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Neunzehende Sch' Bfolge.

Die Charten der Klöster sind nicht verdächtiger als die in andern Archis

ven.

S. 507.`

Wenn der Verfasser der Memoires pour fervir à l'hiftoire des Gaules et XIX. Die de la France fich die Mühe gegeben hätte sich die Sitten und Aufführung der alten Charten der Klöster sind Mönche besser bekannt zu machen; so würde er sich enthalten haben die Originalchar- nicht verdäch ren der Klöster in bösen Ruf zu bringen. "Je beffer (f) sie gemacht sind, fagt er, tiger als die "desto betrüglicher sind sie: Wenn sie den gemeinen Begebenheiten der Geschichte wi: in andern "dersprechen, so ist ihre Unterschiebung offenbar. Sind sie denselben gleichförmig, so Archiven. "hat man nicht nöthig aus einer so oft unreinen Quelle zu schöpfen. Lehren Widerlegung der Gegen 'fie uns etwas außerordentliches, wie mag man solchen Zeugen trauen, die allezeit meynung "verdächtig sind?" Ein Schluß, der mehr spißfündig als gründlich, mehr ver, des Verfas blendend als aufklärend ist! man könnte solchen ebenfalls auf die Geschichte, Hands sers der Meschriften und andere Denkmäler des Alterthums anwenden. Aber welches ist der moires pour Bewegungsgrund von einer so allgemeinen Zweifelsucht in Ansehung der Klosterchar: ftoire des Gauten? Sie kommen dem Verfasser ohne Zweifel darum so verächtlig vor, weil es sonst les et de la Urkundenverfälscher in den Klöstern gegeben hat. Nun aber muß man aus eben dem France. Grunde die alten Urkunden eben so sehr oder noch mehr verachten, welche in den andern Archiven verwahret liegen; weil die Urkundenschmiede in der Welt (d. i. außerhalb der Klöster) noch gemeiner gewesen sind. Wenn aber die Urkundenverfälscher unter den Mönchen feltener gewesen, so hat man auch weniger Mistrauen gegen ihre staubig; ten Charten zu hegen, vornehmlich wenn es Originale find, als gegen anderer ihre.

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fervir à l'hi

ben.

Das würde die Zeit verderben heißen, wenn man weitläufig auf die verschiedenen Nachmalige von dem gelehrten Verfasser der Memoires pour fervir à l'hiftoire des Gaules beffere Gefins etc. angebrachten Beweisthümer antworten wollte. Man hat Ursach zu glauben, daß nungdessel: er nunmehro bessere Grundsäge angenommen haben werde. Er hat eines theils wieder: rufen, was er gegen unsere alten Diplome gewagt hatte. Er zweifelt (1) jezt nicht, daß wahre darunter seyn, daraus man vieles Licht empfahen könne. Man muß hieraus schließen, daß seine Kritik weder von Haß noch ven Eigenfinn geleitet werde. Wenn sich die Gelegenheit darbietet, so wird er bekennen, daß sich in den Ars chiven der Klöster keine falschen Urkunden mehr befinden, oder wenn einige noch darinnen anzutreffen, daß deren Anzahl sehr geringe sey. Nach diesem wird es ihm leichte feyn noch in dem Entwurf seines Buches auszulöschen, wo er annimt, die mehre ften Charten sind verfälscher oder unnüge.

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293

(f) Pag. 410.

(1) Pag. 410.

§. 509.

für dieselben.

S. 509.

Fürtrefliches Daß diejenigen, welche solche nie gesehen, welche sich die Mühe nicht geben wollen Zeugniß des sie zu untersuchen, und welche vielleicht nicht im Stande find es zu thun, davon so un Abts Lenglet richtige Begriffe sich gemacht haben, dieß darf uns nicht befremden. Ueberhaupt und ohne die Anwendung auf jemanden zu machen, sind die Unwissendsten gemeiniglich am allerargwöhnischten. Jedoch werden wir gegen ihr Urtheil durch dasjenige ganz wohl schadlos gehalten, welches die in sehr hoher Achtung stehende Geschichtschreiber und die klügsten Kunstrichter davon fällen. Wir könnten deren eine große Anzahl anführen, welche sowohl für die Wahrheit als für den Nugen fast aller alten Urkunden Zeugniß ablegen. Der Hr. Abt Lenglet, selbst hat sich nicht getrauet solchen zu widersprechen. "Auf diese Stücke, sagt er (m) gründen sich einzig und allein die Geschichte der Famis "lien, der Gesellschaften, der Abteyen und bisweilen auch der Städte und Länder: fie "dienen gemeiniglich zur Berichtigung der Zeitkunde der Fürsten, unter denen solche "gemacht worden; dieweil sie, wie man dafür hält, original, oder nicht durch viele "Hånde gegangen sind, und man Urfach hat zu glauben, daß sie nicht so leicht verfäl: "schet worden als diejenigen Werke, davon eine große Anzahl Abschriften verbreitet "worden: ja sie sind auch nicht ohne Nußen zur Erklärung vieler historischen Bege: "benheiten." Eben dieser Schriftsteller sagt anderwärts, die besondern Geschichte hätten ihm nie besser gefallen (n), "als wenn daben viele alte Charten oder Schriften "sich befunden; weil eine Geschichte, welche an sich selbst gleichgültig wäre, nothwens "dig werde wegen ihrer Beweise, welche gemeiniglich zur Berichtigung der Regierungs"jahre der Könige, der Jahrbestimmungen der Kirchenversammlungen und bisweilen "wichtiger Vorfälle dienen, wo eine allgemeine Geschichte das nöthige Licht nicht giebt.” Dieses Bekenntniß von einem Schriftsteller, welcher für nichts weniger als für (o) die Charten der Mönche und Geistlichen, vielleicht weil er selber einer war, eingenommen gewesen, ist nicht zu verachten.

XX. Man hat keinen ver;

nünftigen

Zwanzigste Schlußfolge.

Man hat keinen vernünftigen Grund die von den alten Mönchen abgeschriebnen Manuscripte für verdächtig zu halten.

S. 510.

Man hat in dem vorhergehenden Abschnitt und anderwärts (p) gesehen, daß in Grund die den rauhesten und dunkelsten Jahrhunderten in den Klöstern gute Kunstrichter sich be: von den alten funden haben. Cassiodor belehret uns in seinen Anweisungen für seine Mönche, mit Mönchen ab was für Genauigkeit man in seinem Kloster die Bücher abgeschrieben habe. Paulus, geschriebne Diaconus zu Monte Lassino, meldet in seiner Zuschrift an den H. Adhelard, den Manuscripte Abt zu Corbie, demselben, er habe bey Abschreibung St. Gregors des großen sich für verdäch: tig zu halten, nicht erkühnet die fehlerhaften Stellen zu ergänzen, aus Bensorge, er möchte die Worte

(m) Methode, t. 2. p. 376. (n) Ibid. p. 346.
Man sehe uns. 6, Th. S. 229, ff. §. 417.418, 419.

des

(0) Ibid. p. 382. fq.

(p)

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des heiligen Lehrers åndern: ne viderer tanti doctoris verba immutare. Wenn man auch nur ein wenig die Manuscripte zu (S) Corbie, zu St. Benoit an der Loire

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In bibliotheca Corbeienfi infitus hic habetur intitulatus.

Imprimis codices fancti Auguftini, deinde alio. rum doctorum.

Auguftini XII. volumina fuper Pfalterium.
Auguftini de civitate Dei III. volumina.
Auguftini liber Confeffionum.
Auguftini liber Epiftolarum.

Auguftinus contra Crefcentium Grammaticum.

Auguftinus de Pafloribus.

Auguftinus, de fingularitate Clericorum.
Auguitini codex ad Valerium Ipponenfem.
Auguftinus, adverfus quinque hærefes.

Auguftinus, de modis locutionum, et Valen

tini ad Auguftinum.

Auguftini Epiftola ad Valentinum.
Auguftinus, de natura boni.

Auguftinus, de baptifmo parvulorum.
Auguftini liber Difciplinarum.
Item liber contra Donatiftas,

Auguftini liber, utrum anima a femetipfa fit.
Auguftini liber ad Interrogata Simpliciani.
Auguftini liber, de utilitate credendi.
Auguftinus, ad Renatum de natura et origine
animæ.

Auguftini de Doctrina Chriftiana.
Auguftinus, utrum anima a feipfa fit.
Auguftinus, de opere Monachorum.
Auguftini liber, de catechifandis rudibus.
Auguftini epiftola ad Valerium.
Auguftini liber Academicorum.

Auguftini liber Interrogationum et locutionum.
Auguftinus, de Concordia Evangeliftarum.
Auguftini queftiones et Orofii.

Auguftini Sermones in Epiftolis fancti Johannis, Auguftini Enchiridion.

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Loire zu Bec und in andern großen Abteyen des Königreichs untersuchet, so bemerket man darinnen die Aufmerksamkeit der Mönche in Gegeneinanderhaltung ihrer Abschrif

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Gregorii Diologorum liber.
Gregorii Turonenfis historia.
Gregorii Epiftola.

Gregorii Nazianzeni liber.
Gloffemata contra Simmacum.
Gloffarii feptem.

Gai Cefaris hiftoria.
Glofe fuper Martianum.
Glofe fuper Prifcianum

Hieronymi queftiones in Genefi.

Hieronymus in Jaia Propheta.
Hieronymus contra Jovinianum.

Hieronymus, fuper Pfalterium libri duo.

Hieronymus, in Epiftola Pauli ad Ephefios.

Hieronymus in Epiftola ad Galatas.

Hieronymus, fuper Hieremiam.

Hieronymus, contra Rufinum.

Hieronymus, contra Ecclefiaften. .

Hieronymus in Pfalmis.

Hieronymus, de nominibus urbium vel loco

rum,

Hieronymus, fuper Danihelem.

Hieronymus in Hiezechielem.

Hieronymi liber Ecclefiafticorum Dogmatum.

Hieronymus, de vitis fanctòrum Patrum.

Hieronymi Queftiones in Genefi.

Hilarii Pictavienfis Epifcopi liber.
Hilarii liber de fide Catholica.
Haimo in Apocalipfia.

Liber Hiezechielis.

Haimonis Omelia de Evangeliis dominicis die.
bus.

Johannis Romani Expofitio in Genefi.
Johannis os aurei libri duo.

Ifidorus, de novo et veteri Testamento.

Ifidorus, ad Florentinam fororem fuam.
Ifidorus, de diverfis legibus.

Ifidorum Ethymologiarum.
Ifidorus, de David et Goliat,

Ifido.

Ifidorus, de voluntaté Dei,

ten gegen die alten Exemplare. Dergleichen Durchseher, Abschreiber und Verbeßrer wie Loup de Ferrieres, St. Anselm, Lanfranc, St. Stephan, der Cisterzienser Abe

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