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daher seine Ansichten darüber schon grösstentheils bekannt sein. Wir werden in der vorlieg. Abhandlung von den sorgfältigen und wiederholten Versuchen unterhalten, die er zur Constatirung des Contagiums oder Ansteckungsstoffes angestellt hat. Die Schlüsse, zu welchen der Vf. nach diesen Untersuchungen gelangt, sind nun der Hauptsache nach folgende: Ansteckung und Gährungsprocess sind identische Vorgänge; durch die bei einer Ansteckung entstehende Gährung wird eine Zelle, eine Contagiumzelle gebildet, welche wiederum den Ansteckungsstoff aus athmet und so die Ansteckung per distans bewirkt. Die Ansteckung selbst geschieht durch Stoffe, die in 4 Classen zu theilen sind, nämlich a) durch halbindividuelle oder sogenannte pathologische Zellen (in Carcinom-, Tuberkel-, Melanose-, Condyloma-, Warzen-, Schnupfen-, Carbunkel- und Wuthzellen, sowie die der acuten Exantheme); b) durch Sporen oder zeugungsfähige Glieder von Vegetabilien (Ento- und Epiphyten); c) durch Eier oder zeugungsfähige Thiere, oder d) durch verflüchtigtes Cytoblastem. - Der 2. Bd. enthält einen grössern Aufsatz (S. 110) über pathologische Histologie, in welchem der Vf. die Resultate seiner Untersuchungen über einzelne dieser Lehre angehörige Gegenstände niederlegt; nämlich 1) über Schleim und Eiter. Es gebe, sagt Hr. Kl., im Schleim und Eiter zusammen drei verschiedene Stadien: Schleimsaft, Congestionsschleim und Eiter; jede Vermehrung oder Verminderung der Schleimsecretion sei immer mit einer Elementarveränderung des Schleimes verbunden; 2) über tuberkulöse Spute und Tuberkelsubstanz; 3) über Carcinomformen: 4) über exanthematische Formen; alle Elementarhautausschläge zerfallen in 2 Hauptclassen: Krankheitszustände a) der Talgdrüsen und Haarsäcke (Stigma, Macula, Turgescentia circumscripta, Papula, Tuberculum, Comedo, Tumor cysticus, Pustula, Vesicula, Bulla), b) der Transspirationsdrüsen (Papula sudora aetherea und liquida). 5) Pigmentablagerung in der Haut; es sind, wo diese vorkommt, allemal die eigenthümlichen Pigmentzellen vorhanden; 6) Harnablagerungen auf der Haut; sie sind nichts Anderes als Hypertrophie der Harnbildung. 7) Nierensubstanz mit morbus Brightii. 8) Die quantitative Veränderung der Blutkörperchen in Krankheiten und nach gewissen Arzneigaben, nebst Bemerkungen über die proportionalen Zustände des Plasma. 9) Pathologische Veränderung der Nervensubstanz. 10) Ueber die sogenannte Fettumwandlung der Muskelsubstanz. 11) Pathologische Knochenstructuren. 12) Abnorme Ovarienformen.- Der 2., bei weitem kürzere Aufsatz des 2. Bdes. hat die Fehler der Sprache und Sprachlaute zum Gegenstande. Diese sind nach Klencke folgende: A. Fehler im Sprachvehikel, der Stimme; I. Aphonie, durch organische oder pathologische Veränderungen im Stimmorgane hervorgebracht; II. Dysphonie, Fehler im Timbon, im Umfange, im Stimmregister und in der Tonfolge. B. Fehler der Sprache; I. Sprachunfähigkeit, II. Sprachbeschränkung. C. Fehler der Sprachlante; I. durch Feh

ler des directen, vom Kehlkopf bis zu den Lippen reichenden Sprachorgans, wahres Stammeln; 1) Unvermögen in der richtigen Wortpronunciation, Battarismus und Balbuties; 2) Unvermögen in der richtigen Buchstabenpronunciation (eigentliches Stammeln); a) Doppeltönigkeit der Sprachlaute, b) Verwechselung der Vocale, c) der Consonanten, d) Gaumen-, e) Nasensprache, f) Einmischung fremder Laute, g) Mangel eines bestimmten Sprachlautes, h) Unvermögen, 2 gewisse Laute auf einander folgen zu lassen; 3) dialektische Varietäten. II. Durch Fehler in der Function der Hülfsorgane des Sprachapparates (wahres Stottern). Die Tendenz dieser Abhandlung ist, zu beweisen, dass die grösste Zahl der gegen das Stottern ausgeführten Operationen nicht rationell sei, und dass gegen das Stottern (nicht gegen das Stammeln) in der wissenschaftlichen Chirurgie gar keine Operation zu finden sein solle. Dieser Inhaltsanzeige der beiden vorliegenden Bände fügen wir noch die Versicherung hinzu, dass die mitgetheilten Untersuchungen durchaus das Gepräge der Sorgfalt und Unbefangenheit tragen, die aus ihnen gezogenen Resultate also um so grösserer Beachtung werth sind.

[3154] Drei chirurgische Abhandlungen, über die plastische Chirurgie des Celsus, über organische Verwachsung, und den in das Fleisch gewachsenen Nagel, von Dr. Edu. Zeis. Dresden, Arnold'sche Buchh. 1843. VIII u. 76 S. gr. S. (15 Ngr.)

Der Vf. hat die vorliegenden drei Aufsätze um desswillen in einem besonderen Hefte und nicht, wie es jetzt Sitte ist und sich mit dem Inhalte und Umfange dieser Abhandlungen wohl vertragen haben würde, in einem Journale erscheinen lassen, weil er sie einer mehr als flüchtigen Durchsicht für werth hält. Der erste derselben ist ein polemischer, gegen Dr. Ryba in Prag gerichtet. Er handelt über die Chirurgia curtorum des Celsus (Lib. VII, cap. IX), welche der Vf. in seinem Handbuche der plastischen Chirurgie zu erläutern und zu erklären versucht hatte, wobei er jedoch an Dr. Ryba einen Gegner fand, den er nun durch Vergleichung seiner Uebersetzung der fraglichen Stelle mit der Ryba'schen gänzlich zu schlagen sich vorgenommen hat. Und es lässt sich nicht läugnen, dass es Hrn. Dr. Z. gelungen, seinem literarischen Gegner nicht unbedeutende Irrthümer nachzuweisen, so dass er in ziemlich deutlicher Weise ihm ewiges Stillschweigen über diesen Gegenstand auferlegt. Der Aufsatz über organische Verwachsungen enthält die Mittheilung eines dem Vf. vorgekommenen Falles einer Atresia vaginae, welche in wirklicher Verwachsung der beiden gegenüberliegenden Vaginalwände mit Gefässanastomosen bestand. Einen ähnlichen Zustand glaubt er in der Verwachsung der Augenlider neugeborener Thiere zu sehen. Die Behandlung des ins Fleisch gewachsenen Nagels, wie sie der Vf., im Gegensatze zu den berühmten, aber grausamen Methoden der grössten Wundärzte, anstellt, ist keinesweges neu.

Morgenländische Sprachen.

[3155] Paläographische Beiträge aus den Herzoglichen Sammlungen in Gotha, von Dr. J. H. Möller. Orientalische Paläographie. Heft I. Erfurt, facsimil. u. gedr. bei J. L. Uckermann. (1842.) X gedr. u. 14 S. lithogr. Fol.

Es fehlte noch an einer mit guter Auswahl gemachten und die nöthige Mannigfaltigkeit darbietenden Sammlung kufischer Schriftproben; denn Das, was man von dieser Art bisher zum gewöhnlichen Gebrauche hatte, war theils unzulänglich, wie Adler's Descr. codd. quorund. cufic., theils überdiess in andern Werken zerstreut, wie in Niebuhr's Beschreibung von Arabien und de Sacy's arab. Sprachlehre. Diesen Mangel hat nun Hr. Archivar Dr. Möller durch das erste Heft seiner Paläographischen Beiträge wenigstens insoweit abgeholfen, als die in seinem Kataloge, Th. I. S. 1-10, verzeichneten gothaischen Bruchstücke kufischer Korane dazu hinreichten. Die Genauigkeit und Sauberkeit dieser Nachbildungen kennt jeder Freund der morgenländischen Literatur schon aus Istachri's Liber climatum von demselben Gelehrten und demselben Künstler. Der gedruckte Theil des Heftes enthält 1) ein,,Vorwort", 2) eine „Einleitung" über die Sammlung des Korans, die ursprüngliche graphische Gestaltung und nachherige weitere Ausbildung seines Textes, und die ungefähre Bestimmung des Alters kufischer Handschriften nach dem Charakter der Schrift, 3) einen ,,Nachweis" der in den 14 Tafeln enthaltenen 31 Koranstellen, d. h. einen Abdruck derselben in gewöhnlichem Neschi nach der Flügel'schen Ausgabe, die Hr. Dr. M. in dem Vorworte durch eine sonderbare Namensverwechselung dem Ref. zuschreibt. Die Grösse und Stärke der Schrift auf den Tafeln ist sehr verschieden abgestuft (man vergleiche z. B. die riesenhaften Buchstaben auf Taf. 14 mit den vielleicht fünfmal kleinern auf Taf. 12 No. 2.); auch die Lesezeichen diakritische Puncte, Vocale u. dgl. stellen sich in fast allen Formen und Farben dar. Mauritanische Schrift findet sich nicht, dagegen zeigt Taf. 6 No. 1 eine zwischen dem Kufischen und dem Neschi mitteninne stehende eckige Schrift mit Beibehaltung der frühern Vocalbezeichnung, aber mit Aufgebung der dem Kufischen eigenthümlichen Absätze nach Elif, Dal, Re u. s. W. Die Ordnung der Stellen richtet sich nicht (was wohl besser gewesen wäre) nach der Beschaffenheit der Schrift, sondern, mit einigen durch den Raum gebotenen Ausnahmen, nach der Reihenfolge der Suren. Um, nicht nur das Lesen zu erleichtern, sondern auch zugleich das Verhältniss des Textes dieser kufischen Handschriften zu dem unserer gedruckten Ausgaben darzustellen, würde ich es vorgezogen haben, in dem „Nachweis" den erstern in Neschi umgeschrieben, mit den Abweichungen des letztern in Parenthese, zu geben. Grösstentheils bestehen diese allerdings nur (vgl. Adler Descr. S. 25 u. 26) in der Setzung des Dehnungselif, wo die ältere Schreibweise es weglässt; aber 1843, II,

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doch kommen hier auch noch einige andere orthographische Eigenthümlichkeiten und Archaismen vor, z. B. durchgängig die Verbindung des in der Gestalt von mit dem folgenden Worte

یا ایها .st ریبنی ریموسی (یعیسی ریایها) عیسی زيا یا موسی

بني

), ferner Taf. 6 No. 2, Sur. 12 defectiven, V. 68 levää st. Løla

V. 59 3 st. des

(eben so Taf. 8 No. 1,

Sur. 12 V. 30 Le und Leist. Lolis und L), Taf. 7

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No. 2, Sur. 14 V. 9 st. (eben so bei Adler Descr. S. 25 Col. 1 Z. 6-3 v. u. Il st. 1), Taf. 12 No. 2, Sur.

على علا

36 V. 65-67 dreimal st. (Praepos.). Auch in den drei hier mitgetheilten Surenüberschriften ist die Verszahl eine andere, als im gedruckten Texte: Taf. 3 No. 3 ing out

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7 Taf رمايه وعشرون وثلث ایت 4 .Taf و وخمس ايات Von andern Lesarten, insoweit sie nicht خمسون واربع ايات

später hinzugefügt sind, sondern dem ursprünglichen Texte angehören, bemerke ich Taf. 6 No. 2, Sur. 12 V. 62 x, und V. 64 is, beides die Vulgate; denn et und Ubil hat, ausser der von Flügel gegebenen Textesrecension des Hafs, nur die des Hamza und El-Kisài. In der Einleitung S. V Z. 18 u. S. VI Z. 24 ist statt Dili () zu schreiben Duali oder Dueli (s. den Handschriften-Katalog der Leipz. Stadtbibliothek, S. 341, Col. 1 u. 2), und S. V Z. 9 v. u. statt Akrema: Ikrima oder Ikrime (*). Störende Druckfehler sind ebend. S. V Z. 16

,,den wichtigsten Vocalen" st. die wichtigsten Vocale, und S. VI Z. 24,,Ceithi" st. Leithi. Als nächste Gabe verspricht uns Hr. Dr. M. ein 2. Heft mit Inschriften von Münzen und geschnittenen Steinen aus den gothaischen Sammlungen. Möge die Unterstützung von Seiten des Publicums, die er hierbei zur Bedingung macht, ihm um so weniger entgehen, da er die Herausgabe dieses nützlichen Werkes auf eigene Kosten unternommen hat.

Fleischer.

Staatswissenschaften.

[3156] Einsiedler-Gedanken über die Gegenwart und ihre Stichwörter. Von F. W. Benicken. I. u. II. Heft. Erfurt. (Exped. d. Thüringer Chronik.) 1843. 215 S. gr. 8. (20 Ngr.)

Es scheint eine Art Zeitschrift in freien Heften hiermit beabsichtigt zu sein: das Product des Vereins einiger älterer Männer, die, was nicht von den lantesten Sprechern des Tages zu rühmen ist, sich durch frühere Wirksamkeit das Recht verdient haben, jetzt im beschaulichen Leben einen guten Rath für das Gemeinwohl zu geben. Die Richtung ist ein gutdenkendes Juste milieu, nicht recht durchgebildet, nicht immer mit sich einig und consequent, aber, was die Hauptsache ist und was den frühreifen Ultras gänzlich abgeht, voll des guten Willens, eine bessere Ueberzeugung willig anzunehmen. Auch siehet man wohl, dass die älteren Aufsätze zum Theil noch mehr sich manchen Zeitvorurtheilen hingeben, von denen Erfahrung, fortgesetztes Nachdenken und Beobachtung und hauptsächlich das Treiben der Ultras und ihre Ausschweifungen und gehässigen, boshaften und jesuitischen Mittel mehr und mehr geheilt haben. Der erste Aufsatz ist überschrieben: „Unsere Zeit“, und soll deren Streben, sowohl in religiöser, als in politischer Hinsicht bezeichnen. Man kann nichts dagegen einwenden, wenn gesagt wird: die Zeit strebe nach Wiederbelebung der religiösen Gefühle und Gesinnungen, aber zugleich auf vollständigere Deutung und festere Begründung der religiösen Ueberzeugungen. Wenigstens ist damit das Bedürfniss der Zeit bezeichnet, wenn auch nicht immer ihr Streben. Wenn es weiter, hinsichtlich des Politischen, heisst:,,dass die Souverainetät im Staate aus der höchsten Idee des Staates, aus der unwiderstehlichen Gewalt der Gerechtigkeit hervorgehe, und in Wirklichkeit Demjenigen zukomme, von dem die Gesetze und ihre Vollziehung ausgehen; dass die arbeitenden Classen noch nicht das Volk bilden, vielmehr mit dem Begriff eines Volkes nothwendig auch der einer obersten Gewalt verbunden sei; dass die Majorität an und für sich keine Bürgschaft für Erkenntniss der Wahrheit und des Rechts gebe, der Menschennatur nach vielmehr immer nur eine geringere Anzahl gründlich za urtheilen im Stande sei"; so stimmen wir auch Dem bei, hätten aber noch Zweierlei hervorgehoben, oder berücksichtigt zu sehen gewünscht. Einmal hinsichtlich der Natur jener obersten Gewalt. Viele Menschen sehen nur auf den einzelnen Monarchen und etwa die 6, 8, 10 Minister und finden es dann allerdings seltsam, dass dieses Dutzend Menschen sich vielleicht dem Willen, wenigstens dem präsumirten Willen von Millionen entgegensetzen; sie bedenken aber nicht, dass es sich hier nicht um das Dutzend Individuen handelt, sondern dass diese eben nur der höchste Ausdruck der ganzen öffentlichen Gewalt im Volke und von der in ihr lebenden Summe von Erfahrungen und Maximen, von den durch sie vertretenen, die Heiligkeit des Staatszwecks und seine ewige Bestim

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