Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins: Revue de la Société des juristes bernois, Volume 42;Volume 1906

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Pagina 373 - Elle est parfaite entre les parties , et la propriété est acquise de droit à l'acheteur à l'égard du vendeur , dès qu'on est convenu de la chose et du prix , quoique la chose n'ait pas encore été livrée ni le prix payé.
Pagina 30 - Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. Niemand darf zur Teilnahme an einer Religionsgenossenschaft, oder an einem religiösen Unterricht, oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen, oder wegen Glaubensansichten mit Strafen irgend welcher Art belegt werden. Über die religiöse Erziehung der Kinder bis zum erfüllten 16. Altersjahr verfügt im Sinne vorstehender Grundsätze der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt.
Pagina 347 - Auswanderer gehörig zubereitet geliefert werden. 6. Alle Transporte von Auswanderern mit überseeischem Reiseziel, welche nicht von einem Agenten oder Unteragenten begleitet sind, hat die Agentur an den Haltstationen und im Einschiffungshafen durch einen Bevollmächtigten in Empfang nehmen zu lassen.
Pagina 227 - In Beziehung auf die zivilrechtlichen Verhältnisse stehen die Niedergelassenen in der Regel unter dem Rechte und der Gesetzgebung des Wohnsitzes. Die Bundesgesetzgebung wird über die Anwendung dieses Grundsatzes, sowie gegen Doppelbesteuerung die erforderlichen Bestimmungen treffen.
Pagina 346 - Bundesratb.es; 7) bei Aufenthalt oder Verzögerung auf der Reise ohne nachweisbare Schuld des Auswanderers vollständige Verpflegung und Beherbergung des Auswanderers und, im Falle die beabsichtigte Beförderungsgelegenheit nicht vorhanden oder nicht ausreichend wäre, prompte anderweitige Beförderung mindestens eben so guter Art wie die im Vertrag angegebene.
Pagina 293 - Personen begleitet werden, oder daß für ihre gehörige Unterkunft am Reiseziel gesorgt ist; vorbehalten ist die Einwilligung seitens der Inhaber der väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt; 3) von Personen, welche nach Bestreitung...
Pagina 296 - Reise anzutreten oder fortzusetzen, der Agent verpflichtet ist, die für die Beförderung des Auswanderers und seiner bei ihm bleibenden Angehörigen bezahlten Beträge zurückzuerstatten, unter Abzug jedoch der für Abschluß oder theilweise Ausführung des Vertrages erwachsenen Auslagen.
Pagina 171 - Das Vollstreckungsurteil ist erst zu erlassen, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts nach dem für dieses Gericht geltenden Recht die Rechtskraft erlangt hat. 2 Es ist nicht zu erlassen, wenn die Anerkennung des Urteils nach §328 ausgeschlossen ist.
Pagina 454 - Die zuständige Behörde hat ihre Prüfung darauf zu beschränken: 1. ob nach den Gesetzen des Landes, wo die Verurteilung erfolgt ist, die Ausfertigung der Entscheidung die für ihre Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt; 2. ob nach denselben Gesetzen die Entscheidung die Rechtskraft erlangt hat. d) Armenrecht.
Pagina 433 - XVII, page 740, chiffre 4), l'obligation du patron d'indemniser la victime d'un accident n'est pas diminuée par le fait qu'en outre de l'événement dont le patron doit répondre, d'autres facteurs, tels que la constitution physique du lésé, ont aussi contribué à produire le dommage. L'art. 5...

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