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Sazungen derselben insbesondere wider die Juden, deren Uebermuth und Wuchergeist den höchsten Grad erreicht zu haben. scheint. Die glänzende Feyer der Hochzeit Ottokars mit Kunigunden, Tochter des Herzog zu Machows (Matschwa in wird voll Leben geschilSerbien) und Bosnien-zu Wien dert. Die neue Kaiserwahl. - Rudolph von Habsburg. Zwen hochwichtige Gegenstände, voll Charakteristik und mit ergreifender Parallelisirung der alten und neuen Zeit, der wundervollen Geschicke unsers väterlichen Kaisers und Herrn mit jenen des ehrwürdigen ersten Rudolphs!

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P. 57110. Ende des Zwischenreichs in Desterreich und Des Nürnberger Burggrafen Botschaft nach Deutschland. Wien. Rudolphs Heerfahrt in Desterreich. Belagerung Wiens. Der Bürgermeister Paltram. Friede. Ottokar gibt Desterreich und Steyer dem Reich anheim. Rudolph zieht in Wien ein, sichert den sämmtlichen Bürgern und Angehöri gen seine Gnade, bestätiget die alten Rechte und Freyheiten, und gibt eine, den Juden sehr günstige Ordnung 1276, 1277.Der Friedensbruch. Kaiser Rudolph gibt der Stadt Wien zwey sehr merkwürdige Briefe am 20. und 24. Juny 1278. Der erste bestätiget ihre alten Stadtrechte, nennt sie den herrlichsten Spiegel Desterreichs, der in der Gefahr nur heller glänze, und erhebt sie zum dritten Male zur freyen Reichsstadt. Der zweyte Brief erneuert Kaiser Friederichs Il. goldene Bulle, 1237, während Friedrichs des Streitbaren Rechtung gegeben, und 1247, als mit ihm die Babenberger erloschen, bestätiget; jest aber mit ganz besonderen Vorzügen vermehrt. Die zweyte Marchfeldsschlacht, 26. August 1278. Ottokars Niederlage und Tod. - Kaiser Rudolph verweilt beynahe fünf Im Jahre 1281 erklärt er seinen erstgez Jahre zu Wien. bornen Sohn, Albrecht, als Reichsverweser. Bey der Anwesenheit in Augsburg, 27. Dezember 1282, 29. Jänner 1283, belehnte er seine beyden Söhne, Albrecht und Rudolph, späterhin aber auf die Einwendungen der Stände Oesters reichs, die nicht gerne zweyen Herren dienen mochten, am 1. Juny 1283 Albrechten allein und dessen Mannsstamm mit Desterreich und Steyer. Durch diese Verleihung des Herzogthums schien das von Rudolphen zum dritten Mal als unmittelbare freye Reichsstadt erklärte Wien, auch ohne ausdrückliche Aufhebung der 1278 erneuerten Privilegien von 1237 und 1247, von selbst wieder landsäßig. Wiens Unmittelbarkeit konnte nicht mehr Statt haben, da Rudolph Desterreich und Steyer seinen Söhnen verlieh, mit allen Rechten, allen Freyheiten und Zugehörden, wie sie einst die lezten Babenbergischen Herzoge,

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Leopold und Friedrich, besessen. Die Wiener aber be griffen nicht, oder wollten nicht begreifen diese feinen staatsrechtlichen Unterscheidungen, und hielten sich an den Buchstaben ihrer Briefe, um so zuversichtlicher, als der noch lebende König udolph, der Vater ihres ueuen Herrn, sie ihnen nicht nur be stätiget, sondern sogar erweitert hatte. Wiens heftige Empörung gegen Albrecht, der die Rechte und Verfassung der Stadt mit Verachtung behandelte; an dessen Hofe die Schwaben alles galten, und die Eingebornen verdrängten. Wiens Unterwerfung am 26 April 1288, worauf Kaiser Rudolph, als der oberste Herr und Richter, seine vor zehn Jahren verliehenen Privilegien für erloschen, die ihm und dem Reiche geleisteten Eide der Wiener für aufgelöst und auf seinen Sohn Albrecht, den neuen Herzog, übertragen erklärte. Nachdem dieses geschehen, also faktisch und rechtlich ein neues Verhältniß eingetreten war, beachteten die Wiener selbes mit völliger Treue. Denn bey der spätern Empörung des Landadels traten sie zufammen, und entboten Albrechten: »sie wollten ihm williglich dienen, es sey auch mit ihrer Gefahr und Schaden; sie wollten ihm treu und fest zur Seite stehen in Noth und Tod!« darob bewegt, ertheilte Albrecht durch die Hand Meister Ottos von Mödling, seines obersten Schreibers, am 11. Februar 1295 eine große, inhaltschwere Handfeste, deren wesentlicher Inhalt klar und bestimmt dargelegt wird, p. 106 — 110.

P. 111203. Wiens Gestalt und innere Verfassung.Der Umfang und die Hauptumrisse der Stadt waren beynahe dieselben, wie heut zu Tage, nur daß inmitten ihrer, leere Hauptpläge, zahlreiche Hausgärten und Badstuben für Juden und Christen waren. Verbot jeder. Befestigung der einzelnen Wohnungen durch Vormauern, Thürme oder Gräben.

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vielen Asylstätten, die große Zahl der einzelnen Gewerbe und Handwerke, ja auch sehr reiche Bürger in der Stadt, wovon noch die Beweise sind in den vielen von diesen allen genannten Straßen und Plägen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Schlüssel der stufenweisen Ausbildung des städtischen Munisipalwesens in dem Verhältniß der verschiedenen Stände unter einander aufzusuchen sey; — daß nämlich fast in jedem bedeutenderen Orte zweyerley Gemeinden koeristirten: Freye, bloß unter des Königs Bann und unter der Gerichtsbarkeit der Gaugrafen und Markgrafen, und Hörige, welchen der Lehensherr, die Herrschaft, ihren Vogt vorseßte. Nach diefem Hauptgrundfag erklärt und beleuchtet der gelehrte Verfasser das Aufblühen und die Bildung des städtischen oder Munizipalwesens in Wien mit klarem Ueberblicke, mit erschöpfender

Gründlichkeit und voll von belehrenden Hinweisungen auf das deutsche und italienische Städtewesen. Wir halten diese Darstellung für vorzüglich gelungen, p. 116132.- Albrechts auswärtige Unternehmungen, ausschließend seinen Sinn erfül lend, die Krone Rudolphs und die durch Erlöschung der einheimischen Dynastie bald nach einander erledigten Kronen Un= gerns und Böheims auf seinem Haupte zu vereinigen. P. 133 sind in der Erzählung: »der habsüchtige Ehrgeiz eines Mönchs »von umfassendem Geist und von kraftvoller Härte, der durchaus »Erzbischof von Salzburg werden wollte (?), des Abtes »Heinrich von Admont, hatte Albrechten auch mit den »Steyrer Herren entzweyt, bis grausamer Meuchel»mord, durch eines Anverwandten Faust, den fin»stern Abt auf seinem Bett erschlug, noch gegen feine Leiche wüthenda c., die Umstände bey der Ermordung des Abtes Heinrich der falschen Ungabe des Leobner Chronisten nachgeschrieben. Ermordet hat diesen Abt sein Neffe, Durring Grießer genannt; jedoch keineswegs in seinem Bette, sondern auf der Höhe des nahe bey Admont liegenden Dietmarsberges, über welchen der Weg nach Leoben und Gräß führt. Daselbst lauerte der Grießer mit noch zwey andern Gesellen auf den sorglos daher reitenden Abt, welchen er aus dem Dickicht mit einem Bolzen vom Saumpferde herabschoß. Die Meuchelmörder wurden jedoch von der Geleitschaft des Abtes schnell ergriffen, und im nahen Städtchen Rotenmann, nach Abhauung der Hände und Füße, durch den Strang hingerichtet. Mit ausdrücklicher Hinweisung auf ältere Nachrichten versichern die admontischen Chroniken: Dum aliquando via se dedisset (Henricus) et in supremo montis cacumine, quem vulgus Dietmarsberg nuncupat, constitutus esset, a nepote suo, sagittae jactu, meliori profecto fortuna dignus, vita privatur anno redempti orbis 1297. Und das Todtenbuch von Admont bemerkt: in die S. Urbani. P. et M. Abbas noster Henricus occisus est a quodam nepote suo, nomine Griezzer, qui cum suis complicibus - comprehensus, manibus pedibusque truncatis demum suspendio miserrime finiuntur! Diese Umstände werden auch in der, obgleich verstümmelt nur auf uns gekommenen Erzählung Ottokars von Horned Cap. 652 bestätiget. Folgen der auswärtigen Unternehmungen Albrechts für Wien. -- Die feyerliche Vermählung Königs Andreas von Ungern mit Albrechts Tochter Agnes (3. 1296). Unbeschränkterer Salzhandel — nach der siegreichen Fehde mit dem Salzburger Erzbischof- bis 1299. Handelsprivilegien der Wiener Kaufleute zu ungehinderten Ge

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schäften nach Ungern. Kaiser Albrecht vollendet die neue Burg und stiftet darin eine Kapelle, 1298. Der alte Otto Haym aus dem ritterbürtigen Geschlechte von Neuburg, Stifter mehrerer Pfarren und Kapellen, vorzüglich der Salvatorskirche (auch die Kapelle in Ottenhayn genannt), mit deren ehrwürdigem Standbilde die Stadt Wien ihre Ehrenmünzen (Salvatorsmünzen) präget. Der Elemente Wüthen, Sturm, Ungewitter, Ueberschwemmung, ungemeine Trockeniß 1295, 129, 1304. - König Albrechts blutiger Ausgang 1308, »der Wien auf immer seinem Hause unterwarf, »der seine alten Freyheiten brach, ihm aber neue, nicht gerin»gere gab: unstreitig auf germanischer Erde der erste Fürst, der »mit richtigem Plan und mit unbeugsamer Beharrlichkeit die un»erläßlichen Grundsäge neuer Monarchien, in Hinsicht auf »Kriegsmacht und Finanzen ausübte, der dadurch den Anlaß »gab und den Grund legte zur heutigen Verfassung, nicht nur »Wiens, sondern der sämmtlichen deutschen Erblande Habsburg »von der March und Drau bis zu den helvetischen Seen und Hoch= »alpen.«<

P. 111-165. Friedrich der Schöne. Verschwörung des Adels wider ihn und Treue der Wiener und Steyrer. Großer Mißwachs und Theurung im Jahre 1310. - Wassernoth 1316. Die erbitterte Fehde zwischen Friedrich und Ludwig dem Baier um das Reich. Schlacht bey Mühldorf, 28. September 1322. Jm April 1325 kömmt Friedrich aus feiner Gefangenschaft nach Wien zurück. Wien hat von Friedrichen eine am 21. Jänner 1320 gefertigte Handfeste, die mit den alten Bürgern beynahe abgestorbenen alten Ordnungen erneuernd und befehlend, daß »ein rechtes Buch« sollte gehalten werden und alle Rechte und Verordnungen, Armer und Reicher wegen hineingeschrieben. Das ist der Anfang des noch vorhandenen Eisenbuches. Friedrich stirbt in der romantischen Waldeinsamkeit auf Gutenstein, 13. Jänner 1340.— Die neuen Kirchen und Klöster in Wien. P. 164 182. Albrecht der Lahme. Der Tempelorden hatte in Oesterreich nie eine eigene Balley, nur äußerst geringen Besih; und von den meisten Orten Desterreichs, wo spätere Queilen, wo Sagen und Märchen Templer hinseßten, läßt sich urkundlich deren Unrichtigkeit und von Zeit zu Zeit vielmehr darthun, daß diese Orte nicht jenem Orden, sondern theils dem Herzog, theils geistlichen Körperschaften angehört haben.- Ulbrechts ganzes Fürstenleben durchläuft die Eifersucht zwischen Luxenburg und Wittelsbach, und der äußerste Wankelmuth Ludwigs des Baiern, so wie Johannes von Böhmen - Lurenburg

und seines Sohnes Karl. - Für Wien erneute Albrecht in Wahrheit die Tage Leopold des Glorreichen: es sind wenige Zweige des städtischen Wesens, die er nicht als Gesezgeber geordnet hätte. Am 5. März 1324 ward das Wasserrecht, oder die Abgabe von den Donauschiffen nach ihrer Größe bestimmt. Am 24. August und am 1. Dezember 1331 und 1350 erschienen die große Fleischhackerordnung und der große Fleischhackerbrief. Am 23. July 1340 kam die große Handfeste, alle Munizipalverhältnisse umfassend, alle älteren Briefe und Handfeste bestä, tigend, und Vergehen wider die Sitte weit strenger verpönend, als in Leopolds und Kaiser Rudolphs Briefen, zumal, wenn sie die Hausordnung und Dienertreue brechen. Am 23. August 1340 gab er den Schneiderbrief, am 5. und 22. Februar 1352 und 1353 die Weingartordnung, und 1358 der Judens brief. Allgemeine schreckliche Landplagen, übergroßer Schnee, Wasser, Hize, Theurung, Heuschreckenzüge, Pest.

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P. 182203. Albrecht der Lahme stirbt am 20. July 1358; ihm folgt sein ältester Sohn, Rudolph, der schon in früher Jugend bey den Seinen, bey seinem Volke und bey allen Zeitgenossen ungewöhnliche Aufmerksamkeit erregt; und den Alles den sinnreichen, den unermüdeten, späterhin den weis sen, den Stifter nannte. — Haltung Rudolphs gegen Kaiser Karl IV., der die Vorrechte der Fürsten von Oesterreich öffentlich und heimlich zu gefährden strebte. Für Wiens Munizipalwesen und Handel war Rudolphs siebenjährige Herrschaft fruchtbarer und bedeutender, als selbst die beynahe dreyßigjährige seines edlen Vaters Albrecht. In den ersten Monden des Jahres 1359 wird der Grund zum neuen Stephansdome gelegt. Zur Emancipation des dritten Standes, zur Ausbreitung landesherrlicher Machtvollkommenheit und geschlossenen Gebietes traf Rudolph zwey äußerst wichtige Anordnungen. Die erste machte verschwinden ans der Stadt und den Vorstädten alle sogenannten Dominikal oder Häuser mit Bür gerrecht, frey von Steuer und jeglichem Mitleiden der Stadt; indem sie verfügte, daß um 8 Pfund Pfenning für ein Pfund Geldes alles Bürgerrecht, Ueberzins oder Dienst aufgelöst werden könne von allen wie immer genannten Hauseigenthümern. Die zweyte Verordnung verbot den Bürgern, von ihren einem fremden Grundherrn dienstbaren Weingärten oder Felirgend einem solchen Grundherrn ferner mehr eine Steuer.zu geben; nur er sey der wahre und einzige Grundherr, der bey allen Besißesveränderungen einzuwilligen habe. Je für ein Pfund Geldes acht Pfund Pfennige wurde, wieder als Ablösung festgescht. - Außerdem machte Rudolph

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