Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

lutherisch und die reformierte ift reformiert. Über freilich wie überall, so hat auch in Kurhessen die reformierte Kirche von Ans fang an eine entschieden unionistische Tendenz gehabt.

Geschichte.

Argovia. Jahresschrift der histor. Gesellschaft des Kant. Aargau

durch E. L. Rochholz u. K. Schröter. 1860.

[ocr errors]

1

Inh. : Chronik des histor. Vereines.-E.L. Rochholz, das rheinfeldner Stadtrecht vom Jahre 1290. E. Welti, das Stadtbuch von Baden vom J. 1384. E. L. Rochholz, Feltschen, Magden, Tegerfelden. Rhätische, römische u. deutsche Abkunft der Aargauer Ortsnamen. Ders., die drei Hunnenköpfe. K. Schröter, der Anschlag der Berner auf Rheinfelden, 15. Dezbr. 1464. E. Welti, die Offnung von Tätwil. Jahrbuch für vaterländische Geschichte. I. Jabrg. Inh. A. Wolf, Joseph II. u. Friedrich II. in Neustadt 1770. richten zur österreich. Geschichte in altruss. Jahrbüchern, übers. u. erkl. von M. Büdinger.

Nach

fen Eberhard v. Friaul zum erstenmale hrsg. von E. Dümmler. J. Fiedler, zur Geschichte Wallenstein's.

[ocr errors]

mitgeth. von J. F. Böhmer. W. Wattenbach, Oesterreichisches

1791 u. 1792. Fünf Gedichte des Sedulius Scottus an den MarkgraTh. G. v. Karajan, J. Haydn in Loudon Schreiben des königs Johann von Böhmen an seine machtboten am päbstl. Hofe im nov. 1345, aus der Chronik der Augustiner zu Glatz.-J. Aschbach, die britannischen Auxiliartruppen in den röm. Donauländern. Das Donauthal von Ladislaus Suntheim, hrsg. von F. Pfeiffer. Ein griech. Schreiben des Sultan Suleiman an Andreas Gritti über die Belagerung Wiens im J. 1529, mitgeth. von J. Müller. J. Feil, Versuche zur Gründung einer Akademie der Wissenschaften unter Maria Theresia.

[ocr errors]

Zober, Dr. E. H., Prof., zur Geschichte des Stralsunder Gym nasiums. Fünfter und sechster Beitrag (die Zeit von 1755-1804, und 1804-1860). Stralsund, 1859 u. 1860. C. Hingst. (75 u. 91 S. gr. 4.)

schiedene Billigung verdient es, daß der Verfaffer die Karl Mål: ler'fche hypothefe von der Liebhaberei griechischer Chronologen für Anfäge nach 68jährigen Cyklen, die er fich früher angeeignet hatte, jest stillschweigend aufgiebt. Im Uebrigen hat seine Be handlung der ältesten Chronologie zwar einige Lenderungen er fahren, im Ganzen aber wenig gewonnen. Wenn es jest heist, es könne,,der Anfang des spartanischen Staates (der auch nach fowie der Gründung Milets vorausging) mit einiger Wahrs Dunder's Darstellung der Eroberung von Argos und Korinth, scheinlichkeit nicht über das Jahr 900 vor Chr." hinaufgerüdt werden (S. 187) und dabei dennoch für den Heraklidenzug das Jahr 1000, für die ionische Wanderung 950 als muthmaßlicher, beziehungsweise frühester Zeitpunkt festgehalten wird, so kommt dadurch nur ein neues Element des Widerspruchs in diesen ohne hin an Verwirrung und Unklarheit leidenden Abschnitt. Die ganze Berechnung der Epoche des Heraklidenzugs, welcher die sparta nische Königstafel mit Annahme einer Regierungsdauer von 25 oder 26 Jahren für jeden Namen zu Grunde liegt, ist auf Sand felbst burch zwei andere Unnahmen. Erstens lehrt er, Lykurg erft gebaut: denn eben diese seine Grundlage zerstört der Verfaffer habe das Doppelkönigthum gegründet, vor ihm hätten Eurypon tiden und Ugiaden,,um die Herrschaft gerungen und Könige aus beiden Hausern nach dem Erfolge wechselnd das Scepter geführt" (S. 346). Man verstehe dies wie man wolle — daß alle in den wei Listen genannten vorlykurgischen Könige wirklich regiert hat: ten, nur nicht je zwei zugleich, oder daß einige ihren Anspruch nicht durchseßen konnten immer stößt es des Verfassers Be rechnung um. Im ersteren Falle erhalten wir nicht 15, sondern (den Prokles ungerechnet) 19 Regierungen vor Anarandridas, und Eurysthenes Untritt trifft nach dem 25jährigen Durchschnitte in 975 statt 875. Im zweiten Falle sind die Listen als Königs reihen gar nicht benußbar, sondern höchstens als Geschlechtsregis ster, als welche sie bei Herodot erscheinen; alsdann aber wird der für die Generation zu Grunde zu legende Durchschnitt wohl beträchtlich höher als zu 25 Jahren zu nehmen sein. Der Ber faffer läßt dies nicht allein unberücksichtigt, sondern er wirft übers haupt die Begriffe Regierungsdauer und Generationsdauer be ständig durcheinander, als verstände sich ihre Identität von selbst. Folgerichtiger Weise darf er freilich die spartanischen Listen auch als Stammtafeln gar nicht zu seinem Zwecke benußen, denn er erinnert selber daran, daß das Zwillingspaar Eurosthenes und Prokles den eigentlichen Stammvátern der zwei Häuser, Agis und Eurypon, erst durch nachlykurgische Fiction vorangestellt worden sei; da also der echte Theil der Listen gar nicht bis zur Wanderung hinaufreicht, so können diefelben für die Gründung Sparta's zwar vielleicht eine Spätgrenze, gewiß aber keine Frühs grenze ergeben, und wie der Verfasser vollends der beträchtlich höheren Spátgrenze gegenüber, welche die langere und bis zur Wanderung hinaufreichende attische Königstafel gewährt, feine aus der spartanischen Liste erschlossene Frühgrenze geltend machen darf, ist um so weniger einzusehen, als gegen die attische Lifte wohl das allgemeine Bedenken, welches der Benuzung aller Auf: zeichnungen aus der Zeit vor 776 entgegensteht, keineswegs aber ein so bestimmter Verdachtsgrund wie gegen den Anfang der spartanischen sich erheben läßt. Zu dem Bestreben, die Zeit des Heraklidenzuges möglichst tief herunterzurücken, scheint den Ver faffer besonders sein Vertrauen auf den Discus des Jphitus, deffen Inschrift den Lykurg unter den Stiftern des olympischen Festvertrags nannte, bestimmt zu haben; er glaubte nämlich an jene Stiftung, die erste gezählte Olympiade (Sieg des Korébus) knupfen, diese späte Epoche Lykurg's aber doch mit dem Thufp dideischen Ansage (um 810 oder 830) in Einklang seben zu kon nen. Inzwischen ist er an dieser Combination selbst einigermaßen irre geworden; er fest nämlich den olympischen Vertrag nicht mehr in 776, sondern,,um das Jahr 780, und bemerkt: 6 ist richtig, daß nicht sogleich die Sieger regelmäßig aufgezeichnet sein werden, aber gerade der der ersten Feier ist sicher nicht verges fen worden." Es liegt auf der Hand, daß diese Zulassung die chronologische Beweiskraft des Discus überhaupt preisgiebt, denn so gut wie 1 ober 2, können auch 12 ober 15 Siegernamen ausgefallen fein. Wie die Behandlung der älteren Chronolo gie zu den unerquicklichsten, so wird die Behandlung der sparta nischen Verfassungsgeschichte zu den bedeutendsten und, im Gans zen, gelungensten Abschnitten des Werkes zu rechnen sein. Die Ent: zweite Auflage giebt hier wenig Neues; daß die,,reactionáre"

Wir haben des vierten Beitrages, der die Zeit von 1680 1755 umfaßte, bereits im Jahrg. 1858, S. 248 d. Bl. lobend gedacht. Wir können, indem jest das Ganze vollendet vor uns liegt, das Lob der Gründlichkeit nur erneuern, welches wir dort aussprachen, und wir wiederholen unsere warme Anerkennung dem rührigen und rüftigen Fleiße des Verfaffers hier um so lie ber, je beschränkter gemeiniglich eine allgemeinere Theilnahme bei Werken von so vorwiegend localem Intereffe für die Arbeit zu danken pflegt, wenn auch der tiefer eindringende Geschichtsforscher wohl weiß, daß gründliche Localmonographien, wie die vorlies gende, die lohnendste Fundgrube für seine Untersuchungen abzu geben pflegen.

Dunder, Mar, Geschichte des Alterthums. 3. 4. Bd. 2. Aufl. Berlin, 1860. Dunder u. Humblot. (VII, 627; VII, 907 S. gr. 8.) 6 Thlr. 20 Sgr.

Das Wegfallen des Nebentitels,,Geschichte der Griechen" 1. u. 2. Bd., welchen die vorliegenden Bände in erster Auflage führten, wird hoffentlich nicht bedeuten sollen, daß der Verfasser auf die weitere Fortsehung seines werthvollen Werkes verzichte? Für diesmal müssen wir jedenfalls statt eines britten Bandes griechischer Geschichte mit einer ziemlich weitgreifenden Umar beitung des ersten vorlieb nehmen. Die einschlagende Literatur der seit dem ersten Erscheinen verflossenen vier Jahre ist dabei nicht unbenugt geblieben, insbesondere findet sich mehrfache Rückfichtnahme auf Burfian's Recension der ersten Ausgabe in die fem Blatte und in Jahn's Jahrbüchern, auf Welcker's Mythos logie, den zweiten Band der griechischen Alterthümer von Schomann, die Abhandlung von J. Brandis' de temp. Gr. ant. rationibus u. 2. m. bald, um eigene Ansichten gegen Wider spruch zu schüßen, bald, jenen Arbeiten Berichtigung früherer Aufstellungen zu entlehnen. Auch unabhängig davon hat der Verfasser seine Darstellung mannichfach modificiert, hier ein schránkend und abkürzend, dort erweiternd und entwickelnd, vor Allem aber ist in Hinsicht auf Unordnung des Stoffes, Reihen folge und Verknüpfung der einzelnen Ausführungen, so zu sagen tein Stein auf dem anderen geblieben, wobei man mit Vergnü gen bemerkt, daß der Verfasser bemüht gewesen ist, feinen Hang zur Weitschweifigkeit einigermaßen einzuschränken, denn obwohl der Inhalt an Reichthum im Ganzen natürlich gewonnen hat, ist die Seitenzahl von 636 auf 627 gesunken.

Das Einzelne anlangend, feien hier nur einige chronologische und verfassungsgeschichtliche Punkte hervorgehoben.

|

Naturwissenschaften.

Botanische Zeitung. Red. H. v. Mohl, D. F. L. v. Schlechten-
dal. Nr. 50-52. 1860.
Inh. Karsten, Berichtigung zu Pringsheim's Nachtrag zur Kritik und
Geschichte der Untersuchung über das Algengeschlecht. Ders.,
zur Parthenogenesis. H. Hoffmann, Beiträge zur Entwickelungs-
geschichte der Anatomie der Agaricinen. Personal-Nachrichten.

[ocr errors]

Bedeutung der Rhetra Theopomps von der es übertreibend ten Band in der vorliegenden zweiten Auflage ganz unverändert heißt, fie habe die Souveränetát dem Königthume wiedergegeben zu lassen, hat ihn vermuthlich nur Mangel an Muse bestimmt. noch stärker als vorher betont, und in derselben eine Hauptursache Er würde aber vielleicht für das Intereffe nicht bloß der Besizer der Parthenierverschwörung gefunden wird, ist wohl keine Verbef- feines Buches sondern auch der Wissenschaft besser gesorgt ha ferung. In der Geschichte Korinths versucht die neue Auflage ben, wenn er mit dem dritten Bande für diesmal ebenso verfahdem Verständnisse der Staatsveränderung, durch welche die ren wäre, oder doch sich auf Berichtigung offenbarer Versehen Bakchiadenoligarchie gegründet ward, näher zu kommen; der beschränkend, den übrigen neuen Stoff bis zur nächsten Auflage Adel der drei dorischen Stämme habe sich gegen das Königthum zurückgehalten hatte, um nicht in einer Umarbeitung, die an sich empórt, zugleich aber aus Besorgniß vor einem Uebergewicht des selbst ein Geständniß ist, daß der ersten Auflage, welcher fie so Adels der fünf nichtdorischen Stämme ein Compromiß mit der rasch nachfolgt, die Reife fehlte, auch wieder unreifes und Halbentthronten Bakchiaden dynastie geschlossen, wonach der ganze reifes, bald auf's Neue Umzugestaltendes zu bieten. Wenn Werke dorische Adel aus dem Bakchiadengeschlechte das Staatsoberhaupt wissenschaftlicher Darstellung für einen gemischten Leserkreis in wählte eine Muthmaßung, die nicht bloß müßig, sondern un der Möglichkeit rascher Auflagen dem Verfasser eine willkommene haltbar scheint. Abgesehen davon, daß der Charakter der korin Gelegenheit geben, jede Weiterentwickelung seiner Ansichten zu thischen Stammverfassung richtiger so, wie von Schomann ge- rascher Geltung zu bringen, so läuft doch ein Buch dieser Art, fchieht (Alterth. I, 133), aufgefaßt wird, so stimmen mit Dio- das alle 3 oder 4 Jahre neue Auflagen und mit jeder Auflage eine dor's,widerfinniger" Angabe, wonach die Bakchiaden den Pry- Umarbeitung erlebt, leicht Gefahr, zum Werthe der rasch veraltanen felbft wählten, alle anderen Quellen, auch Pausanias, vol tenden Modewaare herabzusinken. Em. Mr. lig überein, wer fie verwirft, würde auch die von Duncker nicht beanstandeten Nachrichten, daß die Bakchiaden 200 Mitglieder gezählt, und daß sie dem übrigen Adel die Epigamie versagt hátten, entweder abweisen, oder aus der Ausdehnung des Bakchiadennamens auf den ganzen dorischen Adel, von welcher Dunder redet, erklären müffen. Die Darstellung der Verfassungsgeschichte Athens enthielt von Haus aus des Willkürlichen und Berfehlten mancherlei, und in dieselbe Kategorie gehören auch die wichtigsten Neuerungen der zweiten Auflage. Einmal wird die souveräne Adelsversammlung neben dem adligen Rathe, welche zuerst im 2. (4.) Bande der ersten Auflage zum Vorschein ge- Verhandlungen des botan. Vereins für die Prov. Brandenburg etc. kommen war, nun auch in den ersten förmlich eingeführt, und mit dem Rechte det,,legten Entscheidung über Krieg und Frieden, über alle Fragen, welche die Gesammtheit der Edelleute angin gen" (S. 434) ausgestattet. Obwohl für eine solche Einricht ung (die bei Duncker ohne allen Beweis auftritt) allenfalls Arist. pol. IV, 4, 9 angeführt werden könnte, so dürfte die Unnahme doch schwer zu rechtfertigen fein. Kaum in irgend einer griechischen Stadt wird sich eine Analogie nachweisen lassen; die spartanische Ekklesia konnte Dunder nur vermöge einer gar nicht gleichgültigen Ungenauigkeit des Ausdrucks als Adelsverfammlung bezeichnen. Auch in der aristokratischen Zeit Athens wird es das Volk gewesen sein, welches, wenn nicht bei Friedensschlüssen, so doch bei Kriegserklärungen, um feinen Willen befragt ward, und denselben, wie im gleichen Falle noch zu Thukydides' Beit die spartanische Ekklesia, oder in ähnlichen Fällen die Volksversammlungen Homer's (denn auch im monarchischen Griechenland bedeutete die ayoga wohl etwas mehr, als Duncker annimmt) zwar nicht durch Abstimmung aber durch Geschrei fundgab. Ebenso wird man die Anspielung im ersten Fragmente des Solon, welches Duncker für seine Adelsversammlung heranzieht, am natürlichsten von einer Rede in der Volksversammlung verstehen. Ueberhaupt hat sich Duncker die Abschließung des Adels gegen das Volk doch allzu schroff vorgestellt. Seiner Be handlung des Geschlechters, Phratrien- und Phylenwesens legt er durchweg die Vorausseßung zu Grunde, daß diese Abtheilungen ursprünglich und bis in die republikanische Zeit herunter nur dem Adel angehört hatten und haben könnten, und bemerkt dazu wie bei unbegründeten Behauptungen üblich sein Sas,,be dürfe keines Beweises" (S. 448). Ob er wohl auch den Rath Μεθοτο Κριν ἄνδρας κατὰ φύλα, κατὰ φρήτρας, Αγάμεμνον bloß auf den reisigen Adel wird beziehen wollen? In Attika sollte nach der ersten Auflage die Einordnung des Volkes in die Ge: fchlechter und Stämme zur Zeit der Einführung des 10jährigen Wahlkönigthums geschehen sein. So zuversichtlich der Verfasser biefe Annahme vorgetragen hatte, so wenig kostet es ihn jest, fie einer neuen, ebenso rein aus der Luft gegriffenen zu opfern, wel dhe jene Einordnung vielmehr mit der Gründung des Archonten college in Verbindung bringt.

[ocr errors]

So gern man dem Verfasser einräumen wird, daß die Mehrzahl der Veränderungen, die er mit seinem Buche vorgenommen, wirklich Verbesserungen seien, so sehr man die Fähigkeit zur Fortbildung der eigenen Ansichten, die Zugänglichkeit für Widerspruch und Belehrung, wovon diese Umarbeitung zeugt, zu schäßen hat, fo lagt fich doch fragen, ob dieselbe nicht das Vertrauen, wie auf die Festigkeit seines Urtheils, so auf die Verläßlichkeit seiner For: schung, eher zu erschüttern als zu stärken geeignet sei? Den vier

Red, u. hrsg. von P. A scherson. 1. Heft. 1859.
Inh. : P. Ascherson, die wichtigeren im Jahre 1859 entdeckten
und bekannt gewordenen Fundorte in der Flora des Vereinsge-
biets. Derselbe, pflanzengeographische Studien über die
Flora der Mark Brandenburg. II. Ueber die dem Alluvium, Diluvium
u. den älteren Bildungen eigenthüml. Gefässpflanzen. Th. Irmisch,
brief. Mittheilung an den Schriftführer des Vereins, Vincetoxicum al-
bum (Mill.) Aschs. (Cynanchum Vincetoxicum R. Br.) betreffend. P.
Ascherson, Zusatz zu dieser Mittheilung. Ratzeburg, die Ve-
getation der Küste, in ihren ursächl. Momenten geprüft, mit der des
Binnenlandes verglichen. E. Schöne, Analyse zweier Dünensand-
proben. C. Bolle, einige Worte über Formen des Sumpf-Schach-
felhalms (Equisetum palustre L.). P. Ascherson, Zusatz zu die-
sem Aufsatze. C. Bolle, eine Abweichung von Aspidium Thelypte-
ris Sw. (var. Rogaetzianum). -v. Klinggräff, neue Entdeckungen
in der Preuss. Flora. -C. A. Pauckert, Flora von Treuenbrietzen.
P. Ascherson, Anmerkung üb. das Wort: Hülle. A. Braun,
über das Vorkommen mehrerer Hüllblätter am Kolben von Arum ma-
culatum L., Calla palustris L. u. Richardia africana Kth · Kritik. -
P. Ascherson, Thalictrum medium Jacq. O. Reinhardt, Lyco-
podium Selago L., var. recurvum Kit.

1

Schleiden, Dr. M. J., Prof., die Botanik als inductive Wis-
fenfchaft bearb.
X. u. d. E.: Grundzüge der wissenschaftlichen Botanik nebst é.
methodologischen Einleitung als Anleitung zum Studium der Pflanze.
Mit 290 eingedr. Holzschn., 5 Kpfrtaff. u. 2 Registern der Pflanzen-
namen u. Kunstausdrücke. 4. Aufl. Leipzig, 1861. Engelmann.
(XXIV, 710 S. gr. 8.) 4 Thlr. 25 Sgr.

Diese vierte Auflage der,,Bearbeitung der Botanik als inductive Wissenschaft" ist ein unveränderter Abdruck der dritten, 1849 erschienenen. Zur Erklärung dieses, den nächsten Zweck eines Handbuches völlig außer Augen laffenden Verfahrens theilt der Verfasser in der Vorrede mit, daß er, im Hinblick auf die durch andere Forscher neuerdings gemachten Entdeckungen, feine Srafte einer viuigen Umarbeitung feines Sudes nidt mehr ge= wachsen fühle. Er beherrsche den Stoff nicht mehr in der Weise, wie bei früheren Bearbeitungen, wo er, das ganze Gebiet methodisch überblickend, im Stande gewesen sei, reformierend in die Wissenschaft einzugreifen. Ein bloßes Repertorium der neueren Arbeiten habe er nicht geben wollen. So sei ihm nichts übrig geblieben, als entweder ganz auf das Wiedererscheinen des Buches zu verzichten, oder zu verfahren, wie geschehen. Seine Rechtfertigung für das Lestere gestaltet er sich aus der Erwägung, daß unmöglich der materielle Inhalt der früheren Auflagen es gewes fen sein könne, welcher diesen die ihnen gewordene freundliche Aufnahme erworben habe-fondern, daß die Methode in seinem Buche die Ursache jener Erfolge gewesen sei. Er sei den less ten Anklängen der Schelling'schen Phantastereien und dem trivialen Empirismus bewußt entgegengetreten. Die Eigenthümlichkeit der Bearbeitung des Stoffes nach richtiger Methode aus einem Gusse habe den Werth seiner Arbeit ausgemacht. Durch

Corrigieren im Einzelnen habe diese Eigenthümlichkeit nur vers | selben folgt, daß nur eine reichliche Bestäubung die Narbe rasch wischt werden können. Von diesem Gesichtspunkte aus behalte das Buch auch jezt noch seinen Werth.

ben.

[ocr errors]

desorganisiert, nach einer sparsamen Bestäubung die Narbe ab lange frisch bleibt. Er meint (und wir pflichten ihm darin gern bei), nach Darwin's klarer Darlegung der Theorie natürlicher Züchtung sei,,fernerhin die Rede von einem durch die Natur er: strebten und erreichten Zwecke einfach albern,'' und schon auf der nächsten Seite heißt es wörtlich:,,so bedient sich die Natur der geschlechtlichen Fortpflanzung geradezu als Mittel, die strenge Wiederholung gleicher Typen zu umgehen." Wahrlich, es war besser, das Buch einfach wieder abzudrucken, als so fort,,im Einzelnen daran herumzucorrigieren." Möge denn ferner das Denkmal einer merkwürdigen Uebergangszeit in der Botanik Leset finden. Der Anfänger freilich, der es bei seinen Studien_ju Grunde legt, wird sehr vieles des daraus Gelernten zu vergessen, und noch mehr nachzulernen haben. W.H.

Reusch, Dr. F. Ed., Prof., Abhandlung über gewiffe Strömungs gebilde im Innern von Flüssigkeiten und deren morphologischer Be deutung. (Programm.) Tübingen, 1860. Fues Sorthandlg. in Comm. (2 BU., 28 S. 4.) 10 Sgr.

Ein Beitrag zur Experimentaluntersuchung einer bisher noch wenig studierten Reihe von Erscheinungen, der eigenthümlichen inneren Bewegungen nämlich, welche in einer Flüssigkeit eintre ten, wenn in dieselbe eine andere Flüssigkeit stoßweise eindringt. Der Verfasser giebt zwei einfache Vorrichtungen an, mittelft deren in Gafen und in tropfbaren Flüssigkeiten die fraglichen Be wegungen (rotierende Ringe u. f. w.) erzeugt und beobachtet wer den können. Das Schlußcapitel der Abhandlung enthält eine sehr kühne Anwendung der zuvor besprochenen Erscheinungen auf die Bildung der Mondoberfläche, der Verfasser giebt seine Idee selbst für nicht mehr aus als eine,,hypothetische, höchst unvollkommene Hypothese."

Medicin.

N. F. 1. Bd. 5. u. 6. Heft. 1859.

Man muß dieser Ausführung, mit geringer Einschränkung einzelner Sage, beipflichten. Sehen wir von den kurzgefaßten Schriften Mohl's und Unger's ab (welche nicht vergleichbar sind, da sie die allgemeine Morphologie und andere Abschnitte geflisfentlich ausschließen), so ist Schleiden's Handbuch auch jest noch relativ das beste. Es ist reich an thatsächlichen Unrichtigkeiten und hat viele weite Lücken. Aber von solchen Uebeln sind die anderen Handbücher ebenso wenig frei, und sie entbehren der Eleganz und Consequenz in der Darstellung Schleiden's; der von Schleiden verarbeitete Stoff ist dürftig. In der Anwendung sei ner Methode ist Schleiden nur insoweit glücklich, als er Kritik früherer Leistungen übt. Wo er zur schaffenden, eigenen Untersuchung schreitet, da trifft er nur sehr selten das Richtige. So Elar er die Regeln richtiger Beobachtung auszusprechen wußte, so wenig verstand er sie praktisch anzuwenden. Bei dem Allen hat sein Buch ein bedeutendes Verdienst nach zwei Seiten hin. Schleiden selbst legt mit Recht einen Hauptaccent darauf, daß er verderblichen Richtungen mit Erfolg entgegengetreten sei; er stand in jenem Kampfe wahrlich nicht allein, aber das Beispiel der in richtigster Weise forschenden Vorgänger und Zeitgenossen Schleiden's konnte der Natur der Sache nach nur allmählig wir ken. Den raschen Sieg entschied Schleiden durch seine amů sante und klare Diction, seine kecke, treffende Polemik - mit eis nem Worte, durch sein Talent, auf die Masse zu wirken. Dabei hat das Anziehende seiner Behandlungsweise des Gegenstandes der Wissenschaft vielleicht mehr als einen der Forscher zugeführt, welche in den lehten Jahrzehenden sie am meisten gefördert ha Schwankend kann unser Urtheil nur über den ersten der Beweggründe Schleiden's sein: über das Nichtausreichen seiner Kräfte zur gründlichen neuen Bearbeitung. Warum sollte er, durch seine Stellung veranlaßt, von den Fortschritten der Wissenschaft ernstlich Kenntniß zu nehmen, neue Entdeckungen zu con: trolieren, neue Anschauungen zu prüfen - warum sollte er nicht im Stande sein, den Zuwachs der Wissenschaft während einer Reihe von zwölf Jahren in derselben Weise zu verarbeiten, Zeitschrift für klinische Medizin. Hrsg. von Fr. Günsburg. wie früher den Erwerb von Jahrhunderten? Einen Anspruch auf Vouständigkeit besaßen jene Bearbeitungen nicht entfernt; in allen nicht rein morphologischen Fragen, und selbst in einigen solchen, sind sie zum Erschrecken mager. In vielen wichtigen Punkten fußte der Verfasser nicht auf eigener Anschauung; er bezog sich auf fremde Beobachtungen, und seine Darstellung war dann nichts weniger als ein vollständiges Bild von dem damaligen Zustande der Kenntniß. So in der Phyllotarie, und sehr allge= mein in der Physiologie im engeren Sinne (der Organologie, nach Schleiden's Bezeichnung), die Ernährungslehre ausgenom men. Es sei hier beispielsweise nur daran erinnert, daß er bei seinem,,methodischen Ueberblicke des ganzen Gebietes" die Lehre von der Bastardzeugung ganz übersehen hat. Warum nicht die fremden Beobachtungen der neuesten Zeit referieren, sogut wie die Saussure's und Knight's? Schreckte ihn der Gedanke an die Nothwendigkeit des heutigen Widerrufs früher mit aller Be-: stimmtheit ausgesprochener Behauptungen? - Aber jeder Zweifel in dieser Beziehung muß dem aufmerksamen Leser der Vorrede, der einzigen Zuthat_zur neuen Auflage, vouständig_entschwinden. Sie belegt auf's Schlagendste das wirkliche,,Miß verhältniß der Kraft" des Verfassers,,zur bewältigenden Last." Er kann nicht sehen, daß durchgreifende Arbeiten über Einzelhei ten der Morphologie in neuerer Zeit erschienen seien; zählen die Nägeli's u. A. für nichts, die doch die Grundlage der Morpho logie Schleiden's, dessen Versuch, Blatt und Achse nach dem Orte des Heerdes der Zellenvermehrung zu unterscheiden, als vollig unhaltbar erwiesen haben? Er bezweifelt, daß im Inhalte des Pollenschlauches der Befruchtungsstoff zu suchen sei nach den Ergebnissen Kölreuter's und v. Gartner's, zusammengehal ten mit denen der neueren Beobachter am Mikroskope. Er spricht noch für die Parthenogenesis bei Pflanzen, nach Kenntnißnahme von der Auffindung von Antheren auch bei Coelebogyne, und gründet seine Meinung auf das Nichtwelken und Fortwachsen der, vermeintlich dem Zutritte des Pollens entgegen gewefenen Nars ben von Hanfpflanzen, die keimfähigen Saamen bringen! Als ob nicht seit E. Fr. v. Gärtner zur Genüge bekannt wäre, daß der Bestäubung der Narbe allgemein eine Volumenvergrößerung der

fuh.: Dr. R. Finkenstein, zur medizin. Geographie u. Geschichte vou Ostindien. Dr. G. Joseph, Bericht über die in der K. chirurg. u. augenärztl. Universitäts - Poliklinik zu Breslau vom Nov. 1854 bis Oct. 1856 behandelten Augenkranken. (Schl.) Dr. B. Cohn, Beiträge 1. Lehre der Bronchialdrüsen - Erkrankung. Dr. C. W. Klose, das überwucherude Geschwür (ulcus prominens), ein fernerer Beitrag zur Helkologie. Dr. G. Joseph, über einen Fall von Dislocation eines kataraktösen Linsensystems in Folge der Einwirkung von Atropin-Einträufelung. Dr. B. Cohn, ein kurzer Nachtrag zur Casuistik der Bronchialdrüsenperforation nach dem Pericardium." H. Schnabel, intrapericardiales Aneurysma Aortae dissecans taumaticum bei gesanden Aortenwandungen, beobachtet in d. mediz. Poliklinik d. Prof. Dr. Rühle. Dr. W. Marmé, Bericht über die im Sommersemester 1859 auf d. medizin. Klinik unter Leitung des Prof. Dr. Rüble behandelten Kranken. Dr. Küchenmeister, helminthologische Notizen. Recensionen. Nekrolog auf Dr. Friedr. Günsburg.

[ocr errors]

Jahrbuch für Kinderheilkunde u. physische Erziehung. Red. von
Fr. Mayru. A. 3. Jahrg. 4. Helt. 1860.

-

Inh. Dr. Steinberger, Croup des Zahnfleisches. Prof. Mayr, ib.
Semiotik u. Untersuchung des kranken Kindes. Dr. Schreber,
die Jugendspiele in ihrer gesundheitl. u. pädagog. Bedeutung u. die
Nothwendigkeit ihrer Beachtung von Seite der Schulerziehung. - Dr.
Widerhofer, Bericht über Prof. Mayr's Klinik für Kinderheilkunde
im St. Annenspitale zu Wien. Sommersemester (Mai incl. Juli) 1859.-
Analecten. Dr. Schuller, ärztl. Bericht des k. k. Gebär- u. Fin-
delhauses zu Wien vom Solarjahre 1858.
Ders., der medizin. Be-
richt des Moskauer Findelhauses für das J. 1859, von dessen Oberarzte
Dr. H. Blumenthal. Kritiken u. Anzeigen.

Kinder-Heilanstalten.

die

Fuchs, Dr. Caspar Friedr., Medicinalrath zu Schmalkalden, epidemischen Krankheiten in Europa in ihrem Zusammenhange mit den Erscheinungen des Erdmagnetismus, den Vorgängen der Atmosphäre und der Geschichte der Kulturvölker dieses Erdtheils dargestellt. Weimar, 1860. Voigt. (VI, 151 S. gr. 8. u. 1 lith. Karte in Fol.) 22%, Sgr.

So dankenswerth jede Forschung auf dem Gebiete der geos graphischen Pathologie bei der Neuheit des Gegenstandes ist, fo ist doch dabei, mehr fast als in jedem anderen Zweige der Medicin, die umsichtigste und vorurtheilsfreieste Beurtheilung bei der Bes arbeitung nöthig und die zu verwerthenden Thatsachen müssen auf's Strengste kritisch gesichtet werden. Compliciertheit der Verhältnisse es Niemand verargen wird,

Wenn man bei der

daß er nur einem concurrierenden Momente seine Aufmerksam | keit zuwendet, so darf dies doch nicht so einseitig geschehen, daß er in diesem Momente allein und vorwiegend die Ursache der Krankheiten erblickt. In diesen Hauptfehler ist nun zunächst uns ser Verfasser verfallen, indem er dem Klima in aller und jeder Hinsicht das Vorrecht für Entstehung der epidemischen Krankheiten zuerkennt und so von Krankheiten der heißen und kalten 3one u.f.w. spricht. Der Werth seiner Mittheilung ist in Folge deffen ein ziemlich dürftiger und wird durch eigenthümliche pathologische Anschauungen und zahlreiche theoretische Betrachtungen, denen es zur Zeit an jeglichem Halte mangelt, nur noch mehr vermindert. Bisweilen finden sich einzelne zu sehr an's Vulgáre angrenzende Aeußerungen, fo . 13:,,Ein solches Aufströmen feuchter Luftschichten in die obere kalte Gebirgsluft hat dieselbe, das Mart in den Knochen erzitternde Wirkung auf den mensch lichen Körper, als wenn sich ein feuchter Südstrom in einen kalten Polarstrom stürzt." Um den Lesern ein Beispiel von den theoretisierenden, leeren Betrachtungen des Verfassers zu geben, entnehmen wir S. 83 folgende Stelle: Als vorherrschende Krankheiten in Europa sind demnach zwei Gruppen von Krankheiten anzunehmen, die ebenso entgegengesetter Natur find, wie das See und Continentalklima, auf dessen Gegensage sie beruhen. Westeuropa, Seeklima: Gruppe der Krankheiten die auf Eistoffausscheidung beruhen: Leukomakkrisis, Skrofeln, Encephalitis infantum, Tuberkeln, Krebs, Albiminurie, Angina membranacea (Croup-Diphtheritis), Typhus abdominalis. - Ost: europa; Continentalklima: Gruppe der Krankheiten, die auf Sepfis des Blutes beruhen: Hámatosepsis, Storbut, Morbus maculosus haemorrhagicus Werlhofii, Faulfieber, Pest (Pestis orientalis). Der Typhus abdominalis im Westen und die Pest im Osten bilden daher die höchsten Gegensåße. Da, wo der erftere seine Grenzen findet und die andere beginnt, wo das Seeflima in das Continentalklima übergeht, da erscheint der Typhus petechialis, der von beiden Eigenschaften besigt und den Üebergang vermittelt. Mit derartigen Anschauungen ist jedoch der Verfasser noch nicht zufrieden, er geht weiter und sucht den Zufammenhang der körperlichen und geistigen Stimmung des Menschen mit den Erscheinungen des Erdmagnetismus und den Vorgången in der Atmosphäre nachzuweisen, und in dieser Hinsicht spricht er aus:,,Die fácularen Schwankungen der Magnetnadel stimmen mit den fácularen Constitutionen der Krankheiten in Europa nicht allein in Rücksicht der Dauer im Allgemeinen überein, sondern auch im Besonderen darin, daß mit der westlichen Abweichung der Nadel die eine Abtheilung der fácularen Kranks heitsconftitution, die Leukomakkrisis, mit der östl. die Hämatosepsis zusammentrifft. Mit ersterer fält das Vorwiegen des Oceans, das Seeklima, mit lesterer das Uebergewicht des großen angrenzenden Continents, das Continentalelima, zusammen. Der westlichen Abweichung entspricht in der geistigen Richtung der Menschen die Spontaneitát, der östlichen die Receptivitát." Damit haben wir unseren Lesern des Pudels Kern gezeigt und überlaffen ihnen den nöthigen Rückschluß auf das Uebrige. Die beigegebene Karte, ein Planiglob zur Uebersicht endemischer Ges biete epidemischer Krankheiten, leidet an großer Undeutlichkeit und verfehlt somit ihren Zweck gänzlich.

"

M. F.

Mair, Dr. J., Handbibliothek der practischen Chirurgie in Monographien nach den einzelnen klinischen Abtheilungen derselben, mit besond. Berücksichtigung der chirurgischen Anatomie u. gerichte lichen Medicin bearb. VI. Abth.: Die Knochenbrüche. Nach dem neuesten Standpunkte der Wissenschaft bearb. München, 1860. Giel. (361 S. 16.) 1 Thlr. 15 Sgr.

Die Lehre von den Knochenbrüchen bildet die VI. Abtheilung von der Handbibliothek der praktischen Chirurgie in Monogra phien. Es sind in dieser Schrift die neuesten Forschungen benust und auch auf die gerichtliche Medicin ist Rücksicht genommen wors den, so daß fie gewiß den praktischen Wundärzten zum Gebrauche empfohlen werden kann.

Schillbach, Dr. Lud., Privatdoc., Beiträge zu den Resectionen der Knochen. Jena, 1861. Mauke. (VIII, 438 S. 8. m. 1 lith. Taf.) 2 Thlr.

In diesem mit zwei guten und verständlichen Abbildungen versehenen Buche sind eine Anzahl von Resectionsfällen erzählt, welche Profeffor Ried in Jena vorgenommen hat. Es betreffen

diese das Hüft- und Kniegelenk, die Resection am Fuße, ferner die der Schulter, des Ellenbogens, an der Hand, der Scapula und Rippen und einiger Kopf- und Gesichtsknochen. Auf ähnliche von andern Chirurgen ausgeführte Operationen ist, dem Plane des Verfassers gemäß, keine Rücksicht genommen.

Demme, Dr. Herm., militair- chirurgische Studien in den italienischen Lazarethen von 1859. 1. Abth.: Allgemeine Chirurgie der Kriegswunden. Nach Erfahrungen in den norditalienischen Hospitälern von 1859. Würzburg, 1861. Stahel. (XVI, 192 S. gr. 8.) 1 Thlr. 10 Sgr.

Ein vortreffliches Buch, welches von tüchtigem Wissen, grogem Fleiße und guter Beobachtung zeugt, wie man es von dem bereits sehr vortheilhaft bekannten Verfasser nicht anders erwarten konnte. Es soll hiermit den praktischen Wundärzten beson ders empfohlen sein.

Nechts- und Staatswissenschaft.

Archiv für katholisches Kirchenrecht, hrsg. von E. Freih. v. Moy

de Sons. 5. Bd. 5. u. 6. Heft. 1860.

Inh.

Die

Dr. J. Fessler, über die abgeschafften Feiertage u. die Messapplication an denselben. (Schl.) W. Molitor, üb. das strafgerichil. Verfahren bei den bischöfl. Officialaten. Annotationes canonico-liturgicae in Decreta Concilii Provinciae Vienensis anni 1858. badische Convention u. die Rechtsvorgänge bei dem Vollzug derselben. (Forts.) — Huller, jurist. Persönlichkeit der Domcapitel, bespr. von Dr. Aichner. Erläuterungen der S. Congr. de Propag. fide unterm 4. Septbr. 1858 betr. die Quinquennalfacultäten. Bescheid der

S. Congr. Rituum unterm 12. Aug. 1858 über altaria portatilia.

Beitschrift für das gesammte Handelsrecht, hrsg. von k. Goldschmidt. 4. Bd. 1. Heft.

[blocks in formation]

Puntschart, B., Dr. d. Philos. u. d. Rechte, der Prozeß der Verginia. Wien, 1860. Seidel in Comm. (97 S. gr. 8.) 20 Sgr.

Der Verfasser führt gegen Schmidt (von Ilmenau) aus, daß der Bericht des Livius (III, 44-48) glaubwürdiger sei, als der des Dionysius Halic. (X1, 28-37). Es ist die auch bei der liberalis causa anwendbare (S. 7f.) außergerichtliche legis actio per manus iniectionem, welche Marcus Claudius auf Weifung Des Appius wider die Verginia,,anstrengt." Vor dem Magistrat bestreitet er die Tauglichkeit der sich erbietenden Vindices und ver langt die ductio feiner angeblichen Sclavin. Die,,aduocati" der legteren beantragen dagegen, Uppius solle einen von ihnen als Vindex anerkennen, den Vindicationsproces einleiten laffen und am Schlusse der Verhandlung die uindiciae secundum libertatem auf Grund der eigenen Gefeßgebung ertheilen. Appius aber argumentiert: Aus dem eigenen Vorbringen der aduocati, der Vater des Mädchens sei noch am Leben, ergebe sich ihre mangelnde Legitimation zur Sache, denn so lange jenes anerkanntermaßen der Fall, könne nur der Vater, nicht aber ein beliebiger Dritter, die Vindicationsformel:,,Hunc ego hominem ex iure quiritium meum esse aio" aussprechen. Demgemäß erläßt Uppius sein erstes Decret: Die sich erbietenden Vindices feien untauglich, daher ein Vindicationsproceß zur Zeit unstatthaft, somit die nur für legteren berechnete Sagung, wonach die uindiciae secundum libertatem zu ertheilen, unanwendbar; vielmehr könne dem Claudius die ihm in Folge der manus iniectio zustehende ductio nicht verweigert werden, doch bleibe dem Vater selbst der Rechtsweg offen.

Das Auftreten des Jcilius bewirkt nun, daß Appius seinen Clienten Marcus Claudius bewegt, von der Durchführung der ductio für heute freiwillig abzustehen und das Mädchen bis auf den nächsten Tag ihren Angehörigen zu überlassen, wo es dann, wenn bis dahin der einzige taugliche Vindex, der Vater der Verginia, nicht zur Stelle, zu der durch das Decret gestatteten ductio kommen soll.

Verginius aber erscheint gegen Erwarten des Decemvir zur

rechten Zeit, er muß als Vindex angenommen werden und_es | Handschrift anstatt:,,Item si quid post mortem meam facienfindet die vor Einleitung des eigentlichen Vindicationsprocesses dum mandetur, inutile mandatum est" lesen will:,,Item si qui unumgängliche Vorverhandlung statt. Zum Schluffe der sponsum post mortem meam faciendum mandet" etc. Damit felben sind die uindiciae da der Sah, die uindiciae feien se- wird die fatale, mit anderen Stellen nicht in Einklang stehende cundum libertatem zu ertheilen, erst nach vorgenommener legis Nachricht von Ungültigkeit des sogenannten mandatum post actio Plas greift – auf Grund des status quo zu regulieren. mortem hinweggeschafft und der einfache Sinn erzielt, das (unAls solcher wird aber von Appius die rechtliche Wirkung der am ter Lebenden auszuführende) Mandat, daß Mandatar eine sponvorigen Tage gestatteten und factisch nicht durchgeführten ductio sio post mortem meam eingehen soll, ist ungültig und zwar ledibetrachtet und demgemäß Verginia dem M. Claudius überliefert. glich, weil der Gegenstand der sponsio (das dari post mortem) Die Auffassung des Verfassers hat den Vorzug, daß nach nach Gai. III, 100. 117. 119. 176 ein unzulässiger ist. ihr das zur Realisierung der Absicht des Appius, das Mädchen In dem,,Vorworte an den Leser" weist der Verfaffer einen in feine Gewalt zu bekommen, eingeschlagene Verfahren for Angriff Fitting's zurück. mell als gerechtfertigt erscheint, wenn auch das materielle Unrecht auf platter Hand liegt. So erscheint der Decemvir nicht mehr plump, wie bisher, an die Stelle brutaler Tölpelhaftigkeit tritt eine gewisse rabulistische Schlauheit, die dem, was wir sonst von seinem Charakter wissen, ganz angemessen ist.

Seine Beweisführung hat der Verfasser mit Scharfsinn und Aufwand großer Gelehrsamkeit geführt. Bleiben auch hie und da Zweifel, so ist doch im Ganzen unsere Kenntniß von der legis actio per manus iniectionem wesentlich gefördert und auch über manches andere (z. B. den Begriff der alten manus) Licht verbreitet. Die Sprache des Verfassers ist fließend und im Ganzen correct, nur Provincialismen wie,,ferners" follte er vermeiden. Die Ausstattung ist gut, nur überaus häufige, finnentstellende Druckfehler sind zu beklagen.

Aarons, Bernh., Advocat in Schwerin, Beiträge zur Lehre von der negotiorum gestio. 1. Abthlg. Dogmengeschichtliche Eror terungen. Schwerin, 1860. Hildebrand. (VII, 288 . gr. 8.) 1 Thlr. 15 Sgr.

Es ist bemerkenswerth, daß eine Reihe trefflicher dogmen geschichtlicher Arbeiten von Praktikern ausgegangen sind. Als Briegleb feine Geschichte des Executivprocesses schrieb, war er noch Praktiker, in neuerer Zeit hat Walther mit musterhaftem Fleiße das Material zu einer Dogmengeschichte des Manifestas tionseides geliefert und jest liegt uns das Werk von Aarons vor: Dogmengeschichtliche Erörterungen über den Begriff des negotium alienum, wie sie gründlicher und fachgemäßer kaum geliefert werden können. Das deutet sicher darauf hin, daß für derartige Untersuchungen ein starkes Bedürfniß existiert und daß ihnen eine bedeutende Zukunft noch bevorsteht.

Leist, Dr. Burkard Wilh., naturalis ratio und Natur der Sache. Ein Nachtrag zu der Schrift,,Ueber die Natur des Eigenthums". (3ur Widerlegung eines Recensenten in den Schletter'schen Jahr: büchern.) Jena, 1860. Frommann. (2 BU., 60 Š. gr. 8.) 10 Sgr.

die Natur des Eigenthums" in Schletter's Jahrbüchern wird Der anonyme Recensent von des Verfassers Schrift,,Ueber der Verlegung seiner Recensentenpflichten bezüchtigt. Es wird von ihm gesagt:,,Der Recensent recensiert, was nicht in meis steht. Nur durch seine unglückliche Idee, daß ich eine Philosophie nem Buche steht, aber er recensiert andererseits nicht, was darin des Eigenthums geschrieben habe, wird es erklärlich, daß er, was eigentlich mein Buch ist, so gut wie ganz übergeht. Mein Buch ist seinem eigentlichen Kerne nach die Lehre von der Occupation, Production und Tradition, und die Prüfung der Frage, ob diese drei Punkte in der That aus dem gemeinsamen Begriffe von wirthschaftlicher oder nährender Arbeit im weiteren Sinne, wie ihn die Nationalókonomen bereits aufgestellt haben, erklär: bar sind."

Dem unternommenen Beweise, daß Recensent sich somit eis nestheils der,,Verfälschung des Inhalts des Leist'schen Bu ches, anderntheils der Unterlassung einer materiellen Kritik des eigentlichen Inhalts schuldig gemacht, ist die zweite Hälfte des gut geschriebenen Werkchens (S. 27-50) gewidmet, in der ers sten Hälfte (S. 7—27) legt der Verfasser seine schon bekannten Ideen von der,,Natur der Sache, naturalis ratio, das naturale Element" c. nochmals kurz dar.

Tretter, Casp. Aloys, von der Verbindlichkeit der Pupillen aus ihren ohne Tutor abgeschlossenen Verträgen nach Römischem Rechte. Inaugural-Abhandlung. München, 1860. Finsterlin in Comm. (51 S. gr. 8.) 8 Sgr.

Die negotiorum gestio ist bekanntlich ein Lieblingsthema der neueren Jurisprudenz. Dem Verfasser schien es nun, als ob vorzugsweise aus dem Grunde sichere Resultate bis jezt noch nicht erzielt worden feien, weil man es unterlassen habe, den Begriff Der Verfasser, dem der für seinen Gegenstand neue Ge des negotii alieni festzustellen. Er bezeichnet es daher als seine fichtspunkte aufstellende Auffas von v. Keller (Jahrb. des gem. Hauptaufgabe, jenen Grundbegriff bestimmt zu fassen, und hält Rechts III, S. 372f.) noch unbekannt ist, kommt in den Hauptes für nöthig,,,weil sich bei wenigen anderen Materien so sehr ergebnissen mit Brandis (Beitschr. f. Civilrecht und Proces VII, wie bei der negotiorum gestio der Sag bewährt, daß eine gründ. 121205) überein. Seine Abhandlung ist mit Fleiß gearliche Kritik der heutigen Rechtsideen nur durch Berlegung derfelbeitet und klar geschrieben, konnte also als Inauguraldissertation ben in ihre Elemente möglich wird," die Dogmengeschichte des wohl genügen, da fie aber nicht wesentlich neue wissenschaftliche felben von Zeiten der Gloffatoren bis auf die Gegenwart zu geben. Refultate erzielt, war kein Grund vorhanden, fie in Buchhandel Diese Dogmengeschichte enthält das vorliegende Heft, ein in Aus- u geben. ficht gestelltes zweites Heft soll die an Martinus, Fulgofius und Donellus sich anschließende eigene Meinung des Verfassers entwickeln und quellenmäßig begründen. Einstweilen aber ist lehtere dahin formuliert (S. 195):,,218 negotium alienum erscheint diejenige Handlung, welche den Inhalt hat, einem fremden Vermögen ein Object der Berechtigung refp. Verpflichtung hinzuzu fügen, oder ein darin bereits befindliches zu modificieren, oder aber eine dieser Thatsachen zu verhindern.“

Die Darstellung des Verfassers ist zwar klar, aber mitunter etwas schwerfällig und schleppend und dadurch die Lecture er

schwerend.

Pöschmann, Dr. Karl Magnus, Oberappell. Rath, Studien zu Gaius. 2. Heft. Leipzig, 1860. Roßberg. (30 S. gr. 8.) 6 gr. In diesem zweiten Hefte feiner Studien zc. giebt der um die Terteskritik unserer Quellen wohlverdiente Verfasser eine Reihe von Emendationen und Ergänzungen zum dritten Commentar (§§. 117. 118. 119. 121. 122. 123. 140. 158. 172) der Institutionen des Gaius. Um Bedeutendsten scheint uns die Ausfüh rung zu II, 158 zu sein, wo der Verfasser nach den Zügen der

Die neue napoleonische Aera und ihr Verhältniß zu Deutschland. Vom Verfasser der Revolution in Mittelitalien ',,,der National-Verein und Deutschlands Zukunft". Leipzig, 1860. Lehmann. (48 S. 8.) 7% Sgr.

!!

Wir kennen die auf dem Titel angegebenen früheren Schriften des Verfassers nicht, man braucht aber nur wenige Seiten der vorliegenden Broschüre gelesen zu haben, um zu ersehen, daß das wir diesen zur Ungebühr ohne weitere Prüfung und Modifi der Verfasser ein Gegner des Constitutionalismus ist. Er meint, daß cation den Franzosen nachgeäfft, und daß wir uns viel besser be finden würden, wenn wir an unseren alten genoffenschaftlichen und corporativen Einrichtungen festgehalten hätten, aus welchen die Freiheit des Bürgerthums und seine schönste Blüthe, Wiffenschaft, Kunst und Gewerbe in hohem Glanze hervorgewachsen sei. Wenn auch der Verfasser hierin irrt, so hat er gewiß Recht, wenn er an die nothwendigen Reformen im Innern Deutschlands und das Aufgeben des kleinlichen Particularismus mahnt. Ebenso hat er Recht, wenn er sein Bedauern über die Rückschritte ausspricht, welche das Ministerium Manteuffel in Preußen gemacht

« VorigeDoorgaan »