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S. 243.

Ullem Ansehen nach solte man aus den Copien mit eben so gutem Grunde für, Fortsehung. als wider die Originale schliessen können; allein das Verhältnis ist hier nicht allemal gleich. Je mehr sich die Bäche von ihrer Quelle entfernen, desto mehr Veränderung müssen sie ganz natürlich erfaren. Wenn sie sich aber auch noch nach einer langen Entfernung von ihrer Quelle rein und unverfälscht erhalten haben, wenn sie alle bes fanten Eigenschaften derselben behalten haben: so mus man glauben, daß sie durch keine fremden Zusäße verändert worden. Die Abschriften pflegen zwar gemeiniglich immer mehr verstellet zu werden, je weiter sie sich von dem Original entfernen. Wenn sie aber von aller Veränderung frey find; wenn sie höchstens nur einige sehr uner: hebliche Feler an sich haben, deren Verbesserung sogleich in die Augen fält; wenn sie der Schreibart und den Gebräuchen desjenigen Jahrhunderts, auf welches sie sich be: ziehen, auf das genaueste gemås sind: so wird ihre ursprüngliche Richtigkeit auch ih re Uebereinstimmung mit den Originalen beweisen. Es wird also die Genauigkeit, mit welcher die Formeln der damaligen Zeit, die Schreibart, die Gebräuche und historischen Umstände ausgedruckt worden, hinlänglich seyn, die ächte Richtigkeit eines Originals mit Gewisheit zu bestimmen; wozu noch komt, daß eine Copie, die fast eben so alt ist als das Original, völlig unbrauchbar seyn würde, wenn das lektere untergeschoben und erdichtet seyn solte. Hingegen wird eine Menge auch erheblicher Feler noch nicht hinreichen ein Original für unrichtig auszugeben; so lange diese Feler nicht von der Beschaffenheit sind, daß sie sich weder durch die Unwissenheit noch auch durch die Unachtsamkeit einer langen Reihe von Copisten in die Abschriften einschleichen können. Wie man nun sehr ungegründet schliessen wür: de, wenn man die Reinigkeit des Wassers einer Quelle nach den Unreinigkeiten beur: theilen wolte, welche die Bäche gemeiniglich mit fortfüren; wie hingegen die Folges rung sehr rechtmässig seyn würde, wenn man aus der Beschaffenheit solcher Bäche, die durch keinen fremden Zusak vermischet und verändert worden, auch auf die Be: schaffenheit ihrer Quellen schliessen wolte: eben also mus man auch die Feler der Abs schriften nicht den Originalen zur Last legen; ob man gleich die vortheilhaften Ums stände und Merkmale der Copien den Originalen beizumessen hat. Sie können diese vortheilhaften Umstände nur deswegen an sich haben, weil sie nicht verändert oder ver: stellet sind. Wenn nun in den Abschriften alle dem Zeitpunct ihrer Originale gemåsse Formeln auf das genaueste beobachtet worden; wenn alle historische Umstände, in Ab: 7 ficht des Orts, des Jahrhunderts und der Personen, auf welche sie sich beziehen, zutreffen; ja wenn es unmöglich ist, daß man diese Begebenheiten oder Gebräuche in den spätern Jahrhunderten, da sie entweder unbekant oder nicht mehr üblich waren, so genau nachamen und miteinander verbinden können, daß man sich dabey in keinem Stücke versehen: so kan man mit allem Rechte das Urtheil fällen, daß diese Originale keine elenden Arbeiten der Betrüger seyn können.

§. 244.

Da es weit weniger Originale giebt als Abschriften: so ist sehr viel daran gele: Beurtheilung gen, daß man die Vortheile wisse, die aus der Untersuchung der leßtern für die er: der Merkma

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stern le eines jeden

Jahrhun derts aus vie: len Copien.

Fortsetzung.

stern entspringen können. Es ist ein sehr vernünftiger und aller Orten bestätigter Sak, daß man Urkunden so lange für acht halten müsse, bis ihre Unrichtigkeit entwe der bewiesen, oder doch sehr warscheinlich gemacht worden. So vielen Veränderun gen auch die Abschriften überhaupt unterworfen sind: so mus man dennoch nicht nur diese für rein und mit ihren Originalen übereinstimmig halten; sondern auch aus den Felern der Copien nichts zum Nachtheil der Originale schliessen, zumal, wenn die: se vorgegebenen Feler in sehr vielen Abschriften verschiedener Originale von einerley Art und einer Zeit angetroffen worden. Es ist wohl nicht leicht möglich, daß eine so groffe Menge von Abschreibern und Samlern der Urkunden in verschiedenen Ländern, von verschiedenem Stande, und die oft ein einander sehr entgegengesettes Interesse ge: habt, es dennoch insgesamt miteinander verabredet haben solten, einerley Dinge in so erstaunend vielen Urkunden, die in den Archiven Europens befindlich sind, mit so vieler Unachtsamkeit als Treulosigkeit abzuschreiben. Eine so volkomne Ueberein stimmung verteidiget nicht nur die Abschriften, sondern auch die Originale, we: nigstens in diesem Stück. Wenn wir von der Gleichförmigkeit der Abschriften, in Absicht der jedem Jahrhundert eigentümlichen Formeln überzeugt sind; so werden wir nicht nötig haben, auf die Vorzeigung der Originale zu dringen, wenn wir uns selbst von den erstern überzeugen wollen. Die Gewisheit dieses oder jenen Gebrauchs in diesen oder jenen Jahrhunderten, lässet sich aus der Uebereinstimmung selbst der ges druckten Abschriften auf eine unleugbare Art darthun. Man kan aber auch den Inhalt eines Originals aus der Uebereinstimmung sehr vieler Abschriften mit Zuver lässigkeit bestimmen, wenn anders eine jede dieser Abschriften besonders nach dem Original verfertiget worden. Und dieser Umstand pflegt in den Vidimus und den Erneuerungen der Urkunden allemal beobachtet zu werden. Könten wohl Ab: schriften, die nicht voneinander genommen worden, einander so gleichförmig seyn, wenn sie nicht zugleich auch mit dem Original übereinstimmeten? Man kan also den Inhalt eines Originals aus den Abschriften mit Zuverlässigkeit bestimmen. Wenn aber die se Abschriften authentisch seyn, und dennoch in einem oder dem andern Worte von einander abgehen solten: so wird eine vernünftige Rritik den Ausspruch thun, welche von diesen Lesearten den Vorzug verdienet, und alsdann wird man dennoch den In halt des Originals aus den Abschriften beurtheilen können.

S. 245.

Wenn sehr viele Abschriften von einem Original weder authentisch noch auch so alt seyn solten, daß man mit Grunde glauben könte, sie wären unmittelbar von dem Original genommen worden: so wird man bey einer nur mässigen Kentnis der Kris tik diejenigen entdecken können, die voneinander verfertiget worden: man wird durch dieses Mittel endlich auf die ursprünglichen Abschriften kommen, und wenn sich unter denselben einige unmittelbare finden solten; so werden sie der Scharfsinnigkeit eines geschickten Kenners nicht verborgen bleiben. Wenn man auch unter allen diesen Ab schriften von keiner einigen überzeugt werden könte, daß sie bis an die Quelle reiche: so wird man doch mehrentheils ihre Gleichförmigkeit mit dem Original, wenigstens in Absicht der wesentlichsten Stücke desselben, mit Gewisheit bestimmen können. Die

Abschrif

Abschriften find sehr selten so verstelt, daß die wesentlichen Stücke und der Hauptin halt des Originals in denselben nicht mehr kentlich seyn solte. Und auch dieses kan fich nur in dreien Fällen zutragen. 1. Wenn man einen unvolkomnen Auszug aus einem Original für eine Abschrift hält. 2. Wenn eine Urkunde, die von ungeschick: ten Leuten ein- oder mehrmal abgeschrieben und hierauf zuweilen von Halbgelehrten durchgesehen und ausgebessert worden, ihre alte Reinigkeit verlieret, so, daß sie end: lich ganz unfentlich wird. 3. Wenn die Urkunde vorseßlich verfälschet worden. Alle diese verschiedene Verunstaltungen des ursprünglichen Textes wird man gar leicht ents decken und unterscheiden können, wenn entweder das Original oder doch eine authen tische oder getreue Abschrift noch vorhanden ist. Wenn aber diese Hülfsmittel felen folten: so wird der Beweis der Verfälschung, oder solcher Feler, die nicht blos die Sprachkunst betreffen, sehr schwer seyn; denn sowol unschuldige Auszüge, als auch die Bosheit der Betrüger, als auch die von den Abschreibern geschehene Häufung der Feler, imgleichen mutmasliche Verbesserungen, die, anstat dem Üebel abzuhelfen, dafselbe nur vermehret haben, haben alle diese Wirkung hervorbringen können. Wenn wir hier die vorseßliche Verfälschung mit unter die Ursachen der unleugbaren Ver: ånderung der Abschriften rechnen: so sehen wir dabey mehr auf dasjenige, was sich zuweilen zutragen kan, als auf das, was gemeiniglich zu geschehen pflegt. Denn wir können gar keine begreifliche Ursache finden, warum Urheber falscher Urkunden die Schreibart der Abschriften verfälscht haben solten. Sie würden bey der allerge: ringsten Ueberlegung schon haben mutmassen können, daß ihre Abschriften durch dergleichen Veränderung der Verfälschung verdächtig, folglich auch unbrauchbar wer den würden. Die Veränderungen der Betrüger bestehen ordentlicher Weise nur in einigen kleinen Worten, in einigen veränderten Buchstaben. Was würden sich Ab: schriften für Achtung haben versprechen können, wenn sie durchaus voller Feler gewe sen wären? Man konte also durch keinen einigen Vortheil bewogen werden, die Abschriften augenscheinlich so sehr zu verfälschen, daß auch das Original, wenn man es mit denselben verglichen hätte, ganz unfentlich geworden wäre. Man hat also die Verunstaltung der Abschriften nicht sowol den vorfehlichen Betrügern beizumessen, als vielmehr den unwissenden Abschreibern, und ungeschickten Correctoribus, die die be gangenen Feler besser einsehen als heben können. Es ist ein blosser Scheinschlus, wenn man behauptet, daß diejenigen, denen die Urkunde nußen können, dieselbe verfälscht. haben. Würde ihnen etwa eine von aller Verfälschung freie Urkunde weniger brauch: bar gewesen seyn? Wenn man aber von der Verunstaltung der Abschriften auf die Unrichtigkeit der Originale schliessen wil: so ist sölches wiederum ein unrichtiger Schlus, wo man eingebildete und erdichtete Ursachen für die wahren angiebt. Kan etwa diese Verunstaltung ihren Ursprung nicht einer Unachfamkeit, einer Mutmassung oder einer Unwissenheit zu verdanken haben?

S. 246.

Wenn man die Abschriften blos der darin befindlichen Feler wegen verwerfen Uuschädliche wolte: so müste man alles in der Welt für verwerflich halten. Sind wohl die Ab: Feler der Ab:

schrif; schriften.

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schriften alter Bücher von Felern frey (K)? Wie viele Feler hat man nicht in dem Gesetzbuch des Theodofii, des Juftiniani und in andern alten Gefeßen entdecket, die demohnerachtet noch heutiges Tages in den Gerichten zum Grunde gelegt werden? Wie viele Feler befinden sich nicht in den Handschriften der Kirchenvåter? Ja, sind wohl die Abschriften der heiligen Bücher von denselben befreiet geblieben? Wenn man diese Feler verbessern wil, so braucht man, nebst den Hülfsmitteln einer richtigen Kritik, blos die Abschriften eines jeden dieser Driginale miteinander zu vergleichen. 'Denn die Originale von den Büchern der heil. Schrift (1) und deren authentischen Ueber:

(K) Eodem iure, sagt ein gelehrter Spanier, facra ipfa canonicaque Biblia, veterumque Ecclefiae pugilum monumenta in fufpicionem voces. Haec enim a Librariis pariter ac notariis, quid iis contineretur ignaris, vnumque lucellum ab corum exfcriptione fpectantibus magna ex parte defcripta funt et hodieque typis excuffa promuntur. Ex quo illud accidit, vt tot menda, tum ex facris, (ne ipfis quidem canonicis Bibliis exceptis) cum ex profanis fcriptoribus, ab nostri faeculi Criticis fublata fint. PEREZII Differtat. ecclef. P. 55.

(E) Hr. Simon warf ehedem den Bene: dictinern vor 3), daß sie ihre Urkunden mit den Originalen der heil. Bücher, der Kirchenver; samlungen und der heil. Väter in eine Klasse ge: Letzt weil sie, wenn man auf die Vorzeigung ei: niger Originale von alten verlornen Urkunden gedrungen, die Beibringung der urkundlichen Schriften der Evangelisten, der algemeinen Kir: chenversamlungen und der ersten Våter gefor: dert. Dieser Vorwurf war aber in der That fehr unbillig. Es wurde in diesem Fal die Gött: lichkeit, die Fürtreflichkeit und authentische Rich tigkeit dieser unschätzbaren Bücher mit alten Pergamenten gewis in keine Vergleichung ge: stellet. Es betraf blos und allein nur die Ges far und die verschiedenen Zufälle, denen die Originalschriften diefer göttlichen Bücher ausges fehet gewesen, wofür keine Art von Schriften gest chert geblieben, ohnerachtet noch eine grosse Menge Originale von alten Urkunden übrig ist. Es wird daher der Werth der heil. Bücher und der weltlichen Denkmäler des höchsten Alter: tums durch die wirkliche Erhaltung der Origis nale nicht vermindert. Ihr Altertum selbst ist die

vornemste Ursache, wodurch sie dieses Vorzugs beraubt worden. Sie sind aber dafür auf ans dere Art hinlänglich schadlos gehalten worden. Wenn ihr Werth allein auf das wirkliche Das fenn ihrer Originale beruhen solte: so würde es um ihr Ansehen schon längst seyn gethan gewes fen. Zum Glück aber ist dasselbe auf unend lich festere Stüßen gegründet, die in den Abe handlungen über die heil. Schrift umständlicher entwickelt sind. Die Vergleichung der verlos ren gegangenen Originale dieses göttlichen Buchs mit den Originalen der alten Diplomen kan da: her auch dem Werthe desselben in keinem einis gen Stücke nachtheilig seyn. Denn es folget daraus noch nicht, daß man die Vergleichung auch bis auf andere Stücke und Verhältnisse ausdenen wollen, die nicht die geringste Vergleis chung leiden. Ueberdem, wenn man in dem Fal, das alle übrigen Umstände gleich sind, von einer Sache auf die andere schliessen kan: so kan solches mit noch weit mehrerm Grunde ge schehen, wenn von dem grössern auf das gerin: gere geschlossen wird. Wenn also selbst die heis ligen Bücher für die Feler und Versehen der Abschreiber nicht sicher gewesen, und wenn sie dems ohnerachtet nichts von ihrem Ansehen verloren haben: fo folget ganz natürlich, daß dieses auch von den Schriften der Kirchenväter und der heidni schen Schriftsteller, imgleichen von allen übrigen Denkmälern des Altertums, die Diplomen nicht ausgeschlossen, gelten müsse. Die Regel, nach welcher man die Lücher der heil. Schrift in Ab: sicht der Schreisseler der Copisten verschonet, würde sehr parteiisch scheinen können; wenn sie diesen Vorzug nicht auch einer jeden andern Schrift zuerkennen solte, die sonst weiter keinen Feler hat. Werden die Verfaffer von Sanct Victor nun wohl mit dieser unsrer Antwort auf

3) SIMON Reven. ecclef. tom. 2. p. 288.

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Uebersehungen find eben sowol verloren gegangen, als die urkundlichen Schriften der heiligen Våter, der Geschichtschreiber und der heidnischen Schriftsteller (4). Ohnere achtet sehr gute Ausgaben von den mehresten dieser schäßbaren Denkmäler des Alter: tums vorhanden sind: so haben wir doch, die heilige Schrift allein ausgenommen, keine authentischen Ausgaben derselben. Wird man deswegen wohl die Zeugnisse der andern Denkmåler als falsch oder verdächtig verwerfen? Warum wil man denn den Abschriften der Diplomen, wenn sie alt sind, unter dem Vorwande keinen Glaus ben beymessen, daß sie von Felern nicht fren geblieben und überdem auch nicht aur thentisch find? Darf man etwa bey den verehrungswürdigen Denkmälern der Relis gion und der Geschichte mit wenigerer Behutsamkeit verfaren, als ben schlechten auf fern Vortheilen, woben die blosse Bermutung oft zur Entscheidung hinreicht? Warum hätte man sich in den vorigen Jahrhunderten so viele Mühe gegeben, Copialbücher oder Samlungen von Urkunden zu verfertigen; wenn man denselben nicht Glauben beizumessen gepfleget? Würde man es wohl versäumet haben, sie mit dem öffentli chen Ansehen zu bekleiden: wenn dieser Umstand nötig gewesen wäre? Zum Glück pflegt man auch den neuern Abschriften keinen völligen Glauben beizumessen, welches qus den herausgegebenen. Verordnungen erhellet, daß sie von öffentlichen Personen verglichen und für richtig erkläret werden sollen. Können sich die Gesetze aber wohl auf vergangene Dinge erstrecken.

S. 247.

Es ist zu befürchten, daß man durch die Verkleinerung der Abschriften von Fortsetzung. Urkunden, denenjenigen, obwol ohne sein Wissen und Willen, Waffen in die Hände liefert, welche das Ansehen der heiligen Bücher durch ihre Einwürfe wider die Ues berlieferung zu entkräften suchen. Alle die algemeinen Gründe, womit man die Cos pien von sehr alten Urkunden verdächtig zu machen sucht, lassen sich unstreitig auch auf einige Schriften der heiligen Väter anwenden; indem die Abschriften von den Wers: ken vieler Kirchenvåter eben nicht häufiger oder bekanter gewesen. Man würde ihre Schriften daher aus eben diesem Vorwande verwerfen können. Folglich würde man durch die Klagen über die betrügerischen Absichten der Copisten, über ihre vorgegebe ne Verfälschungen und wirklichen Feler nach und nach die ganze Ueberlieferung be streiten und verdächtig machen. Der Jefuire Despineul hat in seiner dritten kriz tischen Antwort an Herrn le Clerc (r) die gefärlichen Folgen einer solchen Be schuldigung angemerket. Es ist allemal dienlich, sagt er im Spott zu seinem Gegs ner, daß man die Schuld auf die Abschreiber schiebe und sich von ihnen wieder >> um

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(9) MABILLON de re diplom. p., 238.4 (r) DESPINEVL Troif. Réponfe

crit. à M. le Clerc p. 207, 208.

des Herrn Simons Vorwürfe, die von ihnen wieder aufgewärmet worden, zufrieden seyn 4)?

Iuftificat, du Mém. de S. Victor. p. 12. feqq. Premier fupplément à la Défense

4

des titres de Saint Ouen P. 24.

1. Th. Diplom.

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