Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

Beckten fals

fchickt gewesen seyn, wie doch die einstimmige Auffage der Gelehrten lautet, daß sie nicht auf eine vortheilhaftere Weise davon sollten geurtheilet haben, als der P. Pa pebroch; oder ihre Ausgeburten müssen unendlich seltner gewesen seyn, als man es vermuthet; oder es muß nicht an dem seyn, daß man damals die offenbar geschmiede: ten Stücke so leicht für echte angesehen habe. Dies flieffet gewißlich aus der Ent deckung der Urkundenverfälscher, und ihrer unechten Schriften in den Jahrhunderten, welche wir durchgegangen sind, und in denen, welche wir noch zu untersuchen haben. Dieses und das folgende könnten uns gute Beweise verschaffen, nicht nur davon, daß man untergeschobne Diplome nicht ohne Untersuchung zugelassen, sondern daß man bisweilen auch fogar echte der Unterschiebung beschuldiget habe. Wenn die Räukens macheren allen Jahrhunderten gemein ist, so hat folche eigentlich in den Jahrhunder: ten der mittlern Zeit ihren Ursprung genommen, und sich bis zu den strittigsten Spiß: findigkeiten erstrecket. Man gestehet ein, daß die Einfalt noch das Kennzeichen des Anfangs dieses Jahrhunderts gewesen sey. Wer weiß aber nicht, daß die dümmsten Menschen die mistrauischten sind, vornehmlich wenn sie mit Leuten zu thun habent, die geschickter find als sie? Dergleichen Eigenschaften waren den Urkundenverfälschern des 11. Jahrhunderts nicht vortheilhaft. Die Proben und (u) der Zwenkampf, die Sie erwarten mußten, zeigte ihnen fürs Zukünftige eben keinen günstigen Blick. Man nahm noch damals schreckliche Beyspiele der göttlichen Gerechtigkeit wahr. Also strafs te Leo 9. einen gewissen Priester (v) Gibert, welcher feinen Kanzler mit Geld ger wonnen hatte, damit er von ihm verstohlner Weise für seinen Bischoff einen Brief erlangen möchte, welcher mit dem apoftolischen Siegel besiegelt worden.

S. 379.

[ocr errors]
[ocr errors]

M. Verfahren Wenn man seinen Zorn nicht gegen die Urkundenverfälscher auslassen konnte, gegen die ents weil fie unbekannt waren, so begegnete man denenjenigen fo unfreundlich, welche fals schen Acten. Sche Urkunden vorzeigten, daß man sichs nicht mehr ankommen laffen sollte, in Ers Verbrennung mangelung der echten sich derselben zu misbrauchen. Als eben derselbe Leo 9. (w) der falschen nach Sublac gekommen war, so hielt er daselbst eine Kirchenversammlung, wo er Acten von bie Würde eines Abts dem Humbert ertheilte, einem Franzosen vom Geschlecht, an Sublar. die Stelle des Atto, welcher die Flucht ergriffen hatte. Indem er darauf die Streis tigkeiten der Abtey mit den Inwohnern der Stadt Sublac benlegen wollte, so be: rief er die leßtern in das Kloster Sublacianos ad fe convocavit, in monafterio. Er nöthiget fie die Charten vorzuzeigen, worauf sie ihre Foderungen gründeten, die den Gerechtsamen der Abtey entgegen waren, quorum et requirens monumenta chartarum. Er merket gar bald die Falschheit der meisten dieser Acten. Er zeich net diejenigen, wo sie sich auf eine merklichere Weise offenbarte, notavit falfiflima: er verdammet fie, daß sie vor seinen Augen in Asche verwandelt werden sollten, ex magna

(#) 4. Sæcul. bened. I. parte, pag. 765.

(v) BARON. annal. ad an Christi 1049. n. LXX. (m) BARO N. t. XI. ad ann. 1053. n. 7. HEINECCIUS de figill. p. 176. MURATOR, antiquit. ital. t. 3. col. 18. etc,

magna ex parte ante fe igne cremari fecit, und spricht die Sache den Möncherr zu, indem er sie durch einen päbstlichen Befehl, das ist, durch eine fenerliche Bulle in dem Besig von Sublac und allen Rechten und Gütern der Abtey bestätiget: Pontificali ITAQUE præcepto confirmavit monafterio Sublacum, totamque abbatiam. Dieß sind die eignen Ausdrücke des Mönchs, des Verfassers der Chro nik von Sublac, die vom (F) Hrn. Muratori ans Licht gegeben worden.

S. 380.

[ocr errors]

zu Narbonne.

Den Kirchenversammlungen fehlte es weder an Beurtheilungskunst noch an Ein- Entdeckung ficht, die falschen Urkunden von den wahren zu unterscheiden. Die Abgesandten Gres der falschen gors des 7 welche nach Frankreich geschickt worden zur Benlegung des Handels Acten der der Erzbischöffe zu Tours, mit den Bischöffen zu Dol in Bretagne, die Anspruch zu Dol, un Geistlichkeit an dem Recht einer Hauptstadt über diese Provinz machten, beriefen in dieser Absicht eines ver eine Kirchenversammlung zu Saintes zusammen. Die Geistlichkeit des Bischoffes zu fälschten Dol zeigte dabey einen Brief vor, welcher unter dem Namen des Pabsts Hadrian 2. Briefes des geschmiedet worden. Er hatte die Kühnheit vorzugeben wider alle Wahrheit, ohne von Erzbischoffes seinem Bischoff, der zugegen war, einen Widerspruch zu erfahren, er habe diesen (K) Brief aus einem Protocoll zu Rom hergenommen. Jedoch merket dieser Prälat sel ber, daß solcher in einer Stelle, wo vom pallium die Rede ist, verfälschet worden fen. Die Kirchenversammlung urtheilte schärfer darüber; dieweil auf den Bericht Innocenz 3. folcher für ganz untergeschoben gehalten, und die Geißtlichkeit des Biz schoffes zu Dol als Urheber oder Mitschuldig an diesem Verbrechen angesehen wurde. Obschon dieser Pabst uns nicht belehret, auf was Weise solches gestraft worden sey; so darf man nicht zweifeln, daß es nach der Schärfe der Kirchenschlüsse geschehen sey. In der Kirchenversammlung, die zu Rouen im Jahr 1095. gehalten worden, wur den die Urkundenverfälscher (y) mit dem Anathema belegt. Dem Bericht des (8) Hrn de Marca nach suchte Dalmarius, der Erzbischoff zu Tarbonne, den Pabst Ürban 2. zu verhindern, die Kirche zu Tarragona in ihr altes Recht einer Hauptstadt herzustellen, und schmiedete einen Brief unter dem Namen des Pabst Stephan, in welchem es hieß, wenn gleich die Kirche zu Tarragona auf den Fuß wieder herge stellet würde, wie sie sich sonst befand, so würde sie dem ohnerachtet der zu arbon ne unterworfen bleiben. Es ist aus dem Hrn. de Marca selber zu ersehen, daß der Brief nicht wirklich untergeschoben gewesen, sondern daß er nur Einschiebsel erhalten

Nn 2

und

(r) Rerum italic. fcript. t. 24. col. 925. fq.s (y) ORDERIc. Vital. lib. 9. p
(3) MARCA hifpanic. p. 369. 470. RUINART vita Urbani 2.

721.

num. 96.

(R) "Die (an Salomon, den König von Bretagne) gerichtete Bulle wurde für falsch "erklärt, und als eine, die vom Pabst In "Hocens 3. in seinem Endurtheil untergesche "ben worden. Die Geistlichen zu Dol, wels "che aufgefodert wurden, die Urschrift vorzu:

eigen, antworteten, fie hätten das Protos "coll des Pabsts Hadrian nicht finden kön "nen, und hatten die Originalbulle nicht." Memoires pour fervir de preuves à l'histoire de Bretagne, tom. I. col, 323, fq,

[ocr errors]

Entdeckung

zwoer unech
ter Bullen
vom Pabst
Gregor 7.

felle,

und verfälschet worden, und daß Dalmarius sich nicht unterstanden habe, eine Urs schrist vorzuzeigen, welche einige so neue Kennzeichen von Verfälschung führen sollte. Eine Abschrift konnte sie nicht ersetzen. Also machte auch Urban 2. keine Rechnung auf eine Urkunde, welche man heimlich zu halten suchte. Folglich verlohr im Jahr 1091. der Erzbischoff zu Tarbonne die Gerichtsbarkeit über die Provinz von Tars ragona.

S...38 Ta

Unter dem Pabst Gregor 7. schmiedete Frotard, welcher das Bisthum Albi aus Ehrgeiz und durch Bestechung erhalten hatte, unter dem Namen dieses Pabstes zwo Bullen. Sein Verbrechen wurde vom Hugo, dem Grammatiker, das ist dem Schulmeister der Abtey zu Conque entdeckt. Diese Sache wird weitläufig in einer Notiz vorgetragen, welche vom Hrn. Baluze im 6. Bande feiner Melanges S. 431, und folg. bekannt gemacht worden.

S. 382.

Entdeckung Jean de Mainferme, ein Ordensmann von Fontevrauld, hat zwo Abhand:
eines falschen lungen über einen Brief heraus gegeben, welcher wider den B. Robert d'Arbri-
Briefes wi felle geschmiedet worden. Roscelin aus Bretagne, ein Domherr von Compiegne
der den Round Haupt der Nominalisten, war Verfasser davon. Peter, öffentlicher Lehrer der
bert d'Arbris
Gottesgelahrheit, ein Schriftsteller selbiger Zeit, der unrecht vom Duchesne und dem
P. Labbe (a) mit dem berüchtigten Abelard vermenget wird, schrieb deswegen an
den Bischoff zu Paris. Er beschuldiget den Keßer Roscelin, (b) er habe die Ver
wegenheit gehabt einen Brief zu erdichten, der dem Ansehen des Roberts von Arbri;
felle, dieses berühmten Helden JEsu Chrifti nachtheilig wäre. Diese Züge beweis
fen zur Gnige, daß man damals gegen die falschen Stücke auf seiner Hut gewe?
fen sey.

JII. Entde
ung anderer

S. 383.

Es entstund eine grosse Streitigkeit zwischen St.Hugo, dem Bischoff zu Gre falschen Brie: noble, und Guido aus Burgund, dem Erzbischoff zu Vienne, nachmaligen Pabst fe: als einer unter dem Namen Caliptus 2. Da der Handel (c) vor die Kirchenversammlung zu vom Sigibed Autun vom Jahr 1094. gebracht worden, so behauptete der Erzbischoff, Barnuin, geschriebnen einer feiner Vorfahren, habe auf eine Zeitlang dem Jfarne, dem Bischoff zu Gre falschenChar: noble die Archidiaconey zu Salmoriac eingeräumet. Er wollte es aus einer Charte

[ocr errors]

beweisen, welche ein so groß Ansehen des Alterthums aufwies, daß sie von solchem abgenugt schien. Hugo der anfänglich drüber bestürzt, jedoch durch die Kritik, wel che er zu Hülfe nahm, bald wieder gewiß gemacht war, offenbarte die Falschheit des Etückes. Er that aus verschiedenen Denkmälern dar, daß Barnuin und Jarne

(b) PAGI, t. 4, ad ann. 1094. n. 15.

nicht

[ocr errors]

(a) Concil, t. X. pag. 487.
Poenit. Theod, Cantuar. 520, 536, Oeuvres. pofth, de dom. MABILL. & 3.
P. 361. 376.

nicht einmal Zeitgenossen wären. Der Erzbischoff, anstatt darauf zu bestehen, that Das Gegentheil, und unterdruckte seine Charte, ob solche schon blos mit den Waffen der Kritik bestritten wurde. Einige Zeit drauf kamen noch einige Beweise aus der Geschichte, zur Unterstüßung derer Gründe, welche die Våter der Kirchenversamme lung zu Autun schon überzeuget hatten. Ein Ordensmann von St. Rambert vernahm aus dem Munde des Sigibods, eines Mönches eben dieser Abtey, daß dieser bey diesem Betrug Hand angelegt habe. Hugo beschuldiget ihn zwar nur, er sey der Schreiber des Etückes gewesen, feriptor ejusdem charta. Aber was er auch für eine Person vorgestellet bey einer Sache, welche die Ehre eines Pabstes zu betreffen scheinet, so machte er seinen Fehler wieder gut nicht nur durch das Geständniß, welches er insbesondere that, sondern auch durch eine Art von öffentlichen Bekenntniß, welches er in Gegenwart des Bischoffes zu Grenoble in der Kirche eines Klosters gethan hatte, wo die Mönche seiner Abtey die Sorgfalt gehabt hatten, ihn ausdrücklich hinrufen zu lassen, um ihrem heiligen und erlauchten Freund (1) völlige Gaugthuung zu verschaffen. Denn so werden sie von St. Hugo titulire, welcher selbst ein Mönch zu Chaife-Dieu gewesen war. Man siehet hieraus, wie sehr diese Ordensleute entfernet gewesen, dergleichen Verbrechen zu begünstigen oder auch nur zu verdrucken. Dieß ist das erste Beyspiel, welches wir von einer falschen Charte angetroffen haben, welche von einem Mönche geschmiedet oder vielmehr ge: schrieben worden. Hier entdecket sich der Schuldige selber, seine eignen Mnbrüder werden seine Angeber und zeigen sich nur in Entdeckung desselben eifrig. Inzwischen konnte sein Vergehen niemanden mehr schaden, seitdem die Parthen des S. Hugo entsaget hatte, von der falschen Urkunde Gebrauch zu machen. Zeigen wohl Gesins nungen, die so voller Aufrichtigkeit sind, solche Leute an, die ein Handwerk mit Urkundenmachen treiben?

S. 384.

Harald 1. König in England, muß unter die berühmtesten Urkundenver: Falscher fälscher gesetzt werden. Um sich durch Verrätherey des Alfreds und Eduards, Brief Ha: der Söhne der Königin Emma zu bemächtigen, so unterschob er im Jahr 1036, ralds 1. eines einen Brief im Namen dieser Fürstinn, welche sie inständig bat aus der Lorman Königs in die nach England zurück zu kommen, um die Krone wieder anzunehmen, der sich England. Harald angemaßet hätte. Die beyden Prinzen fielen in die Schlinge. Alfred wurde ergriffen, man stach ihm die Augen aus und er starb einige Tage drauf; Eduard gieng wieder nach der Normandie und die Königinn Emma flüchtete nach Flandern zu dem Grafen Balduin.

(1) Es ist zu verwundern, daß man nicht ein Wort von dieser ganzen Geschichte des Sigtbod antrist weder in der Sammlung der Kirchenversammlungen des P. Labbe, noch beym Hrn. Fleuri, noch bey den Pp. Pagi

Nn3

-§. 385.

und Longueval, noch in dem alten Gallia
chriftiana, noch in der Lebensbeschreibung des
heiligen Hugo, noch in der Geschichte des
Delphinats vom Chorier, und vom Herrn
von Valbonays.

Bestrafung
des Hum
balds, des
Bischoffes
au Limoges
wegen zwoer
falscher
Bullen.

S. 385.

Wir wollen das 11. Jahrhundert beschliessen mit der Erzählung von der Vers fertigung zwoer Bullen unter dem Namen Urban 2. durch Sumbald, den Bi schoff zu Limoges. Ademar, Abt zu St. Martial in Limoges hatte sich der Wahl des Humbalds, des Bischoffes eben dieser Stadt, entgegen gefeßt, weil er nicht berufen worden; Urban 2. that den Entscheid, der neue Bischoff dürfte seinen Sih nicht in Besih nehmen ohne die Genchmhaltung des Abts von St. Martial. Aber Humbald entschloß auf den Rath seines Archidiaconus, des Elias von Gimel, zwo päbstliche Briefe aufzusehen und bediente sich es auszus führen des Matthäus Vitalis, eines Goldschmieds von Limoges, hierzu. Der Abt wurde dadurch gefangen und nahm den Prälaten mit Ehrerbietung auf. Da aber Urban 2. selber nach Limoges kam, so wurde der Betrug entdecket. wurde darüber so unwillig, (d) daß er die Verbrecher mit dem Anathema belegte und verbot, daß keiner, wer er auch sey, der den Namen des Archidiaconus führe, je zu einiger Würde in der Stadt Limoges erhoben werden solle, und setzte den Humkald ab in einer in eben dieser Stadt im Jahr 1095. gehaltenen Kirchenver: sammlung. Die beyden im Jahr 1094. untergeschobenen Bullen werden S. 407. im 5. Band der Melanges des Hrn. Baluze angeführet. Humbald begab sich in die Einsamkeit nach Sainte-Severe im Berri, davon seine Brüder Erbher ren waren, allwo er eine geraume Zeit als ein bloser Laye lehte.

Fr

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors]
« VorigeDoorgaan »