst benutzt. in demselben Mss ausführlicher finden als ik Grundlage unbedenklich das Nämliche gelten zu müssei Ru reines Ru kürzerör Auszügemins den Text der letzten Hdsbauptsächlich dem Streben des Bearbeiters den Basilikentext adie nursda sammenfällt, und aus der Herübernahme der Theodorus M den Text sehr leicht erklärt werden wag, ganz in derselbutam wie in der Eclogé #des Pseudo-Theodorus über die versed! Bas Bücher der Tüchte Basilikentext oft durch die Einschalturis e Theodorušauszügedadiel ursprünglich in den Scholien standen drängt worden istлogoUeber die Basilikenhandschriften (84186–4plang|?) hat der V. weiter nichts Neues beigebracht was ergibts bte imb Wesentlichen auf den Biener'schen Untersuchungen zu de

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vellentexte, die in der Co

die Bigenschaft leste nicht weiter Men om die sch day1352 scheint

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Vervollständigung einige Notizen von Zacharia und Heimbach be→→ notzt sind. Unbenutzt waren bisher nur einige alte Cataloge über den Bestand der Bibliothek der Königin Catharina, welche sich in der Colbertina vorfinden, einige Umstände in den Schicksalen der Eins zelhandschriften erläutern and hauptsächlich (das) negative Resultat liefern, dass die Hdsehr, woraus die jetzt in Paris befindliche Copie vono Buchy 46-52 geflossen isty wahrscheinlich nie in Frank reich gewesen, sondern in Italien spurlos verschwunden ist (S.b 207fd Also hat wohl Cuiacius für Buch 52591 nicht sowohl die Urhandschrift selbst, als vielmehr dieinn Besitz von Peter Faber befindliche Copies benutzt die jetzt gleichfalls: abhanden gekommen. Die Literargeschichte der Basiliken und die Aufzählung der Ausgabend nehmen b S. 217-257-ein,und bieten nichts Neues, dabei aber viel Unrichtiges, was durch die nächsten Lieferungen der Leipziger Ausgabe widerlegt werden wird. Ueber den Nutzen des Werkes zur Kritik der Justinian. Rechtsbücher wird S.-259-267 so oberflächlich gesprochen, dass man nur bedauern kann, wenn der Vf sich Mühe gegeben hat, den Beweis dessen, was längst durch die Arbeiten von Cuiacius, Biener, Witte und Heimbach ausser Zweifel ist, mit so viel Wor ten und unter Hinweglassung aller triftigen Beweisgründezu führens In der Darstellung der Novellengesetzgebung ist dieselber Methode befolgt worden,awiesimo. Bande; dass hier die Untersuchungen von Witte und Zachariä redlich ausgebeutet -worl den, versteht sich von selbst. Neues findet sich nicht vor, ausser eine recht übersichtliche Zusammenstellung aller Quellen, aus denen wir unsere Kenntniss dieses Rechttheils zu schöpfen haben (S. 260 274) dergleichen indess auch schon Witte im 2Theileder Heimbach'schen Anecdota Mersucht hatte; ferner die: Reduction: der von Freher publicirten Novellen des Basilius auf einzelne Capitel des Prochiron die derselbe aus Codex Palat. 55 geschöpft hat, was indess schon früher Richter's krit. Jahrbbofdeutsche RWiss. 1837) S. 1056 nachgewiesen haben sodann eine ausführliche Beschreibung des Leo'schen, Novellenauszugsoin 156 Capp der einen constanten Anhang zur Synopsis bildet, im Laufe des 10. Jabrh bereits hinzugefügt und offenbar aus der Sammlung der 113 angefertigt worden ist, welche nach der Venezianer Hdschr. von Scrimger vollständig herausgegeben ist, wie sich hauptsächlich aus der Reihefolge der Einzelstücke in beiden Sammlungen ergibt die Ordnung der 56 Capp. ist nämlich nur durch Weglassung unnützer Stücke aus jener Reihefolge entstanden (S. 307313)Inder Untersuchung über die Gültigkeit der Leo'schen Novellen in den spätern Jahrhunderten wird mit Evidenz nachgewiesen, dass das von Cujacius Cobservi et emendatt. lib. 17. cap. 31) beigebrachte Zeug niss, dessen Quelle (weder Zepernick noch Heimbach sd. Ja nachzuweisen vermocht haben, ein Passus aus der sogen. Synopsis Minor Coupon nata arоZeion) unter dem Buchstaben N., und, nur eine Erweiterung der denselben Gegenstand betreffenden Stelle des

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