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handlung wirft der Verfasser die Frage auf, welches der Rechtsgrund der Eriminal-Verjährung im römischen Rechte gewesen fei. Auf den etwa 30 Seiten, welche die Erörterung dieser Frage beansprucht, werden die Ansichten verschiedener Schriftsteller geprüft und verworfen, bis denn endlich der Verfasser darauf verichtet, die Frage burch eine ,,quellenmäßig zu begründende" Antwort zu erledigen. Wäre hier nicht vielleicht die Vorfrage zweckmäßig gewesen, ob auf eine derartige Frage sich in den Quel len des römischen Rechts überhaupt eine Antwort erwarten lasse? - Die 4. Abhandlung betrifft die,,Wirkung der Eriminal-Verjährung nach gemeinem und partikulárem deutschen Rechte". Der Raum gestattet nicht mehr als eine kurze Mittheilung der hier entwickelten Ansichten. Der Verfasser entscheidet sich S. 80 u. 81 dafür, daß durch die Verjährung nicht bloß Untersuchung und Strafe, sondern das Verbrechen selbst aufgehoben werde; denn der Begriff des Verbrechens sei der einer vom Staate mit Strafe bedrohten Handlung, und ebensowenig wie man eine von einem Kinde oder einem Wahnsinnigen begangene Rechtsverlegung Verbrechen nennen könne, ebensowenig könne ein verjährtes Ver brechen noch als Verbrechen bezeichnet werden. Doch im Grunde komme auch gar nichts darauf an (S. 82 ff.), ob man durch die | Verjährung das Verbrechen selbst, oder nur die Criminals Verfolgung deffelben für beseitigt erachte, denn hauptsächlich drehen fich die Controversen darum, ob eine bestimmte Folge des Vers brechens Strafe oder etwas anderes als Strafe fei u. s. w. Die 5. Abhandlung beleuchtet den Einfluß der Criminal-Verjährung auf die Ausübung politischer Rechte. Fehlte schon in der vorauf gehenden Abhandlung jeglich eprincipielle Basis, so ist dasselbe in wo möglich noch höherem Grade hier zu behaupten. Der Verfaffer sagt ganz kurz, darüber laffe sich etwas allgemein Gültiges gar nicht sagen, sondern es komme lediglich auf das positive Recht an. Gut und übersichtlich werden dann die Bestimmungen der verschiedenen Verfassungsurkunden nebeneinander gestellt. Anhangsweise ist eine Literaturübersicht der behandelten Lehre gegeben.

1804 darzustellen, um dadurch dessen Entstehung verständlich zu machen, dann das Gefeß selbst in seinen Hauptmerkmalen vorzuführen, demnächst die Wandlungen, welche dasselbe schon an andern Orten erfahren hat, sowie deffen Gegenwart zu veranschaulichen und so die Vorderfäße zu Demjenigen zu geben, was unter Berücksichtigung der eigenthümlichen preußischen Verhält nisse-bestimmend für die etwa vorzunehmenden Veränderungen und maßgebend für die von demselben zu erwartenden Erfolge sein muß. Die Besprechung der Verbesserungsvorschläge hat er dann als einen Versuch hingestellt, um die Schlußfolgen zu ziehen, oder als eine Kritik der bisherigen Verbesserungsbestrebungen. Jedenfalls ist es sein Wunsch gewesen, in seiner Schrift den Rechtsgelehrten wie den Laien, namentlich allen Landtags= mitgliedern, welche einst über ein Verbesserungsgeses zu berathen haben, ein Material in die Hand zu geben, welches zusammenzutragen nicht eines Jeden Zeit gestattet und nicht eines Jeden Be ruf ist.

Die ganze Auffassung und Darstellung der sehr schäßbaren Schrift verräth überall den erfahrenen und umsichtigen Praktiker, welcher des wichtigen Stoffes durchaus Herr ist. Sehr interes sant sind die historischen Ueberblicke, welche er giebt, und die Vergleichungen der Entwickelung der Hypothekenverfassung in denjenigen Ländern, in welchen die französischen Institutionen Eingang gefunden haben. Eigenthümlich ist es, daß das französische Decret vom 9. Messidor des 3. Jahres der Republik eine Anordnung enthält, welche den Handfesten von Bremen entlehnt zu sein scheint. Danach sollte jeder Eigenthümer eines Grundstücks unter gewissen Bedingungen berechtigt sein, eine Hypothek gegen sich selbst (auf sein Grundstück) aufzunehmen, die er dann auf einer vom Hypothekenbewahrer auszustellenden Bescheinigung, im Fall des Bedürfnisses, wechselmäßig seinem Gläubiger zu ins doffieren befugt sein sollte, welcher lettere sie weiter von Hand zu Hand gehen zu lassen berechtigt wäre. Interessant sind auch die Fragen, welche der französische Justizminister Martin unter dem 7. Mai 1841 den Gerichtshöfen und Anwaltkammern zur BeDasjenige, worüber Dambach sehr kurz S. 110-112 han gutachtung mitgetheilt hat. Noch interessanter sind die alten und delt, nämlich die Lehre von der Verjährung der Strafen, ist der neuen Streitfragen, welche der Verfasser am Schlusse mit vielem Inhalt der oben genannten beiden Inauguraldissertationen, Scharfsinn und richtigem Urtheil erörtert. Läßt sich auch bei eins welche ihre Entstehung einem Preisausschreiben der staatswissen zelnen Punkten mit ihm streiten, so wird man doch im Allgemeischaftlichen Facultät in Zúrich verdanken. Beide Schriften zeichnen seinen Ansichten beistimmen müssen. Unter allen Umständen nen sich durch gründliche, fleißige Arbeit aus und verrathen eine liefert das Buch vieles höchst brauchbare Material zur Verbessetreffliche Schule. (Beide sind Herrn Prof. Ofenbrüggen dedi rung unseres Hypothekenwesens, dem allerdings vor Allem noch ciert.) Was die dogmatische Durcharbeitung anbetrifft, so glaubt mehr, als bisher, nöthig ist, daß es möglichst vereinfacht und, unindessen Referent der Arbeit des Dr. Hirzel den Vorzug einräu- beschadet der Sicherheit, von lästigen schwerfälligen Formen thunmen und mit dieser kurzen Anzeige den Wunsch verbinden zu dür- lichst befreit werde. Das Hypothekenwesen Hamburgs und Mekfen, daß dieselbe ein höheres Interesse finden möge, als derartige lenburgs, sowie die Handfesten Bremens sollten auch in den anArbeiten der Regel nach, wenn auch aus guten Gründen, zu er dern deutschen Staaten, und mehr als bisher, Berücksichtigung wecken pflegen. finden.

Philippi, Landgerichtspräsid. in Elberfeld, über das Hypotheken. Recht in der Preußischen Rhein Provinz, seine Entstehung, Entwickelung und Verbesserung mit Rücksicht auf die Gesezgebung der Nachbarländer Baden, die Niederlande, Belgien und Frankreich. Elberfeld, 1860. Bädeker. (VII, 236 S. gr. 8.) 1 Thlr. 15 Sgr. Der Verfaffer hat mit großer Bescheidenheit seine Schrift lediglich einen Versuch zu einer Vorarbeit genannt, er hat jedoch feine Berechtigung zu einem gründlichen Werke über das Hypothekens Recht in der preußischen Rheinproving schon durch seine Herausgabe einer Erläuterung der Civilstandsgefeße und des Vormundschaftswesens der gedachten Provinz bewährt. Ur sprünglich war es, wie er im Vorwort sagt, seine Absicht gewe fen, eine ausführliche Erläuterung des rheinischen Hypothekenwesens erscheinen zu laffen und so die Trilogie derjenigen Rechts einrichtungen zu beendigen, deren Handhabung auf selbständigen Organen beruht. Er hat indeffen diesen Plan geändert, als er erfahren, daß es nicht die Absicht der Staatsregierung sei, das von Frankreich überkommene Hypothekenrecht unverändert beizu behalten. Nur das, was als Einleitung hat dienen sollen, ist von ihm beendet und in der vorliegenden Schrift in etwas aus führlicher Umarbeitung mitgetheilt. Er hat aber diese selbstán dige Veröffentlichung gerade mit Rücksicht auf eine bezweckte Gefebesánderung, wie sie später das Justizministerium angekündigt hat, für nüßlich gehalten. Seine Absicht ist nämlich dahin gegangen, in kurzen geschichtlichen Umrissen den Rechtszustand Frankreichs in Betreff des Hypothekenwesens vor dem Gesez von

Str.

Untersuchungen über das europäische Gleichgewicht. Berlin, 1859. Schneider. (VIII, 435 S. gr. 8.) 1 Thlr. 20 Sgr.

Franz in Berlin, unternimmt es, den rathlosen deutschen StaatsDer Verfasser dieser Schrift, wahrscheinlich Constantin männern mit seinem Rathe beizustehen und ihnen die Wege anzugeben, auf welchen ohne Bruch der Verträge und Rechte, vielmehr durch Weiterentwickelung der Bundesverfassung, Deutschland zu Macht und Ansehen gelangen könnte. Sein Grundge= danke ist der. Das europäische Gleichgewicht, welches unleugbar auf innerer Wahrheit und internationalem Bedürfniß beruht, ist durch das Zusammenfallen der heiligen Allianz aufgelöst, und der Napoleonismus bedroht das ganze europäische Staatensystem mit dem Umsturz. Nur eine große Coalition kann diese Gefahr abwenden. Diese Coalition muß von den germanischen Staaten gebildet werden, und der Kern derselben ist der deutsche Bund, welcher die Aufgabe hat, die Basis einer deutschen Politik zu bilden, und an Erfüllung derselben bisher nur dadurch gehindert worden ist, daß die zwei mächtigsten Mitglieder derselben neben dem Bunde eine eigene Großmachtspolitik behauptet haben. Dieß hat nicht nur Deutschland, sondern auch jenen beiden Staaten großen Schaden gebracht und muß in Zukunft aufhören, denn die beiden deutschen Großmächte sind eigentlich nichts anders als deutsche Markgrafschaften, Grenzhüter des deutschen Reiches, mithin zu keiner eigenen Politik berechtigt, sondern durch ihre ge schichtliche Natur darauf angewiesen, ihren Schwerpunkt in dem

deutschen Bunde zu suchen, der an die Stelle des deutschen | Reiches getreten ist. Aus dieser Theorie folgert nun der Vers faffer die Zumuthung an Desterreich und Preußen, daß sie ihre Großmachtsstellung aufgeben und sich darauf beschränken sollen, Werkzeuge und Diener des deutschen Bundes zu sein. Eben damit ist aber nun der Verfasser mit seiner Theorie bei einem Resultate angekommen, das gegenüber den wirklichen Machtverhältnissen _in's Lächerliche geht, denn die Großstaaten sind im Besiß der Macht, während der deutsche Bund derselben entbehrt und nach seiner ganzen 40jährigen Vergangenheit keinen Anspruch darauf machen kann. Die deutschen Staatsmánner werden daher mit dem Rathe des Verfassers nichts anzufangen wissen. So verfehlt nun auch der Kern der Schrift ist, so darf doch nicht verkannt werden, daß den Untersuchungen gute ge: schichtliche Studien zu Grunde liegen, und daß über die Entwicke lung der einzelnen deutschen Staaten seit Auflösung des Reiches manche richtige Beobachtungen darin niedergelegt sind.

Mythologie.

Choice notes from,,Notes and Queries". Folk Lore. London, 1859. Bell and Daldy. (VI, 304 S. gr. 8.) 1 Thlr. 20 Sgr.

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annasn 30; an diese gespenstigen Hunde schließen sich, wie bei uns der Welthund, so dort der trash oder skriker 23, anderwärts shuck genannt, der, ursprünglich der Bote des Todesgottes, noch heute seine Wohnung auf den Kirchhöfen hat. Ein Rest des Undenkens an Wodan, den wilden Jäger, ist auch noch der wie bei uns um die Weihnachtszeit auftretende Schimmel, der dort eben so durch den stets dazu aufbewahrten Pferdekopf mit der Klapper: vorrichtung und ein weißes Laken gebildet wird; so in Cheshire, aber auch in Wales 29, es wird hier zu untersuchen bleiben, ob er hier stets ohne darauf befindlichen Reiter vorkam, ob sich das Eindringen von den Angelsachsen her oder der Gebrauch auch bei den Iren und Hochschotten nachweisen läßt, denn daß er auch hier schon ursprünglich heimisch gewesen sein könnte, möchte bei Erinnerung an den auf weißem Rosse vorkommenden O'Donoghue nicht unwahrscheinlich erscheinen." An diese Weihnachtsgestalt schließen sich andere Mittheilungen über die zu derselben Zeit üb lichen Spiele, über den Christbrand und mannichfachen Aberglauben 196 f. Daß der Herenglaube auch in England in den bei uns vorhandenen Formen erscheinen werde, ließ sich schon aus anderen Mittheilungen vorausseßen; so finden wir denn auch hier die Wandlung derselben in Hasen und weiße Kaninchen 27. 81. 159. 177 (wie auch der Geist eines Schloffes als Hase er: scheint 115), jene können auch hier nur mit Silber getroffen wer den 27. 81; gegen die Heren schüßt ein vor die Thüre genageltes Die in London seit mehreren Jahren erscheinende Wochen- Hufeisen 84 (in Esser dient es dazu to keep the wild horse schrift Notes and Queries hat es sich bekanntlich auch zur Auf- away 65); wie man in Westfalen die Thür durch einen verkehrt gabe gemacht, die in unserer Zeit schnell dahinschwindenden Reste dagegen gestellten Besen (vor den Heren) oder durch einen Zweig der Volksüberlieferung in Sage, Märchen, Liedern, Gebrauchen verschließt, so auch hier durch jenen 55 und durch dieses (vergl. und Glauben zu sammeln, und so vor dem Untergange zu retten. Athenaeum 1846, p. 1042); das Entsehen der Heren heißt to Aus den in dieselbe geflossenen reichlichen Beiträgen hat der Herz overlook 82, es wird geübt durch das evil eye 129; um den ausgeber derselben, W. J. Thoms, die meisten der unter jene Zauber der Here zu brechen, bedient man sich derselben sympathe Kategorie gehörigen Notizen gesammelt und in einem Bändchentischen Mittel wie bei uns, namentlich auch des Brennens 83. unter dem obigen Titel veröffentlicht. Wir können demselben für Wie die Seele bei uns, erscheint sie auch in England als blauer diese Herausgabe nur dankbar sein, wenn wir gleich gewünscht Dunst 119 oder als Vogel 117, und man öffnet deßhalb auch hätten, daß einmal manches etwas kürzer gefaßt und dann auch dort die Fenster, damit sie hinausfliegen könne 117, dabei heißen der Stoff wenigstens im Großen und Ganzen etwas übersicht die weißen Nachtschmetterlinge (auch speciell für die Seelen die licher geordnet worden wäre. Denn der Natur folcher Mitthei- bischer Müller gehalten 46) in Yorkshire,,souls", und fairies lungen gemäß ist ja der Inhalt ein sehr verschiedener, und es und moths werden zugleich mit dem Namen piskeys belegt 61, dauert z. B. bei einzelnen angeregten Punkten lange, ehe ein ebenso wie sie bei uns Elben heißen, die armen, zwischen den brauchbares Körnlein zum Vorschein kommt, während in anderen Thürangeln büßenden Seelen 117 stellen sich dem gleichen Glau Mittheilungen Kürze der Darstellung mit lebendiger Frische geben in der Oberpfalz, Schönwerth I, 237 zur Seite. Unter den paart erscheint. Doch sehen wir von allen Mångeln und Vorzü- Gebräuchen hebe ich noch hervor den dem jungen Ehepaare und gen der Form ganz ab, so bleibt der Inhalt an sich immer noch | anderen nachgeworfenen Schuh, über den John Thrupp 263– bedeutend genug. Daß für uns Deutsche ganz besonders dasjenige 265 die richtige Erklärung gegeben hat, wie die in den westfälischen von Interesse ist, was mit unseren Ueberlieferungen übereinstimmt, Sagen II, 39 gegebenen Nachweise zeigen; die mannichfachen braucht wohl kaum gesagt zu werden, denn die Masse desselben | Sitten in Betreff der Bienen stimmen ebenfalls vielfach mit den giebt uns den Beweis, daß, was sich so Uebereinstimmendes fin- deutschen überein, man vergl. 45. 65. 180. 208–215. Unter det, bereits aus der alten Heimath mit herübergebracht sein den Sprüchen und Gebrauchen bei Krankheiten vergleiche man müsse, wenn auch Einzelnes unzweifelhaft erst als aus gelehrter den von Balder's Pferde 37. 64, gegen Zahnschmerz 62. 168 mit oder anderweitiger Mittheilung entsprungen angesehen werden ähnlichen in Deutschland; das Durchziehen bei Krankheiten 88, mus (man vergl. z. B. den auf S. 267 mitgetheilten Spruch: das Einpflöcken 245. Diese Nachweise werden genügen, um von Jasper fert mirham etc., mit der chemnißer Rockenphilosophie dem Reichthume des Inhalts einigermaßen einen Begriff zu S. 299). Referent hebt daher aus der großen Menge interes geben. santen Stoffes, um nur einige Andeutungen zu geben, folgendes aus: Während alte Namen von Göttern und Göttinnen aus der Volkserinnerung vollständig verschwunden zu sein scheinen, sind doch die mit unseren deutschen Zwerg- und Elfensagen stimmenden Sagen von fairies (heißen auch pixies oder piskeys 220 oder derricks in Devonshire 222) zahlreich vertreten, wir finden hier mehrmals den vom Elfenmahl heimgebrachten Becher 56. 74; den abziehenden Elfen, dem, da er zerlumpt war, ein neues Kleid hingelegt wurde, 75. 221; schmiedende fairies gleich unse ren 3wergen, 146; folche, die wie unsere Bergmánnchen gern in erzreichen Gegenden wohnen, 222, finden, daß sie wie unsere Elben durch ihr Geschoß das Vieh verderben, 38 u. dergl. m. Besonders wichtig war dem Ref. die Sage von dem im Sacke gefangenen fairy 147, weil sie sich an den von ihm in den westfå Lischen Sagen S. 324-332 besprochenen Sagenkreis, namentlich an Nr. 2, genau anschließt, da die dort behandelten Sagen sich nun auch hier (in Lancashire) fast in gleicher Form wie dort fin den, ist an dem hohen Alter nicht mehr zu zweifeln, es wäre nur zu wünschen, daß man aus den notes und queries mehr darüber erfahren könnte. Neben dem dem wilden Jäger zur Seite treten den Arthur findet sich noch eine eben dahin gehörige Vorstellung vom devil and his Dandy dogs 78, so wie die der welschen cron

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Kunstgeschichte.

A. K.

Weiss, Herm., Prof. an d. k. Akad. d. Künste zu Berlin, Kostümkunde. Handbuch der Geschichte der Tracht, des Baues und des Geräthes der Völker des Alterthums. Mit 1945 Einzeldarstellungen nach Originalzeichnungen des Verfassers. (Holzschn. im Text.) 1. Abth. Die Völker des Ostens. 2. Abth. Die Völker von Europa. Stuttgart, 1860. Ebner u. Seubert. (XXIV, 1434 S. gr. 8.) 8 Thlr. 24 Sgr.

Nach dem vor fünf Jahren ausgegebenen Prospectus, dem bald nachher die erste Lieferung folgte, sollte das in d. Bl. bisher unbeachtet gebliebene Werk in 7-8 Lieferungen von je 8 Bogen erscheinen und die Geschichte des Kostúms aller Zeiten bis auf die Gegenwart umfassen. Es ließ sich indessen schon aus der 1856 erschienenen dritten Lieferung, die sich noch immer im Oriente hielt und noch nicht einmal die Völker Kleinasiens und Indiens behandelt hatte, ersehen, daß, wenn die Aufgabe in demselben Maßstabe, wie der Anfang, gelöst werden sollte, die Zahl der beabsichtigten 8 Lieferungen sic) mindestens verdoppeln, wenn nicht

gar verdreifachen würde. So schritt das Werk, seinem ursprüngs lichen Maßstabe folgend, fort, und kam im Laufe dieses Jahres bis zur 11. Lieferung, womit außer dem Orient nicht allein die alten Völker Griechenlands und Italiens, sondern auch zuvor die des übrigen Europa's, mithin das ganze Alterthum seinen Abschluß erreichte. Weit entfernt, dem Verfasser aus jener Verrechnung, die sich der Prospectus zu Schulden kommen ließ, einen Vorwurf zu machen ein solcher würde ihn treffen, wenn es sich um ein Werk in lexikalischer Form handelte sind wir erfreut, jest nach dem Erscheinen der 11. Lieferung etwas Ganzes, nämlich das ganze Alterthum, vor uns zu haben. Wir werfen deßhalb einen neugierigen oder vielmehr wißbegierigen Blick in die mit der 11. Lieferung gegebene Vorrede, um zu sehen, ob es troß dieser Verwandlung des Litels aus,,den frühsten Zeiten bis zur Gegenwart" in die Worte,,der Völker des Alter thums" noch des Verfassers Ubsicht ist, auch das Mittelalter und die Neuzeit so zu behandeln. Sie sagt uns (S. XV), daß dies allerdings um so mehr seine Absicht ist, da er zur Darstellung des Mittelalters sich im Vollbesige des erforderlichen, weitschichtigen Materials befinde und sich auch im Uebrigen feine Verhältnisse in einer für die Fortführung des Planes günstigen Weise gestaltet haben. Je erfreulicher diese Aussicht ist und je mehr wir dem bis jest Vorliegenden das Lob der gründlichsten Forschung, der größten Umfichtigkeit und des eminentesten Fleißes zu spenden haben, desto inniger wünschen wir, daß dem Verfasser die zur Forts fehung der ungeheuren Arbeit nöthige Kraft des Körpers und des Geistes verbleiben möge.

| culturlichen Verhältnissen vor Allem der praktische Gesichtspunkt, der den Verfasser geleitet hat: nämlich das Bedürfniß der Künst ler, welches er im Auge gehabt hat. Die Beschreibungen und Abbildungen sind also, von einem Verfasser, der selber Künstler ist, ausgehend, wesentlich für Künstler bestimmt und werden ihren Zweck gewiß erfüllen, so weit nicht für die einzelnen bildlichen Darstellungen die Farbe nothwendig ist. Sie mußte leider von sämmtlichen Abbildungen, da sie Holzschnitte sind, ausgeschloffen bleiben. Daß aber nicht bloß das Bedürfniß des ausübenden Künstlers berücksichtigt ist, sondern auch das des Gelehrten und des Forschers, ersieht man mehr noch als aus dem Terte aus der einen großen Theil der Anmerkungen ausmachenden Angabe der Literatur, aus welcher hervorgeht, daß die Frucht der günstigen örtlichen Stellung des Verfassers in einer Stadt wie Berlin eine Fülle von Belesenheit und Sachkenntniß ist. Das einzige, was wir in Bezug auf den Text als ein Aeußerliches auszusehen ha= ben, ist die Masse der gesperrt gedruckten Wörter. So viele Hervorhebungen verlieren an Kraft und Bedeutung; andere Druckverschiedenheiten wären bei den lateinischen Lettern zweckmäßiger gewesen. Eine den Gebrauch des Buches fördernde Zugabe ist das vollständige Register.

Tonkunft.

Kein Generalbass mehr! Dafür: der Geist der Einheit (1) in der musikalischen Progression. Ein Beitrag zur Musikwissenschaft. Wien, 1860. Wallishausser. (VIII, 66 S. 8.) 12 Sgr.

Obwohl also nur die Völker des Alterthums behandelnd, find doch die Grenzen des vorliegenden Inhaltes so umfassend, fo weit ausgedehnt, daß wir die uns in d. Bl. gesteckten Grenzen weit überschreiten würden, wenn wir in die Hervorhebung oder Wir thun vielleicht am besten, wenn wir den Titel der kleiBesprechung von Einzelheiten eingehen wollten. Dazu ist die Fülle des gegebenen Materials viel zu groß. Wir fürchten, jene beln und ibn ersuchen, uns zu der Masse musikalischer Lehrbücher nen anonymen Schrift in eine Bitte an ihren Verfasser verwanGrenzen schon durch bloße Darlegung des Planes, der Unordnung ja nicht noch einen Generalbaß mehr geben zu wollen; unferen und der Behandlung des Gegenstandes zu überschreiten. Aus dem Titel geht hervor, daß der Verfasser unter dem Worte,,Kostüm" bisherigen Generalbaß aber durch seine Methode völlig bei Seite nicht etwa nur das zur Bekleidung und Ausschmückung der geschafft zu sehen, wie der etwas marktschreierische Titel verspricht, menschlichen Körper verwendete Material und die dem Material steht schwerlich in Aussicht, und es theilt das Schriftchen das gegebene Form, also Kleidung, Schmuck, Rüstung und Waffen oder,, keine Schwindsucht mehr"; sie wollen zwar viel, aber ihre Schicksal ähnlicher Broschüren, wie z. B.,,keine Wanzen mehr versteht, sondern auch die Wohnungen, Gebäude und Geräthe, alfo mit einem Worte alles das, was der Weise der äußeren Er: Versprechungen erfüllen sich nicht. Wir hatten nichts dagegen, fcheinung des Lebens angehört und gleichsam den plastischen Aus- wenn man unseren Generalbaß wissenschaftlich vereinfachte, wie druck, die Form des Lebens ausmacht. Dieses ganze äußere Le- der Verfasser will, nur dürfte er nicht wähnen, dies z. B. zu erben der Völker des Alterthums ist es, welche er hier in seiner ges reichen, wenn er für die fünf enharmonischen Töne des es ges schichtlichen Entwickelung zur Darstellung bringt. Da nun aber as b, die auch cis dis fis gis ais heißen können, die Buchstaben diese Form des äußeren Lebens in vielfachem, innerem 3usami, k, l, m, n vorschlägt, da wir leugnen, daß der ein wahrer Musimenhange mit der Form des inneren Lebens der Völker steht und von legterem bedingt wird, so ist klar, daß die Geschichte des Co: stume in diesem weiteren Sinne des Wortes einen wesentlichen Bestandtheil der allgemeinen Culturgeschichte der Völker aus macht. Wir erhalten also hiermit, und darin besteht ein Hauptvorzug des Werkes, einen großen Theil der ganzen Culturgeschichte der Völker des Alterthums, nämlich die ganze Geschichte der aus Beren Cultur. Derfelbe Titel des Buches enthält aber auch die vom Verfasser für seinen Stoff stets zum Grunde gelegte Dreis theilung, die nach stets vorausgeschickter Vorbemerkung über den Charakter des jedesmaligen Landes und Volkes zuerst von der Tracht handelt, worunter also nicht allein die Bekleidung und der Schmuck beider Geschlechter im Frieden, sondern auch die für ben Krieg erforderliche Bekleidung und Bewaffnung verstanden wird; fodann von den Gebäuden aller Art, wobei natürlich die menschliche Wohnung, sei es Zelt oder Haus, den Ausgangspunkt bildet, der dann auf die übrigen für den Gottesdienst, für den öffentlichen Verkehr und das Leben im Kriege (zu Lande wie zu Wasser) bestimmten Bauten hinüberführt; endlich von den Gerathen aller Art, die wiederum, falls unsere Kunde von den einzelnen Völkern so weit reicht, in die Geräthe des Hauses, der Bimmer, der Küche, in Geráthe für Spiele, Musik und Gymna: tik, in Geräthe für das Landleben und den Ackerbau, für den Krieg, für den Gottesdienst und, insofern wir etwas darüber wissen, für die einzelnen Gewerke zerfallen.

Das ist in allgemeinen Zügen das Schema, nach welchem der Verfasser je nach der Culturstufe und den vorhandenen Nachrichten feinen gewaltig reichen Stoff gegliedert hat. Bei der Bes handlung dieses Stoffes ist es neben den angedeuteten allgemeinen

fer ist, dem des oder cis gleich ist. Hier stehen Gefeße der Modulation ein für allemal fest, an denen eine solche musikalische Stenographie scheitert. In Nr. 40 des Jahrg. 1859 b. Bl. haben wir einer musikalischen Sonderbarkeit gedacht, die sich auf eine neue Claviatur bezog. Dieser Schumann'schen Claviatur prophezeit der Verfasser baldigste Einführung, da man nach derfelben nur zweierlei Ürten Durscalen erhält, nämlich mit 3 weiBen und 4 schwarzen oder mit 3 schwarzen und 4 weißen Tasten, wodurch man der jest üblichen Claviatur des Privilegium neh men will, daß die C-Skala die weißen Untertasten allein besigt. Wir bezweifeln auch die Richtigkeit dieser Vorausseßung. Uebrigens erscheint uns der Verfasser als ein etwas verwilderter Pythagorder, der, berauscht von der Idee der Zahl, uns mit den Resultaten feiner Meditationen bekannt machen will, die er nicht ohne Verdauungsbeschwerden auf dem Felde des Generalbasses versucht hat. Er sagt von der musica sacra der Alten, fie bewegte fich großentheils nur in enger Modulation. Ihre Formen hätten Diese Musik sei den Glasgemälden eines Domes vergleichbar, etwas Ruhiges, Erhabenes, die Tonica schimmerte stets durch. denen bloß die einfachsten ungebrochenen Farben zu Gebote ste= hen. Diese natürliche Urmuth habe daher etwas Rührendes, Heiliges. Auch durch die musica pythagorea des Verfassers schimmert mitunter die Tonica eines richtigen Gefühles durch, doch möchten wir das Motto seines Hypocrates (sic) um åndern in ars brevis, vita longa, uns und dem Verfasser zum Troste.

Vermischtes.

Die Grenzboten. Hrsg. von G. Freytag u. J. Schmidt. Nr. 2. 3nh.: Italien und die Interessen Gurova's. Das Ergebnis der Ständes Der König Fried

wahlen in Holstein. Urheberrecht u. Nachdruck.
rich der Zweite von Preußen u. die deutsche Nation.
netiens u. die Bedeutung des neusitalienischen Reichs.

Allgemeine Zeitung. Beilage Nr. 358–364. 1860.
Inh. Deutschlands nächste Aufgabe.

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Hift. polit. Blätter f. das kath. Deutschland. 46. Bd. 12. Hft. 1860.
Inh. Magdeburg, Tilly u. Gustav Adolf. II. Hiftor, Novitäten. I. Dr.
Ennen u. Gders: Duellen zur Geschichte der Stadt Göln. II. Dr. D.
T. v. Hefner: Chronik der Stadt Rosenheim. III. Dr. Vorreiter: Luther's
Ringen mit den antichriftl. Principien der Revolution. Der Zwischen-
fall mit Bring Lucian Murat; dessen Better auf dem Seil.

Der Befiz Bez Anregungen f. Kunft, Leben u. Wissenschaft. 1. Heft.

Die französischen Zustände. L'Empereur François Joseph 1 et l'Europe. Graf Aberdeen. (IV.)Miani's zweite Reise zur Entdeckung der Nilquellen. Zur Geschichte der Massimi u. anderer röm, Familien. Die hydrographische Anstalt der österreich. Kriegsmarine. Rußland unter Alexander 11 Nikolajewitsch. (III.) — H. v. Sybel, „Geschichte der Revolutionszeit von 1789 bis 95." (1. 11.) Mortier de Fontaine u. die heutigen Concerte. Die Borenseegürtelbahn. Gregorovius,,,Siciliana." - Die Preußen in Japan. -,,Italienisches Liederbuch" von P. Heyse, u.,,Romanzero re." von Geibel und v. Schack. Der Marquis v. Dalhousie. (II.) - David Urquhart über den Libanon. Schach der Königin! - Der Proces Richter und die Armeelieferungen. Der neue deutsche Poftvereinsvertrag. Rück blick auf die Versammlung der eitgenössischen Räthe. Wissenschaftl. Beilage der Leipziger Zeitung. 1860. Nr. 105 u. 1861. Nr. 1 u. 2. Inh. Russische Zustände.

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Landwirthschaftl. Briefe aus England. I. II.
Notizen.

Dresoner Musikskizzen (December 1860).
Morgenblatt für gebildete Leser. Nr. 1.
Inh. A. Auerbach, aus: Joseph im Schnee. Rabelais, nachgeahmt im
19. Jahrh. - Fürst Butiatin u. Arthur Schopenhauer. — Correspond.-
Nachrichten: Berlin. Wien.

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Das Ausland. Nr. 1.
Inh. Die Riesenbäume Californiens. Das heilige Land u. die Italiener.
Bauerns u. Wetterregein der Andalusier. — Das Luftschloß des chines.
Kaisers Yuen-ming-yuen.— Trüffel. – Rückblicke auf die polit. Geschichte der
großen Mächte. 3. Defterreich. Unter den Indianern. — Kleine Mitthei-
fungen zu den aufgefund. Gegenständen im Theater des Herodes Atticus,
Die Natur. Hrsg. von D. Ule u. K. Müller. Nr. 1 u. 2.
Snh. D. Ule, die Aftrologie. I. H. Bettziec-Beta, das hornlefe
Musethier. K. Müller, der Deutsche u. die Natur. 1. Ginleitung.
2. Der Deutsche u. seine Heimath.D. Buchner, die Geschichte der
Feuerzeuge. I. H. Jäger, deutsche Bäume. 1. Die Linde. — Kleinere
Mittheilungen.

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Preußische Jahrbücher. Hrsg. von R. Haym. 6. Bd. 6. Hft. 1860.
Inh. Unsere Historiker. Die Erziehung der Jugend zur Wehrhaftigkeit.-
Gin Brief Goethe's an den Herzog von Weimar. Die wirthschaftliche Verzeichniß antiq. u. Auct.-Kataloge, mitgeth. von H. Hartung.
Reformbewegung in Deutschland. Hannovers Staatswirthschaft in den
lehten 12 Jahren. Zum Stieber'schen Prozeß. Aus Defterreich).
Antiquarische Kataloge:

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Wir bringen hiermit in Erinnerung, dass Abhandlungen über die im Jahre 1858 gestellten Preisaufgaben der Rubenow-Stiftung:

I. Die Geschichte der Aufnahme des römischen Rechts in Deutschland,

II. Darstellung der Eigenthumsverhältnisse an Grund und Boden in Pommern und Meklenburg während des 12., 13. und 14. Jahrhunderts,

vor dem 1. Juni 1861 einzusenden sind.

Greifswald, den 27. December 1860.

Rector und Senat der Königl. Universität.
Dr. Hoefer.

Druck von Breitkopf und Härtel in Leipzig.

Literarisches Centralblatt

1861.

19. Januar.

für Deutschland.

Verantwortlicher Herausgeber Prof. Dr. Fr. 3arnde.

Verlegt von Eduard Avenarius in Leipzig.

Diese Zeitschrift erscheint jeden Sonnabend. Der Preis für ein Vierteljahr ist 1 Thlr. 10 Sgr.

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No 3.

Kunde von der Reformationszeit wesentlich bereichert. Insbesons dere ist dieses in Betreff Capito's, der bis dahin gar wenig bes kannt war, mit Dank hervorzuheben. Auffallend ist es uns nur, daß der Verfasser über Bußer's so bedeutende reformatorische und organisatorische Wirksamkeit in Hessen fast gar nichts mitgetheilt, wenigstens die Hauptsachen nicht berührt hat. Ueberhaupt ist der leste Theil der Biographie Buser's weit weniger vollständig dars gestellt als die frühere Zeit.

Inh. Dr. Fisher: „Die Gründung der Kgl. Friedrich-Wilhelms-Univers | Ebert, With, Prediger 2c. in Cassel, die Geschichte der evangeli.
fität zu Berlin," von Köpke. Weiße, der historische Chriftus.
Nachrichten. Literatur: Eine zweite Ghe," aus Wigand's Pocket
Miscellany. ,,Reform des jüdischen Gottesdienstes," von Geiger.

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Allgem. Kirchen-Zeitung. Red. von C. Strack. Nr. 99–102. 1860.
Inh. Melanchthon als Pädagog. II-IV. Die syrischen Märtyrer-Kinder.
Neue Kirchen- u. Schul: Visitationsordnung im Herzogth. Sachsen
Altenburg. I. II. Tb. Gulmann, das Verhältniß von Bild u. Sache
in den prophetischen Schilderungen. 7.
Kirchliche Mittheilungen und
Nachrichten.

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Algem. kirchliche Zeitschrift. Hrsg. von D. Schenkel. 1. Heft.
Inh.: entel, kirchliche Betrachtungen. 1-5.

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Streiflichter auf die neuefte theologische u. der Theologie verwandte i teratur u. deren Zusammenhang mit den kirchl. Zuständen.— Kirchl. Chronik. Baum, Joh. Wilh., Prof. am protest. Seminar u. Prediger 2c. in Straßburg, Capito und Bußer, Straßburgs Reformatoren. Nach ihrem handschriftlichen Briefschage, ihren gedruckten Schriften und anderen gleichzeitigen Quellen dargestellt. Elberfeld, 1860. Friderichs. (XIX, 611 S. gr. 8.) 2 Thlr.

A. u. d. I.: Leben und ausgewählte Schriften der Väter und
Begründer der reformirten Kirche. Herausg. von Dr. J. W.
Baum, R. Christoffel, Dr. K. R. Hagenbach, K. Pesta
lozzi, Dr. C. Schmidt, Lic. E. Stähelin, Lic. K. Sudhoff.
Eingeleitet von Dr. K. R. Hagenbach. 3. Bd.

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schen Kirche in Kurhessen von der Reformation bis auf die neueste Zeit, das Zeugniß des Unions charakters dieser Kirche, kurz dargestellt. Caffel, 1860. Scheel. (VIII, 328 S. gr. 8.) 28 Sgr.

Wir glauben, daß Hr. Pfarrer Ebert zu Cassel durch Vers offentlichung dieser Schrift sich um das kirchliche Interesse im evangelischen Kurhessen sehr verdient gemacht hat. Freilich enthält dieselbe nur eine einzige Notiz (nämlich die Note 61), welche als Bereicherung der Wissenschaft anzusehen ist; aber dennoch begrüßen wir dieselbe als eine der erfreulichsten und dankenswers Kirchl. Mittheilungen.thesten Erscheinungen, die aus den Reibungen der kirchlichen Parteien in Kurhessen hervorgegangen sind. Vor Allem eignet der Schrift des Hrn. Pfarrer Ebert das Verdienst, daß sie die Ges schichte der hessischen Kirche von den Anfängen der Reformation an bis zur Gegenwart darstellt, was bisher in keiner auf die hess fische Kirchengeschichte bezüglichen Schrift geschehen ist. Allers dings ist es zunächst nur die confessionelle Seite der kirchlichen Entwickelung Hessens, welche der Verfasser hierbei in's Auge faßt; allein einmal ist dieselbe gerade für die Gegenwart die interessanteste Partie der hessischen Kirchengeschichte, und sodann hat es Ebert nicht versäumt, zur Erläuterung der Geschichte der confessionellen Entwickelung der hessischen Kirche auch die angrenzenden Seiten der Geschichte derselben in seine Darstellung mit aufWie die rühmlichst bekannte (leider bis jest unvollendete) zunehmen. Außerdem zeichnet sich die Schrift des Hrn. Pfarrer Biographie Beza's, welche der Verfasser veröffentlicht hat, so Ebert durch ihre echt historische, objective Darstellung aus, die zeugt auch dieses Werk von der hervorragenden historiographischen wir nur in einer einzigen Beziehung vermissen. Ebert hatte es Begabung desselben, weshalb wir Baum's,,Capito und Bußer sich zur Aufgabe gemacht, den Unions charakter der evangelischen zu den vorzüglichsten Arbeiten rechnen, welche die treffliche Samm: Kirche Heffens zu beweisen. In Betreff der lutherischen Kirche lung der,,Báter und Begründer der reformierten Kirche auf Kurheffens hat Ebert freilich diesen Beweis zu erbringen gar zuweisen hat. Die Darstellung ist in drei Bücher vertheilt. In nicht versuchen können, da dieselbe bis zu der Zeit, wo der Ra dem ersten, das sich auf,,die Zeiten vor und anfangs der Refor: tionalismus die confessionellen Scheidewände niederwarf, sich jemation" erstreckt, wird Capito's und Buber's Leben bis zur Un- derzeit der strengsten und starrsten Exclusivität befleißigt hat. kunft beider in Straßburg im Jahre 1523 beleuchtet. Im zwei Daher beschränkt sich Ebert darauf, den Unionismus nur in der ten Buche:,,die Reformation in Straßburg durch die Haupt- Geschichte der althessischen und der reformierten Kirche von Hessenorgane derselben, Capito und Buzer, 1523-1529, werden uns Caffel zu verfolgen, was demselben leicht fallen konnte, da die die überaus lebensvollen und interessanten Zustände Straßburgs reformierte Kirche in allen Landen und zu allen Zeiten die Union bis zu Capito's und Buger's Ankunft daselbst, sowie die refor mit der lutherischen Kirche angestrebt hat. Indessen ist es nicht matorische Wirksamkeit beider in Straßburg und die Theilnahme dieser Gesichtspunkt, von welchem aus Hr. Ebert den Unionismus der dasigen Gesammtbürgerschaft an derselben, durch welche die der reformierten Kirche Kurhessens betrachtet. Vielmehr will derReformation im Jahre 1529 verfassungsmäßig recipiert wurde, felbe gerade hierin eine unterscheidende Charaktereigenthümlichkeit vorgeführt, worauf im dritten Buche ein,,Abriß der ferneren der hessischen Kirche erkennen und dadurch ist die Objectivität seiLebensthätigkeit Capito's und Buser's" gegeben wird. Den Abner Darstellung hier und da allerdings beeinträchtigt worden. schluß des Ganzen bildet ein Verzeichniß der gedruckten Schriften Wenn z. B. Ebert (S. 204) die Meinung außert, daß die alt= beider Reformatoren in chronologischer Folge. Die Darstellung hessischen Kirchenordnungen von 1539, 1566 und 1573 in der ist durchweg objectiv und dabei lebendig, anschaulich und fesselnd, Hauptsache als den lutherischen Charakter an sich tragend angeverdienstlicher jedoch als dieses ist die Grundlichkeit und Selb- sehen werden könnten, so ist dieses, wie die theologische Facultät ständigkeit der Forschung, durch welche sich Baum's Schrift aus zu Marburg in dem von ihr über die hessische Confessions- und zeichnet. Ganze Maffen bisher unberührt gewesener Quellen hat Katechismusfrage abgegebenen Gutachten nachgewiesen hat, nicht derselbe zum erstenmale mühsam ausgeschöpft und dadurch unsere richtig. In Hessen ist eben wie anderswo die lutherische Kirche

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