alterire, ihre Disciplin verwirre," aus derselben „eine Chimäre“ mache und sie einem „gänzlichen Ruine“ entgegenführe1). Mit schonungsloser Offenheit decken die kirchlichen Oberhirten den eigentlichen Zweck des Arreglo auf, und führen namentlich an, daß derselbe „die Bischöfe zu Päpsten mache, um den wahren Papst auszuschließen, zu gleicher Zeit aber dieselben zu Grunde richte, zu reinen Beamten des Staates, zu einfachen Vollstreckern seiner Anordnungen, zu Namenbischöfen, zu Nichts degradire 2)“. Unter solchen Verhältnissen, schreibt der Bischof von Zamora, könne keiner der im Amte stehenden Bischöfe in demselben verbleiben, ohne seine Würde, seine Heerde, sein Gewissen, seine Seele und selbst seine Achtung vor den Menschen schmählich preiszugeben," indem sie aufhörten, katholische Bischöfe zu sein“ und „eine von ihrer Wurzel losgerissene Dynastie bilden würden 3)“. Auch auf die Absurdität der Formel die spanische Nation erkennt an", und auf die Widersprüche 4) des Arreglo weisen die Bischöfe hin; vorzüglich aber heben sie hervor, daß dieses „scandalöse“ Machwerk) das katholische Dogma) verlege und die weltliche Ge 1) Coleccion IX, 169: En que (scl. proyecto) se presenta á cara descubierta el error, el cisma, la heregía, no es mas que un amasijo de todo esto (140): Se estiende á alterar la Iglesia en sus propios fundamentos: trastorna su disciplina, presenta otro systema nuevo, una Constitucion del Clero nueva, una Iglesia, que no es ya la Iglesia de Jesucristo (170): Puesta en el borde de su total ruina (la Religion). Aehnlich drückt sich der Bischof von Astorga mit Beziehung auf die Vorgänge in Frankreich 1790 ff. aus. (Coleccion XIII, 242.) 2) Á los Obispos se los hace Papas en su Obispado, para excluir al Papa verdadero. Se les hace Obispos absolutos, para excluir al Primado; pero al mismo tiempo se aniquilan, haciendolos Obispos seculares; empleados puros del poder temporal, egecutores simples de sus órdenes, Obispos de nombre; nada. (1. c. p. 164. Cf. XIII, 233.) 5) Qué escándalo; querer los políticos hacer y deshacer, fundir y refundir este cuerpo (die Kirche) organizar á su modo el servicio parroquial y eclesiástico, subrogar los ayuntamientos y diputaciones provinciales en lugar de los Concilios y Obispos. (Coleccion IX, 151.) 6) L. c. IX, 153. walt an die Stelle der von Christus eingesetzten Hierarchie substituire. Um die Heuchelei und Ungerechtigkeit recht augenfällig zu enthüllen und die Feinde der Kirche mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, richtet der Bischof von Astorga an die Verfasser des Arreglo die Frage, ob der alte Despotismus, dessen Beseitigung ja der Zweck der Constitution sei, für den Clerus noch fortbestehen, und dieser allein von den Wohlthaten der neu errungenen Freiheit ausgeschlossen sein solle 1), wobei er zugleich ein Verzeichniß der wider die Geistlichkeit verübten Bedrückungen gibt. Nachdem die Bischöfe auf diese Weise den Ursprung, das Wesen und die Wirkungen des Arreglo dargelegt und denselben als ein aus einem inficirten Grunde, einer kranken Wurzel und einem vergifte= ten Ursprung hervorgegangenes Uebel 2)“ bezeichnet haben, unterwerfen sie die einzelnen Bestimmungen desselben mehr oder minder einer scharfen Kritik, wobei sie sich theilweise auf die bereits in anderen Eingaben vorgebrachten Gründe beziehen. Wir können deshalb uns darauf beschränken, einfach anzudeuten, daß sie in der Bekämpfung des schismatischen Projectes nicht unerwähnt lassen, daß die Eintheilung der Diöcesen eine innere Angelegenheit der Kirche sei, gleichwie die Spendung der Sacramente, und daß die weltliche Gewalt, ebenso wenig die Befugniß habe, eine neue Diöcesaneintheilung zu treffen, wie die Kirche in Spanien berechtigt sei, eine andere Umschreibung der bürgerlichen Provinzen anzuordnen 3). Auf die Behauptung, der Staat könne die äußere Disciplin der Kirche vor sein Forum ziehen, und wolle durch den vorgeschlagenen Arreglo nur die altkirchliche Disciplin hinsichtlich 1) Es posible que á todos favorezca el nuevo órden de cosas, y que los antiguos castigos hayan desaparecido para los demas y no para nosotros. Como el uso del poder absoluto solo se conserva para extrañar y trasladar á los Obispos y eclesiásticos, separándoles de sus Iglesias, ó dejándoles fuera de la ley? fragt der Bischof von Astorga. (Coleccion XIII, 243.) 2) Coleccion XIII, 247. 3) L. c. XIII, 234 sq. der Bestätigung der Bischöfe u. s. w. wieder herstellen, erwidern die beiden Bischöfe in ihren Repräsentationen, daß der fingirte Unterschied zwischen innerer und äußerer Disciplin niemals bestanden habe, sondern erst später ersonnen worden sei; was aber den Eifer der Staatscanonisten für die Wiederherstellung der altkirchlichen Disciplin betreffe, so sei die moderne" Disciplin, ebenso wie die alte, die Disciplin der Kirche; diese habe aber hinsichtlich ihrer Disciplin in den letzten Jahrhunderten dieselbe Autorität beseffen, wie in den früheren, und ihre Vorschriften müßten von allen Katholiken befolgt werden 1). Wie sehr der Arreglo in das Leben der Kirche einschneide und deren Rechte mißachte und verleze, zeigen die Bischöfe auch an den Bestimmungen über die kirchlichen Censuren, deren Verhängung von der weltlichen Gewalt willkürlich und unbefugt beschränkt und von der Einhaltung gewisser Formen abhängig gemacht werde, wodurch die Verbrecher entweder ganz ungestraft ausgingen, oder das Urtheil nach Belieben jahrelang hinausziehen könnten 2). Die übrigen Bestimmungen über die Erziehung und den Unterricht des Clerus, dessen Sustentation, über die Güter der Kirche und Aufhe= bung des Zehent, über die Unterdrückung und Bedrückung der Klöster u. s. w. werden meistens nur vorübergehend angeführt, um einestheils das Bild nicht unvollendet zu lassen, und anderntheils nicht das bereits in den Vorstellungen anderer Kirchenobern Gesagte zu wiederholen. Auch die Verordnung hezüglich der Feiertage, deren Vermin= derung durch die Sorgfalt des Staates für das materielle Wohl der Unterthanen gerechtfertigt werden sollte, läßt der Bischof von Zamora 1) Coleccion IX, 160. Auf die Behauptung, die Bischöfe seien früher vom Metropoliten bestätigt worden, antwortet der Bischof von Zamora: Entiendase que aqui hay dogma y hay disciplina. El dogma es el de una potestad exclusiva y suprema en la Iglesia para dar la institucion ó mision á los Obispos, atributo esencial para la unitad; la disciplina está en que pueda egercerse por sí ó por otro, segun los tiempos y circunstancias. Cf. XIII, 231. 2) Coleccion IX, 166. nicht unerwähnt und widerlegt die für jene Reducirung der Festtage vorgebrachten Gründe auch durch Hinweis auf die anerkannte Thatsache, daß Spanien zu jener Zeit, als es der Stapelplay der Fabriken, der Künste und des Reichthums der Welt war, mehr Feiertage hatte, als jezt“, während in den lezten Jahrzehnten, „nachdem bereits mehrere Verminderungen der Festtage erfolgt seien," Handel und Gewerbe so sehr danieder lägen, daß das Volk den dritten Theil des Jahres die Arme über einander schlage und nichts zu thun habe1)“. Mit beredten Worten schildert der Bischof von Zamora dem König, an welchen er seine Vorstellung richtete, daß die Religion „nicht nur für das ewige, sondern auch für das zeitliche Heil der Menschen" nothwendig sei, und daß ohne die Religion eine Regierung gleichsam „auf das stürmische Meer, Volk genannt, geschleudert werde," ohne die Möglichkeit zu haben, dasselbe zu zügeln, indem ohne Religion weder Soldaten, noch Geseze, noch irgend welche Constitution etwas über die Leidenschaften der Menschen vermöchten 2). Diese gründlichen und bei allem Freimuthe sehr maßvollen Vorstellungen konnten aber weder die radicalen Cortes abhalten, die lezte Hand an ein Gebäude zu legen, welches bereits die Moderados begonnen hatten 3), noch vermochten sie, den seiner Macht factisch be= raubten König zu irgend einer Maßregel gegen diese neue Civilconstitution des Clerus zu bewegen. 1) L. c. IX, 163. 2) Lanzado sobre este mar bravo, que se llama pueblo. Presumirá sujetarle por la fuerza? Pero qué imperio ha subsistido en el mundo por la fuerza? Y qué tesoros, qué egércitos, qué numero de gentes y empleados serian bastantes para ello? 3) Schon in der Sißung vom 1. Oct. 1820, also wenige Monate nach dem Zusammentritt des ersten Congresses wurde der Antrag gestellt, daß man den Erzbischöfen und Bischöfen die Spendung der höheren Weihen untersagen solle, bis die Cortes über den zu erlassenden arreglo del clero (Tom. 7. p. 7.) einen Beschluß gefaßt hätten. Achtzehntes Kapitel. Ernennung Billanueva's zum spanischen Gesandten in Rom. Notenwechsel zwischen dem spanischen Geschäftsträger Aparici und dem Cardinalflaatssecretär Consalvi. Zurückweisung Villanueva's durch den Papf. Ausweisung des Nuntius aus Madrid. Froteftnote desselben an San Miguel. Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Spanien und Rom. Weiterer Notenwechsel Consalvi's mit Aparici. Die Freimaurer - Regierung in Madrid blieb bei ihren bisher aufgezählten Eingriffen in die Rechte der Kirche nicht stehen, sondern brach auch die diplomatischen Beziehungen Spaniens mit dem heiligen Stuhle ab1). Die Veranlassung hiezu bot die Recusirung des neu ernannten außerordentlichen Gesandten Spaniens am päpstlichen Hofe. San Miguel, oder vielmehr der „große Orient“ in Madrid, welcher den Minister am Gängelbande führte, hatte den uns schon bekannten Canonikus von Cuença, Joh. Lorenz Villanueva 2), für diesen Posten ausersehen. Eine größere Beleidigung konnte dem Papste kaum zugefügt werden. Villanueva gehörte zu den erbittertsten Gegnern der katholischen Kirche und besonders des apostolischen Stuhles. Schon in den Cortes von Cadir hatte er deutliche Proben seiner feindseligen Gesinnung gegeben. Nach Wiederherstellung der Ordnung (1814) wurde er in das Kloster Salceda verwiesen. Im Jahre 1820 in Freiheit gesezt und als Mitglied der Cortes gewählt, unterstüßte er alle kirchenfeindlichen Bestrebungen der Liberalen und stellte selbst mehrere Anträge, deren Annahme die ganze Hierarchie der Kirche zerstört und Spanien vom Mittelpunkte der Christenheit losgeriffen hätte. Nicht zufrieden im Congresse gegen die Kirche zu wüthen, verfaßte er auch pseudonym mehrere Schriften, welche von den gehässigsten Schmähungen und Angriffen auf die Kirche und ihre Institute überfließen. Als der tüchtige und pflichttreue Erzbischof von Valencia seine herrliche 1) Die Correspondenz wurde zuerst im Diario Romano vom 22. Februar 1823 veröffentlicht. Eine deutsche Uebersetzung der Noten brachte die Augsb. Allg. 3tg. 1823, Beilage 41-49. 2) Vgl. Gams, KG. von Spanien III, 2, S. 433 f. |