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ner und glänzender werden möchte ". Ohne Zweifel hat der Verfasser diejenige Auflage mit dieser Dinte verwechselt, welche der Kaiser alle fünf Jahr ausschreiben lies und Chrysargyrum oder Gold und Silber genant wurde; vermutlich deswegen, weil sie sowol in Gold als in Silber bezalet werden konte,da hingegen die andern Auf lagen allemal in Golde entrichtet werden musten. Wenn er behauptet hätte, daß die griechischen Kaiser Diplomen ausfertigen lassen, die mit goldenen und silbernen Buchstaben auf einem purpurfarbn en Grund geschrieben worden: so würden wir solches ganz willig einräumen. In diesem Fal hätte er aber nicht vorgeben sollen, daß die Kaiser mit dieser Dinte geschrieben; indem solches mit Purpur, Mennig oder Zinober ges schahe, man auch nirgends Unterschriften findet, die mit goldner und silberner Dinte zugleich geschrieben worden. Im zwölften Jahrhundert erlaubten die Kaiser auch ih ren nächsten Unverwandten, und dem du Cange in den Anmerkungen über Anna Com menus S. 255. zu Folge, auch ihren vornemsten Staatsbedienten, sich mit Zinnober un terschreiben zu können; auf welches Recht sie sonst so eifersüchtig gewesen waren. Isaac Angelus verstattete dasselbe seinem Vetter Theodorus Castramonites (q). Miz chael der ältere erlaubte feinem Sohn Andronicus, sich eben dieses Vorrechts zu bedies nen. Dieser unterschrieb sich also, wie Pachymeres erjålet (r) eigenhändig: Androz nicus, von Gottes Gnaden, Rönig der Römer. Indessen hatte sich Michael daben vorbehalten, den Monat und die Indiction allein auch mit dieser Dinte zu schreiben; welche Gewonheit den griechischen Kaisern im zwölften und dreizehnten Jahrhundert nur allein eigen war. Dis machte damals einen hinlänglichen Unter: schied zwischen ihnen und ihren Anverwandten, denen sie mit roten Buchstaben zu unterschreiben erlaubt hatten.

S. 647.

Montfaucon wirft die Frage auf, ob der Zinnober oder die Purpurfarbe, deren Unterschied fich die Kaiser in ihren Unterschriften bedieneten, von der Mennigfarbe unterschieden derselben von gewesen, womit die Titel der Handschriften selbst bey den Griechen gemeiniglich ausger Mennig. schmücket wurden (s). Er behauptet, daß eine grosse Erfarung dazu gehöre, wenn man fo änliche Dinge voneinander unterscheiden wolle. Ja es scheint so gar, als wenn er selbst eben keinen wesentlichen Unterschied zugestehe. Er mutmasset daher auch, daß man entweder nicht so strenge auf die Beobachtung des Gesetzes gesehen habe; oder daß folches doch nur in Betrachtung der Unterschriften in Briefen und Charten geschehen sen. Da aber die Griechen sowol vor als nach dem Verbot Kaiser Leonis des grossen ihre Bü cher jederzeit mit roten Buchstaben ausgezieret haben; nach dem Geseß auch nicht einmal erlaubt war die Purpurdinte zu machen oder zu besißen: so glauben wir, daß in den erstern Zeiten der Unterschied so gar schwer nicht seyn könne (t). Da aber nachmals die Kaiser nicht so gewissenhaft auf den Gebrauch der Purpurdinte hielten, sondern zufrieden waren, wenn sie nur mit roten Buchstaben unterschrieben: so wurde auch den Privatpersonen der Gebrauch der erstern nicht weiter untersagt, ausser nur in den Briefen, Acten oder Diplos men. Ja Pachymeres versichert ausdrücklich, daß sich die nachmaligen Kaiser anstat der Purpurfarbe des Zinnobers bedienet haben (u). Wenn gleich die Freiheit, mit dieser ge: hei:

Dodd2

(9) NICET. in Ifaac. lib. 3. n. 3. et 5. (r) PACHYMER. lib. 6. c. 29. (8) MONT-
FAVC, Palacogr. 1. 1. c. I. (1) EVSEB. epift. ad Carpian. (u) PACHYMER. lib. 11.

I.

Kote, grüne und blaue Schrift.

heiligten Dinte zu schreiben, in dem ganzen griechischen Reiche nur allein auf die Kaiser oder Fürsten von ihrem Geblüte eingeschränket war: so masseten sich doch zuweilen andez re Fürsten und Herren, die ihnen nicht unterworfen waren, dieses Vorrecht an. Man hat noch Diplomen von Carl dem kahlen (r) vor und nach der Erhaltung der kaiserl. Würde, wo sein Monogram und die Unterschrift seines Kanzlers mit roter Dinte verfertiget ist. Die Fürsten und Erzbischöfe von Capua unterschrieben gleichfals mit Mennig (n).

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S. 648.

Was die Charten der Privatpersonen betrift: so gab es einige, deren Anfangs: buchstaben rot, grün oder blau waren. Hr. Mabillon hat nur eine einige Charte von der erstern Art zu Gesicht bekommen (z). Indessen sind doch diejenigen, wo die beiden übrigen Farben angetroffen werden, so gar selten auch nicht. Hickes gedenker einer Charte aus den Zeiten Wilhelms des Eroberers, welche Placitum genant wird, und deren Aufschrift aus roten Buchstaben bestehet (a). Er füret noch eine andere Urkunde an, deren zwey Kreuße mit Mennig verfertiget sind (b). Die Griechen bedieneten sich der roten und blauen Dinte fast ohne Unterschied zu den Titeln und Anfangsbuchstaben ihrer Bücher. Indessen ist die blaue fast jederzeit mit der roten vermischet (c); ja zuweilen wechseln beide Farben miteinander ab. Die grüne Farbe komt in den Handschriften der Griechen lange nicht so häufig vor, als bey den Lareiz nern. Ja es scheinet, daß sich die erstern derselben nur in den spåtern Zeiten bedienet haben. Als sich die Kaiser zu Constantinopel das Recht mit Zinnober zu unterschreis ben nur allein vorbehielten, so unterschrieben ihre Vormünder wärend ihrer Minders járigkeit die Diplomen und andere Acten nur mit grüner Dinte (d). Die gelbe Dinte ist seit sechshundert Jahren in den Handschriften wenig gebraucht worden und wo man sich derselben ja bedienet hat, da ist sie jetzo allenthalben erloschen. "Auch in China (e) ist die rote Dinte üblich; allein nur in den Titeln und Aufschriften der Bücher ”.

Wir wollen hiermit diesen Abschnit schliessen, ohne vorjeßo die nötigen Folgen daraus zu ziehen. Sie sind mit der Schrift alzugenau verbunden, als daß wir sie von derselben trennen könten. Wir wollen indessen hier nur anmerken, daß die verschies dene Farbe der Schrift in den Handschriften und alten Diplomen nicht nur von der Verschiedenheit der Dinte herrüret: sondern auch von der Beschaffenheit des Perga ments, oder von der Feder, nachdem dieselbe mit vieler oder weniger Dinte angefüllet gewesen, oder von dem Schreiber, nachdem er mit der Hand im Schreiben viel oder wenig aufgedruckt hat, oder endlich auch von der Dinte, nachdem sie dick oder flüssig gewesen (f).

() MABILLON de re diplom. 1. 1. c. ro. n. 5. Suplem. c. 11. n. 3. (1) PEREGRIN. hift. Be-
neuent. t. I. p. 232. MICHAEL in Sanet. p. 649. () MABILLON de re diplom. p. 43.
(a) HICKES. Differt. epift. p. 30. (b) Ibid. p. 71. (c) MONTFAVC. Palaeogr. p. 4.
(D) NICET. 1. 7. (e) Defcript. de la Chine par le P. DV HALDE t. 2. p. 245.
BILLON de re diplom. 1. 1. c. 10. n. 3.

(f) MA

Verzeichnis der Rupfer.

Taf. I. Verschiedene Arten von getheilten und ausgezakten Charten.

S. 395.

Taf. IV. Jnstrumente zum schreiben.

Laf. II. Fragment der wächfernen Tafeln in der Abtey St. Germain des Pres.
Taf. III. Egyptisches Papier.

S. 494.

S. 512.

S. 559.

Ende des ersten Theils

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