solches Verbrechen bestrafte 1). Um die heiligen Handlungen der Religion und deren Diener nicht der frechen Verhöhnung, den Spöttereien und den Blasphemien der Gottlosen, welche die Religion tödtlich haßten, auszusehen." stellte das Domcapitel von Gerona im Einverständniß mit dem Bischofe die öffentlichen Processionen ein 2). Ein Priester, welcher die heilige Wegzehrung zu einem Kranken trug, wurde auf dem Wege von einem Milizen insultirt 3). Auch die Reliquien der Heiligen blieben nicht verschont 4). Die heiligen Gewänder und kirchlichen Geräthschaften wurden zerrissen, oder zu anderen Zwecken verwendet. Vorzüglich hatten es aber die Revolutionshelden auf die goldenen und silbernen Gefäße abgesehen. Was sich immer Kostbares in den Kirchen vorfand, wurde geraubt. Als die Cortes anordneten, die nicht unbedingt zum Gottesdienste nothwendigen goldenen und silbernen Werthgegenstände an sichere Orte zu bringen, durchzogen die Bevollmächtigten der Nationalen unter dem Präterte, diesen Befehl zu vollziehen, die einzelnen Orte und raubten Alles, was sich Werthvolles in den Kirchen vorfand. „Die silbernen Statuen und Kronen der Heiligen, die Reliquiarien, die Altarcrucifire und Processionskreuze, die Leuchter, Rauchfäffer und Schiffchen, die Meßkännchen, die Lesepulte, die Weihegeschenke, selbst die Kelche und die Taufbecken" wurden als unnöthig für den Gottesdienst erachtet und weggenommen 5). Den Pfarrern wurde Strafe angedroht, wenn sie solche Gegenstände wegbringen, oder verbergen würden. Selbst die Kirchen von Madrid waren von dieser Plünderung nicht ausgenommen. Nicht einmal diejenigen werthvollen Geräthe und Pretiosen, welche im Kriege gegen Napoleon unangetastet geblieben waren, fanden Schonung. An manchen Orten, z. B. in der Cathedrale und in vielen Pfarrkirchen der Diöcese Solsona schütteten die Revolutionäre die heiligen Oele aus, warfen die heiligen Hoftien auf den Boden, oder verübten noch schrecklichere Gräuel1). Schließen wir damit die Aufzählung der Schandthaten, welche die Vertheidiger der Constitution 2) begingen. Sie erinnern nur zu sehr an die französische Revolution, deren Geisteskind die Empörung in Spanien war. Leztere hatte denselben Verlauf wie jene. Sie begann mit einem falschen Liberalismus, der alle Grundfesten des Rechtes und der socialen Ordnung erschütterte und größtentheils zerstörte, und bereitete dem Radicalismus den Weg vor, welcher die vollständige Zerstörung des Thrones und der Altäre auf seine Fahne ge= schrieben hatte. Die geheimen Fäden der ganzen Bewegung befanden sich aber, wie bereits nachgewiesen ward, in den Händen der geheimen Gesellschaften, von welchen dieselbe ausging und unterhalten wurde. Es wäre deshalb ungerecht und unwahr, den Verbrechern, welche die erwähnten Gräuel verübten, die Schuld allein aufzubürden. Die Hauptschuld trifft vielmehr die liberalen und radicalen Mitglieder der geheimen Gesellschaften, die Freimaurer, Comuneros, oder welche Namen sie sonst hatten, deren erkaufte Werkzeuge nur jene Unglücklichen waren. 1) Coleccion IX, 114: Las sagradas formas cosidas entre las escarapelas de los impios. Der Herausgeber der Coleccion hörte dies von einem ganz glaubwürdigen Manne. Als König Ferdinand VII. aus den Händen der Constitutionellen wieder befreit war, ließ er Sühnandachten wegen der verübten Frevel abhalten. In dem Decret (Lebrija 6. u. Madrid 10. Oktober 1823) heißt es en fin el inestimable legado que Jesucristo nos dejó en la noche de su Cena para asegurarnos su amor y la felicitad eterna, las Hostias santas han sido pisadas. (Decretos y resoluciones de la Junta provisional, regencia del reino y los expedidos por su Magestad. Madrid 1824. VII, 154.) 2) Leider gehörten zu denselben auch apostasirte Geistliche und Mönche, von denen einige die Kirche mit dem wüthendsten Haffe verfolgten. Ein solcher Apostat war auch Clara-Rosa, wie er sich nannte, Redacteur eines revolutionären Blattes. Er verlangte mit der Constitution auf der Brust nur bürgerlich begraben zu werden. (Coleccion XIV, 134.) Zwanzigstes Kapitel. Die Repräsentation des Erzbischofs von Valencia an die Cortes. Ihr Inhalt. Erbitterung der liberalen Cortes über dieselbe. Abschung und Verbannung des kirchlichen Oberhirten. Bevor wir den weiteren Verlauf des Kampfes und die schließliche Niederwerfung der von den geheimen Gesellschaften in Spanien heraufbeschworenen Revolution darstellen, wollen wir unsere Aufmerksamkeit einem Actenstücke zuwenden, dessen genaue Kenntniß die von uns ausgesprochene Behauptung bestätigen wird, daß der ganze Plan der Beraubung und Verfolgung der Kirche schon im Jahre 1820 vollständig entworfen und von den Lenkern der geheimen Gesellschaften adoptirt war. Wie wir bereits gesehen, veranlaßten die bisher geschilderten Bedrückungen und Beraubungen der Kirche durch die liberal - radicalen Cortes, welchen König Ferdinand VII. als willenloses Werkzeug diente, die kirchlichen Oberhirten, in ausführlichen und wohlbegründeten Vorstellungen an die geseßgebenden Factoren die Incompetenz der Staatsgewalt, die kirchlichen Angelegenheiten einseitig zu ordnen, nachzuweisen, die Ungerechtigkeit der neuen antikirchlichen Geseze und ihre schlimmen Folgen darzulegen und deren Zurücknahme zu verlangen. Bald nach der Constituirung der Cortes im Jahre 1820 erließ der päpstliche Nuntius in Madrid eine Note an das Ministerium, in welcher er, anknüpfend an die bereits erfolgten und von ihm im Einzelnen aufgezählten Eingriffe des Staates in die Gerechtsame der Kirche, die richtige Grenzlinie zwischen beiden Gewalten aufstellt, die Rechte der Kirche, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen, siegreich vertheidigt, die zur Rechtfertigung solch' unbefugter Eingriffe erfundenen febronianisch- josephinischen Theorien widerlegt und im Namen des Papstes gegen die neuen Bedrückungsgeseße Protest erhebt1). 1) Die Noten des Nuntius siehe Coleccion Tom. 1 & 2. Wie der Nuntius auf diplomatischem Wege, so suchte der spanische Episcopat, welcher in seiner Bedrängniß sich auch an das Oberhaupt der Kirche um Hilfe wandte, durch Vorstellungen an den König und die Cortes die Aufhebung der Zwangsgeseze herbeizuführen. Diese Repräsentationen behandeln theils einzelne Eingriffe, theils den gan= zen Compler der staatskirchlichen Gesetze und sind entweder von einzelnen Bischöfen oder von dem Gesammtepiscopat einer Kirchenprovinz_unterzeichnet 1). Von den verschiedenen bischöflichen Repräsentationen wollen wir nur die Eingabe des Erzbischofs von Valencia, Veremundo Arias de Teijeiro), an die Cortes 3) vom 20. Oft. 1820 in ihrem wesentlichen Inhalte mittheilen, weil dieselbe die in Rede stehenden Punkte mit besonderer Klarheit und Gründlichkeit behandelt und außerdem die ausdrückliche Zustimmung fast des ganzen spanischen Episcopates erlangte, welcher sich in besonderen Schreiben 4) an den Erzbischof zu denselben Grundsägen bekennt, die dieser in seiner Eingabe aufstellte. Der Erzbischof beginnt seine Vorstellung mit der Erklärung, daß er, von seinem Gewissen" und der Verantwortung, welche ihm sein heiliges Amt auferlege“, sowie von seiner Liebe zum Staate und der Nation getrieben, sich an die Cortes wende, um zu verhüten, daß „viele Deputirte gegen ihre religiösen und redlichsten Absichten sich zu gefährlichen, verderblichen und außerdem wegen Mangel einer legitimen Autorität nichtigen Resolutionen verleiten lassen“; eine Gefahr, 1) Viele derselben werden in der Coleccion eclesiástica mitgetheilt. 2) Dieser heiligmäßige Prälat, welchen die Zeitgenossen mit dem heil. Thomas von Villanova verglichen, wurde zu Cavanelas, Diöcese Orense, am 21. Okt. 1742 geboren. Er trat in den Orden des heil. Benedict, docirte in Salamanca Theologie und wurde von Karl IV. im Jahre 1804 zum Bischof von Pampelona und 1814 von Ferdinand VII. zum Erzbischof von Valencia ernannt. Nach Ausbruch der Revolution von 1820 verging fast kein Tag, an welchem er nicht den gröbsten Beleidigungen und Duälereien von Seiten der Constitutionellen ausgesetzt war. Er ertrug Alles schweigend, ohne sich aber irgendwie einschüchtern zu lassen. 3) Coleccion IV, 1–77. 4) Sie sind abgedruckt in Coleccion IV, 77-107. die um so größer sei, da „tausend und tausend von unwissen= den Schmarozern" in den „öffentlichen Blättern“ den Versuch machten, den Cortes einzureden, daß sie ohne Verlegung der katholischen Glaubenslehre ihre Autorität auf Alles erstrecken könnten und müßten, was die Disciplin der Kirche im Allgemeinen, oder, wie Andere, welche vorsichtiger erscheinen wollen, die äußere Disciplin betreffe. Um so mehr, bemerkt der Erzbischof, halte er es für seine Pflicht, diesen Grundirrthum“, welcher manchen Deputirten irre führen könne, zu widerlegen und nachzuweisen, daß es kaum ein falscheres und unheilvolleres System gebe, als jenes, welches das Recht, Anordnungen und Decrete hinsichtlich der katholischen Disciplin vorzuschreiben, zu verändern und zu reformiren, der geistlichen Gewalt abspreche und es dafür der weltlichen Gewalt beilege.“ " Ein solcher Grundsah, fährt der Erzbischof fort, trete mit den Anordnungen Christi und dem Dogma der Kirche in Widerspruch und sei ein von Concilien und Päpsten, zuleht noch von Pius VI. wiederholt censurirter, und schon von den Kirchenvätern bekämpfter Irrthum, weshalb auch die wahrhaft religiösen Kaiser und Fürsten" denselben nie geltend gemacht, sondern immer das bezügliche Recht der Kirche anerkannt und respectirt hätten. Vorzüglich aber sei dies in Spanien der Fall gewesen, dessen Gesezgebung „das beste Zeugniß von dem unverbrüchlichen Respecte ablege, mit welchem die Rechte der Kirche und ihre disciplinären Verordnungen nicht weniger wie ihre dogmatischen geachtet worden seien“, ohne daß der Staat sich je „angemaßt habe, kirchliche Angelegenheiten durch Geseze zu ordnen“, weshalb auch einzelne Zerwürfnisse zwischen beiden Gewalten ohne große Schwierigkeit hätten beigelegt werden können. Die von den Cortes zur Beschönigung ihrer Eingriffe in die Rechte der Kirche geltend gemachte Unterscheidung der kirchlichen Disciplin in eine innere und äußere", bezeichnet der Erzbischof als eine Erfindung des Schismas und der Häresie, welche in sich haltlos sei, und im Widerspruch mit dem Dogma stehe und außerdem von den bedeutendsten Theologen, von den Bischöfen und vom Oberhaupte |